zur Flüchtlingssituation in der Stadt Heilbronn

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Transkript:

Information des Gemeinderates zur Flüchtlingssituation in der Stadt Heilbronn 22.09.2015

Beschluss des Heilbronner Gemeinderates vom 12. Dezember 2014 ist weiterhin Leitlinie Große Herausforderung, aber klares Bekenntnis zur Aufnahme und Integration von bleibeberechtigten Flüchtlingen. Werben für Akzeptanz und Toleranz in der Bevölkerung. Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für 800 Personen bis Ende 2015. Neubau neuer Wohnheime durch die Stadtsiedlung, die zunächst für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt t werden. Abdeckung des weiteren Bedarfs durch dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge im Stadtgebiet (Nutzung Leerstand städtische Gebäude; Anmietung von Wohnungen)

Deutschland Februar 2015 300 000 Mai 2015 450 000 August 2015 800 000 Zugangsprognosen 2015 Baden-Württemberg (Aufnahme nach Königsteiner Schlüssel) ca. 13 Prozent Februar 2015 32 000 Mai 2015 52 000 August 2015 104 000

Stationen ti eines Asylbewerbers b - Verfahrensschritte Land/Kommunen - Erstaufnahme (max. 3 Monate) - Land - Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) / Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtungen Registrierung Erkennungsdienstliche Behandlung Asylantragstellung Gesundheitsuntersuchung Vorläufige Unterbringung (bis Abschluss des Asylverfahrens, max. 24 Monate) - Stadt- und Landkreise - Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wh Wohnungen Versorgung und Sozialbetreuung durch untere Aufnahmebehörde Anschlussunterbringung (soweit und solange erforderlich) - Städte und Gemeinden - Unterbringung Hinwirkung auf Unabhängigkeit

Aktueller Vorschlag Ausbau Patrick-Henry-Village (PHV) in Heidelberg zu einem Aufnahmezentrum des Landes. Ziel: Die Mehrheit der in Baden-Württemberg ankommenden Flüchtlinge soll dort in bis zu zwei Wochen von der Erfassung über die Gesundheitsuntersuchung bis hin zur Asylantragstellung alle Schritte durchlaufen. Danach: - Menschen mit Bleiberechtsperspektive werden in die Stadtund Landkreise verteilt. - Menschen ohne Bleiberechtsperspektive p werden in die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verteilt

Situation der Flüchtlingsunterbringung in Heilbronn (I) Aufnahmequote Stadt Heilbronn (Verteilung im Land nach Einwohnerschlüssel): 1,05 Prozent Entwicklung der Flüchtlingszahlen Ende 2013 115 Personen Ende 2014 297 Personen April 2015 366 Personen 15. September 2015 567 Personen Prognose der weiteren Entwicklung In Heilbronn müssen derzeit monatlich über 100 Flüchtlinge aufgenommen werden. Für 2015 geht Heilbronn von bis zu 1.200 Flüchtlingen aus, die mit Wohnraum versorgt werden müssen. - Verlässliche Prognosen für 2016 sind derzeit nicht möglich.

Situation der Flüchtlingsunterbringung in Heilbronn (II) Die Stadt Heilbronn beteiligt sich am Sonderkontingent des Landes Baden-Württemberg zur Aufnahme von Frauen und Kindern aus dem Nordirak, die Opfer massiver, auch sexueller Gewalt wurden. Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung trägt t dem besonderen Schutzbedürfnis dieses Personenkreises Rechnung. Zunahme der minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlinge als Folge der Verteilung der Ankommenden auf alle Stadt- und Landkreise.

- Aktuelle Belegungssituation Bewohnerstruktur der vorläufigen Unterbringung 567 Personen, davon 442 Erwachsene und 125 Minderjährige (aus 24 Nationen). 146 Personen, die noch keinen Asylantrag stellen konnten. 26 Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind. 195 Personen aus den Balkanstaaten. Rund 60 Personen, die auszugsberechtigt sind.

