Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V. zwischen. Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik Westenriederstr München. und

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1 Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V zwischen Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik Westenriederstr München und AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, München über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen durch Meisterbetriebe des Orthopädietechnikerhandwerks bzw. Dipl.-Ing. für Orthopädie- und Rehatechnik AC/TK In der Fassung vom Seite 1 von 111

2 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der AOK Bayern mit den in der Anlage 2a dieses Vertrags aufgeführten Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen der Produktgruppen 05, 20, 23 und 99 (nachfolgend Hilfsmittel) und ggf. durch Fortschreibung im Hilfsmittelverzeichnis neu aufgenommene Produktuntergruppen und/oder -arten der Produktgruppen 05, 20 und 23 sowie die Abrechnungspositionen in der Produktgruppe 05, 20 und 23 des Hilfsmittelverzeichnisses nach 139 Sozialgesetzbuch (SGB) V unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetzes (MPG), der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibVO) und des Wirtschaftlichkeitsgebotes ( 12 SGB V). Für Versicherte, die im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen (SVA, KV) von den Krankenkassen betreut werden, gelten die vertraglichen Bestimmungen entsprechend. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Vertrag z. T. die männliche Sprachform gewählt. Wenn Personen in männlicher Form genannt werden, so ist die weibliche Form mit eingeschlossen, wie z.b. Versicherter, Mitarbeiter, Leistungserbringer usw.. Der Vertrag gilt für 2 Geltungsbereich 1. die AOK Bayern Die Gesundheitskasse (nachfolgend Krankenkasse), 2. die Mitglieder der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ihren Beitritt mittels der Anlage 4 erklären (nachfolgend Leistungserbringer). 3. Nicht-Mitglieder der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ihren Beitritt mittels der Anlage 4 erklären (nachfolgend Leistungserbringer). 3 Grundsätze der Leistungserbringung 1. Der Leistungserbringer hat die Anforderungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung gemäß 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V i.v.m. 126 Abs. 1a SGB V der in den Anlagen aufgeführten Hilfsmittel zu erfüllen. Dabei sind die Anforderungen der Empfehlungen nach 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Der Leistungserbringer erfüllt zudem während der Vertragslaufzeit die in der Anlage 1 genannten persönlichen, fachlichen und sachlichen Voraussetzungen. Er verpflichtet sich, die Versicherten der Krankenkasse entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieses Vertrages zu versorgen und dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot nach 12 SGB V zu beachten. Er hat eine aufzahlungsfreie Versorgung zu gewährleisten. Seite 2 von 111

3 2. Für die Versorgung mit Hilfsmitteln ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( 92 Abs.1 Nr. 6 SGB V) in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. 3. Voraussetzung für die Abgabe von Hilfsmitteln und deren Abrechnung nach diesem Vertrag ist eine vollständig und ordnungsgemäß ausgestellte vertragsärztliche Verordnung (vgl. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 92 SGB V) sowie deren Genehmigung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. 4. Ordnungsgemäß ausgestellt ist eine vertragsärztliche Verordnung (siehe Muster 16 gemäß Anlage 3), wenn sie neben dem Hilfsmittel und der Verordnungsmenge folgende Angaben enthält: a. Bezeichnung der Krankenkasse, b. Kassen-Nummer, c. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten, d. Versicherten-Nummer, e. Status des Versicherten (einschließlich der Kennzeichen nach 267 Abs. 5 Satz 1 SGB V), f. Betriebsstättennummer (BSNR) des Arztes, g. Arzt-Nummer (LANR), h. Ausstellungsdatum, i. Kennzeichnung der Statusgruppen 6, 7 und 9 des Verordnungsblattes, soweit zutreffend, j. Kennzeichnung für Unfall, soweit zutreffend, k. Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit zutreffend, l. Kennzeichnung der Gebührenpflicht und der Gebührenbefreiung, soweit zutreffend, m. Diagnose oder Indikation, n. Versorgungszeitraum nur bei zeitlich begrenzten Versorgungen o. Unterschrift des Vertragsarztes, p. Vertragsarztstempel oder entsprechender Aufdruck 5. Die Angaben gemäß Abs. 4 werden vom Vertragsarzt auf das Verordnungsblatt übertragen. Fehlende Angaben nach den Buchstaben b), d), f), g) oder l) werden vom Leistungserbringer gemäß den folgenden Erläuterungen nachgetragen. a. Ist nur der Kostenträger (Buchstabe a) angegeben, ist vom Leistungserbringer ggf. anhand der Eintragung auf der Versichertenkarte die Kassen-Nummer (Buchstabe b) zu ergänzen. b. Sind nur der Name, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift (Buchstabe c) angegeben, ist vom Leistungserbringer anhand der Eintragung auf der Versichertenkarte die Versicherten-Nummer (Buchstabe d) zu ergänzen. c. Zu den Buchstaben f) und g) gilt: Eine fehlende Angabe der BSNR bzw. NBSNR im Versichertenfeld muss vom Leistungserbringer mit der BSNR bzw. NBSNR aus der Codierzeile ergänzt werden. Eine fehlende Angabe der LANR im Versichertenfeld muss vom Leistungserbringer aufgrund einer Rücksprache mit dem Vertragsarzt ergänzt werden; das Ergebnis der Rücksprache ist auf dem Verordnungsblatt zu vermerken und abzuzeichnen. Der Leistungserbringer haftet nicht für die Richtigkeit der LANR. Kann die LANR vom Leistungserbringer auch durch Nachfrage beim Arzt nicht ermittelt werden, kann die Aufbringung der LANR entfallen; der Leistungserbringer hat dies auf dem Verordnungsblatt zu vermerken und abzuzeichnen. Einer LANR bedarf es nicht bei Krankenhausverordnungen. Seite 3 von 111

