Veranstaltungsvertrag zwischen DJ MuhKuh Norman Stein Bahnhofstraße 36 36460 Dorndorf Gelöscht: Am Forstplatz +49 (0)173 5670980 nachfolgend Veranstalter genannt. nachfolgend Unterhalter genannt. 1 Vertragsgegenstand Der Veranstalter bucht den Unterhalter für eine Veranstaltung. Veranstaltungsort : Datum : Beginn : Ende : Art der Veranstaltung : 2 Technische Ausrüstung Der Veranstalter bucht für die Veranstaltung eine der Größe der Veranstaltung entsprechende Beschallungs- und Lichtanlage. ja nein Der Unterhalter ist für den Auf- und Abbau der technischen Anlage verantwortlich. Der Veranstalter hat in der Zeit von zwei Stunden vor und nach der Veranstaltung dem Unterhalter ungehinderten Zugang und Zufahrt zu den vereinbarten Räumlichkeiten am Veranstaltungsort zu ermöglichen. In dem gleichen Zeitraum ist dem Unterhalter die von diesem geforderte Stromversorgung ununterbrochen zu Verfügung zu stellen. 3 Vergütung Der Veranstalter vergütet die vom Unterhalter erbrachte Leistung mit einer Gage in Höhe von : in Worten : zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.z. 19%. Gelöscht: 16 Sofern nicht anders vereinbart, wird die vereinbarte Gage in bar direkt nach der Veranstaltung fällig. 4 Gestaltung Der Unterhalter gestaltet in seinem Ermessen die Veranstaltung entsprechend der gebuchten Art in der vereinbarten Zeit gemäß 1. Der Veranstalter hat im Rahmen der Veranstaltung keinen Einfluss auf die Musikauswahl des Unterhalters. Der Unterhalter stellt die technische Anlage dem Veranstalter für Durchsagen, die der Sicherheit der Besucher dienen und für die von Behörden zu Verfügung. 5 Catering Der Veranstalter verpflichtet sich dem Unterhalter incl. dessen Technikern ein angemessenes Catering kostenfrei zu Verfügung zu stellen. Bevorzugt werden alkoholfreie Getränke. Alternativ wird die Gage um 15,00 je vom Unterhalter eingesetzten Person 1
erhöht. 6 Haftung bei Schäden, Sicherheit Dem Veranstalter obliegt es, während der Veranstaltung für die Sicherheit der Besucher, des Unterhalters sowie dessen technischer Ausrüstung zu sorgen. Die Behebung von Schäden, die durch Personen verursacht werden, die nicht zu dem vom Unterhalter gehörenden Personenkreis gehören, gehen ausdrücklich Lasten des Veranstalters. Der Unterhalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, falls eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung der Sicherheit für Besucher, sich selbst oder der technischen Anlage vorliegt. Die Zahlung der in 3 festgelegten Gage bleibt hiervon unberührt. 7 Jugendschutzgesetz Der Veranstalter hat während der Veranstaltung für die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit (JuSchÖG) Sorge zu tragen. Eine Haftung bei Nichteinhaltung schließt der Unterhalter für sich ausdrücklich aus. 8 Werbung, Genehmigung Sofern nicht anders vereinbart, zeigt sich der Veranstalter für die Einholung der Genehmigung für die Veranstaltung und Meldung dieser bei der Gema verantwortlich. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Veranstalter hat die Ausbringung von Werbeplakaten zu veranlassen. Diese müssen in einem Umkreis von mindestens 20 km 10 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung aushängen. Pro Veranstaltung sind mindestens 30 Werbeplakate in der Größe DIN A 2 auszubringen. Die Kosten für das Aushängen sowie für das Einholen der Genehmigung zum Aushängen der Werbeplakate trägt der Veranstalter. Der Veranstalter verpflichtet sich, Werbeträger nur an Orten aufzustellen, die vom Ordnungsamt genehmigt sind. Die Kosten für unsachgemäße Anbringung der Werbeplakate sind vom Veranstalter zu begleichen. Dem Unterhalter obliegt es, dem Veranstalter eine entsprechende Vorlage für das Werbeplakat zu stellen. Der Unterhalter trägt dafür Sorge, die vereinbarte Veranstaltung in seinem Veranstaltungsverzeichnis im Internet zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist für die Einholung der Werbeplakate bis spätestens 3 Tage nach der vereinbarten Veranstaltung verantwortlich. Alternativ dazu können die dem Veranstalter zukommenden Pflichten aus diesem Paragrafen vom Unterhalter wahrgenommen werden. Zuzüglich zur vereinbarten Gage aus 3 wird dazu eine Aufwandsentschädigung von mindestens 100,00 vom Unterhalter erhoben. 9 Kündigung, Vertragsstrafe Der Vertag kann von beiden Parteien bis 30 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung ohne Vertragsstrafe gekündigt werden. Bei Sonderveranstaltungen (Silvester, Veranstaltungen vor gesetzlichen Feiertagen im jeweiligen Bundesland) verlängert sich diese Frist um 60 Tage. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund innerhalb der o.g. Fristen ohne Vertragsstrafe gekündigt werden. Wichtige Gründe für den Veranstalter sind ausschließlich: 1. baupolizeiliche Sperrung des geplanten Veranstaltungsortes 2. Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung durch a) Brand b) Diebstahl c) Elementarschäden Der Veranstalter kann einen anderen Veranstaltungsort innerhalb von 20 km des vorher geplanten Veranstaltungsortes in vergleichbarer Ausstattung benennen. 2
