Schulvertrag- und Internatsvertrag

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Schulvertrag- und Internatsvertrag zwischen,, und im Folgenden Villa Wewersbusch genannt Name (Schüler) Anschrift Geburtsdatum Geburtsort Klasse: männlich weiblich sowie nachfolgend Schüler/in genannt Name (Mutter) Vorname: Anschrift Familienstand Beruf E-Mail-Adresse Telefon privat Handy 1 von 11

Name (Vater) Vorname: Anschrift Familienstand Beruf E-Mail-Adresse Telefon privat Handy nachfolgend gemeinschaftlich gesetzliche Vertreter genannt A Schulvertrag I. Vertragsbeginn 1. Der Schüler/die Schülerin wird zum die von der Villa Wewersbusch betriebene Ergänzungsschule (Schule Villa Wewersbusch) in Velbert-Langenberg in die Klasse aufgenommen. Das Vertragsverhältnis beginnt mithin am. 2. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Ende des bei Vertragsbeginn startenden oder bereits laufenden Schuljahres, mithin bis zum 31.07. des Folgejahres. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht entsprechend Ziffer VI dieses Vertrages wirksam gekündigt wird. 2 von 11

II. Leistungen der Villa Wewersbusch Die Villa Wewersbusch verpflichtet sich, dem Schüler/der Schülerin 1. die Beschulung als Anerkannte Ergänzungsschule entsprechend dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, 2. die Bildung, Erziehung und Fürsorge nach den Werten der Villa Wewersbusch zukommen zulassen, 3. Versicherungsschutz im gesetzlichen Umfang der Schülerunfallversicherung zu gewährleisten, 4. sonstige Leistungen, wie Teilnahme Clubs, Nachhilfe, individuelle Forderung und Förderung (Inanspruchnahme wird gesondert berechnet) Mittagessen, Teilnahme an Sportveranstaltungen, Gilden etc. anzubieten, 5. die Leistungen der Villa Wewersbusch ruhen während der Schulferien sowie während krankheitsbedingter oder anderer Abwesenheiten des Schülers/der Schülerin, 6. die Leistungen der Villa Wewersbusch enden spätestens mit dem Ablauf des Monats, in dem der Schüler/die Schülerin das Abiturzeugnis ausgehändigt erhält. III. Pflichten des Schülers/der Schülerin sowie der gesetzlichen Vertreter 1. Der Schüler/die Schülerin verpflichten sich, die jeweils gültige Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen der Schulleitung sowie aller Weisungsbefugten zu folgen. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich darüber hinaus, Leistungsbereitschaft und Engagement zu zeigen, etwaige Konflikte in Fairness und Offenheit auszutragen sowie am Schulalltag konstruktiv mitzuwirken und durch ein höfliches und hilfsbereites Verhalten das Ansehen der Villa Wewersbusch zu wahren. Ebenso verpflichtet sich der Schüler/die Schülerin die Schulkleidung während der Schulzeit und jeglichen Schulveranstaltungen zu tragen. 3 von 11

2. Mit der Aufnahme sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Letztes Zeugnis der zuletzt besuchten Schule in Kopie, b) drei aktuelle Passbilder, c) Krankenversichertenkarte (für interne Schüler), d) vollständig ausgefüllte Schülerkarte gemäß Anlage. IV. Schulgeld Durch die Aufnahme in die Ergänzungsschule der Villa Wewersbusch entstehen Kosten für Unterricht, Lehrkräfte, Verpflegung sowie allgemeine Kosten und Nebenkosten Hierfür erhebt die Villa Wewersbusch ein Entgelt, welches gemäß aktueller Preisliste erhoben wird und mit einem Jahresbeitrag abgerechnet wird, der wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu entrichten ist. Eine Zahlung des Beitrages hat jeweils für den entsprechenden Zeitraum bis zum dritten Tag eines Monats, Quartals, Halbjahres oder Jahresanfanges zu erfolgen. Die Zahlungen können auf folgendes Konto geleistet werden: Sparkasse Hilden Ratingen Velbert IBAN: DE 53 3345 0000 0026 0263 77 Die Villa Wewersbusch ist berechtigt, das Schulgeld anzupassen, um veränderten Kosten und sich verändernden Ansprüchen angemessen Rechnung tragen zu können. Eine Anpassung des Schulgeldes erfolgt nach Ausübung eines billigen Ermessens und wird mindestens zwei Monate vorher in Textform bekannt gegeben. Die Schüler und Schülerinnen haben ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung ein auf 14 Tage befristetes Sonderkündigungsrecht. V. Sicherheitsleistung Der Schüler/die Schülerin sowie die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, mit Vertragsbeginn eine Sicherheitsleistung in Höhe eines monatlichen Schulgeldes zu entrichten. Nach Beendigung des Schulvertrages wird diese an den Schüler/die Schülerin bzw. deren gesetzliche Vertreter 4 von 11

