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Transkript:

Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 18.04.2017 bis 21.04.2017 Stand: 12.04.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1

Dienstag, 18. April 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 14:00 Uhr: 5 Ns 45/17 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51- jährigen Angeklagten A. aus Hilter. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 27. Februar 2017 wegen Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. November 2016 eine Kiste Wasser mit Pfandflaschen und -dosen im Wert von 15,00 aus dem Carport des G. in der Blumenstraße in Hilter entwendet zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. Mittwoch, 19. April 2017, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal 176, mit Fortsetzung am 24. April 2017, 09:00 Uhr, Saal 176 09:00 Uhr: 18 KLs 3/17 Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten B. aus Meppen, z. Zt. JVA Oldenburg, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seit Anfang Oktober 2016 von einer nicht zu ermittelnden Person Drogen für den gewinnbringenden Weiterverkauf erhalten zu haben. So soll er am 12. November 2016 im Besitz von 555,63 g Marihuana, 354 Ecstasytabletten, 108,5 Amphetamin und 10 LSD-Trips gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und vier Zeugen geladen. Donnerstag, 20. April 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87, mit Fortsetzung am 24. April 2017, 13:30 Uhr, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 37/17 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37- jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 19. Januar 2017 wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, vorsätzlichen Fahrens ohne Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2

Fahrerlaubnis in 3 Fällen sowie wegen räuberischen Diebstahls in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 31. Mai 2015 soll der Angeklagte gemeinsam mit seinem Sohn sowie seiner Lebensgefährtin und deren Sohn den Osnabrücker Zoo besucht haben. Dort soll es zu Missverständnissen darüber gekommen sein, welche Leistungen bei dem Angebot eines Schlüsselanhängers mit eigenem Bild gratis tatsächlich gratis oder entgeltpflichtig sind. Nach dem Besuch soll die Lebensgefährtin an der Verkaufsstelle des Fotografen die dort bereitgestellte Fotomappe mit den Lichtbildern zum Verkaufspreis von 15,00 an sich genommen haben. Der Angeklagte soll diese dann in Kenntnis der Entgeltpflicht unter seiner Jacke versteckt haben, um den Zoo ohne Bezahlung zu verlassen. Als der Zeuge Z. den Angeklagten darauf angesprochen und bis zu dessen Pkw verfolgt habe, soll sich der Angeklagte umgedreht, dem Zeugen eine mitgeführte Jutetragetasche mit leeren Dosen entgegengeschleudert und ihn damit am Kopf getroffen haben. Z. soll dadurch seine Brille verloren und Hautabschürfungen im Gesicht erlitten haben. Ferner soll es zu einem Handgemenge gekommen sein, in deren Verlauf Z. eine Schürfwunde am Bein erlitten habe. - Am Abend des 15. Juli 2016 soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seiner damaligen Lebensgefährtin X. in der gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte X. geohrfeigt haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten acht Zeugen geladen. 14:00 Uhr: 7 Ns 33/17 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33-jährigen Angeklagten A. aus Georgsmarienhütte. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 04. Januar 2017 wegen Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. Juni 2016 in den Geschäftsräumen des Toom- Baumarktes in Georgsmarienhütte eine Schachtel Zigaretten eingesteckt zu haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen. 14:30 Uhr: 7 Ns 40/17 Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3

Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51-jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 06. Februar 2017 wegen Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13. Oktober 2016 in den Geschäftsräumen der Firma Netto in Osnabrück Scheibenreiniger im Wert von 14,98 aus der Verpackung genommen und in die Innenseite seiner Jacke gesteckt zu haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. An der Kasse soll er dann lediglich 3 Flaschen Bier bezahlt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. Freitag, 21. April 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 10/17 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26- jährigen Angeklagten A. aus Georgsmarienhütte. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 28,00. Der Angeklagte und seine Nachbarn X. und Y. befinden sich seit langem in einem Nachbarschaftsstreit. In der Nacht zum 22. Mai 2016 soll auf dem Grundstück des Angeklagten eine Feier stattgefunden haben, in deren Verlauf die Gäste versucht haben sollen, Y. mit Gesängen zu provozieren. Gegen 00:50 soll sich der Angeklagte mit seiner Ehefrau, seinem Bruder und zwei weiteren Personen zum Wohnhaus der Familie Y. in Georgsmarienhütte begeben haben und dort mit einer Taschenlampe immer wieder in das Schlafzimmer der Eheleute geleuchtet haben. Dabei sollen sie gerufen haben: Wann kommt der Y. raus? Als Y. schließlich aus dem Haus gekommen sei, soll der Angeklagte ihm mit der Hand das mitgeführte Telefon weggeschlagen und ihm mit einem Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht haben. Y. soll eine 80%ige Hornhautverätzung erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten fünf Zeugen geladen. 11:30 Uhr: 5 Ns 27/17 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52-jährigen Angeklagten C. aus Berlin, z. Zt. JVA Osnabrück. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 04. Januar 2017 wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten. Der mittellose Angeklagte soll sich in der Zeit vom 22. Juni 2016 bis zum 26. Juni 2016 in einem Hotel in Hagen a. T. W. aufgehalten haben. In der Nacht zum 26. Juni 2016 soll der Angeklagte dann das Hotel verlassen haben, ohne die Rechnung zu begleichen. Zuvor soll er eine im Foyer des Hotels stehende Schmuckverkaufsvitrine aufgebrochen und Schmuck und Uhren mit einem Verkaufswert von 8.467,00 entwendet haben. Die Gegenstände soll er später in einem Schmuckladen in Berlin für ca. 2.500,00 verkauft haben. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4

Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5