VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf

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1 VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf Vertragsgruppe PG 03 und 21 Vertrag Gesetzliche Grundlage Vertragspartner Versorgung der Versicherten mit Insulinpumpen und Zubehör, Blutzuckermessgeräten, Zubehör zur Messung des Blutzuckers und Blutzuckerteststreifen 127 Abs. 2 SGB V nach öffentlicher Bekanntgabe bzw. durch Vertragsbeitritt Hersteller von Insulinpumpen, Sanitätsfachgeschäfte, Unternehmensgruppen, Betriebe der OT, weitere sonstige Leistungserbringer, Diabetesfachhändler Vertragsbeginn Vertragsende Unbefristet Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende, frühestens nach 12 Monaten Vertragsbereiche Teil I Rahmenvertrag Teil II Präqualifizierungsbereiche Vertragspreise Die Vertragspreise sind je nach Vertragspartner als Versorgungspauschale, Jahrespauschale, Neupreis oder Miete verhandelt. Wegen der unterschiedlichen Preisauffassungen insbesondere der Hersteller Roche und Medtronic sowie DiaExpert war ein einheitlicher GWQ-Vertragspreis nicht verhandelbar. Im Rahmen der Versorgung der Diabetiker mit Zubehör für die Blutzuckermessung war dies von Vorteil, weil Sonderangebote durch Hausmarken verhandelt werden konnten. Insulinpumpen DiaExpert: Vereinbart ist eine Jahrespauschale für Insulinpumpen Andere Vertragspartner: Insulinpumpe wird zum Neukauf angeboten Zubehör für Insulinpumpen Je nach Vertragspartner ist eine Monatspauschale oder Einzelproduktabrechnung vereinbart

2 DiaExpert: Preissenkung der Monatspauschale für Zubehör Medtronic: Im Vergleich zum Altvertrag ist ein niedrigeres Jahresbudget vereinbart, abgerechnet wird hier nach Einzelprodukten Blutzuckerteststreifen, Diabetesbedarf Hausmarken bei Blutzuckermessgeräten, Teststreifen und Zubehör sind durch preiswerte Angebote gekennzeichnet, die bei einem einheitlichen GWQ-Preis nicht wirksam wären Ein einheitlicher GWQ-Preis konnte daher in diesem Produktbereich nicht verhandelt werden Die Preise für das Zubehör (Lanzetten) unterscheiden sich im Cent- Bereich. DiaExpert: Bietet für die ICT eine Monatspauschale, bestehend aus Teststreifen und Hilfsmitteln an Wesentliche Änderungen im Vergleich zu den Altverträgen Neustrukturierung des Vertrages (Rahmenvertrag, Teil I und Versorgungsvereinbarungen Teil II) Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen Einführung einer Jahrespauschale für Insulinpumpen durch DiaExpert Aufnahme der Mylife Omnipod-Pumpe mit der Entscheidung der Krankenkassen, diese mit oder ohne Aufzahlung abzugeben Mögliche Risiken Der Preis der Mylife Omnipods ist im Vergleich zu Verbrauchsmaterial für Insulinpumpen höher, der Einstiegspreis für die Pumpe ist jedoch wirtschaftlicher. Die Lebensqualität des Versicherten wird erhöht und der Krankenkasse ist es möglich, dies zu finanzieren oder über eine Aufzahlung des Versicherten umzusetzen Mylife Omnipod-Pumpe ist nicht für jeden Insulinpumpenträger geeignet, die zu applizierende Insulinmenge ist bei der Kostenübernahme zu beachten Roche und Medtronic sollten im Bereich der Blutzuckerteststreifenversorgung aufgrund ihrer hohen Bepreisung nicht genutzt werden, es gibt über die Diabetesfachhändler und DiaExpert ausreichend vertragliche Alternativen, die wirtschaftlicher sind Mehrwerte des Vertrages Mehrwerte zur Senkung des administrativen Aufwandes der Krankenkasse und zur Steigerung der Transparenz Beitrittsverfahren über die GWQ. Voraussetzung ist, dass der Leistungserbringer den Vertrag erfüllt. Transparenz im Vertrag durch Leistungsbeschreibungen auf Basis der Hilfsmittelpositionsnummern. Schneller und einfacher Zugriff der Kundenbetreuer auf den Vertragspreis in den Preistabellen. Vertragssteckbrief Insulinpumpen und Diabetesbedarf Seite 2 von 5