Wichtige Gründe für den Unterhalter sind ausschließlich: 1. Krankheit 2. Unabkömmlichkeit auf Grund behördlicher Maßnahmen 3. Ausfall und unmögliche Ersatzbeschaffung von notwendiger Technik Der Unterhalter kann einen anderen Unterhalter/in zu Durchführung der Veranstaltung benennen. Kündigt ein Vertragspartner den Vertrag ohne wichtigen Grund innerhalb der o.g. Fristen, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe der unter 3 vereinbarten Gage fällig. Die Kündigung des Vertrages bedarf außerhalb der o.g. Fristen keiner Schriftform. Eine fernmündliche Benachrichtigung ist ausreichend. Die Kündigung des Vertrages innerhalb der o.g. Fristen bedarf unter Angabe der Gründe der Schriftform. Kommt der Veranstalter seinen Pflichten aus 8, 9 nicht nach, so schuldet er dem Unterhalter unabhängig vom Verlauf der Veranstaltung die in 3 vereinbarte Gage in voller Höhe. 10 Salomonische Klausel Ist eine Klausel in diesem Vertrag rechtsunwirksam, so bleiben alle anderen Klauseln davon unberührt. 11 Seitenzahlen, Nebenabreden, Gerichtsstand Dieser Vertrag besteht aus drei Seiten. Die Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Eisenach. Nebenabreden: Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Veranstalter Unterschrift Unterhalter Anlagen: technische Mindestanforderungen Checkliste Veranstaltungsort 3
rockt durch die Nacht +49 (0) 173 5670980 www.djmuhkuh.de Technische Mindestanforderungen zur Durchführung von Veranstaltungen mit DJ MuhKuh 1. Stromanschluss 2. Bühne Dreiphasenwechselstrom( Drehstrom, Kraftstrom) abgesichert mit 32 A, wahlweise auch 2 mal 16 A CEE-Steckdose FI-Schutzschaltung 30ms Bei Nichtvorhandensein der geforderten Werte müssen Abstriche an der Leistung der Licht- und Beschallungsanlage in Kauf genommen werden! Die Stromversorgung muss in der Zeit von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Veranstaltung ununterbrochen zu Verfügung stehen. Der Stromanschluss sollte sich direkt an der Bühne befinden, ist das nicht der Fall, bitte vorher informieren. Breite Höhe Tiefe 7m 5m 5m Zur Aufbewahrung der CD s werden während der Veranstaltung am einfachsten zwei Bierzeltgarnitur-Tische o.ä benötigt! Bei Nichtvorhandensein der geforderten Werte müssen Abstriche an der Leistung der Licht- und Beschallungsanlage in Kauf genommen werden! Hat die Bühne am geplanten Veranstaltungsort nicht die geforderten Mindestmaße, bitte vorher informieren. 3. Allgemein Es wird um Information gebeten, wenn Sie zusätzliche Beleuchtung für z.b. ein eigenes Bühnenprogramm brauchen oder die Gäste speziell animiert werden sollen. Die o.g. Parameter stellen den Idealfall dar und sind sicher nicht immer einzuhalten. Da es leichter ist, vorher zu planen, als vor Ort etwas hinzuwursteln erbitte ich genaue Informationen zu den lokalen Gegebenheiten. Das liegt nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse, da so Ihre Veranstaltung planmäßig beginnen kann und ohne Störung verlaufen wird. Bitte füllen Sie die Checkliste sorgfältig aus und schicken sie mit dem unterschriebenen Vertrag mit. Zufriedene Gäste bleiben länger und kommen wieder! 4
rockt durch die Nacht +49 (0) 173 5670980 www.djmuhkuh.de Checkliste Veranstaltungsort zur Durchführung von Veranstaltungen mit DJ MuhKuh 1. Veranstaltungssaal Länge: Breite: Höhe: Geschätzte Anzahl der Besucher: ja nein 2. Bühne Breite: Höhe: Tiefe: 2 Bierzeltgarnitur Tische 3. Zufahrt Zufahrt bis an/hinter die Bühne möglich? Separater Eingang vorhanden? Veranstaltungssaal ist im Erdgeschoss Treppenstufen bis zum Veranstaltungssaal: Helfer vorhanden? 4. Stromanschluss Dreiphasenwechselstrom ( Drehstrom,Kraftstrom) 3x 32 A Dreiphasenwechselstrom ( Drehstrom,Kraftstrom) 3x 16 A Einphasenwechselstrom ( Lichtstrom) 1x 16 A CEE Steckdose ( meist rot, rund, mit Spritzschutzdeckel) FI- Schutzschaltung 30 ms ( in der Unterverteilung nachsehen) Stromversorgung liegt bis zur Bühne 5. Besonderes Extra-Beleuchtung für eigenes Programm Extra-Moderation für/mit Besuchern Sonstiges (evtl. Rückseite nutzen) 5