zurückgezahlt, soweit die Villa Wewersbusch nicht mit Zahlungsansprüchen aus diesem Vertrag aufrechnet. VI. Kündigung 1. Der Schulvertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Schuljahres (31.07.) zu kündigen. 2. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen, also per Post, Telefax oder per E-Mail. 3. Der Schulvertrag kann ergänzend jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn es einer der beiden Vertragsparteien nicht mehr zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzuführen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn a) der Schüler/die Schülerin und/oder die gesetzlichen Vertreter beharrlich Vertragsbestimmungen des Beschulungsvertrages nicht einhalten b) die Erziehungsberechtigten bzw. der Schüler/die Schülerin mit der Entrichtung des Schulgeldes mehr als einen Monat in Rückstand sind, oder c) der Schüler/die Schülerin nachhaltig gegen die Schul- oder Internatsordnung sowie gegen Anweisungen der Schulleitung und/oder jedem Weisungsbefugten verstößt. VII. Probezeit Die Probezeit beträgt drei Monate und beginnt mit dem Vertragsverhältnis gemäß Ziffer I, 2. Während der Probezeit kann der Schulvertrag von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 5 von 11

VIII. Haftung 1. Die Erziehungsberechtigten haften für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gesamtschuldner und zwar auch dann, wenn der Schüler/die Schülerin während der Vertragsdauer volljährig wird. Diese Haftung besteht für alle Schäden, die der Schüler/die Schülerin an Sachen oder Einrichtungen der Schule oder Dritten verursacht oder einem anderen schuldhaft zufügt. 2. Die Villa Wewersbusch haftet für sich, ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter für Schäden, die den Schüler/der Schülerin oder den gesetzlichen Vertretern entstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Villa Wewersbusch, ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung der Villa Wewersbusch beschränkt. Diese beträgt für Personen- und Sachschäden maximal 5 Millionen Euro. 3. Die Villa Wewersbusch haftet nicht für Schäden, welcher der Schüler/die Schülerin außerhalb des Schulgeländes oder grob fahrlässig oder vorsätzlich auf dem Schulgelände verursachen. B Sonstiges I. Verwendung von personenbezogenen Abbildungen und Daten Die Villa Wewersbusch beabsichtigt, Personenabbildungen von Schülern und Schülerinnen (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe) zu speichern, im Internet öffentlich zugänglich zu machen, in der Schule und dem Internat auszustellen, Printpublikationen sowie Informationenbroschüren zu veröffentlichen oder für Werbezwecke zu gebrauchen. Im Internet sollen Personenabbildungen über die Schulhomepage sowie über sonstige von der Schule betreute Internetseiten oder Profile öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Rahmen der vorgenannten Zwecke beabsichtigt die Villa Wewersbusch auch, personenbezogene Daten in Form des Vornamens des Schülers/der Schülerin (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe) öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu veröffentlichen. In 6 von 11

