Prüfungsprotokoll. Vorpunkte 29,25 47,25 45 47,25 33,2 39 Aktenvortrag 4 12 9 6 3 10 Prüfungs- 11 14 12 10 10 10



Ähnliche Dokumente
Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Alle gehören dazu. Vorwort

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Das Leitbild vom Verein WIR

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Gutes Leben was ist das?

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

21. Teil: Zu den Rechtsbehelfen (Grundzüge)

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE.

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

M03a Lernstraße für den Unterricht in Sekundarstufe I

Titel der Stunde: TELEFONIEREN, HÖFLICHKEIT

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Wichtige Info szum Lehrabschluss!

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Evangelisieren warum eigentlich?

Elma van Vliet. Mama, erzähl mal!

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Krippenspiel für das Jahr 2058

Was kann ich jetzt? von P. G.

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April in dem Rechtsstreit

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

SEK II. Auf den Punkt gebracht!

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Leichte-Sprache-Bilder

PREDIGT ZUM 1. ADVENT Was wünschst du dir?

Mt 22, Leichte Sprache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September in dem Rechtsstreit

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN

Ein und dieselbe Taufe

Regeln für das Qualitäts-Siegel

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli in dem Insolvenzverfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Vortrag am / AG Strafrecht

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen

6 Beiträge zum Platz "Steuerberater Kanzlei Schelly - Hamburg Nord" auf Deutsch. robzim Hamburg 1 Beitrag. Kommentieren 1 Kommentar zu diesem Beitrag

Zahlen und das Hüten von Geheimnissen (G. Wiese, 23. April 2009)

Hohe Kontraste zwischen Himmel und Landschaft abmildern

Prüfungsprotokoll. Vorpunkte 29,25 47, ,25 33,2 39 Aktenvortrag Prüfungs

Das Gewissen Sekundarstufe 1 2 Std.

Einfügen von Bildern innerhalb eines Beitrages

vor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag.

Markus 13, Wie ist es, wenn die Welt aufhört? Und wenn die neue Welt von Gott anfängt.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Evangelisch-Lutherisches Pfarramt St. Christophorus Siegen Dienst am Wort. vor zwei Wochen habe ich euch schon gepredigt, dass das

WLAN "Hack" Disclaimer:

B: bei mir war es ja die X, die hat schon lange probiert mich dahin zu kriegen, aber es hat eine Weile gedauert.

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Fotos verkleinern mit Paint

Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

! " # $ " % & Nicki Wruck worldwidewruck

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Geburtstagsgedanken, das schönste Fotobuch für Kinder + Giveaway mit Kleine Prints

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Sollsaldo und Habensaldo

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Februar in der Abschiebungshaftsache

NINA DEISSLER. Flirten. Wie wirke ich? Was kann ich sagen? Wie spiele ich meine Stärken aus?

Ziel: Abfrage von Vorwissen oder Überprüfung des vermittelten Wissens. Teilweise sind Mehrfachnennungen möglich.

Also heißt es einmal mehr, immer eine eigene Meinungen bilden, nicht beeinflussen lassen, niemals von anderen irgend eine Meinung aufdrängen lassen.

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Und im Bereich Lernschwächen kommen sie, wenn sie merken, das Kind hat Probleme beim Rechnen oder Lesen und Schreiben.

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Jesus, der sich selbst als Lösegeld für alle gegeben hat. 1. Timotheus 2,6

Transkript:

Prüfungsprotokoll Datum: 04.07.2006 Ort: Düsseldorf Prüfer: Herr Brahm (Präsident des LG Dortmund) Gebiet: Strafrecht Aktenvortrag: Zivilrecht Prüfer: Präsident des LG Dortmund Brahm, Strafrecht (Vorsitzender) Polizeipräsident a.d. (Bochum) Herr Tönnkämper, Öffentliches Recht Dr. Thomas Schöne (Justiziar RWE und RA), Zivilrecht Kand. 1 Kand. 2 Kand. 3 Kand. 4 Kand. 5 Kand. 6 (Verfasser) Vorpunkte 29,25 47,25 45 47,25 33,2 39 Aktenvortrag 4 12 9 6 3 10 Prüfungs- 11 14 12 10 10 10 gespräch Endergebnis 6,62 10,12 9,00 8,32 6,62 7,9 I. Zur Person des Prüfers Herr Brahm ist der in allen von mir gelesenen Protokollen bezeichnete sog. Glücksgriff. Er ist nicht nur ein symphatischer und netter Mann, sondern er prüft auch sehr fair uns ist zumindest partiell sehr protokollfest. Bereits im Vorgespräch vermittelt Herr Brahm ein gutes Gefühl. Seine Faustformel ist, dass man seine Punkte verdoppeln kann, alles andere wäre dann die Kür, die aber durchaus auch möglich ist. Wie bereits erwartet, gab es einen kleinen Hinweis zum Aktenvortrag: Vortrag als richterliche Entscheidung, rein materielles Recht, eine Anspruchsgrundlage finden und diese sauber subusmieren. Hat zwar nicht geholfen, aber schonmal etwas die Nervosität genommen. Ansonsten fragt Herr Brahm obligatorisch nach dem Berufswunsch, die Notenskala gibt er vor. Prinzipiell denke ich, dass Herr Brahm als Vorsitzender auch die Noten maßgeblich bestimmt, so dass das eine zielich gute Ausgangslage ist. Im übrigen prüft Herr Brahm wohl gewöhnlich zuletzt, so dass zumindest eine ange-

