VERGÜTUNGSVEREINBARUNG

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1 Anlage 3 zum Vertrag vom zwischen dem Deutsc~en Verband der Ergotherapeuten (DVE) e. V., Karlsbad und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), Kassel VERGÜTUNGSVEREINBARUNG gültig ab

2 1 Gegenstand(Geltungsbereich Diese Vereinbarung regelt nach 125 SGB V die Vergütung von ergotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse im gesamten Bundesgebiet. - 2 Vergütung und Abrechnung der Leistungen (1) Die Vergütungen der in der Leistungsbeschreibung des Rahmenvertrages gemäß 125 Abs. 2 SGB V vertraglich vereinbarten Leistungen richten sich nach den vereinbarten Preisen dieser Vergütungsvereinbarung. Diese Preise gelten als Höchstpreise im Sinne des 125 SGB V. Mit diesen Vergütungen sind alle Nebenleistungen abgegolten. Zusätzliche Forderungen beim Versicherten dürfen nicht erhoben werden. Die Beträge schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. (2) Die vertragsärztlichen Verordnungen sind nach den Richtlinien des 302 SGB V in der jeweils gültigen Fassung aufzubereiten und abzurechnen. Für die Abrechnung der Leistungen ist das genannte Tarifkennzeichen zu verwenden. (3) Im Rahmen der vertraglichen Leistungen dürfen nur Zuzahlungen gemäß 32 Abs. 2 SGB V i. V. m. 61 Satz 3 SGB V gefordert und angenommen werden. Die Zuzahlung beträgt im Heilmittelbereich z. Zt. 10 % der Kosten sowie 10 je Verordnung (Rezept). 3 Transparenzvereinbarung (1) Die Vertragspartner haben für den Zeitraum 2017 bis 2019 die Möglichkeit, steigende Vergütungen oberhalb der Veränderungsrate nach 71 Abs. 3 SGB V zu vereinbaren und müssen dafür Sorge tragen, dass diese Erhöhungen nicht nur den Praxisinhabern, sondern auch den angesteflten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten zu Gute kommen. So soll erreicht werden, dass die Therapieberufe nicht an Attraktivität verlieren und weiterhin eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen sichergestellt werden kann. (2) Da derzeit die Datenlage zur Einkommenssituation von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten nicht ausreichend ist, vereinbaren die Vertragspartner, sich zunächst an der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu orientieren. Dort wird im sog. Entgeltatlas für Ergotherapeuten als Bruttomonatsentgelt von vollzeitbeschäftigen Ergotherapeuten ein jährlicher Betrag im Mittel (Median) ausgewiesen (s. Anlage). (3) Im Rahmen der Vergütungsverh andlungen 2017 haben die Vertragsparteien einen Abschluss deutlich oberhalb der GLS vereinbart, mit dem Ziel, die steigen- 2

3 den Vergütungen oberhalb der Veränderungsrate nach 71 Abs. 3 SGB V auch den angestellten Therapeutinnen und Therapeuten zu Gute kommen zu lassen. (4) Zur Überprüfung dieses vereinbarten Zieles werten die Vertragspartner im Rahmen der kommenden Vergütungsverhandlungen die dann vorliegenden aktuellen Daten des Entgeltatlasses erneut aus. Dabei ist zu beachten, dass die Daten auch die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten erfassen, die im stationären Bereich sowie in anderen Einrichtungen (z.b. Pflegeheime, Schulen, Werkstätten) arbeiten, und dass dort häufig Tarifverträge (z.b. TVÖD) gelten. Nach Berücksichtigung dieser nicht-ambulanten Gehaltssteigerungen werden die Erkenntnisse über die Gehälter bei den zukünftigen Vergütungsverhandlungen bedacht. 4 lnkrafttreten und Kündigung (1) Die Vergütungsvereinbarung tritt am in Kraft. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für vertragsärztliche Verordnungen, die ab dem ausgestellt werden. ~ür Verordnungen, die in der Zeit vom bis ausgestellt werden, gelten die bisherigen Preise weiter. (2) Die Vergütungen sollen grundsätzlich prospektiv für einen zukünftigen Zeitraum vereinbart werden. Bei Ablauf der Vereinbarung stellen die Vertragspartner sicher, dass zeitnah Folgeverhandlungen stattfinden. Bis zum Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung bleibt diese Vereinbarung gültig. (3) Diese Vereinbarung kann vom Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. oder von der LKK mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, erstmals zum gekündigt werden. Karlsbad, Kassel, Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE) e. V. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als LKK 1~. /~Jlv- 1. ü~~~ ~iit" Ü~t~~!-:- ~~.h ~if':"':'. ':l! ~--. 3

