Satzung. über. die. Gebühren. für die. Benutzung der Marktbücherei. des Marktes Bad Abbach. Bücherei-Gebührensatzung

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Transkript:

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Marktbücherei des Marktes Bad Abbach Bücherei-Gebührensatzung Rechtsstand: 01.10.2016

Inhalt 1 Gebührenerhebung... 3 2 Gebühr für die Ausstellung und Verlängerung eines Leserausweises... 3 3 Gebühr für die Ersatzausstellung eines Leserausweises... 4 4 Vorbestellungsgebühr... 4 5 Gebühr für die Ausleihe von DVDs... 4 6 Gebühr für die Ausleihe von Spielen... 4 7 Gebühr für die Überschreitung der Leihfrist... 5 8 Bearbeitungsgebühren... 5 9 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld... 5 10 Gebührenschuldner... 6 11 Ersätze... 6 12 Inkrafttreten der Satzung... 6-2 -

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Marktbücherei des Marktes Bad Abbach Bücherei-Gebührensatzung vom: 28.01.2016 Auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt der Markt Bad Abbach folgende Satzung: 1 Gebührenerhebung (1) Die satzungsmäßige Benutzung der Bücherei des Marktes Bad Abbach ist vorbehaltlich des Absatzes 2 gebührenfrei. (2) Der Markt Bad Abbach erhebt Gebühren für: die Ausstellung und Verlängerung eines Leserausweises die Ersatzausstellung abhanden gekommener Leserausweise die Vorbestellung ausgeliehener Medien die Überschreitung der Leihfrist die Ausleihe von DVDs die Ausleihe von Spielen. 2 Gebühr für die Ausstellung und Verlängerung eines Leserausweises (1) Die Gebühr für die Ausstellung eines Leserausweises für ein Jahr sowie für die Verlängerung des Leserausweises um ein Jahr beträgt: Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, hier auch: 18,00 Schüler, Studenten, Zivildienstleistende, Auszubildende, Wehrdienstleistende, Rentner, Arbeitslose, Schwerbehinderte, juristische Personenvereinigungen, Behörden, Anstalten: - 3 -

Für Sozialhilfeempfänger gegen Vorlage eines aktuellen Sozialhilfebescheids; Asylbewerber mit einer aktuellen Aufenthaltsgesta- 12,00 tungund Empfänger von Arbeitslosengeld II gegen Vorlage eines aktuellen Bescheides: Für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren: 5,00 Für Familien: 24,00 Als Familien gelten Ehen, eingetragene Lebenspartnerschaften, Patchwork-Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern. Voraussetzung ist, dass alle Famlienmitglieder den gleichen Hauptwohnsitz haben. (2) Die Gebühr für die Ausstellung eines Leserausweises für einen Monat beträgt 2,00. 3 Gebühr für die Ersatzausstellung eines Leserausweises Für die ersatzweise Ausstellung eines Leserausweises wird bei allen Personen eine Gebühr von 2,50 erhoben. 4 Vorbestellungsgebühr Für das Vormerken von Büchern, Zeitschriften und anderen Verleihgegenständen wird je Exemplar 0,50 Vorbestellungsgebühr erhoben. Die Gebührenschuld entsteht unabhängig davon, ob das Medium / der Verleihgegenstand abgeholt wird oder nicht. 5 Gebühr für die Ausleihe von DVDs Die Gebühr für DVDs pro Ausleihe / pro Verlängerung beträgt 1,00. 6 Gebühr für die Ausleihe von Spielen Die Gebühr für Spiele pro Ausleihe / pro Verlängerung beträgt 2,00. - 4 -

7 Gebühr für die Überschreitung der Leihfrist (1) Wird die Leihfrist überschritten ( 3 Abs. 3 der Benutzungssatzung für die Gemeindebücherei), so ist unabhängig von einer Rückgabeaufforderung eine Versäumnisgebühr zu entrichten. (2) Die Versäumnisgebühr beträgt: Je Verleihgegenstand (außer Spielen und DVDs) und angefangene 1,00 Woche bei Erwachsenen ab 18 Jahre, juristische Personen etc. Bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre je Verleihgegenstand (außer Spielen und DVDs) und angefangene Woche 0,50 Je verliehenes Spiel für jeden weiteren Öffnungstag 1,00 Je verliehene DVD je angefangene Woche 2,00 8 Bearbeitungsgebühren Für Bescheide der Bücherei wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 2,00 erhoben, insbesondere für die 2. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist, die Bescheide im Rahmen der Vollstreckung ( 3 Abs. 5 der Benutzungssatzung), den Ausschluss von der Benutzung der Bücherei ( 4 Abs. 4 der Benutzungssatzung). 9 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht im Falle des 2 und 3 mit der Aushändigung bzw. Verlängerung des Leserausweises, im Falle des 4 mit dem Vormerken des Verleihgegenstandes, im Falle des 5 mit der Ausleihe von DVDs, - 5 -

im Falle des 6 mit Ausleihe der Spiele, im Falle des 7 mit dem Beginn der Überschreitung der Leihfrist und im Falle des 8 mit Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids. (2) Die Gebührenschuld wird mit dem Entstehen fällig. 10 Gebührenschuldner Schuldner von Gebühren ist derjenige, auf dessen Namen der Leserausweis ausgestellt ist bzw. bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter. 11 Ersätze (1) Bei Beschädigung oder Verlust von Medien/Verleihgegenständen werden entsprechend der öffentlichrechtlichen Haftung des Benutzers, des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen bzw. des Vertretungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters bei juristischen Personen, Personenvereinigungen etc. ( 6 der Benutzungssatzung) Ersatzleistungen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes festgesetzt. (2) Insbesondere für die Beschädigung oder den Verlust folgender Gegenstände werden Ersatzleistungen wie folgt festgesetzt: Buchdeckblatt/Bucheinband 2,00 CD-Hüllen 1,00 Barcode-Etikett 2,50 Videohülle / DVD-Hülle 1,50 12 Inkrafttreten der Satzung (1) Diese Satzung tritt am 01.10.2016 in Kraft. - 6 -

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 05.10.2009, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20.03.2012 und durch die 2. Änderungssatzung vom 05.07.2012 außer Kraft. Bad Abbach, 28.01.2016 Markt Bad Abbach Ludwig Wachs Erster Bürgermeister Bekanntmachungsnachweis: Die Satzung wurde am 28.01.2016 in der Verwaltung des Marktes Bad Abbach, Zimmer Nr. 1.01 zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde mit Anschlag an allen Amtstafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden am 28.01.2016 angeheftet und am... wieder abgenommen. Bad Abbach, den... Ludwig Wachs Erster Bürgermeister - 7 -