nehmere Prüfung am Ende erfolgt. Wenn ihr Herrn Brahm habt, macht Euch keine Sorgen. Er prüft ab 20 aufs lockere Bestehen, ab 30 (oder sogar weniger, s. Ergebnisse) aufs befriedigend und sicher ab ca. 40 aufs Prädikat. Außerdem wirf er auch einen Blick aufs 1. Examen, so dass das ein Bonus sein kann, wenn ihr mit Euren Klausuren im 2. Examen nicht gerade zufrieden seid. II. Zur Sache: Herr Brahm begann die Prüfung wie folgt: A ist vom Landgericht Dortmund wegen räuberischen Diebstahls mit Todesfolge zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Welches Gericht hat dieses Urteil wohl gefällt?. Hier ging es natürlich um die Zuständigkeiten und Besetzungen der einzelnen Gerichte. In diesem Fall war natürlich das Schwurgericht zuständig gem. 74 II 1 Nr. 14 GVG. Jetzt wollte Herr Brahm die einzelnen Besetzungen der Gerichte wissen. Weil sich meine Mitstreiterin leider etwas verzettelte, dauerte dieser Teil relativ lange. Hier kann man gute Punkte sammeln, wenn man in den Zuständigkeiten und Besetzungen der Gerichte sicher ist. Also 74 76 GVG genau lesen und die Besetzung der großen Strafkammer (grds. 3 Richter und 2 Schöffen, aber Begrenzung auf 2 Richter möglich) exakt kennen. Bei der Begrenzung (vgl. 74 II GVG) mußte der Zeitpunkt (Eröffnungsbeschluss) benannt werden. Wir sprachen dann kurz noch über den Eröffnungsbeschluss. Im Anschluss kamen wir zu Revision (wie ein falsches Urteil angefochten werden kann). Die Zulässigkeit (Statthaftigkeit usw.) prüften wir durch ( 341 I, II, 345 StPO lesen!) und sprachen über die genaue Länger der Berufungseinlegungsfrist und der Berufungsbegründungsfrist sowie deren Berechnung (je nachdem, ob der Angeklagte bei der Urteilsverkündung anwesend ist oder nicht). Die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen wurden erörtert (hier keine Ausführungen notwendig, weil es um die allgmeinen und bekannten Zulässigkeitsvoraussetzungen ging). Zur Revisionsbegründung sind wir dann auf die Verfahrensrügen und auf die Sachrügen eingegangen. Herr Brahm wollte wissen, welche denn schwieriger zu erheben sei. Er wollte hören, dass die Sachrüge ganz allgemein mit einem Satz erhoben werden kann (ungefähr so: Ich rüge die Verletzung materiellen Rechts ), ohne die Fehler zu bezeichnen im Gegensatz zur Verfahrensrüge, bei der jeder Fehler bezeichnet sein muss. Wir erläuterten den Unterschied der absoluten und relativen Revisionsgründe. 2