4 Schlüssel "Leistungserbringergruppe": Bitte im maschinellen Datenaustausch angeben Pos.- Maßnahmen der Ergotherapie Preis Zu- Preis Nr. brutto zah- netto in lung in Motorisch-funktionelle Behandlung Einzelbehandlung 31,50 3,15 28,35 Regeltherapiezeit: Minuten Einzelbehandlung (bis zu 3 Einheiten an einem 31,50 3,15 28,35 Tag) bei Beratung zur Integration in das häuslije Einheit je Einheit ehe und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches; zzgl. kommt die Ziffer zur Abrechnung Abrechnung bei verordneter Pos und 25,50 2,55 22,95 gleichzeitiger Anwesenheit von zwei Patienten - pro Patient Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) 11, ,96 Regeltherapiezeit Minuten pro Patient pro Patient Sensornotorisch/perzeptive Behandlung Einzelbehandlung 43,90 4,39 39,51 Regeltherapiezeit Minuten Einzelbehandlung (bis zu 3 Einheiten an einem 43,90 4,39 39,51 Tag) bei Beratung zur Integration in das häuslije Einheit je Einheit ehe und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches; zzgl. kommt die Ziffer zur Abrech - nung Abrechnung bei verordneter Pos und 34,00 3,40 30,60 gleichzeitiger Anwesenheit von zwei Patienten - pro Patient Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) 14,28 1,43 12,85 Regeltherapiezeit: Minute~ pro Patient pro Patient Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining I neuropsychologisch orientierte Behandlung Einzelbehandlung 34,20 3,42 30,78 Regeltherapiezeit Minuten Abrechnung bei verordneter Pos und 27,97 2,80 25,17 gleichzeitiger Anwesenheit von zwei Patienten -. pro Patient Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) 14,28 1,43 12,85 Regeltherapiezeit Minuten pro Patient pro Patient 1 Die Abrechnung der ergotherapeutischen Einzelbehandlung bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei Patienten ist nur dann möglich, wenn die Art der therapeutischen Maßnahmen die gleichzeitige Therapie zweier Patienten zulässt.

5 Psychisch-funktionelle Störungen Einzelbehandlung 54,00 5,40 48,60 Regeltherapiezeit Minuten Einzelbehandlung als Belastungserprobung 54,00 5,40 48,60 (in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt können bei Störungen je Einheit je Einheit der Ausdauer und Grundarbeitsfähigkeiten 2 zusammenhängende Einheiten an einem Tag durchgeführt werden) Einzelbehandlung (bis zu 2 Einheiten an einem 54,00 5,40 48,60 Tag) bei Beratung zur Integration in das häusli- je Einheit je Einheit ehe und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches; zzgl. kommt die Ziffer zur Abrechnung Abrechnung bei verordneter Pos und 43,23 4,32 38,91 gleichzeitiger Anwesenheit von zwei Patiente n - pro Patient Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) 26,39 2,64 23,75 Regeltherapiezeit Minuten pro Patient pro Patient Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) als Be las- 26,39 2,64 23,75 tungserprobung je Einheil je Einheil (in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt können bei Störungen der Ausdauer und Grundarbeitsfähigkeiten 2 zusammenhängende Einheiten an einem Tag durchgeführt werden) und Patient und Patient Thermische Anwendung - Wärme oder Kälte 4,87 0,49 4,38 (als Ergänzung zur motorisch-funktionellen oder sensomotorischperzeptiven Behandlung) Ergotherapeutische temporäre Schiene Herstellung, Anpassung und Korrektur temporärer Schienen ohne Kostenvoranschlag bis 150,-- EUR 0, mit Kostenvoranschlag 0, Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs 22,50 2,25 20,25 Funktionsanalyse und Anamnese (nur einmal bei Behandlungsbeginn zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar) Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt- 0,70 0,00 0,70 Bericht (Diese Leistung kann pro Verordnung nur einmal abgerechnet werden) Hausbesuche Hausbesuch bei Beratung zur Integration in 14,50 1,45 13, 05 das häusliche und soziale Umfeld (kann nur bei ergotherapeutischer Einzeltherapie einmal pro Regelfall erbracht und abgerechnet werden und erfordert keine gesonderte ärztliche Verordnung) ärztlich verordneter Hausbesuch incl. Wege- 14,50 1,45 13,05 geld (Einsatzpauschale); kann nur einmal pro Tag und Patient abgerechnet werden

6 Entgeltatlas Seite 1 von 3 fl'' t.jundesagentur -.; fürarbeit 0 EHTGElTAlt.AS Region Deutschland Altersgruppe Gesamt Geschlecht Gesamt Entgelt für die Berufsgattung,Berufe in der Ergotherapie- komplexe Spezialistentätigkeiten". Zu dieser Berufsgattung gehört u.a. der Beruf.. ErgotherapeutJErgotherapeuUn'". Millleres Entgell (Median) in Deutschland 2323 Euro Zu wenig Daten, für Näherungswerte Region in Karte anklicken. <=

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