Fakten und Zahlen Thema: Arzneimittelfestbeträge

Ähnliche Dokumente
Marktentwicklung: Umsatz-, Mengen- und Strukturentwicklung bei Fertigarzneimitteln

Tragende Gründe. Vom 18. April 2013

Neue Erstattungsbedingungen für Arzneimittel nach dem AMNOG

Start des Pharmadialogs der Bundesregierung: Bilanz der Auswirkung des GKV- Modernisierungsgesetzes auf die Arzneimittelversorgung

Funktioniert die neue Regelung zur Vermeidung des Kellertreppeneffekts bei Festbeträgen?

Rabatte bei Arzneimitteln: Hohe Qualität, ohne Zuzahlung für Sie. Bosch BKK. Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung

Begutachtung 31 Abs. 6 neu

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Pharmakotherapie im MVZ -Haken und Ösen

Tragende Gründe. Vom 8. Dezember Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

4.1.3 Arzneimittel. Abbildung 4.1.4

Tragende Gründe. Vom 21. August 2014

Frühe Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung

Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf den GKV- und BKK-Arzneimittelmarkt

e) Kostenbeteiligung

Neue Online-Prüfung für Frauenärzte anhand von Ultraschallbildern aus der realen Versorgung startet

Arzneimittel-Richtlinien

Systematische Arzneimittelbewertung nach AMNOG

QUARTALSBERICHT 04/2015

Palliativmedizin in der ambulanten Versorgung

HIV-Therapie: Pharmaanbieter Gilead hält die Preise hoch

Die frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen

Diese Erläuterungen beziehen sich auf die Vorschläge des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes zur Festbetragsfestsetzung vom

Die Regelung wurde eingeführt durch das GKV- Gesundheitsreformgesetz v mit Wirkung vom

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Festbetragsgruppenbildung

Versorgungsatlas-Studie zeigt Optimierungsbedarf bei der medikamentösen Demenz-Therapie

Selbst- und Zuzahlungen das bezahlen GKV-Versicherte

Der Arzneimittelmarkt in Deutschland

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

Arzneimittelverordnung in der Arztpraxis. Wirtschaftlichkeitsaspekte bei der Verordnung innovativer Arzneimittel

AMNOG Erstattungsbetragsvereinbarung und Wirtschaftlichkeit. Dr. Thomas Lang MSD Forum GesundheitsPARTNER 17. September 2014 Workshop 1

Der GKV- Spitzenverband

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) - Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Apotheken?

vdek Ein starker Partner im Gesundheitswesen

> Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung

Themen. Insulinanaloga - Fragen und Antworten

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

1. Die Angaben zu Perampanel in der Fassung des Beschlusses vom 7. März 2013 (BAnz AT B4) werden aufgehoben.

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten

um eine Behinderung auszugleich. Hilfsmittel müssen durch einen Vertragsarzt verordnet werden. Wofür können die Kosten übernommen werden?

Arzneimittel-Festbeträge. Festbeträge: Erläuterung des regression. egressionsanalytischen. Verfahrens

Fragen, Antworten, Hintergründe Arzneimittelrabattverträge

Onkologie, quo vadis? Stunde der Wahrheit : Alles für alle geht nicht mehr!? Berlin, 6. Februar Ulrich Dietz Bundesministerium für Gesundheit

Importarzneimittel wirken.

GKV-Arzneimittelindex: So viele teure neue Medikamente wie nie zuvor

Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V)

Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014

MARKT IM ÜBERBLICK Kapitel 1 Marktdaten von Pro Generika 05/2015 2

Kennzahlen der Sozialen Pflegeversicherung

Arzneimittelversorgung in Deutschland

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:

Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2017 und 2018

Gliederung. Änderung der Arzneimittelrichtlinie durch den G-BA Umsetzung in der Praxis

Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2011 und 2012

Das Präventionsgesetz

Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung und die Meldepflicht von Arzneimitteln

Faktenblatt. Thema: stationäre Versorgung. Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland. *2012: Krankenhäuser mit Betten

Die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung

Bekanntmachungen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Management im Gesundheitswesen Industrie. Preisbildung. Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH

Neue Entwicklungen im Arzneimittelbereich. Kosten-Nutzenbewertung Höchstbetrag Individualverträge

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung

Apotheker dürfen bis zu drei Filialen führen und Medikamente über Internet und im Versandhandel vertreiben.

