Wirtschafts- Akademie Schwaben Geprüfte/r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen



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Wirtschafts- Akademie Schwaben Geprüfte/r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen Fit für das Gesundheitsund Sozialwesen

Inhalt Fit für das Gesundheits- und Sozialwesen Geprüfte/r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen Jahrzehnte an Weiterbildungserfahrung arbeiten für Sie das IHK-Bildungshaus Schwaben 4 Die Zeitformen der Praxisstudien 5 Das didaktische Konzept aus der Praxis für die Praxis 6 Weiterbildungsziele werden erreicht die 7. IHK-Weiterbildungserfolgsumfrage 8 Lehrgangsziel 10 Übersicht über die Lehrgangsinhalte 10 Teilnahmevoraussetzungen 11 Prüfungsablauf 12 Zeitformen, Lehrgangsorte, Termine und Preise 15 Ansprechpartner/-innen 15 Rahmenbedingungen zur Anmeldung und Prüfungszulassung 16 Förderung der Weiterbildung 17, 18, 19, 20 Anmeldeformular 21 Teilnahmebedingungen (AGB) 23 IHK-Wissensgarantie Sie haben die Prüfung in einem Praxisstudium einmalig nicht bestanden. Kein Problem - Sie können den Lehrgang einmal kostenfrei wiederholen. Wann gilt die IHK-Wissensgarantie? Wenn Sie mindestens 80 % des kostenlos wiederholbaren Lehrganges beim IHK-Bildungshaus Schwaben besucht und die Gebühren zur Gänze bezahlt haben. Wenn Sie zur öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung angetreten sind und diese nicht bestanden haben. Wenn der kostenlose Wiederholungslehrgang spätestens 12 Monate ab Datum der Prüfung beginnt. Wenn der entsprechende Lehrgang wieder stattfindet und zum Buchungsende ein Teilnehmerplatz frei ist. Es gelten die gleichen Anmeldebedingungen wie für alle anderen Interessenten. Nicht kostenlos sind eventuell erforderliche neue Unterlagen, Prüfungsgebühren und Verbrauchsmaterial. Ist kein Teilnehmerplatz frei oder wird der entsprechende Lehrgang nicht mehr geboten/durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Einlösung der IHK-Wissensgarantie. Unser Sicherheitsnetz für alle unsere Teilnehmer/-innen in Praxisstudiengängen. 02/13 3

Wer ist das IHK-Bildungshaus Schwaben? Jahrzehnte an Weiterbildungserfahrung arbeiten für Sie Von der Berufsausbildung bis zum Master-Niveau Die ersten 39 Industriemeister Metall haben 1958 ihren Lehrgang in Augsburg absolviert und nach erfolgreicher Prüfung ihre Meisterbriefe erhalten. 1971 wurden die IHK Weiterbildungsaktivitäten im Bildungszentrum Schwaben, dem Vorläufer des heutigen IHK-Bildungshauses Schwaben, organisiert. Dies war die Initialzündung für ein Weiterbildungsprogramm, das in der Deutschen IHK-Landschaft unerreicht ist. Seither sind Zehntausende diesen Weg zur beruflichen Karriere zusammen mit dem IHK-Bildungshaus Schwaben gegangen. Die Qualifikationen Industriemeister wurden um die Fachrichtungen Elektrotechnik, Flugzeugbau, Mechatronik ausgeweitet. Mit den Abschlüssen Fachwirte und Fachkaufleute wurde das kaufmännische Pendant zu den Industriemeistern geschaffen. Korrespondierend mit den IT-Ausbildungsberufen kamen die Weiterbildungsabschlüsse der operativen IT-Professionals dazu. Komplettiert wurde das System der beruflichen Weiterbildung mit einer Oberstufe auf Master-Niveau und den Abschlüssen Gepr. Techn. Betriebswirt/-in und Gepr. Betriebswirt/-in. MASTER-NIVEAU Gepr. Techn. Betriebswirt/-in Strategische IT-Professionals Gepr. Betriebswirt/-in BACHELOR-NIVEAU Industriemeister Operative IT-Professionals Fachwirt/-in Fachkaufmann/-frau IT-Fachspezialisten Berufspraxis Berufsausbildung Die Weiterbildungsabschlüsse der IHKn genießen wegen ihrer Praxisnähe und Aktualität weltweit ein hohes Ansehen. Durch die Bundeseinheitlichkeit der Inhalte und Prüfungen wird eine hohe berufliche Mobilität gewährleistet. Für Fachwirte, Fachkaufleute und Meister gibt es gültige Berufsbezeichnungen in Deutsch und Englisch. Sie sind mit Bachelor-Qualifikationen vergleichbar. Betriebswirte und Technische Betriebswirte können sich mit Master-Abschlüssen messen lassen. Schwabenweit in Ihrer Nähe Die Breite der IHK-Abschlüsse dieses bundeseinheitlichen Systems der beruflichen Weiterbildung können Sie mit Praxisstudien des IHK-Bildungshauses Schwaben vorbereiten. Jährlich gehen über 1.800 Personen diesen Weg mit uns und das in ganz Schwaben. Veranstaltungen der IHK-Praxisstudien werden in Augsburg, Donauwörth, Friedberg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Neu-Ulm und Nördlingen angeboten. 4

