Reisehinweise des Auswärtigen Amts Reisemerkblatt USA



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Stand: 25. Oktober 2004 Reisehinweise des Auswärtigen Amts Reisemerkblatt USA Allgemeine Informationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Allgemeine Informationen Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nicht-visapflichtigen Besuchern werden am Einreiseflughafen/Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. (zu Einzelheiten siehe "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige". Weitere Informationen können auf der Website des Department of Homeland Security unter www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.) Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Zollbehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben von Passagieren zur Verfügung zu stellen. Die Offenlegung der Reservierungs- und Check-In-Daten ist die Voraussetzung für den Antritt eines Fluges nach oder von den USA. Die personenbezogenen Reservierungsdaten werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet. Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird. Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden. (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten) Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der Internetseite der amerikanischen Botschaft unter www.usembassy.de abrufen. Landesspezifische Besonderheiten: Geldversorgung: Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten, auch Euro/Mastercard akzeptiert. Nicht so stark verbreitet wie in Deutschland ist die bargeldlose Zahlung mit der EC/Maestro-Karte an elektronischen Kassen. Inhaber

einer EC/Maestro-Karte können jedoch mit ihrer persönlichen Geheimzahl an vielen Geldautomaten Bargeld erhalten (zu erkennen am Maestro-Logo, das sich auch auf jeder EC-Karte findet). Ansonsten wird die Mitnahme von ausreichend Reiseschecks in US-Dollar empfohlen. Reiseschecks werden auch in vielen Hotels und Geschäften akzeptiert. Der Umtausch von deutschem Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist gegen Gebühr auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind oft mit erheblichen Gebühren verbunden. Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in Amerika sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen liegengelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vor Taschendieben wird gewarnt! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren. In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Sollten Sie Opfer eines bewaffneten Überfalls werden, versuchen Sie nicht, sich zu wehren! Wenn Sie Autofahrer sind, informieren Sie sich über die amerikanischen Verkehrsregeln. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Strafen bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hart sein - hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen! Ein internationaler Führerschein wird empfohlen. Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können! Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt.. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können. Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen. Hinweis: Die deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen, sondern nur vorläufige, nicht-maschinenlesbare Pässe. Falls Sie beispielsweise nach Passverlust mit einem solchen nicht-maschinenlesbaren Reisepass in die USA einreisen oder im Transit durch die USA reisen wollen, müssen Sie zuvor in diesem Land bei der amerikanischen Vertretung ein Visum beantragen. Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!). In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich unter anderem wenn Sie vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.b. Journalisten), den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule), an einem Austauschprogramm teilnehmen, eine Forschungsarbeit durchführen oder in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen, nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien). Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen. Besondere Zollbestimmungen Besondere Zollbestimmungen für die Mitnahme von Lebensmitteln, Tieren, Geschenkartikeln usw. können in deutscher Sprache auf der Homepage der amerikanischen Botschaft in Berlin unter www.usembassy.de abgerufen werden. Besondere strafrechtliche Vorschriften Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des USamerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen. Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden. Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen: Rauschmittel: Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland häufig nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-D. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt. Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis: Nehmen Sie keinen Job an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als es Ihre in Ihren Pass geheftete Einreisekarte erlaubt. Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o.ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind. Rauchverbote werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können Nacktbaden: Schon das Umziehen in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Strand) gilt als Erregung öffentlichen Ärgernisses und kann - nicht nur mit einer Geldstrafe - geahndet werden. Nacktbaden ist rechtswidrig, (es wird an bestimmten Stränden geduldet); das gilt auch für Kleinkinder! "Oben ohne" ist nicht nur für erwachsene Frauen, sondern auch für kleine Mädchen in aller Regel nicht gestattet.

Nacktfotos: Das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.b. im Garten oder in der Badewanne) ist nicht gestattet und wird unter Umständen streng geahndet. Durch eine Anzeige (ggfls. durch Nachbarn oder durch ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann dies mehrjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Verletzung der Aufsichtspflicht: In den USA ist es rechtswidrig, Kinder unter 12 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen. Dies gilt auch für Touristen (bitte lassen Sie Ihre Kinder auch nicht für kurze Zeit im Hotelzimmer oder im Auto allein). Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen zur Folge haben.... und zu guter letzt: Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! Anderenfalls drohen beim nächsten USA-Aufenthalt Einreisesperre oder Polizeigewahrsam. Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o.ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen. Medizinische Hinweise Westnil-Fieber (West Nile Virus) ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering (Übertragung durch infizierte Mücken) dennoch wird für den Aufenthalt im Freien die Anwendung von Mückenschutz empfohlen (langärmelige Kleidung und mückenabwehrende Hautmittel). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt. Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter http://www.cdc.gov/ncidod/dvbid/westnile/index.htm. In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.r. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen. Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall angeraten.

Auswärtiges Amt, Bürgerservice, Referat 040, 11013 Berlin, Tel. 030/5000-0, Fax 030/5000-3402. Die Reisehinweise sind auch im Internet unter http://www.diplo.de abrufbar.