Durchführungspolitik Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG
Inhalt Anwendungsbereich...3 Durchführung...3 Durchführungskriterien...3 Regelmäßige Ausführungsplätze...4 Besondere Ausführungsplätze...5 Weisung des Kunden...5 Weiterleitungszeiten für Börseaufträge...5 Restriktionen bei der Ordererfassung...5 Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen...5 Verzeichnis der Ausführungsplätze...6 März 2015 2
Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG (im folgenden Raiffeisenbank genannt) hat Grundsätze festgelegt, wie sie Aufträge ihrer Kunden auszuführen gedenkt, um zu den für die Kunden besten Ergebnissen zu kommen. Diese Grundsätze werden als Durchführungspolitik bezeichnet. Kundenaufträge werden von der Raiffeisenbank soweit der Kunde keine anderen Weisungen erteilt auf Grundlage dieser Durchführungspolitik durchgeführt. Nachstehend erfolgt eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der Durchführungspolitik. In der Durchführungspolitik werden auch im Voraus geeignete Ausführungsplätze (z.b. Börse) für eine bestimmte Kategorie von Kundenaufträgen vorgesehen. Der konkrete Ausführungsplatz wird anlässlich der Auftragserteilung an die Raiffeisenbank festgelegt. Anwendungsbereich Diese Durchführungsgrundsätze (Best Execution Policy) gelten für den Kauf oder Verkauf für alle Arten von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, die die Raiffeisenbank für ihre Kunden durchzuführen hat. Vereinbaren Raiffeisenbank und Kunde einen fixen Preis, kommt ein Kaufvertrag zustande. Auf diese Kaufverträge zwischen Raiffeisenbank und Kunden, wie z.b. Fixkursgeschäfte der Raiffeisenbank über Wertpapiere oder (außerbörsliche) Finanztermingeschäfte, ist die Durchführungspolitik nicht anwendbar. Über die Durchführungspolitik im Rahmen der Vermögensverwaltung wird gesondert informiert. Durchführung Die Raiffeisenbank wird Kundenaufträge zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten bestmöglich nach den im folgenden Punkt zusammengefassten Kriterien als Kommissionär selbst durchführen, gegebenenfalls auch mit Selbsteintritt. Wo das insbesondere aufgrund einer fehlenden Börsenmitgliedschaft, also der direkten Teilnahme an einem regulierten Markt, nicht zweckmäßig ist, wird die Raiffeisenbank den Auftrag an Dritte, insbesondere an andere Institute der Raiffeisen- Bankengruppe, zur Durchführung unter Beachtung der Durchführungspolitik der Raiffeisenbank weiterleiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es im Interesse der Kundinnen und Kunden liegen, dass die Raiffeisenbank mehrere Aufträge zusammenfasst. Durchführungskriterien Für die Erzielung der für den Kunden auf Dauer bestmöglichen Durchführungsergebnisse sind für die Raiffeisenbank folgende Kriterien relevant: Kurs/Preis Kosten Schnelligkeit März 2015 3
Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung Art und Umfang des Auftrages Das für den Kunden günstigste Ergebnis wird durch das Gesamtentgelt bestimmt, dass der Kunde bei Verkauf erzielen bzw. bei Kauf aufzuwenden hat. Im Falle eines Kaufauftrags werden bei der Berechnung des Gesamtentgelts die mit der Auftragsausführung verbundenen, vom Kunden zu tragenden Kosten dem Preis des Finanzinstruments hinzugerechnet. Im Falle eines Verkaufsauftrags wird der Preis des Finanzinstruments um die mit der Auftragsausführung verbundenen, vom Kunden zu tragenden Kosten vermindert. Hinsichtlich der anderen Kriterien wird das Gewicht auf Schnelligkeit und hohe Wahrscheinlichkeit der Ausführung gelegt, wobei vertretbare zeitliche Verzögerungen in Kauf genommen werden. Regelmäßige Ausführungsplätze Folgende Ausführungsplätze werden grundsätzlich verwendet: Aktien, ausschließlich an Börsen gehandelte Fonds (ETF s), sonstige Beteiligungspapiere, Zertifikate, Optionsscheine: Auf Basis der vorstehend beschriebenen Gewichtung der Kriterien werden Aufträge vorrangig am jeweiligen Haupthandelsplatz (Haupthandelsplatz ist jene Börse, die vom Emittenten festgelegt wurde und an der ein großer Handelsumsatz erzielt wird.) einem anderem regulierten Markt oder multilateralem Handelssystem (MTF) ausgeführt, da hier unter Berücksichtigung bestehender Börsemitgliedschaften und der Liquidität der Märkte regelmäßig eine den gewichteten Ausführungskriterien entsprechende Ausführung möglich ist. Aufträge werden regelmäßig an den jeweils führenden Börsen des betreffenden Landes (z.b. Wien, Frankfurt, London, New York) ausgeführt. Für detaillierte Informationen siehe Pkt: Verzeichnis der Ausführungsplätze. Anleihen: Bei Anleihen wird neben dem Kriterium des Gesamtentgeltes auch die Ausführungswahrscheinlichkeit stärker