Übersicht über die Bewohnerstruktur in den Wohnheimen nach Herkunftsländern (Stand: 15.09.2015) Herkunftsland Anzahl der Bewohner Bosnien 9 Afghanistan 4 Albanien 41 Mazedonien 18 Serbien 40 Pakistan 4 Staatenlos 2 Kosovo 87 Türkei 12 Nigeria 14 Gambia 16 Somalia 3 Togo 9 Syrien 172 Kamerun 5 Georgien 3 Iran 12 Irak 92 Indien 9 Kambodscha 1 Sri Lanka 8 Tunesien 1 Algerien 2 Libyen 4 Gesamt: 567

Bewohnerstruktur nach Alter und Geschlecht (Stand: 15.09.2015) Alter Männlich Weiblich 0-2 Jahre 9 14 3-5 Jahre 15 9 6 14 Jahre 34 26 15 17 Jahre 12 6 18 27 Jahre 154 38 28 40 Jahre 138 49 41 50 Jahre 32 14 51 60 Jahre 10 1 61 70 Jahre 1 2 71 80 Jahre 2 Über 81 Jahre 1 Gesamt 405 162 Darstellung nach Familienstand: Alleinstehend: 303 Personen Familien: 70 mit 264 Personen Gesamt: 567 Personen

Aktuelle Unterbringungssituation 18 dezentrale Standorte - darunter 9 mit einer Kapazität von 20 bis 230 Plätzen. Fortlaufend Anmietung weiterer Wohnungen und Suche nach größeren Gebäuden. Nutzung der Alten Turnhalle in Horkheim als flexible Notreserve. Weiterer Bedarf an größeren Wohnheimen und Wohnungen für die Anschlussunterbringung. Ziel bleibt es, Zeltstädte und andere vergleichbare Notunterkünfte zu vermeiden.

Kosten der Flüchtlingsunterbringung (I) Die Stadt erhält für Flüchtlinge, die ihr im Rahmen der vorläufigen Unterbringung zugewiesen werden, eine einmalige Pauschale von derzeit 13.260 Euro/pro Person. Die Kosten für die Unterbringung werden im Nachgang an das jeweilige Kalenderjahr derzeit mit dem Land spitz abgerechnet. Für die Unterbringung von Flüchtlingen aus dem Sonderkontingent Nordirak gibt es eine gesonderte Finanzierung.

Kosten der Flüchtlingsunterbringung (II) Die Kostenerstattung des Landes erfolgt nach derzeitiger Rechtslage deutlich verzögert (6 Monate nach Aufnahme), so dass keine Deckungsgleichheit zwischen Entstehung der Kosten und Erstattung besteht. Ob die Pauschale ausreicht, hängt insbesondere von der Verfahrensdauer und den anfallenden Krankenhilfekosten ab. Nicht berücksichtigt sind die Kosten der Anschlussunterbringung.

Freiwilliges Engagement Große Unterstützungsbereitschaft der Heilbronnerinnen und Heilbronner. Es bringen sich bereits über 200 Menschen ein: z.b. mit Sprachkursen, Hausaufgabenbetreuung, Hilfe bei Behördengängen, Sport- und Freizeitangeboten usw. Aufbau von Strukturen zur Koordination und Unterstützung durch die Flüchtlingssozialarbeit gemeinsam mit der ARGE Flüchtlingshilfe. Infoseite auf der städtischen Homepage ist in Vorbereitung. Stadt stellt Räumlichkeiten für die Kleiderkammer zur Verfügung. Derzeit wird nach weiteren Lagerflächen für Spenden gesucht.

Dauerhafte Integrationsaufgabe Neben kurzfristigen Maßnahmen zur Aufnahme von immer mehr schutzbedürftigen Menschen bleibt die langfristige Integrationsaufgabe für Menschen, die dauerhaft hier bleiben und diejenigen, die schon da sind. Wh Wohnen Sprache Bildung Arbeit

Fazit Die vorläufige Unterbringung sowie die Integration der Menschen ist zwar eine große aber lösbare Herausforderung. Aber: Bisher haben die Kommunen Bund und Land unterstützt. Wir erwarten nun vom Bund, Land und von der EU gleichfalls eine entsprechende Unterstützung. Wir setzen große Hoffnung auf den EU-Flüchtlingsgipfel am morgigen Mittwoch sowie den Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern am Donnerstag.

Forderungen aus kommunaler Sicht Eine faire, europaweite Verteilung der Flüchtlinge. Schnelle Bearbeitung von Asylanträgen. Konsequente Abschiebung von Nichtbleibeberechtigten. Kostendeckende Finanzierungen der kommunalen Aufwendungen durch Bund und Land. Deutliche Aufstockung des Wohnungsbauprogramms. Zeitweilige Erleichterung bei bau-, umwelt- und vergaberechtlichen Vorschriften. Verbesserung der Situation in den Herkunftsländern der Flüchtlinge.