Vereinbarkeit mit Beruf und Familie Für Jeden die richtige Zeitform Über die Jahre hinweg wurden nach den Bedürfnissen der TeilnehmerInnen verschiedene Zeitformen für die Praxisstudien entwickelt. Damit können Ihre persönlichen und beruflichen Bedingungen und Vorstellungen berücksichtigt werden. Praxisstudium und Beruf parallel Unsere auf die IHK-Prüfung vorbereitenden Praxisstudien finden in der Regel berufsbegleitend statt. Dann besuchen Sie den Unterricht an den Samstagen bzw. an einem oder mehreren Abenden. Die Schulferienzeiten werden in der Regel unterrichtsfrei gehalten. In der berufsbegleitenden Zeitform dauern unsere Praxisstudien zwischen 12 und 28 Monate. Das berufsbegleitende Praxisstudium ermöglicht die Weiterbeschäftigung im Unternehmen. Der dazu parallele Besuch von Unterricht, Treffen in Arbeitsund Lerngruppen und das Studium der Lehrmaterialien fördern im hohen Maße wichtige Schlüsselqualifikationen wie Belastbarkeit und Durchhaltevermögen. Diese Arbeitstugenden werden von Personalentscheidern besonders positiv bewertet. Zeitersparnis durch Crash-Lehrgang Vereinzelt werden Praxisstudien zusätzlich als Crash-Lehrgänge angeboten. Durch intensiveren Unterricht an Samstagen, Abenden und Vollzeitwochen wird das Lehrgangsziel in wesentlich kürzerer Zeit erreicht. Schnell und intensiv zum Ziel Praxisstudien in Vollzeit erschließen die neue berufliche Handlungskompetenz in kürzester Zeit. Nach 4 bis 7 Monaten ist die Prüfungsvorbereitung bereits abgeschlossen. Eine Vollzeitbeschäftigung wird in dieser Zeit nur schwer möglich sein. Flexibel in Ort und Zeit Vereinzelt wird Präsenzunterricht durch Online-Training ersetzt. Dann erarbeiten Sie Unterrichtsinhalte begleitend zum Präsenzunterricht bei freier Zeiteinteilung via Internet und verbringen weniger Zeit im Unterrichtsraum. Weiter mit Bildung www.ihk-bildungshaus-schwaben.de 5

Unsere DozentInnen aus der Praxis für die Praxis Unterricht erarbeitet unmittelbare Handlungskompetenz Die Lernziele entsprechen den Anforderungen der betrieblichen Praxis Um die unentbehrliche Praxisorientierung unserer Lehrgänge zu garantieren, setzen wir vor allem DozentInnen ein, die im Hauptberuf als führende MitarbeiterInnen von Unternehmen tätig sind oder als freiberufliche BeraterInnen regelmäßig Projekte in Unternehmen durchführen. Sie stehen selbst mit beiden Beinen im Beruf und wissen, worauf es bei der Weiterbildung ankommt. Die Lerninhalte und Lernziele orientieren sich an den Bedürfnissen und Anforderungen der betrieblichen Praxis. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf methodischem Wissen und einer Vernetzung zwischen den Fachinhalten. Parallel zum fachlichen Wissen werden in den Lehrgängen auch die Fähigkeit zu Kooperation, Kommunikation und Konfliktlösung mit MitarbeiterInnen und Vorgesetzten sowie die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit entwickelt. Diese Führungsund Sozialkompetenzen gepaart mit Fähigkeiten zum logischen Denken, einer Entscheidungs- und Begründungsfähigkeit und der Fähigkeit zur selbstständigen fachlichen Weiterentwicklung macht eine komplette Führungskraft aus. Denn nach unseren Erfahrungen umfasst eine komplette berufliche Handlungskompetenz neben Fachwissen weitere Schlüsselqualifikationen: Führungs- und Sozial- sowie Methodenkompetenz. Handlungskompetenz Führungs- und Sozialkompetenz Kommunikationsfähigkeit Teamfähigkeit Fairness Verantwortungsfähigkeit Selbstständigkeit Methoden-Kompetenz Logisches Denken Entscheidungs fähigkeit Fähigkeit zur fachlichen Weiterentwicklung Fachkompetenz Technik Betriebswirtschaft Marketing Volkswirtschaft Recht Sprachen EDV 6

Aktiver Erwerb von Wissen und Fertigkeiten Die DozentInnen legen in Abhängigkeit vom Lerninhalt Wert auf teilnehmeraktive Lehrmethoden. Denn Wissen können Sie nicht einfach kaufen, Sie müssen es erwerben. Wenn Sie sich erfolgreich weiterbilden wollen, brauchen Sie Möglichkeiten im Lernprozess Verantwortung zu übernehmen und selbst aktiv zu werden. Ihre Aktivität wird aber auch belohnt. Je aktiver Sie sich in den Unterricht einbringen, desto mehr nehmen Sie mit und umso leichter wird es Ihnen fallen, das neue Wissen in den beruflichen Alltag einzubringen. Der Mensch behält: durch Hören durch Sehen 20 % So wird die herkömmliche Vermittlungsform des Vortrages verstärkt abgelöst 30 % durch erarbeitende Lehrgespräche und moderierte Diskussionen, durch Hören und Sehen in 50 die % die umfangreichen beruflichen Erfahrungen worüber er selber spricht der 70 % TeilnehmerInnen einflie von dem, was er selbst ausführt 90 % So wird die herkömmliche Vermittlungsform des Vortrages verstärkt abgelöst durch erarbeitende Lehrgespräche und moderierte Diskussionen, in die Ihre umfangreichen beruflichen Erfahrungen einfließen können. Ziel der Praxisstudien ist die Vermittlung von anwendbarem Wissen, das Sie in realen Situationen und bei unterschiedlichen Problemstellungen flexibel nutzen können. Entsprechend wird in Gruppen-, Partner- oder Einzelarbeit mit authentischen Praxisproblemen und umfangreichen Fallstudien gearbeitet und Übungsphasen breiten Raum gegeben. Im Mittelpunkt steht der Mensch Unsere Qualifizierungen werden unserem Leitbild zur Bildungsarbeit gerecht. Menschenbildung Die Persönlichkeit jedes einzelnen Teilnehmers wird stets gefördert. Fach- und Praxiskompetenz Das Fachwissen unserer DozentInnen ist in der beruflichen Praxis verankert. Didaktik Komplexe Sachverhalte werden nachvollziehbar vermittelt. Methodik Der Unterricht wird abwechslungsreich, anregend und einprägsam gestaltet. Loyalität Die gegenseitige Unterstützung ist das Merkmal unserer Zusammenarbeit. Unsere DozentInnen haben die Möglichkeit durch ein Angebot an speziellen Seminaren sich erwachsenengerechte Didaktik und abwechslungsreiche interaktive Lehrmethoden zu erarbeiten. Weiter mit Bildung www.ihk-bildungshaus-schwaben.de 7