berücksichtigt. Die Durchführung erfolgt über den Kommissionshandel der Raiffeisenbank und wird entweder börslich (Haupthandelsplatz) oder außerbörslich durchgeführt. Wertpapierfonds: Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen erfolgt - sofern es sich nicht um ausschließlich an Börsen gehandelte Fonds handelt - über die jeweilige Depotbank/Fondsplattform des Wertpapierfonds, da hier die Kursbildung gemäß Investmentfondsgesetz bzw. des Immobilieninvestmentfondsgesetz den objektiv fairsten Preis ermittelt. Bestehende Positionen: Verkäufe von bestehenden Wertpapierpositionen werden an der jeweiligen Kaufbörse ausgeführt. Gelangen Wertpapiere über Lieferungen in das Depot, so erfolgt der Verkauf an der Handelsbörse, die bei der Lieferung angegeben wurde, sonst über den Haupthandelsplatz. März 2015 4
Besondere Ausführungsplätze Kundenaufträge können außerhalb von geregelten Handelsplätzen durchgeführt werden, wenn andernfalls die Ausführung und Abwicklung unwahrscheinlich wäre. Weisung des Kunden Der Kunde kann den Ausführungsplatz für ein Einzelgeschäft bestimmen. Durch eine derartige Weisung kann die Raiffeisenbank davon abgehalten werden, den Auftrag im Rahmen ihrer Durchführungspolitik durchzuführen. Dadurch kann unter Umständen nicht das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt werden. Weiterleitungszeiten für Börseaufträge Grundsätzlich erfolgt die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen an die jeweiligen Börsen an jedem Bankarbeitstag während der Banköffnungszeiten, spätestens jedoch bis 20:00 Uhr. Systemausfälle und andere Ereignisse Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.b. Systemausfällen) kann die Raiffeisenbank gezwungen sein, andere Arten der Auftragsausführung zu wählen als die in den Durchführungsgrundsätzen festgelegten Auch in diesen Fällen wird die Raiffeisenbank versuchen, die bestmögliche Ausführung zu erreichen. Restriktionen bei der Ordererfassung Durch Veränderungen an den Märkten kann es dazu kommen, dass einzelne Börsen nicht mehr verfügbar oder für Privatkunden nicht zugänglich sind. Sie finden die jeweils geltenden Handelsrestriktionen auf www.raiffeisenbank.at/handelsinformationen unter Restriktionen bei der Ordererfassung auf. Im Rahmen der Auftragserteilung machen wir Sie in geeigneter Form darauf aufmerksam. Im Anlassfall kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer. Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen Fondsaufträge zu Depotbanken/Fondsgesellschaften mit gleichem Schlusstag werden zusammengelegt. Dadurch entstehen den Kunden keine Nachteile, da die Aufträge jeweils zum offiziellen Ausgabepreis (Käufe) bzw. Rücknahmepreis (Verkäufe) abgerechnet werden. Finanzinstrumente im Rahmen von Emissionen (Zeichnungen) werden zusammengelegt und an die jeweilige Emissionsstelle gemäß deren Vorgaben (zumeist 1x täglich) weitergeleitet. Die Zuordnung von Teilzuteilungen erfolgt gemäß den diesbezüglichen Regelungen in der Leitlinie für Interessenskonflikte. Bei Zusammenlegung von Kundenaufträgen mit Geschäften für eigene Rechnung hat bei der Zuordnung jedenfalls der Kundenauftrag Vorrang. März 2015 5
Bei folgenden Finanzinstrumenten findet keine Zusammenlegung statt: Börseorder in Aktien, ausschließlich an Börsen gehandelte Fonds, sonstige Beteiligungspapiere, Zertifikate und Optionsscheine. Verzeichnis der Ausführungsplätze Ort Amsterdam Athen Banja Luka Belgrad Berlin Brüssel Budapest Bukarest Düsseldorf Frankfurt Hamburg Hannover Helsinki Hongkong Jakarta Ljubljana London Luxemburg Madrid Mailand Moskau München New York Oslo Paris Podgorica Prag Sarajevo Seoul Skopje Börse NYSE Euronext Athens Exchange S.A. (ATHEX) Banjaluka Stock Exchange Börse Belgrad (BELEX) Börse Berlin Euronext Brussels Börse Budapest Bucharest Stock Exchange Börse Düsseldorf XETRA Frankfurt, Deutsche Börse Frankfurt Börse Hamburg Börse Hannover Nordic Exchange Market Hong Kong Stock Exchange Jakarta Stock Exchange Ljubljana Stock Exchange London Stock Exchange Luxembourg Stock Exchange Bolsa de Madrid, Madrid Stock Exchange Italian Stock Exchange Moskau Stock Exchange Börse München New York Stock Exchange Oslo Stock Exchange NYSE Euronext Montenegro Stock Exchange Prague Stock Exchange Sarajevo Stock Exchange Korea Stock Exchange Macedonian Stock Exchange März 2015 6
Ort Sofia Stockholm Stuttgart Sydney Tokio Toronto Virtx-London Wien Zagreb Zürich Börse Bulgarien Stock Exchange Stockholm Stock Exchange Börse Stuttgart Australian Securities Exchange (ASX) Tokyo Stock Exchange Toronto Stock Exchange (TSX) Virtx XETRA-Wien, Wiener Börse Zagreb Stock Exchange SIX Swiss Exchange März 2015 7