Jetzt schilderte Herr Brahm uns folgende Ergänzung: Der Angeklagte, der am 21.02.2006 verurteilt worden ist, ruft am 23.02.2006 (Weiberfastnacht!) im Büro seines Rechtsanwalts ein. Hier hat er eine lallende Person am Telefon, der er übermittelt, dass sein Rechtsanwalt gegen das Urteil Revision einlegen solle. Am 14.03.2006 möchte sich der Angeklagte erkudnigen, ob Revision eingelegt worden ist. Dies verneint der Rechtsanwalt. Möglichkeiten des Angeklagten? Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 44 StPO. Hier wurden die einzelnen Voraussetzungen besprochen und über das Verschulden gesprochen. Ob ein Verschulden des Angeklagten (das Verschulden des Rechtsanwalts wird dem Angeklagten nicht wie im Zivilrecht über 85 II ZPO zugerechnet) vorläge? Herr Brahm meinte, in diesen Fällen müsse man in der Praxis eher in dubio pro reo für den Angeklagten denken, so dass ein Verschulden wohl verneint werden können, obwohl der Angeklagte auch früher aufgrund der lallenden Person am Telefon wegen der Revision hätte nachfragen können. Danach prüfte Herr Brahm nochmal ein paar revisionsrechtliche Aspekte. Er wollte wissen, was denn passierte, wenn statt des Schwurgerichts die große Strafkammer entschieden hätte. Revisionsgrund? Grundsätzlich ist die falsche Besetzung eines Gerichts ein Revisionsgrund. Allerdings muss die falsche Zuständigkeit im Fall des 6a StPO gerügt werden. Die falsche Zuständigkeit ist grundsätzlich allerdings ein sog. Verfahrenshindernis bzw. eine fehlende Verfahrensvoraussetzunge, die von Amts wegen zu prüfen ist, was auch der bedeutendstes Unterschied zu der Verfahrensrüge ist. Herr Brahm schilderte jetzt folgenden Sachverhalt: Grundlage des Urteils war, dass der geschiedene A von seiner Schwiedermutter 10.000,- Euro geliehen hatte. Um diesen Betrag bar zurückzuzahlen, rief er bei der Schwiedermutter an und begab sich zwecks Übergabe zu ihr. Er hielt in einem Briefumschlag das Geld, ließ sich von der Schwiedermutter eine Quittung über den Erhalt unterzeichnen und verschwand dann kurzerhand ohne das Geld auszuhändigen. Die Schwiegermutter rannte daraufhin dem A hinterher auf die Straße, dort kam es zu einer Rangelei auf dem Bürgersteig, in deren Verlauf die Schwiedermutter auf die Straße. 3

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen 252 und 222 StGB angeklagt. Der A war wegen 252 i.v.m. 251 StGB verurteilt worden. Zunächst mußte im Rahmen des 252 StGB die Wegnahme geprüft werden. Da A das Geld zu keinem Zeitpunkt der Schwiegermutter übergeben hatte, lag keine Wegenahme vor. Denn eine Übereignung hatte ja nicht stattgefunden. Daher lag weder eine fremde Sache noch eine Wegnahme (Gewahrsamsbruch) vor. Herr Brahm wollte dann wissen, welche Straftatbestände denn verwirklicht sein könnten. Begonnen wurde mit 263 StGB. Hier wurden die einzelnen Tatbestandsmerkmal durchgeprüft. Problematisch war hier der Vermögensschaden. Denn eine wirksame Erfüllung lag ja hinsichtlich der erschlichenen Unterschrift nicht vor, allerdings lag hier eine sog. schadensgleiche Vermögenslage/Vermögensgefährdung vor, was für die Bejahung eines Schadens ausreicht. Obwohl Herr Brahm in den vorherigen Protokollen immer als Liebhaber von Definitionen bezeichnet worden war, kam es ihm in unserer Prüfung nicht so sehr darauf an. Zwar wurden im Rahmen des 252 StGB und des 263 StGB die einzelnen Merkmale exakt definiert, allerdings meines Erachtens nur deshalb, weil wir als Prüflinge uns die Dinger wieder auf die Kette gezogen hatten und nicht deshalb, weil Herr Brahm darauf drängte. Danach wurde der Komplex auf der Straße geprüft. Es wurden 223, 224 und zuletzt auch 227 StGB geprüft. Die Körperverletzungsdelikte wurden kurz und unproblematisch mit Definitionen bejaht. Die Körperverletzung mit Todesfolge ( 227 StGB) wurde dann noch problematisiert. Herr Brahm wollte wissen, welches typische Problem 227 StGB enthält. Hier ging es darum, ob sich die Todesgefahr in der Körperverletzungshandlung oder in dem erfolg verwirklicht haben muss. Das Problem sollte grundsätzlich aus dem 1. Examen bekannt sein. Letzte Frage von Herrn Brahm war, welcher Tatbestand denn noch in Frage komme wegen des Geschehens auf der Straße. Antwort: 142 StGB. Grund: zwar ist die Strafandrohung im Vergleich zu 227 StGB eigentlich unerheblich, allerdings kann in solchen Fällen dann als Nebenstrafe ein Fahrverbot verhängt werden. Danach war die Zeit vorbei! Als Resüme kann ich festhalten: grundsätzlich ein Top- Prüfer. Was man definitiv exakt können sollte: Zuständigkeit und Besetzung der Gerichte sowie das Revisionsrecht und im materiellen Recht prüft Herr Brahm dann 4

recht unvorhersehbar (denn in den Protokollen stand, er prüft gerne Mord/Totschlag, Raub usw.). 5