Stellungnahme der IAWR und IAWD zum. Richtlinienvorschlag der Kommission vom 18. Januar 2006 über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser

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Transkript:

Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Donaueinzugsgebiet Köln, 24. Mai 2006 Stellungnahme der IAWR und IAWD zum Richtlinienvorschlag der Kommission vom 18. Januar 2006 über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser (COM 2006 15 18 / 1 / 2006) Die IAWR Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet sowie die IAWD, Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Donaueinzugsgebiet vertreten als NGO Non Governmental Organisation die Interessen von ca. 150 Wasserversorgungsunternehmen mit rund 100 Millionen Menschen im Einzugsgebiet von Donau und Rhein in den 15 Anrainer - Ländern (Deutschland, Österreich, Bosnien Herzegowina, Frankreich, Kroatien, Liechtenstein, Niederlande, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Tschechische Republik sowie Ungarn). Ziel der IAWR und IAWD ist es, den Rhein und die Donau sowie deren Begleitgewässer und zugehörige Seen so zu schützen, dass deren Gewässerqualität es erlaubt, mit lediglich natürlichen Aufbereitungsmaßnahmen Trinkwasser zu gewinnen.

Kernaussagen: IAWR und IAWD begrüßen den Vorstoß der Kommission zur Bekämpfung von Hochwasser sowie dessen Auswirkungen auf europäischer Ebene und sind bereit, an diesem Prozess aktiv und konstruktiv mitzuarbeiten. Ergänzend zu den Vorschlägen der Kommission regen IAWR und IAWD folgendes an: a.) IAWR und IAWD begrüßen die Absicht der Kommission, die international erforderliche Abstimmung von Maßnahmen als Moderator unter Einbezug der betroffenen Stellen und der Öffentlichkeit wahrzunehmen. b.) Bereits bestehende Pläne, Konzepte und Kartierungen sind unter Einbezug der Fachöffentlichkeit und bereits heute international tätiger Organisationen wie z. B. IKSR / IKSD und IAWR / IAWD als Grundlage für konkrete Maßnahmen nach europaweit einheitlich geltenden Kriterien zu überarbeiten und ggfs. neu aufzustellen. Eine finanzielle Beteiligung der Kommission wird angeregt. c.) Im Rahmen der Raumplanung sind hochwassergefährdete Gebiete und Überschwemmungsgebiete ebenfalls nach europaweit einheitlich geltenden Kriterien auszuweisen. Neue Bebauung soll dann nur noch in nichthochwassergefährdeten Gebieten zulässig sein. Unter dieser Voraussetzung soll das Management dieser Gebiete dann lokal erfolgen bei minimalen Berichtspflichten gegenüber der Kommission. d.) Die Belange der Trinkwasserversorgung, des Ressourcen- und Grundwasserschutzes sind unter Berücksichtigung der Positionen von IAWR und IAWD, wie z. B. den im AWR-Rhein-Memorandum 2003 sowie Grundwasser- Memorandum 2004 formulierten Grundsätzen zu berücksichtigen. Gebiete, in denen heute Trinkwassergewinnung stattfindet oder zukünftig vorgesehen ist, dürfen nicht gleichzeitig auch als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden. e.) IAWR und IAWD sind bereit, die Kommission bei dem Bemühen zu unterstützen, die Auswirkungen von Hochwasser zu reduzieren und die entlang des Rheines zur Trinkwassergewinnung genutzten Oberflächen- und Grundwasser zu schützen. Sie bietet dazu im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine konstruktive Mitarbeit an.

II. Ausgangslage: IAWR und IAWD begrüßen die Richtlinieninitiative der Kommission zur Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser auf Europäischer Ebene. Sie sehen in diesem Entwurf eine sachgerechte Reaktion der Europäischen Union auf die Überschwemmungskatastrophen, die seit dem Jahr 1998 über 700 Tote gefordert, Schäden von mehr als 25 Mrd. Euro verursacht und zeitweise über 500 000 Europäische Bürger obdachlos gemacht haben. IAWR und IAWD teilen die Einschätzung der Kommission, dass der Klimawandel maßgeblich zu einer Erhöhung der Intensität und der Häufigkeit von Überschwemmungen führen wird und die in Hochwassergebieten lebende Bevölkerung vor diesen Naturkatastrophen angemessen geschützt werden muss. Hier stellt sich heute die Frage, ob bisherige Parameter für die Dimensionierung von HW-Schutzmaßnahmen noch ausreichen oder für künftige Ereignisse adaptiert werden müssen, weil auch andere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Versiegelung des Bodens und der Landschaft negative Folgen für den Hochwasserschutz haben können. Auch können sogar bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen selbst zu unangenehmen Folgen für den Bürger und hier insbesondere für die Unterlieger führen. Hochwasserschutz muss daher nicht zuletzt auch im Sinne der Wasser- Rahmenrichtlinie als Teil eines ganzheitlichen wasserwirtschaftlichen Konzeptes behandelt werden. Folglich sind Flussgebiete bzw. deren Einzugsgebiete nach einheitlichen und abgestimmten Kriterien in ihrer Gesamtheit zu untersuchen und zu bewerten, was dann zu bi- bzw. multilateralen Lösungen führen muss. IAWR und IAWD befürworten grundsätzlich, die gewässerverträgliche Versickerungsfähigkeit von Böden zu erhöhen sowie Retentionsgebiete soweit wie möglich zurück zu gewinnen und zu schützen. In diesem Zusammenhang sind auch die mögliche Gefährdung der Trinkwassergewinnung bei Hochwasser sowie die aus der Mobilisierung von Schadstoffen aus Altlasten, Deponien oder Industriebrachen für Oberflächen- und Grundwasser entstehenden Gefahren zu beachten. In ihrem Entwurf geht die Kommission davon aus, dass für einen europaweiten Hochwasserschutz die grundsätzlichen Schritte Bewertung des Hochwasserrisikos der Einzugsgebiete (einschließlich Küstengebiete), Erstellung von Hochwasserrisikokar-