Rentiert sich der Aufwand? Weiterbildungsziele werden erreicht Anschub für die berufliche Entwicklung Seit mehr als 30 Jahren stellt sich das System IHK-Weiterbildung dem Urteil der AbsolventInnen. Alle fünf Jahre werden diese nach dem Wert ihrer Weiterbildung befragt. Nahezu konstant geben bis zu drei Viertel aller TeilnehmerInnen an, dass sich die Prüfung positiv auf ihre berufliche Entwicklung ausgewirkt habe. Die Industrie- und Handelskammern versprechen also nicht zu viel, wenn sie auf die Aufstiegschancen der betrieblich Ausgebildeten in den Unternehmen verweisen. Der Dreisprung Lehre Praxis Weiterbildung funktioniert. Die am Bedarf der Betriebe orientierten und mit Experten aus Unternehmen maßgeschneiderten IHK-Praxisstudien ermöglichen den Sprung in Fach- und Führungspositionen oder in die Selbstständigkeit. Das zeigen die Ergebnisse der 7. IHK-Weiterbildungserfolgsumfrage in beeindruckender Weise. An dieser Befragung haben mehr als 11.000 Personen teilgenommen. Aufstieg und finanzielle Verbesserung sind die Hauptmotive für die Teilnahme an der Weiterbildung. Allerdings sind für eine nicht unerhebliche Anzahl von AbsolventInnen auch Arbeitsplatzsicherung sowie Erweiterung und Vertiefung der beruflichen Kenntnisse wichtige Gründe. Für einen nicht unerheblichen Teil der TeilnehmerInnen war aber auch Arbeitssuche ein wichtiger Grund, aktiv zu werden. Aus welchen Gründen haben Sie sich für eine Weiterbildung entschieden? weil ich beruflich aufsteigen wollte 72 % weil ich mich finanziell verbessern wollte 49 % weil ich meinen Arbeitsplatz absichern wollte 28 % weil meine berufliche Position eine Erweiterung und Vertiefung der beruflichen Kenntnisse erforderlich machte 25 % weil ich arbeitssuchend bin und meine Beschäftigungsfähigkeiten erhöhen wollte 5% (Mehrfachantworten möglich) Das Ergebnis: Zwei von drei AbsolventInnen erkennen positive Auswirkungen auf ihre berufliche Entwicklung. Nur für jeden Zehnten ist dies nicht der Fall und knapp 22 Prozent können einen Erfolg (noch) nicht verzeichnen. Die AbsolventInnen in Schwaben nennen folgende positiven Auswirkungen: ich habe eine höhere Position oder einen größeren Verantwortungsbereich ich habe mich finanziell verbessert ich verspüre eine größere Arbeitsplatzsicherheit 22 % ich kann bei gleicher Position die gestellten Aufgaben besser bewältigen 11 % ich habe einen neuen Arbeitsplatz gefunden 5% 69 % 80 % (Mehrfachantworten möglich) 8

Mehr Führung und Verantwortung Beim Blick auf die hierarchische Stellung der AbsolventInnen vor und nach dem Lehrgang sieht man die Wirksamkeit der Weiterbildung. Personen ohne Führungsverantwortung, die als Sachbearbeiter oder Facharbeiter eingesetzt sind, werden deutlich weniger. Dagegen nimmt die Anzahl der Personen, die als Meister, Abteilungs- oder Betriebsleiter Verantwortung tragen, nominell zu. Der Erfolg der Aufstiegsbildung ist eindeutig erkennbar. Anteil der AbsolventInnen in beruflicher Stellung vor und nach der Prüfung in % vorher nachher Sachbearbeiter 32,9 21,5 Facharbeiter 27,3 13,2 Hauptsachbearbeiter 3,7 6,3 Vorarbeiter 4,0 2,6 Gruppen- oder Teamleiter 6,4 9,7 Meister 2,1 9,6 Unterabteilungsleiter 1,7 2,7 Abteilungsleiter 4,5 10,9 Betriebsleiter 0,4 2,0 Geschäftsführer 0,5 1,1 sonstiges 11,3 14,5 Höhe der finanziellen Verbesserung Von den schwäbischen Befragten gaben 69 % an, dass sie sich finanziell verbessert hätten. Genau 65 % davon verbesserten sich nach der Prüfung um bis zu 2 450,- monatlich brutto. Die Unternehmen erkennen die Anstrengungen der Arbeitnehmer an. Mit den Gehaltssteigerungen bestätigen sie aber auch, dass die Abschlüsse der Aufstiegsbildung zu einer deutlichen Steigerung der Kompetenzen bei den Absolventen geführt haben. Die Qualifikationen kommen zum Einsatz Eine wichtige Frage für die Beurteilung des Weiterbildungserfolgs ist die Passgenauigkeit der erworbenen Qualifikationen. Hier ist eine klare Mehrheit der Meinung, dass ihr heutiger Verantwortungs- und Aufgabenbereich dem Profil ihrer abgeschlossenen IHK-Weiterbildungsprüfung entspricht. Ein Drittel verneint die Frage mit der Begründung, sie seien überqualifiziert. Für Unternehmen steht hiermit ein Potenzial an hochqualifizierten Personen zur Verfügung, mit denen sie ihren Fach- und Führungskräftebedarf sichern können. Eine überwältigende Mehrheit von über 80 % würde sich wieder für das gleiche Weiterbildungsziel entscheiden. Neben den Antworten zu den positiven Auswirkungen und der Frage nach der durch die Weiterbildung erreichten Position ist dieses Ergebnis das deutlichste Zeichen dafür, dass die Abschlüsse des IHK-Weiterbildungssystems für die AbsolventInnen einen Karriereschub brachten. Dieser Wert hat sich über die Jahrzehnte wenig geändert. Weiter mit Bildung www.ihk-bildungshaus-schwaben.de 9

