Wahlvordruck G5. WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl. Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft

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Gewinn/ Verlust SPD 40,9% + 4,5% CDU/CSU 35,1% - 6,3% Grüne 6,7% - 0,6% FDP 6,2% - 0,7% PDS 5,1% + 0,7% andere 5,9% + 2,3%

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Transkript:

Gemeinde Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft Wahlvordruck G5 Zutreffendes bitte ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl 1. Am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 57 Wahlbezirke eingeteilt. 1 Urnenwahlbezirk 2 Urnenwahlbezirk 3 Urnenwahlbezirk 4 Urnenwahlbezirk 5 Urnenwahlbezirk 6 Urnenwahlbezirk 7 Urnenwahlbezirk 8 Urnenwahlbezirk 9 Urnenwahlbezirk 10 Urnenwahlbezirk 11 Urnenwahlbezirk 12 Urnenwahlbezirk 13 Urnenwahlbezirk 14 Urnenwahlbezirk Pfarrsaal Hl. Familie Pfarrsaal Königsberger Str. 14, 92224 Amberg Barbaraschule I Flachbau EG, Zi. 3 Raiffeisenstr. 2, 92224 Amberg Barbaraschule II Flachbau EG, Zi. 4 Raiffeisenstr. 2,92224 Amberg Caritas Amberg-Sulzbach, Sozialzentrum Tagungsraum, EG links Dreifaltigkeitsstr. 3,92224 Amberg Dreifaltigkeitsschule I Grundschule, Zi. F 24 /3.Trakt Dreifaltigkeitsschule II Grundschule, Zi. F 25 /3.Trakt Berufschulzentrum I Lehrsaal, Zi. 127 EG Berufschulzentrum II Lehrsaal, Zi. 125 EG Gregor-Mendel-Gymnasium I Altbau EG, Zi. 020 Gregor-Mendel-Gymnasium II Altbau EG, Zi. 021 Gregor-Mendel-Gymnasium III Altbau EG, Zi. 022 Kindergarten Zwergerlschule Seniorentreff Crayerstr. 30, 92224 Amberg Berufsschulzentrum III Lehrsaal, Zi. 126 EG Rot-Kreuz-Haus Zi. 110, Lehrsaal I Amselweg 30, 92224 Amberg /

am 24. September 2017-2 - 15 Urnenwahlbezirk 16 Urnenwahlbezirk 17 Urnenwahlbezirk 18 Urnenwahlbezirk 19 Urnenwahlbezirk 20 Urnenwahlbezirk 21 Urnenwahlbezirk 22 Urnenwahlbezirk 23 Urnenwahlbezirk 24 Urnenwahlbezirk 25 Urnenwahlbezirk 26 Urnenwahlbezirk 27 Urnenwahlbezirk 28 Urnenwahlbezirk 29 Urnenwahlbezirk 30 Urnenwahlbezirk 31 Urnenwahlbezirk 32 Urnenwahlbezirk Schönwerth Realschule I UG/Zi. 024 Fuggerstr. 15, 92224 Amberg Klinikum St. Marien Konferenzraum, 1. Stock Mariahilfbergweg 7, 92224 Amberg Finanzamt Amberg EG/ Eingangshalle Kirchensteig 2, 92224 Amberg Vermessungsamt Foyer Kirchensteig 1, 92224 Amberg Sportheim SC Germania I Gastraum (abgetrennt) im Sportheim des SC Germania Amberg Langangerweg 1 a, 92224 Amberg Evang. Gemeindehaus I Jugendsaal Dollackerstr. 31, 92224 Amberg Sportheim SC Germania II Saal (abgetrennt) im Sportheim des SC Germania Amberg Langangerweg 1 a, 92224 Amberg Max-Josef-Schule I EG/ Zi. 0.08 Max-Josef-Schule II EG/ Zi. 0.09 Max-Josef-Schule III EG/ Zi. 0.12 Gaststätte Am Eisberg Gastzimmer Knappenweg 3, 92224 Amberg Heilig-Geist-Stift I 1. OG, Therapieraum Infanteriestr. 16, 92224 Amberg Heilig-Geist-Stift II EG/Zi. 003 Clubraum Infanteriestr. 16, 92224 Amberg Ehem. Kompaniegebäude Ehem. Kompaniegebäude (Zi. 001) Bürgermeister-Bartelt-Platz 4, 92224 Amberg Luitpoldschule I EG/ Zi. E 28 Luitpoldstr. 1, 92224 Amberg Luitpoldschule II EG/ Zi. E 36 Luitpoldstr.1, 92224 Amberg Wallmenich-Haus Saal Haager Weg 9, 92224 Amberg Albert-Schweitzer-Schule I EG/Zi.-Nr. 4 /

