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Transkript:

Modellflug-Briefing 1

Index Version: 2.0 Status: Endversion Ausgabedatum: 10. Februar 2017 Autor: Engadin Airport AG Inhaber: Engadin Airport AG Seiten: 10 Abgrenzung: Begrenzt auf Engadin Airport Impressum: Die Informationen dieser Publikation dienen dazu, die Sicherheit am Engadin Airport zu erhöhen. Der gesamte Inhalt dieser Publikation ist Eigentum der Engadin Airport AG. Die Reproduktion, die über den privaten Gebrauch herausgeht, bedarf der Zustimmung der Engadin Airport AG. 2

Die Engadin Airport AG berechtigt die Mitglieder der Modell-Gruppe Engadin und deren Gastpiloten zur Benutzung, der in diesem Briefing zugewiesenen Flug- / Start- und Landegebiete des Flughafens Samedan, für den Modellflugbetrieb. Um einen sicheren Betrieb zu garantieren sind alle Piloten verpflichtet dieses Briefing mit Test zu absolvieren und die Bestätigung jederzeit vorweisen zu können. Das Briefing und der Test müssen jährlich, vor Saisonstart absolviert werden. Dies um einen vergnüglichen und unfallfreien Modellflugbetrieb zu garantieren. 3

Allgemeine Informationen zum Flughafen Allgemeines: Der Flughafen Samedan liegt auf 1707 m.ü.m und ist damit der höchstgelegene Flughafen Europas. Betriebszeiten Ganzjährig geöffnet Sommer: 08.00 19.00 Uhr; für Segelflieger bis Sunset Winter: 08.00 Nachteinbruch Ausnahmen: Such-, Rettungs-, Ambulanz- und amtliche Transportflüge sowie Flüge für die öffentliche Sicherheit unterliegen keinen zeitlichen Beschränkungen. Gösste Maschinen die in Samedan landen können Boeing 737 BBJ: Gulfstream G4 / G5 / G550 Bombardier Global Express / usw. Piste Länge: Breite: 1 800 m 40 m Infos unter: www.engadin-airport.ch 4

Allgemeine Richtlinien Auf dem gesamten Flughafenareal gilt absolutes Rauchverbot. Vorschläge, Wünsche, Anregungen, Kritik oder Inputs zur Erhöhung der Sicherheit können mittels Feedback-Formular eingereicht werden. Das Formular finden Sie auf www.engadin-airport.ch. Sicherheitsrelevante Vorkommnisse sind mittels Feedback-Formular oder direkt der Flughafenleitung mitzuteilen. Weisungen der Flughafenleitung oder der Flugbetriebsmitarbeiter sind zu befolgen. Der Pilot haftet für im Rahmen des Modellflugbetriebs verursachte Schäden. Bei Unfällen müssen je nach Umfang des Unfalls, unverzüglich folgende Rettungsorganisationen und die Flughafenleitung (Tel. 079 348 81 39) informiert werden. Polizei-Notruf: 117 Feuerwehrnotruf 118 REGA 1414 Sanitätsnotruf REO 144 5

Richtlinien für den Modellflugbetrieb 1. Der Modellflugbetrieb ist jeweils am Abend ab 19.00 Uhr und ausschliesslich im zugewiesenen Fluggebiet erlaubt. Die Piste darf nicht überflogen werden. Der Inlinekurs und der Taxiway darf nur für Starts und Landungen überflogen werden. 2. Da sich nach 19.00 Uhr noch Segelflugzeuge oder Helikopter (Rettung / öffentliche Sicherheit) in der Luft befinden können, ist es wichtig den Luftraum ständig zu beobachten. 3. Jeder Pilot muss im Besitze einer gültigen Haftpflichtversicherung gem. schweizerischem Recht sein. Versicherungssumme min. CHF 1 Mio. Ohne gültigen Haftpflicht-Versicherungsausweis darf auf dem Flugplatz nicht geflogen werden. Das überprüfen dieser Auflage obliegt der Vereinsführung und ist in dessen Verantwortung. Achtung!!! Helikopter und Segelflieger nach 19:00 Uhr 6

4. ACHTUNG NIE VOR 19.00 UHR STARTEN!!! Flugzeuge können vor 19.00 Uhr auf dem Parkplatz flugbereit gemacht werden. Vor 19.00 Uhr darf der Taxiway nicht betreten werden! 5. Die Piloten müssen während dem Fliegen nebeneinander stehen, damit eine klare Kommunikation stattfinden kann. Das Tragen einer Warnweste ist für Piloten und deren Begleitung obligatorisch. Warnwesten können im C-Büro leihweise bezogen werden. 6. Jeder Pilot ist verpflichtet mit gedämpften Motoren zu Fliegen. Lärmmessungen können vom Club angeordnet werden. 7

7. Die Zufahrt und die Benutzung der Wiesen liegt nicht in der Verantwortung der Engadin Airport AG und sind entsprechend separat zu Regeln. 8. Gastpiloten müssen sich bei den Verantwortlichen der Modell-Gruppe Engadin melden, da sie den Modellflugbetrieb am Engadin Airport nur in Begleitung eines Mitgliedes der Modell-Gruppe Engadin ausüben dürfen. 9. Bei Missachtung der Richtlinien für den Modellflugbetrieb behält sich die Flughafenleitung vor, die fehlbaren Piloten mit einem Flugverbot zu belegen, und gegebenenfalls den Modellflugbetrieb einzustellen. 8

Flugsektor / Parkplätze Zufahrt Parkplatz Taxiway / Start-/ Landepiste für Modellflugzeuge Start- / Landezone Fluggebiet Inlinekurs Fluggebiet 9

Das Team des Engadin Airports wünscht Ihnen viel Vergnügen 10