Verbindung mit Personalabbildungen werden Vornamen jedoch nur so aufgeführt, dass die jeweilige Angabe nicht eindeutig einer bestimmten Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann. Volle Namensangaben der Schüler/der Schülerinnen sollen lediglich über die Printversion des Schuljahrbuches veröffentlicht werden und/oder schulinternen Intranet zugänglich gemacht werden. In Verbindung mit Personenabbildungen sollen die vollen Namensangaben dort auch so aufgeführt werden, dass die jeweilige Angabe eindeutig einer bestimmten Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann. Durch die beabsichtigte Verwendung im Internet können die Personenabbildungen und/oder Namen sowie sonstige veröffentlichte personenbezogene Informationen der Schüler/der Schülerinnen weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechende Daten können damit auch über so genannte Suchmaschinen aufgefunden werden. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig auch dann noch abrufbar, wenn die Angaben aus den oben benannten Internet-Angeboten der Schule bereits entfernt oder geändert wurden. Einwilligung: Hiermit willigen wir in die Anfertigung von Personenabbildungen in Form von Klassen-, Gruppenoder Einzelaufnahmen, seien es Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen durch die Villa Wewersbusch oder einer von ihr beauftragten Person ein. Darüber hinaus gestatten wir die oben genannte Verwendung der Personenabbildungen und personenbezogenen Daten ohne weitere Genehmigung. Diese Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft ganz oder teilweise, ohne Angabe von Gründen widerrufbar. Für den Fall von Mehrpersonenabbildungen ist ein Widerruf nur bei eindeutiger Interessenabwägung zugunsten des Widerrufenden möglich. Nach einem wirksamen Widerruf dürfen personenbezogene Daten und personenbezogene Abbildungen zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet werden und sind soweit möglich unverzüglich aus den entsprechenden Internet- und Intranetangeboten zu löschen. Die unwiderrufene Einwilligung gilt über das Ende der Schulzugehörigkeit hinaus zeitlich unbegrenzt. 7 von 11

Die Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung kann auch teilweise widerrufen werden und bedarf keiner Begründung. Im Falle des Widerrufes dürfen personenbezogene Daten und personenbezogenen Abbildungen zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet werden und sind, soweit möglich, unverzüglich aus den entsprechenden Internet- und Intranetangeboten zu löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt Sie zeitlich unbeschränkt, d.h. auch über das Ende der Schulzugehörigkeit hinaus. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter (Vater) Unterschrift Schüler/Schülerin Unterschrift Erziehungsberechtigte (Mutter) II. ipad-nutzung 1. Die Villa Wewersbusch stellt allen Schülerinnen und Schülern ein ipad für den Unterricht zur Verfügung, welches nach Beendigung der Schulzeit entweder zu einem reduzierten Preis von dem Schüler/ der Schülerin übernommen werden kann oder an die Villa Wewersbusch zurückzugeben ist. Für die Nutzung des ipads ist ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe zu bezahlen. Die Preise für die Nutzung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste der Villa Wewersbusch und sind mit dem Jahresbeitrag zur Zahlung fällig. Für die Anpassung gilt Ziffer A, IV. entsprechend. Zusätzliche Kosten können für die Installation schulrelevanter Apps und digitaler Schulbücher für die einzelnen Unterrichtsfächer anfallen, die von den Erziehungsberechtigten übernommen werden müssen. 2. Die Nutzung der ipads wird von der Villa Wewersbusch betreut. Alle auf dem ipad gespeicherten Dateien und Apps unterliegen der Kontrolle durch die Lehrer und Erzieher der Villa Wewersbusch. Die Villa Wewersbusch hat das Recht, Dateien, Apps, Bücher, Videos, Musik oder sonstige Daten mit anstößigen oder unpassenden Inhalten zu löschen. Die Einzelheiten der Nutzung der ipads regelt die ipad-nutzungsordnung, die den Schülern und Schülerinnen zur Verfügung gestellt wird und die Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung ist. 8 von 11