BfArM im Dialog: Biosimilars 27. Juni 2016

Tragende Gründe. Vom 8. März Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf

Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2016 und 2017

Tragende Gründe. Vom 18. Oktober 2012

Fixkombination Aclidiniumbromid / Formoterol (Duaklir Genuair, Brimica Genuair) bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)

Private Krankenvollversicherung einschließlich Beihilfe Keine Krankenversicherung

Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz - ABAG)

Brivaracetam (Briviact) bei Epilepsie

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016

Bilanz des Geschäftsjahres 2011

QUARTALSBERICHT 01/2016

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018

Verordnung über die Krankenversicherung

Rabattverträge. Hamburg, 18. September Stefanie Mevissen Leiterin Gesundheitspolitik Sandoz Pharmaceuticals GmbH

Hochwertige Markenmedikamente müssen nicht teuer sein

1. Rechtsgrundlage. 2. Eckpunkte der Entscheidung

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2017

Förderverein für ärztliche Fortbildung in Hessen e. V. Frankfurt am Main, 27. Mai 2015

Aktuelle gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Retaxation bei Apothekern Dr. Jan Wiesener Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht München

Bezirksgraphik hier einfügen! Honorar-Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingsversorgung

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Dapagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt:

Versorgung und Finanzen. Dr. Norbert Gerbsch, stv. Hauptgeschäftsführer Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.v.

Transkript:

Festbeträge kurbeln Preiswettbewerb an Festbeträge für Arzneimittel wurden mit dem Gesundheitsreformgesetz 1989 eingeführt, um den starken Anstieg der Arzneimittel- Ausgaben durch Intensivierung des Preiswettbewerbs zu dämpfen. Das Prinzip der Festbetragsregelung besteht darin, dass verschiedene in ihren Wirkstoffen vergleichbare Arzneimittel nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien in Gruppen zusammengefasst werden und für jede Festbetragsgruppe ein Höchstbetrag festgesetzt wird, bis zu dem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel übernehmen. Festbeträge gelten für rund 70 Mio. bei gesetzlichen Krankenkassen versicherte Personen. Der GKV-Spitzenverband achtet bei der Festsetzung der Festbeträge darauf, dass Ärzte und Versicherte eine für die medizinisch notwendige Versorgung ausreichende Zahl qualitativ hochwertiger Arzneimittel vorfinden. Somit werden Mehrkosten für die Versicherten vermieden, falls ein Hersteller für sein Arzneimittel einen höheren Preis als den Festbetrag verlangt. Das Verfahren Arzneimittelfestbeträge werden in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt: Zunächst bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (bestehend aus Vertretern der Krankenkassen, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sowie beratenden Patientenvertretern) nach Anhörung von Sachverständigen die Festbetragsgruppen. Sofern diese Gruppen durch das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet werden, legt der GKV-Spitzenverband anschließend nach den gesetzlich vorgegebenen Kriterien und einer erneuten Anhörung von Sachverständigen die Beträge fest, bis zu denen Medikamente vergütet werden. Es gibt drei Stufen bei den Festbetragsgruppen: Stufe 1: Medikamente mit identischen Wirkstoffen (gemäß 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V). 1. März 2010, Pressestelle GKV-SV 1