am 24. September 2017-3 - 33 Urnenwahlbezirk 34 Urnenwahlbezirk 35 Urnenwahlbezirk 36 Urnenwahlbezirk 37 Urnenwahlbezirk 38 Urnenwahlbezirk 39 Urnenwahlbezirk 40 Urnenwahlbezirk 41 Urnenwahlbezirk 42 Urnenwahlbezirk 43 Urnenwahlbezirk 44 Urnenwahlbezirk 45 Urnenwahlbezirk 46 Urnenwahlbezirk 47 Urnenwahlbezirk 48 Urnenwahlbezirk 49 Urnenwahlbezirk 50 Urnenwahlbezirk 51 Urnenwahlbezirk Albert-Schweitzer-Schule II Pausenhalle Albert-Schweitzer-Schule III EG/Zi.-Nr. 1, Lehrerzimmer Pfarrzentrum St. Georg Clubraum Malteserplatz 4, 92224 Amberg Dreifaltigkeitsschule III Grundschule, Zi. F 26 / 3.Trakt Krumbacher Str.2, 92224 Amberg Raseliushaus Vortragssaal VHS EG Zeughausstr. 1 A, 92224 Amberg Freiwilligenagentur Freiwilligenagentur / Zugang Hallplatz Spitalgraben 3, 92224 Amberg Egenbergerschule I Speisesaal I Fallweg 43, 92224 Amberg Volksschule Ammersricht I Lehrerzimmer, Zi. E 05 Bruder-Konrad-Weg 1, 92224 Amberg Volksschule Ammersricht II Zi. E 07 Bruder-Konrad-Weg 1, 92224 Amberg Kindergarten Gailoh Mehrzweckraum Gailoher Hauptstr. 31, 92224 Amberg Schönwerth Realschule II UG/Zi. 025 Fuggerstr. 15, 92224 Amberg Kindertagesstätte Luitpoldhöhe EG links Selgradstr. 39, 92224 Amberg Schulhaus Raigering I EG/ Zi. 006 Häustbergweg 10, 92224 Amberg Schützenhaus Freischütz Karmensölden e.v. Schützenhaus/Gastraum Karmensöldner Straße 5, 92224 Amberg Schulhaus Raigering II EG/ Zi. 109 Häustbergweg 10, 92224 Amberg Dreifaltigkeitsschule IV Grundschule, Zi. F 27/3.Trakt Egenbergerschule II Speisesaal II Fallweg 43, 92224 Amberg Evang. Gemeindehaus II Gemeindesaal Dollackerstr. 31, 92224 Amberg Kindergarten St. Sebastian Mehrzweckraum Erich-Kästner-Str. 2, 92224 Amberg /

am 24. September 2017-4 - 61 Briefwahlbezirk 62 Briefwahlbezirk 63 Briefwahlbezirk 64 Briefwahlbezirk 65 Briefwahlbezirk 66 Briefwahlbezirk Städt. Wirtschaftsschule - Briefwahl I Neubau Klassenraum 1 Städt. Wirtschaftsschule - Briefwahl II Neubau Klassenraum 2 Städt. Wirtschaftsschule - Briefwahl III Neubau Klassenraum 3 Städt. Wirtschaftsschule- Briefwahl IV Neubau Klassenraum 4 Städt. Wirtschaftsschule- Briefwahl V Neubau Klassenraum 5 Städt. Wirtschaftsschule- Briefwahl VI Neubau Klassenraum 6 / In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.08.2017 bis 03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in zusammen. der Städt. Wirtschaftsschule,, (Bezeichnung und genaue Anschrift der Auszählungsräume) 4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des s einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

am 24. September 2017-5 - Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des s oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 12.09.2017 Martin Schafbauer, Verw. Amtsrat