Das Lehrgangsziel Geprüfte/r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind qualifiziert, um folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie Mitwirken bei Aus- und Weiterbildung, Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben in Unternehmen und Organisationen, Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf. MASTER-NIVEAU BACHELOR-NIVEAU Gepr. Betriebswirt/-in Fachwirt/-in Berufspraxis Berufsausbildung Wer wird zugelassen? Teilnahmevoraussetzungen Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerks - ordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheitsund Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen. Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 10

Die Lehrgangsinhalte Geprüfte/r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext Erläutern rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zielen Beurteilen komplexer betrieblicher Zusammenhänge sowie Entwickeln und Umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten Gestalten und Optimieren von Prozessen Anwenden von Organisationstechniken Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse Steuern von Qualitätsmanagementprozessen Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken Erfassen und Bewerten von Prozessdaten sowie Ermitteln von Qualitätsindikatoren Weiterentwicklung eines Risikomanagements Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements Gestalten von Schnittstellen und Projekten Ermitteln von Schnittstellen, Planen, Organisieren, Gestalten und Pflegen von interdisziplinären Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und von multiprofessioneller Teamarbeit Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten Erläutern von Finanzierungssystemen im Gesundheits- und Sozialwesen Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung Einsatz von Controlling-Instrumenten Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten Führen und Entwickeln von Personal Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal Durchführen von Personalmaßnahmen Planen und Durchführen der Ausbildung Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern, Auszubildenden und Teams unter Beachtung von Personalzufriedenheit Beurteilen von Personalentwicklungspotenzialen sowie Festlegen und Evaluieren von Personalentwicklungszielen Anwenden des Konfliktmanagements Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Durchführen von Marktanalysen Formulieren von Marketingzielen Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten Einführen und Umsetzen von Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Non-Profit-Leistungsbereichen Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings Durchführen von Maßnahmen im Gesundheits-Marketing Weiter mit Bildung www.ihk-bildungshaus-schwaben.de 11

Informationen zur Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen Die Prüfung zum/zur Geprüften Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis. Aufbau und Ablauf der Prüfung Handlungsbereiche: Dauer: 1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse } 2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen 2 x 300 Min. 3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten (Prüfung in Form von 4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen zwei Situationsaufgaben) 5. Führen und Entwickeln von Personal 6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen 7. Präsentation und Fachgespräch ca. 30 Min. Achtung: Diese mündliche Prüfung kann nur abgelegt werden, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde. Das Thema wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und ist dem Prüfungsausschuss bei Eintritt in die schriftliche Prüfung einzureichen. Prüfungstermine werden bei Lehrgangsbeginn bekanntgegeben Abschluss Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Titel Geprüfte/r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" und eine englische Formulierung Bachelor Professional of Social and Health Services (CCI), die Ihnen als Übersetzungshilfe dienen soll. 12

Ergebnismitteilung Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. Ergebnismitteilung schriftlich zugesandt. Mündliche Ergänzungsprüfung Zum Bestehen und zur Notenverbesserung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich. Prüfungseinsicht/rechtsförmlicher Bescheid Es besteht die Möglichkeit nach Abschluss der mündlichen Prüfung sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unten genannten Ansprechpartner in Verbindung. Einen rechtsförmlichen Bescheid erhalten Sie nach Abschluss der Prüfung. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie das Prüfungszeugnis. Bestehensregel Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie im schriftlichen und im mündlichen Prüfungsfach mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben. Hilfsmittel und Rechtsstand Die in den Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 bis 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung/Einladung mitgeteilt. Anmeldung und Einladung zur Prüfung/Prüfungsgebühr Ca. 2 bis 3 Monate vor der Prüfung erhalten Sie eine sog. Aufforderung zur Prüfungsanmeldung. Mit der Rückantwort müssen Sie dann angeben, ob Sie an der Prüfung definitiv teilnehmen. Ca. 4 bis 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Anmeldebestätigung/Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel. Mit der Anmeldebestätigung/Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit 460,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, Stand 06.05.2008). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung nicht Lehrgangsbeginn gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in die Prüfung zu bezahlen. Wiederholung der Prüfung Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Ein bereits bestandenes Prüfungsfach wird automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird. Weitere Auskünfte über die Prüfung Maria Venus Telefon: 0821 3162-253 maria.venus@schwaben.ihk.de Weiter mit Bildung www.ihk-bildungshaus-schwaben.de 13