Stufe 2: Medikamente mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen (gemäß 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V). In dieser Stufe können auch patentgeschützte Wirkstoffe mit Stoffen ohne Patentschutz zusammengefasst werden. Stufe 3: Medikamente mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen (gemäß 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V). Gemäß 35 Abs. 1a SGB V können auch Gruppen der Stufe 2 und 3 mit ausschließlich patentgeschützten Wirkstoffen gebildet werden. Festbetragsregelung am 1. Januar 2010 Gruppierung Identische Pharmakologisch the- Therapeutisch nach Paragraph Wirkstoffe rapeutisch vergleich- vergleichbare 35 SGB V bare Wirkstoffe Wirkung (Stufe 1) (Stufe 2) (Stufe 3) Festsetzung für 315 Gruppen 64 Gruppen 62 Gruppen mit 195 Wirkstoffen 203 Wirkstoffen 31 Wirkstoffkomb Umsatz 4,2 Mrd. 5,0 Mrd. 1,7 Mrd. Verordnungen 217,5 Mio. VO 169,7 Mio. VO 56,9 Mio. VO Packungen 14.557 Packg. 11.787 Packg. 4.424 Packg. Einsparung 1,7 Mrd. 2,0 Mrd. 0,7 Mrd. Festbeträge sind ein sehr flexibles Instrument. Mindestens einmal im Jahr werden die Festbeträge von einem multidisziplinären Team aus elf Fachleuten beim GKV-Spitzenverband überprüft und gegebenenfalls einer veränderten Marktlage angepasst. So können die Festbeträge angehoben, aber auch abgesenkt werden, wenn eine genügende Arzneimittelauswahl auf niedrigerem Preisniveau zur Verfügung steht. 1. März 2010, Pressestelle GKV-SV 2

Oberstes Ziel bei der Festbetragsregelung ist und bleibt eine ausreichende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung. Auf Basis des Preis- und Produktstands vom 01.01.2010 und der Verordnungsdaten von 2008 sind rund 440 Millionen Arzneimittelverordnungen im Festbetragsmarkt (mit einem Preisvolumen von rund elf Milliarden Euro) mit Festbeträgen belegt. Dies entspricht mehr als 71 Prozent der Arzneimittelverordnungen für gesetzlich Krankenversicherte und rund 38 Prozent des Arzneimittel-Ausgabenvolumens in der GKV. Beispiel: Festbetragsgruppe In der Festbetragsgruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer (cholesterinsenkende Arzneimittel, so genannte Statine) sind sechs Einzelwirkstoffe in einer Festbetragsgruppe. Dem verordnenden Arzt stehen in dieser Gruppe derzeit 909 verschiedene Arzneimittelpackungen zum Festbetrag zur Auswahl. Einsparungen Festbeträge haben die in sie gelegten finanziellen Hoffnungen von Anfang an erfüllt. Konnten die gesetzlichen Krankenkassen im Einführungsjahr 1989 rund 0,2 Milliarden Euro einsparen, waren es zehn Jahre später bereits 1,6 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2010 erwartet der GKV-Spitzenverband, durch sämtliche bis zum 01.02.2010 beschlossenen Festbeträge rund 4,6 Milliarden Euro einzusparen. Zuzahlung: Für jedes Arzneimittel müssen die Versicherten zwischen fünf und zehn Euro gesetzliche Zuzahlung leisten; je nachdem, wie teuer das Arzneimittel ist. Bei Überforderung greift die gesetzliche Härtefallregelung. Aufzahlung: Wenn ein Arzneimittel teurer ist als der entsprechende Festbetrag, muss der Versicherte die Differenz zwischen Festbetrag und Arzneimittel aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Aufzahlung muss dann 1. März 2010, Pressestelle GKV-SV 3

zusätzlich zur Zuzahlung geleistet werden. Es gibt keine Härtefallregelung. Alle Festbeträge sind unter www.gkv-spitzenverband.de abrufbar. 1. März 2010, Pressestelle GKV-SV 4

Jährliche Einsparungen der GKV durch Festbeträge Mrd. Euro 2010 (erwartet) 4,6 2009 4,3 2008 4,3 2007 3,7 2006 3,4 Inkl. Einsparungen durch AVWG 2005 2,9 2004 2,5 2003 2,1 2002 2,0 2001 1,7 2000 1,6 1999 1,6 1998 1,6 1997 1,5 1996 1,2 1995 1,0 1994 0,9 1993* 0,8 1992 0,7 1991 0,5 1990 0,4 1989 0,2 * ab 01.01.1993 erstmals Berücksichtigung der Verordnungsdaten der neuen Bundesländer 1. März 2010, Pressestelle GKV-SV 5