Anlage 05. Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe":
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- Jutta Maurer
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1 Anlage 05 Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": BARMER GEK Seite 1 von 3
2 Anlage 05 1 Gegenstand der Vereinbarung 1. Dieser Vertrag regelt den Ablauf und die Preise der Versorgung der Versicherten der BARMER GEK mit Bandagen der Produktgruppe Zu dieser Anlage gehören folgende Anhänge Anhang 1: Preisliste Bandagen 2 Liefervoraussetzungen 1. Für die Versorgung mit Produkten gem. des Anhanges 1 zu dieser Anlage ist eine Versorgungsanzeige gemäß 6 des Rahmenvertrages erforderlich. 2. Die Apotheke erhält nach Prüfung der leistungsrechtlichen Voraussetzungen die Genehmigung der BARMER GEK. Die BARMER GEK kann auf die Vorlage der Versorgungsanzeige und/oder die Genehmigung verzichten. 3. Für von dieser Vereinbarung nicht erfasste Produktarten gilt eine generelle Verpflichtung zum Einreichen eines Kostenvoranschlags gemäß 6 des Rahmenvertrages. 4. Bei der Beantragung bzw. in der Abrechnung der in dieser Anlage geregelten Produkte ist die vollständige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer gemäß Hilfsmittelverzeichnis anzugeben. 5. Zu Beginn der Versorgung der Versicherten ist grundsätzlich eine individuelle Messung durch die Apotheke durchzuführen. Dies gilt sowohl für die Abgabe von Konfektionsware als auch bei der Versorgung mit Maßanfertigungen. Auch bei einer Folgeverordnung ist vor der Abgabe eine individuelle Messung erforderlich. 6. Vor der Abgabe der Bandage ist grundsätzlich eine Anprobe durchzuführen. 3 Leistungsvergütung 1. Die nachstehend angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und gelten für alle Produkte einer Produktart. Von den Abrechnungspreisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung des Versicherten abzuziehen. Sofern der Einkaufspreis für eine namentlich verordnete Bandage gleich oder größer als der vereinbarte Nettopreis ist und ein Austausch durch ein anderes Produkt dieser Gruppe - nach Rücksprache mit dem Arzt - aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ist die Apotheke nicht zur Abgabe des betreffenden Hilfsmittels zum vereinbarten Nettopreis verpflichtet. In diesem Fall ist ein Kostenvoranschlag mit ausreichender Begründung, insbesondere zur fehlenden Austauschbarkeit zu stellen. 2. In den Preisen sind die im Rahmen der orthopädischen Hilfsmittelversorgung zu erbringenden Dienst- und Sachleistungen enthalten, d.h. Beratung, Anpassung, Erprobung, Einweisung, Hausund Krankenhausbesuche. 3. Die Berechnung der Mehrwertsteuer richtet sich nach den im ABDA-Artikelstamm hinterlegten Steuersätzen. Sind die Vertragspartner bei einem Produkt von der Berechnung des verminderten Mehrwertsteuersatzes ausgegangen und werden von den Leistungserbringern im Rahmen der Steuerprüfung aufgrund der Festlegung des Regelsteuersatzes Nachzahlungen verlangt, verpflichtet sich die BARMER GEK zur Nachzahlung des Differenzbetrages. BARMER GEK Seite 2 von 3
3 Anlage 05 Wird zu einem späteren Zeitpunkt die von der Apotheke abzuführende Mehrwertsteuer bindend niedrigerer festgesetzt, so ist die Apotheke verpflichtet, innerhalb der geltenden Fristen eine Korrektur im Verhältnis zur zuständigen Finanzbehörde durchzusetzen und die daraus entstehenden Vorteile an die BARMER GEK weiterzugeben. Die Vertragspartner verpflichten sich, per Gesetz geänderte Mehrwertsteuersätze umgehend umzusetzen. 4. Ist die Abgabe einer individuell hergestellten Bandage (Maßanfertigung) erforderlich, ist der BAR- MER GEK ein Kostenvoranschlag gem. 6 des Rahmenvertrages mit Begründung einzureichen. Der Kostenvoranschlag ist mit dem Einkaufspreis zzgl. einem Aufschlag von 20 % zzgl. der Arbeitszeit mit einem Stundenverrechnungssatz in Höhe von 54,50 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu kalkulieren. 4 Leistungsausschluss 1. Bandagen, die als Vorsorgeschutz vor Verletzungen abgegeben werden (Verordnungen zur Prophylaxe), sind keine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen und werden daher von der BAR- MER GEK nicht vergütet. 2. Brustgürtel sind nur dann eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen, wenn die Hauptleistung (Brustkorrektur-OP) durch die Kasse getragen wurde. 3. Die Ziffern 1 und 2 gelten nur, soweit der entsprechende Leistungsausschluss aus dem Beratungsgespräch hervorgeht. BARMER GEK Seite 3 von 3
4 Anhang 01 zu Anlage 05 Anhang 1 zur Anlage 05 des Rahmenvertrages Vergütungsliste für Bandagen Abkürzungsverzeichnis Abkürzung ABR-NR LEGS KZH VA KV Bezeichnung Abrechnungspositionsnummer Leistungserbringergruppenschlüssel Kennzeichen Hilfsmittel Versorgungsanzeige Kostenvoranschlag BARMER GEK Seite 1 von 3
5 Anhang 01 zu Anlage 05 ABR-NR Bezeichnung KZH Preis (Netto) Vor- und Mittelfuß Mittelfußbandage 00 9,45 VA Mittelfußbandage mit Pelotte 00 14,08 VA NN (geplante Produktart: Hallux-Valgus- Korrekturorthesen) 00 KV KV Sprunggelenk Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression 00 51,54 VA Bandagen zur Achillessehnenkompression 00 64,08 VA Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression mit zusätzlichen Funktionselementen 00 66,09 VA Knie Kniebandagen zur Weichteilkompression 00 53,17 VA Patellasehnenbandagen 00 46,16 VA Kniebandagen zur Weichteilkompression mit zusätzlichen Funktionselementen 00 76,18 VA Hüfte Spreizhosen 00 73,38 VA Spreizbandagen 00 99,20 VA Hand Daumensattelgelenkbandagen 00 45,84 VA Handgelenk Kompressionsbandagen 00 43,00 VA Elastische Handgelenkbandagen 00 44,21 VA Ellenbogen Ellenbogen-Kompressionsbandagen 00 20,30 VA Ellenbogen-Kompressionsbandagen mit Pelotte(n) 00 52,41 VA Schulter Schultergelenk-Kompressionsbandagen 00 86,97 VA Schultergelenk-Kompressionsbandagen mit zusätzlichen Funktionselementen ,29 VA Claviculabandagen 00 59,02 VA VA / KV BARMER GEK Seite 2 von 3
6 Anhang 01 zu Anlage 05 ABR-NR Bezeichnung KZH Preis (Netto) Leib/Rumpf Rippenbruchbandagen 00 38,59 VA VA / KV Damenleibbinden ,88 VA Herrenleibbinden ,00 VA Sonstige Leibbinden 00 75,92 VA Maßgefertigte Leibbinden 00 KV KV Strumpfhalter mit Anbringung 00 4,15 VA Schenkelriemen 00 15,80 VA Pelotte nach Maß 00 58,00 VA Stomaöffnung 00 95,00 VA Pelotte konfektioniert 00 17,80 VA Schwangerschaftsleibbinden 00 89,73 VA Brustgürtel 00 59,65 VA /3/4 Brusthalter ,00 VA Leib-Kompressionshosen für Stomaträger 00 KV KV BARMER GEK Seite 3 von 3
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