Unmittelbarer Zugang zur Hochschule für Absolventen der Praxisstudien Um die hohe Attraktivität Bayerns als Hochschulstandort noch weiter zu stärken, hat die Staatsregierung 2009 neue Weichenstellungen im Hochschulrecht vorgenommen. Wissenschaftsminister Heubisch: Mit mehr Hochschul autonomie, einer verbesserten sozialen Ausgestaltung der Studienbeiträge und deutlich erweiterten Studienmöglichkeiten für beruflich besonders Qualifizierte geht Bayern neue Wege, damit wir auch weiterhin Hochschul- und Wissenschaftsstandort Nummer 1 in Deutschland Bild: Wolfgang Ullmann bleiben. Seit dem WS 2009/2010 können Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung und ihnen Gleichgestellte (Betriebswirte, Fachwirte, Fachkaufleute, IT-Professionals), sofern sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben, an allen Hochschulen in Bayern studieren. Nähere Informationen unter: www.stmwfk.bayern.de/hochschule/hochschulzugang.aspx Weiterbildungs- und Universitätsabschlüsse auf gleichem Niveau IHK-Fachwirte und Bachelor-Abschlüsse sind gleichwertig Nach jahrelangen Diskussionen und Gutachten gibt es nun ein einvernehmliches Ergebnis. Wirtschaftsminister, Kultusminister und die Spitzenorganisationen der Wirtschaft und Gewerkschaften einigten sich auf den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Dieser ordnet die Fortbildungsabschlüsse Fachwirt, Fachkaufmann und Industriemeister der gleichen Stufe 6 zu, in die auch die Bachelor-Abschlüsse der Universitäten und Hochschulen fallen. Eine Niveaustufe höher stehen die universitären Master- Abschlüsse neben den Betriebswirt- und Technischen Betriebswirt-Abschlüssen der Kammerorganisation. Diese Entscheidung, Meister und Fachwirte dem gleichen Niveau zuzuordnen wie den Bachelor hat große bildungspolitische Wirkung. Denn damit wird deutlich: In Deutschland hat jeder die Chance zum Aufstieg, über den akademischen Weg genauso wie über den Weg der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Anbieterverzeichnis Das WIS-Anbieterverzeichnis enthält alle Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf öffentlich-rechtliche IHK-Weiterbildungsprüfungen und Sach- und Fachkundeprüfungen, die der jeweiligen IHK bekannt sind. Eine qualitative und inhaltliche Bewertung ist damit nicht verbunden. Weitere Informationen zum Anbieter und zum Inhalt des Lehrganges erhalten Sie direkt bei den Lehrgangsanbietern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass außer den genannten noch weitere Anbieter am Markt tätig sein können. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Empfehlung dar. www.wis.ihk.de 14

Praxisstudium und Beruf parallel Berufsbegleitendes Praxisstudium Augsburg 12. Okt. 2013 bis 10. Okt. 2015 (4393 WYPS 13A) 14-tägig samstags, 07:30 bis 14:00 Uhr zuzüglich 4 Vollzeitwochen und ca. 4 weitere Samstage und ca. 15 Abende 18:00 bis 21:15 Uhr Neu-Ulm 12. Okt. 2013 bis 10. Okt. 2015 (4394 WYPS 13F) 14-tägig samstags, 07:30 bis 14:00 Uhr zuzüglich 4 Vollzeitwochen und ca. 4 weitere Samstage und ca. 15 Abende 18:00 bis 21:15 Uhr Insgesamt 600 UStd. eingeteilt in 6 Abschnitte Prüfungstermine Schriftliche Prüfung: ca. Okt. 2015 Mündliche Prüfung: ca. Febr. 2016 Preis 3.450,- Preisdetails: Abschnitt 1 600,- Abschnitt 2 570,- Abschnitt 3 570,- Abschnitt 4 570,- Abschnitt 5 570,- Abschnitt 6 570,- Für alle Anfragen Wir informieren Sie gerne Augsburg und Neu-Ulm Hanna Kalous Telefon 0821 3162-411 hanna.kalous@schwaben.ihk.de Hanna Kalous Weiter mit Bildung www.ihk-bildungshaus-schwaben.de 15

Sie haben sich entschieden und wollen sich bei uns anmelden Anmeldung zum Praxisstudium Für die Anmeldung zum Praxisstudium bitten wir Sie, uns das Anmeldeformular am Ende dieser Broschüre auszufüllen und unsere Teilnahmebedingungen durch zulesen. Wir haben bei diesem Kleingedruckten keine versteckten Besonderheiten eingebaut. Unser Ziel war es vielmehr, für unsere Vertragsbeziehung faire und partnerschaftliche Regelungen zu finden. Wir hoffen und wünschen, dass Sie es genauso sehen. Bitte unterscheiden Sie zwischen der Anmeldung zum Praxisstudium und der Prüfungs zulassung Auf eine bei langfristigen Praxisstudien für Sie wichtige Regelung möchten wir besonders hinweisen: Sie binden sich mit der Anmeldung nicht für das ganze Praxisstudium, vielmehr haben Sie die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung nach jedem Abschnitt abzubrechen. Wir erwarten dazu nur eine schriftliche Kündigung spätestens 14 Werktage vor dem ersten Unterrichtstag des neuen Abschnitts. Kündigungsmöglichkeit nur schriftlich spätestens 14 Tage vor Beginn des neuen Abschnitts Senden Sie Ihre Anmeldung bitte an diese Anschrift IHK-Bildungshaus Schwaben Bildungszentrum Augsburg Stettenstraße 1 + 3 86150 Augsburg oder per Fax: 0821 3162-423 Ihre persönlichen Voraussetzungen Prüfungszulassung Für die Teilnahme an den Prüfungen während und am Ende Ihrer Weiterbildung müssen die bei der Beschreibung des Praxisstudiums angeführten beruflichen Voraussetzungen erfüllt sein. Damit dies sichergestellt ist und Sie nicht umsonst am Praxisstudium teilnehmen, lassen wir durch die IHK-Prüfungsabteilung vor Beginn des Unterrichts diese Voraussetzungen überprüfen. Bitte füllen Sie dazu den Antrag auf Prüfungszulassung auf der Rückseite der Anmeldung zum Praxisstudium aus. Das Ergebnis der Zulassungsprüfung erhalten Sie schriftlich mitgeteilt. Sie haben damit die Sicherheit auch an den Prüfungen teilnehmen zu können. Die Zeugnisse und Nachweise bitte in Kopie beifügen 16