ten und Erstellung von Plänen für das Hochwasserrisikomanagement vorgenommen werden müssen. IAWR und IAWD halten diesen Ansatz ebenso wie die Verknüpfung der gesamten Richtlinie mit der Wasserrahmenrichtlinie für sinnvoll. Anmerkungen zum Richtlinienvorschlag: Kernpunkt des Richtlinienentwurfes ist die Ausarbeitung von Plänen für das Hochwasserrisikomanagement. Hier erachten IAWR und IAWD folgende Punkte für wesentlich: a) IAWR und IAWD begrüßen die Absicht der Kommission, die international erforderliche Abstimmung von Maßnahmen als Moderator unter Einbezug der betroffenen Stellen und der Öffentlichkeit wahrzunehmen. b) Heute bereits vorhandene national und/oder international abgestimmte Konzepte, existierende Pläne und Kartierungen in den Mitgliedsstaaten müssen unter Einbezug der Fachöffentlichkeit und bereits heute international tätiger Organisationen wie IKSR / IKSD und IAWR / IAWD als Grundlage für konkrete Maßnahmen nach europaweit einheitlich geltenden Kriterien abgeglichen, eventuell überarbeitet und miteinbezogen werden. Sie stellen eine wertvolle Grundlage dar, setzen für eine Verwendung und Herleitung konkreter Maßnahmen aber voraus, dass sie aktualisiert und aus Gründen der Datenkonsistenz und notwendigen -vergleichbarkeit nach einheitlichen Verfahren erstellt und bewertet werden. Da nicht alle von Hochwasser betroffenen Staaten gleichermaßen finanzstark sind, wird angeregt, dass die Kommission sich an der Aktualisierung sowohl organisatorisch wie finanziell beteiligt. Soweit derartige Konzepte und Karten noch nicht bestehen, sind diese aufzustellen. c) Im Hinblick auf vorbeugenden Hochwasserschutz sind nach Maßgabe der Ziffer b) die Ziele aufzustellen, im jeweiligen Flusseinzugsgebiet länderübergreifend abzustimmen und Maßnahmen situationsgerecht zu wählen bzw. anzupassen. d) Bei der Raumplanung sollten nach europaweit einheitlich geltenden Kriterien hochwassergefährdete Gebiete ausgewiesen sowie jene Flächen gekenn-

zeichnet werden, die als Überschwemmungsgebiete vorgesehen sind. Die Ausweisung von Baugebieten sollte ausschließlich auf Gebiete außerhalb der Überschwemmungsgebiete beschränkt sein. Unter dieser Voraussetzung kann das Management dieser Gebiete dann auf Grundlage international abgestimmter Regularien den lokal zuständigen Stellen obliegen, wobei im Interesse einer Entbürokratisierung dann Berichtspflichten an die Kommission für jegliche Stellen und politische Ebenen möglichst minimal sein sollten. f.) Die Belange der Trinkwasserversorgung, des Ressourcen- und Grundwasserschutzes sind unter Berücksichtigung der Positionen der IAWR und IAWD, wie z. B. dem IAWR Rhein - Memorandum 2003 sowie Grundwasser - Memorandum 2004 formulierten Grundsätze zu berücksichtigen. Aus Gründen des Gewässerschutzes und zur Sicherstellung der Trinkwassergewinnung dürfen Gebiete, in denen heute Trinkwassergewinnung stattfindet, nicht auch gleichzeitig gezielt als Flutungsgebiete ausgewiesen werden. g.) IAWR und IAWD sind bereit, die Kommission bei dem Bemühen zu unterstützen, die Auswirkungen von Hochwasser zu reduzieren und die entlang des Rheines zur Trinkwassergewinnung genutzten Oberflächen- und Grundwasser zu schützen und bietet im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine konstruktive Mitarbeit an. Franz Josef Wirtz Geschäftsführer Walter Kling Geschäftsführer IAWR IAWD Parkgürtel 24 c/o Wiener Wasserwerke D-50823 Köln Grabnergasse 4-6 iawr@iawr.org A-1061 Wien Telefon (++49) 221 178-2991 office@iawd.at