3 Der Vertrag orientiert sich an der Versorgungsrealität und vermeidet Mehraufwand durch gesonderte Teilgenehmigungen. Im GWQ-Vertrag laufen die Beitrittsverfahren inkl. Eignungsprüfung über die GWQ, die Krankenkassen sind damit von hohem administrativem Aufwand befreit. Durch die Vereinbarung von Versorgungspauschalen auch für Verbrauchsmaterialien entfällt die aufwändige Produkteinzelprüfung, zusätzlich ist der Vertragspartner verpflichtet, sich im Rahmen der vorgegebenen Pauschale mit den Produkten zu bewegen, ohne dass der Versicherte über Aufzahlungen beteiligt wird. Eine Kostenübernahme für Zubehör als lebenslange Versorgung liegt im Ermessen der Krankenkasse. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Kostenvoranschläge elektronisch einzureichen (ekv). Wirtschaftliche Mehrwerte Der Vertrag sichert eine aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten. Alle Pumpen sind ohne limitierte Laufzeit. DiaExpert: Bietet eine Pumpen-Jahrespauschale, die Pumpe bleibt im Eigentum von DiaExpert. Das Zubehör ist in den verschiedensten Versorgungsmodellen lieferbar. Der Vertragspartner ist an einer wirtschaftlichen Versorgung interessiert, da grundsätzlich keine Mehrkosten bei Mehrbedarf vergütet werden (Ausnahme: Ärztlich begründete Indikation für Mehrbedarf - sehr selten). Medtronic: Der Preis des Medtronic-Zubehörs für Insulinpumpen wurde gesenkt, Richtgröße von im Jahr (Differenz von bis zu Lasten Medtronic, Mehrbedarf über ist der Krankenkasse zu signalisieren und genehmigungspflichtig), die Mitverantwortung des Vertragspartners, wirtschaftlich zu versorgen, wird sichergestellt. Hausmarken im Bereich der Versorgung mit Zubehör sichern wirtschaftliche Konditionen. Der Vertrag wird durch ein Vertragscontrolling begleitet. Qualitative Mehrwerte Die Verträge sichern die Versorgung von der Verordnung über die Dauerversorgung, einschließlich der Erprobungsphase bei Insulinpumpen. Jede Phase ist mit Qualitätsstandards belegt. Der Vertrag sichert die aufzahlungsfreie Versorgung auf Basis der vertragsärztlich verordneten Hilfsmittel. Vertragssteckbrief Insulinpumpen und Diabetesbedarf Seite 3 von 5

4 Anlage 1 Präqualifizierungsbereiche Insulinpumpen und Diabetesbedarf Präqualifizierungsbereich 03E Pumpensysteme, hier Insulinpumpen und Zubehör Präqualifizierungsbereich 03B Spritzen und Zubehörs, Pens Präqualifizierungsbereich 21B Blutzuckermessgeräte und Zubehör Vertragssteckbrief Insulinpumpen und Diabetesbedarf Seite 4 von 5

5 Anlage 2 Genehmigungspflichtige/-freie Hilfsmittel und Arzneimittel Genehmigungspflichtige Hilfsmittel Lebenslange Dauerversorgung Genehmigungsfreie Hilfsmittel/ Arzneimittel Insulinpumpen Dauerversorgungen zu Beginn der Versorgung unabhängig von der Vergütungsform Sprechende Blutzuckermessgeräte Zubehör, das die Richtgröße überschreitet Omnipods (Leistungsentscheidung der Krankenkasse) Möglich im Rahmen des Zubehörs Insulinpumpen während der Schwangerschaft Blutzuckerteststreifen (den Arzneimitteln zugeordnet) Vertragssteckbrief Insulinpumpen und Diabetesbedarf Seite 5 von 5

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