Auch das Finanzamt zahlt mit Steuerliche Förderung Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen Fort- oder Weiterbildungskosten und Ausbildungskosten. Im einzelnen sind hier folgende Vorschriften von Bedeutung (Stand Januar 2013): Fort- oder Weiterbildungskosten Fort- oder Weiterbildungskosten sind alle Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Dies dürfte regelmäßig für alle unsere Veranstaltungen zutreffen. Zu den Fort- oder Weiterbildungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Besuch der Veranstaltung anfallen. Bei Verwendung eines Pkws können hierfür grundsätzlich 0,30 pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Erhalten Sie von Dritten einen Zuschuss zu Ihren Fort- oder Weiterbildungskosten (z. B. Arbeits agentur oder von Ihrem Arbeitgeber), so reduzieren sich dadurch die steuerlich absetzbaren Aufwendungen. Fort- oder Weiterbildungskosten sind in dem Jahr steuerlich geltend zu machen, in dem sie tatsächlich gezahlt werden. Das gleiche gilt für erhaltene Zuschüsse. Fort- oder Weiterbildungskosten sind steuerlich Werbungskosten und können damit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (= Arbeitslohn) abgezogen werden. Zu beachten ist allerdings, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bereits ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.000,- Dies kann zu einer erheb lichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildung unbedingt berücksichtigt werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fachbücher und die Fahrtkosten zum Ver anstaltungsort Das Jahr, in dem das Trimester/der Abschnitt stattfindet, ist nicht maßgebend. Fort- oder Weiterbildungs kosten wirken sich aus, soweit sie den Werbungs kostenpausch betrag von 2 1.000,- übersteigen. pro Jahr vom Finanzamt angesetzt wird. Die Fort- und Weiterbildungskosten wirken sich damit nur dann in voller Höhe steuermindernd aus, wenn bereits anderweitige Werbungskosten von mindestens 1.000,- anfallen. (z. B. durch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte). Ausbildungskosten Ausbildungskosten liegen dagegen vor, wenn Veranstaltungen besucht werden, um Kenntnisse zu erwerben, die als Grundlage für eine Berufsausübung notwendig sind. Sofern es sich um eine erstmalige Berufsausbildung handelt, sind die Aufwendungen bis zur Höhe von 4.000,- als Sonderausgabe abzugsfähig. Die Kosten für weitere Berufsausbildungen stellen hingegen in voller Höhe Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar. Höhe der Steuerersparnis Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand ab. Entsprechend Ihren persönlichen Verhältnissen reduziert sich zusätzlich ggf. noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater. Die Steuerersparnis beträgt ca. 20% bis 35% der Weiterbildungskosten Weiter mit Bildung www.ihk-bildungshaus-schwaben.de 17

Staatliche Zuschüsse und Darlehen Weiterbildungs-BAFöG Welche Praxisstudien werden gefördert? Kaufmännische Weiterbildung: Gepr. Betriebswirt/-in, Gepr. Industriefachwirt/-in, Gepr. Handelsfachwirt/-in, Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in, Gepr. Verkehrsfachwirt/-in, Gepr. Immobilienfachwirt/-in, Gepr. Fachwirt/in für Finanzberatung, Gepr. Medienfachwirt/-in, Gepr. Tourismusfachwirt/-in, Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen, Gepr. Bilanzbuchhalter/-in, Gepr. Controller/-in, Gepr. Fachkaufmann/-frau für Büro- und Projektorganisation, Gepr. Fachkaufmann/-frau für Einkauf/Logistik, Gepr. Fachkaufmann/-frau für Marketing, Gepr. Personalfachkaufmann/-frau, Gepr. Technische/r Fachwirt/-in Technische Weiterbildung: Gepr. Technische/r Betriebswirt/-in, Gepr. Industriemeister/-in aller Fachrichtungen, Gepr. Fachmeister/-in aller Fachrichtungen IT-Weiterbildung: Cert. IT Systems Manager, Cert. IT Business Manager, Cert. IT Business Consultant, Cert. IT Business Engineer Gastronomie: Gepr. Küchenmeister/-in, Gepr. Fachwirt/-in im Gastgewerbe Wie sieht die Förderung aus? Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Teilzeit- und Vollzeitlehrgängen 30,5 % Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (einkommens- und vermögensunabhängig) sowie Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen (maximal 10.226,-) Befreiung von der Zins- und Tilgungspflicht für die Dauer der Maßnahme und einer Karenzzeit von zwei, längstens sechs Jahren (einkommens- und vermögensabhängig) durch das Bestehen der Abschlussprüfung werden auf Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen Monatlicher Unterhaltungsbeitrag bei Vollzeitlehrgängen (einkommens- und vermögensabhängig) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe: 697,- für Alleinstehende ohne Kind ( 238,- Zuschuss/ 459,- Darlehen) 907,- für Alleinstehende mit einem Kind ( 343,- Zuschuss/ 564,- Darlehen) 912,- für Verheiratete ( 238,- Zuschuss/ 674,- Darlehen) 1.122,- für Verheiratete mit einem Kind ( 343,- Zuschuss/ 779,- Darlehen) 1.332,- für Verheiratete mit zwei Kindern ( 448,- Zuschuss/ 884,- Darlehen) Für jedes weitere Kind wird ein Erhöhungsbeitrag von 210,- gewährt ( 105,- Zuschuss/ 105,- Darlehen). Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung in Höhe von 113,- erhalten. Wie wird das Darlehen zurückgezahlt? Das Darlehen ist während der Weiterbildung und einer anschließenden Karenzzeit insgesamt maximal 6 Jahre zins- und tilgungsfrei. Anschließend ist das Darlehen innerhalb von 10 Jahren zurückzuzahlen. Die monatliche Mindestrate beträgt 2 128,- www.meister-bafoeg.info 18