III. Medikamentengabe Die Villa Wewersbusch ist bereit, im Einzelfall Schülern/Schülerinnen Medikamente durch Lehr- und Betreuungskräfte zu verabreichen. Hierfür ist im Einzelfall durch die Erziehungsberechtigten eine Erklärung des behandelnden Arztes über Art und Umfang der Medikamentengabe beizubringen. Ein hierfür von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnendes Formular stellt die Villa Wewersbusch auf Anfrage zur Verfügung. IV. Fahrdienst Auf Wunsch übernimmt die Villa Wewersbusch in Abhängigkeit vom Wohnort des Schülers/der Schülerin den Bustransfer morgens zur Villa Wewersbusch und nach Ende der Unterrichtszeit zurück. Die Preise für den Bustransfer ergeben sich aus der aktuellen Preisliste der Villa Wewersbusch und sind mit dem Jahresbeitrag zur Zahlung fällig. Für die Anpassung gilt Ziffer A, IV. entsprechend. Die Villa Wewersbusch wird sich bemühen, den Fahrdienst ohne Ausfall und Unterbrechung bereitzustellen. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Krankheit, Wetter, Defekt etc.) kann es zum Ausfall einzelner Touren kommen. Die Villa Wewersbusch haftet in diesem Falle nicht für etwaige Zusatzkosten und/oder Ausfallzeiten, die durch einen Ersatztransfer entstehen. Die Abmeldung für den Fahrdienst kann nur zum Schuljahresende (31.07.) erfolgen. C Internatsvertrag I. Vertragsbeginn 1. Der Schüler/die Schülerin wird mit Wirkung vom in das Internat Villa Wewersbusch aufgenommen. 2. Die Aufnahme und der Aufenthalt im Internat sind an den Besuch der Schule Villa Wewersbusch gebunden. 3. Für die Vertragslaufzeit des Internatsvertrages gilt A,I., 3. entsprechend. 9 von 11

II. Leistungen des Internats Die Villa Wewersbusch übernimmt die Versorgung und Betreuung der Internatsschüler und Internatsschülerinnen. Die Unterbringung und Verpflegung erfolgen während des gesamten Jahres mit Ausnahme der von der Villa Wewersbusch festgesetzten Ferienzeiten, die jeweils im Voraus für das Schuljahr bekannt gegeben werden. Die einzelnen Leistungen und Sonderleistungen des Internats Villa Wewersbusch ergeben sich aus der aktuellen Preisliste, die Bestandteil dieses Vertrages ist. III. Internatskosten Durch die Aufnahme in das Internat Villa Wewersbusch entstehen Kosten für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung sowie Allgemeine Kosten und Nebenkosten, für die ein jährliches Entgelt gemäß aktueller Preisliste zu bezahlen ist. Ziffer A. IV. gilt entsprechend. IV. Personensorgerecht Die Ausübung des Personensorgerechts wird für die Dauer des Internatsaufenthaltes auf die pädagogische Leitung der Villa Wewersbusch übertragen. Diese übt darüber hinaus die gesetzliche Aufsichtspflicht über alle minderjährigen Schüler und Schülerinnen aus. Ausgenommen hierfür sind die festgesetzten Ferienzeiten sowie die Zeiten, in denen die Schüler und Schülerinnen das Schul-Internatsgelände mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten verlassen haben. V. Verweis auf Schulvertrag Im Übrigen gelten die Regelungen des Schulvertrages in vorstehenden Abschnitten A) und B) entsprechend. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter (Vater) Unterschrift Schüler/Schülerin Unterschrift Erziehungsberechtigte (Mutter) 10 von 11

D Sonstiges I. Der oder die gesetzlichen Vertreter versichern mit ihrer nachstehenden Unterschrift, dass sie einzeln oder gemeinschaftlich das Sorgerecht für den Schüler oder die Schülerin besitzen. II. Die Schul- und Internatsordnung ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Schüler/die Schülerin sowie die Erziehungsberechtigten bestätigen durch Ihre Unterschrift die Aushändigung und Kenntnisnahme der Schul- und Internatsordnung, der ipad-nutzungsanspruch sowie der aktuellen Preisliste. III. Nebenabreden, Änderungen und Erweiterungen des Erziehungsvertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. IV. Sollte dieser Vertrag oder einzelne Vertragsbedingungen zum Teil oder ganz unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, wenn aus dem Gesamtzusammenhang erkennbar ist, dass der Vertrag auch ohne die unwirksame Bestimmung geschlossen worden wäre. An die Stelle einer unwirksamen Regelung soll eine Regelung treten, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommt. V. Erfüllungsort des Vertrages ist Velbert. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter (Vater) Unterschrift Schüler/Schülerin Unterschrift Erziehungsberechtigte (Mutter) 11 von 11