Antragstellung Aufgrund Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie von uns mit der Durchführungszusage die Antragsformulare. Die für den Antrag erforderliche Bescheinigung des Lehrgangsträgers ist beigefügt. Der Antrag ist vor Lehrgangsbeginn beim Amt für Ausbildungsförderung einzu reichen: Stadtverwaltung Augsburg, Gögginger Str. 59, 86159 Augsburg, Tel. 0821 324-6935 Stadtverwaltung Kaufbeuren, Rathaus, 87600 Kaufbeuren, Tel. 08341 437-154 Stadtverwaltung Kempten, Kronenstraße 16, 87439 Kempten, Tel. 0831 2525-487 Stadtverwaltung Memmingen, Marktplatz 1, 87700 Memmingen, Tel. 08331 850-126 LRA Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, 86551 Aichach, Tel. 08251 92-118 LRA Dillingen, Große Allee 24, 89407 Dillingen, Tel. 09071 51-231 LRA Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, Tel. 08221 95-220 LRA Neu-Ulm, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm, Tel. 0731 7040-391 LRA Lindau, Postfach 15 60, 88105 Lindau, Tel. 08382 270-0 LRA Ostallgäu, Schwabenstr. 11, 87616 Marktoberdorf, Tel. 08342 911-319 oder -257 LRA Unterallgäu, Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim, Tel. 08261 995-347 LRA Donau-Ries, Pflegestr. 2, 86609 Donauwörth, Tel. 0906 74-150 LRA Oberallgäu, Oberallgäuplatz 2 (Postanschrift), Bahnhofsplatz 3 (Besucheranschrift), 87527 Sonthofen, Tel. 08321 612-126 oder -127 LRA Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. 0821 3102-614 LRA Landsberg, Von-Kühlmannstr. 15, 86899 Landsberg/Lech, Tel. 08191 129-104 Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung oder an die Hotline 0800 6223634. Informationen sowie eine ausführliche Broschüre sind auch unter www.meister-bafoeg.info erhältlich. Dort finden Sie auch die Antragsformblätter zum ausfüllen. Das Weiterbildungs BAFöG soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und dazu motivieren, einen beruflichen Weiterbildungsabschluss anzustreben. Das Soldatenversorgungsgesetz macht s möglich Finanzierte Fachausbildung Während ihrer Dienstzeit können Soldaten auf Zeit und Grundwehrdienstleistende nach vorheriger Beratung und vorliegenden fachlichen Voraussetzungen beim zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD) für Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden. Zum Dienstzeitende haben Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von vier und mehr Jahren Anspruch auf eine Fachausbildung. Der Antrag ist rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen BFD zu stellen. Weiter mit Bildung www.ihk-bildungshaus-schwaben.de 19

Stipendium nach der Ausbildung Begabtenförderung Berufliche Bildung Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung will durch die finanzielle Förderung der Weiterbildung junger Fachkräfte die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems steigern und den Fachkräftenachwuchs sichern. Die Praxisstudien des IHK-Bildungshauses Schwaben sind im Rahmen folgender Voraussetzungen für junge Begabte geeignet: Für die Aufnahme in die Förderung können sich junge Absolventen einer Berufsausbildung bewerben (nicht älter als 25 Jahre bei Aufnahme), die ihre Abschluss - prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit besser oder gleich 87 Punkte (1,9) abgelegt oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb nachweisen können. Den Antrag auf Aufnahme erhalten Sie bei der IHK. Im September (genauer Einsendeschluss: www.schwaben.ihk.de/aus- und Weiterbildung/ Förderung der beruflichen Bildung/Begabtenförderung der Beruflichen Bildung) ist Bewerbungsschluss für das kommende Förderjahr. Die IHK entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrages und zahlt die Fördergelder aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme! Hochschulabsolventen können nicht gefördert werden. Höhe des Förderbetrages Die Förderung beträgt drei Jahre. Pro Förderjahr sind 2.000,-, in drei Jahren maximal 6.000,- an Fördermitteln bereitgestellt. Der Eigenanteil beträgt 10% je Fördermaßnahme. Was wird gefördert? Gefördert werden die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb von beruflichen Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen Förderfähig sind die Teilnahmegebühren, die Fahrtkosten sowie die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Prüfungsgebühren sind nicht förderfähig! Beispiele geförderter Weiterbildung Praxisstudien zum/r Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/-in oder Industriemeister, staatl. gepr. Techniker, neue Technologien, Fremdsprachen, Sprachreisen, Rhetorik, Managementkurse, Technik für Kaufleute, kaufmännisches Wissen für technische Fachkräfte etc. Infos zum Programm Begabtenförderung www.schwaben.ihk.de oder bei Katrin Pilottek, IHK Schwaben, Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung, Telefon 0821-3162-182, Fax 0821-3162-343, katrin.pilottek@schwaben.ihk.de 20

Anmeldung zum Praxisstudium Anschrift bzw. Faxnummer siehe Seite 16 (wenn möglich bitte Lichtbild) Ich melde mich zum folgenden Lehrgang unter Anerkennung der in dieser Broschüre veröffentlichten Teilnahmebedingungen unter der Voraussetzung der Prüfungszulassung verbindlich an: Praxisstudium Veranstaltungsort Veranstaltungsnummer Name/Vorname Kundennummer (falls vorhanden) Straße/Hausnummer Telefon geschäftlich Telefon mobil Geburtsdatum PLZ/Ort Telefon privat e-mail Geburtsort Ausbildereignung (AdA) vorhanden? ja nein derzeitige Tätigkeit Firma (genaue Anschrift) Postfach Straße PLZ/Ort Rechnung an Firma Rechnung an Teilnehmer Ort/Datum Unterschrift Antrag auf Prüfungszulassung bitte auf der Rückseite ausfüllen

Angaben zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen: Diese Angaben werden aufgrund von 10 der Prüfungsordnung für Erwachsenenprüfungen erhoben. 1. Schulischer Abschluss/berufliche Weiterbildung Abschlusszeugnis in Kopie beifügen von bis Schule/Lehrgangsträger Abschluss 2. Berufliche Ausbildung Prüfungszeugnis über kaufmännischen/gewerblichen Abschluss in Kopie beifügen von bis Ausbildungsbetrieb Ausbildungsberuf Abschlussprüfung bestanden am IHK/HWK 3. Berufliche Tätigkeit Arbeitszeugnisse in Kopie, Firmenbestätigungen über Art und Dauer der Tätigkeiten beifügen von bis in Firma als 4. Wehrdienst/Ersatzdienst geleistet von bis berufsnah eingesetzt nein ja als noch zu leisten nicht zu leisten (Bestätigung durch Berufsförderungsdienst/Organisation beifügen) 5. Weitere Angaben 6. Erklärung Haben Sie bereits an einer entsprechenden Prüfung ohne Erfolg teilgenommen? ja am bei der Kammer nein Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Ort, Datum Unterschrift

Teilnahmebedingungen (AGB) Stand: 1. Juni 2012 1. VERANSTALTER Veranstalter ist das IHK-Bildungshaus Schwaben, Gesellschaft für berufliche Weiterbildung mbh, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, im folgenden Bildungshaus oder Veranstalter genannt. Unsere Geschäftszeiten sind wie folgt: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr. 2. GELTUNG Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Lehrgänge und Seminare des Bildungshauses. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. 3. ANMELDUNG 3.1 Der Vertrag kommt durch Anmeldung und Zugang der Anmeldebestätigung des Bildungshauses zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung in der Veranstaltungsdatenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. 3.2 Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 3.3 Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons Buchen eine verbindliche Anmeldung zu der auf der Angebotsseite dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. 3.4 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der/die Teilnehmer/in hat den Rechnungsbetrag für die Lehrveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu zahlen. Kosten für Lehrmittel und Tests sind in der Regel im Rechnungsbetrag enthalten. Gebühren für öffentlich-rechtliche Prüfungen werden gesondert berechnet. 5. RÜCKTRITT DES/DER TEILNEHMERS/IN 5.1 Das Widerrufsrecht des Verbrauchers (siehe Ziff. 6) besteht neben dem im Folgenden geregelten Rücktrittsrecht. 5.2 Der/die Teilnehmer/in kann kostenfrei bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. 5.3 Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zum 3. Werktag vor Beginn der Veranstaltung ist das Bildungshaus berechtigt, 50 % des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100 % des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird. Es steht der Nachweis frei, dass dem Bildungshaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 5.4 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Bildungshaus. 5.5 Erfolgt die Anmeldung des/der Teilnehmers/in erst binnen der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, ist ein Rücktritt nicht kostenfrei möglich. Es gilt Ziff. 5.3. 5.6 Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn der Veranstaltung ist nicht möglich, ausgenommen bei Veranstaltungen über mehrere Abschnitte (siehe Ziff. 7). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER Sind Sie Verbraucher im Sinne des 13 BGB, haben Sie ergänzend zur Rücktrittsregelung in Ziff. 5 ein Widerrufsrecht. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i.v.m. Art. 246 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK-Bildungshaus Schwaben, Gesellschaft für berufliche Weiterbildung mbh, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, Fax: 0821 3162-423, E-Mail: bildungshaus@schwaben.ihk.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Widerrufsrecht bei Online-Trainings Bei Online-Trainings mit tutorieller Betreuung haben Sie das Recht ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Kursmaterials zu widerrufen. Empfangenes Material ist zurück zu senden, installierte Software zu löschen. Bereits gezahlte Rechnungsbeträge werden erstattet. Bei Online-Trainings ohne tutorielle Betreuung ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern gelieferte Software bereits entsiegelt wurde oder Schulungssoftware "Online" per Datenfernübertragung bezogen wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige schriftliche Absendung des Widerrufs an das Bildungshaus. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 7. KÜNDIGUNG Der/die Teilnehmer/in kann bei Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Abschnitte erstrecken, die folgenden Abschnitte bis spätestens 14 Tage vor dem 1. Unterrichtstag des neuen Abschnitts kündigen. Im Übrigen kann der/die Teilnehmer/in nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Für die Recht - zeitigkeit der Erklärung ist der Zugang beim Bildungshaus maßgeblich. 8. ABSAGE UND ÄNDERUNG VON VERANSTALTUNGEN DURCH DEN VERANSTALTER 8.1 Die Veranstaltung kann vom Bildungshaus aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der/die Teilnehmer/in wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 11 ausgeschlossen. 8.2 Das Bildungshaus ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z. B. Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem/der Teilnehmer/in zumutbar ist. 9. KÜNDIGUNG DURCH DAS BILDUNGSHAUS Das Bildungshaus kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z. B. wenn der/die Teilnehmer/in die Veranstaltung nachhaltig stört oder trotz Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht. 10. TESTS Bei einigen Veranstaltungen werden Eingangs- bzw. Zwischentests durchgeführt. Entsprechende Hinweise befinden sich in den Veranstaltungsbeschreibungen des Bildungshauses. Das erfolgreiche Bestehen des Eingangs- bzw. Zwischentests ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme an der Veranstaltung. Bei Nichtbestehen werden für noch nicht besuchte Abschnitte bereits bezahlte Rechnungsbeträge zurückerstattet. Die Abschlusstests bei Zertifikatslehrgängen sind keine öffentlich-rechtlichen Prüfungen nach Berufsbildungsgesetz, deshalb ist ein formelles Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. 11. HAFTUNG Das Bildungshaus haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungshauses, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer/in vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 12. ADRESSDATEI UND DATENSCHUTZ Die Daten der Teilnehmer/innen werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Das Bildungshaus wird zu keinem Zeitpunkt, ohne ausdrückliches Einverständnis, Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, das Bildungshaus ist dazu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet oder im Rahmen der Wahrnehmung und innerhalb der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages für die IHK Schwaben an diese dazu berechtigt. 13. URHEBERRECHT Die Benutzung der vom Bildungshaus zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstiger Lehrmaterialien ist nur dem/der Teilnehmer/in gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Der/die Teilnehmer/in ist auch nicht berechtigt diese Unterlagen zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. 14. GERICHTSSTAND Der Gerichtsstand ist Augsburg. 15. SALVATORISCHE KLAUSEL Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.