4 d. Zu Abs. 4 Buchstabe l) gilt: Ist weder das Feld Gebühr frei noch das Feld Gebühr pflichtig auf dem Verordnungsblatt angekreuzt oder sind beide Felder angekreuzt, muss die Verordnung als gebührenpflichtig behandelt werden. Eine vom Vertragsarzt als gebührenpflichtig oder nicht eindeutig als gebührenfrei gekennzeichnete Verordnung darf vom Leistungserbringer nur dann als gebührenfrei behandelt werden, wenn der Versicherte eine am Tage der Abgabe gültige Bescheinigung der Krankenkasse über die Befreiung von der Zuzahlung nach 33 Abs. 2 SGB V vorlegt; der Leistungserbringer hat in diesem Fall unter Angabe seines Namenszeichens das Feld Gebühr frei anzukreuzen und ggf. das Feld Gebühr pflichtig zu korrigieren. 6. Neben den Verordnungen (Muster 16) zugelassener Vertragsärzte akzeptiert die Krankenkasse zur Krankenhausentlassung auch nicht förmliche ärztliche Bescheinigungen durch zugelassene stationäre oder teilstationäre Einrichtungen. Hier kann die Form vom Muster 16 abweichen; es müssen jedoch mindestens alle Inhalte vorhanden sein. 7. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von 28 Tagen nach ihrer Ausstellung vom Leistungserbringer angenommen worden ist, sofern nicht medizinische Gründe eine andere Frist begründen. 8. Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Verordnungsblättern dürfen nicht beliefert und abgerechnet werden, wenn die Fälschung oder der Missbrauch bei Wahrung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar war. 9. Änderungen oder Ergänzungen an der ausgestellten Verordnung bzw. Bescheinigung dürfen, unbeschadet des Abs. 5, nur durch den ausstellenden Arzt oder die verantwortlichen medizinischen Vertreter der zugelassenen Einrichtung vorgenommen werden. Die Bestimmungen aus der Hilfsmittel-Richtlinie zu 7 Abs. 4 sind uneingeschränkt zu beachten. 10. Liegt dem Leistungserbringer eine vertragsärztliche Verordnung und - sofern vorgesehen die Genehmigung durch die Krankenkasse vor, nimmt er vom Versicherten die für die Versorgung erforderlichen Maße. Er wählt das geeignete Hilfsmittel aus, probiert es mit dem Versicherten aus und bessert es ggf. nach. Er überlässt ihm das passende Hilfsmittel und gewährleistet dessen einwandfreie Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit sowie die Anleitung in dessen Gebrauch. Erforderliche Nachbesserungen und Nachbetreuungen sind ebenfalls sicherzustellen. 11. Die Abgabe der Hilfsmittel erfolgt unverzüglich nach Vorlage der ärztlichen Verordnung und - soweit erforderlich - der Genehmigung der Krankenkasse. Sofern es das Krankheitsbild oder die Behinderung zulässt, erfolgt die Abgabe bei maß- oder nach Gipsabdruck angefertigten Hilfsmitteln an den Versicherten innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe der Verordnung bzw. Eingang der Genehmigung der Krankenkasse. Dies gilt nicht, wenn die Abgabe des Hilfsmittels aus nicht vom Leistungserbringer zu vertretenden Gründen erst später möglich ist. Die Abgabe von Hilfsmitteln ohne Genehmigung der Krankenkasse geht zu Lasten des Leistungserbringers. Kosten für nicht genehmigte Versorgungen können dem Versicherten nur nach entsprechend begründeter Privatvereinbarung in Rechnung gestellt werden. 12. Abweichend von Absatz 3 wird auf die Genehmigung der Versorgung durch die Krankenkasse verzichtet, soweit dies in der Anlage 2a vorgesehen ist. Der Verzicht auf die Genehmigung kann unabhängig von der Gültigkeit der Anlage 2a von jeder Krankenkasse gegenüber dem Leistungserbringer widerrufen werden. 13. Ist auf der vertragsärztlichen Verordnung das Kennzeichen 6 für BVG angegeben, ist die Krankenkasse regelmäßig nicht zuständig, sondern die Orthopädische Versorgungsstelle. Für in dieser Form gekennzeichnete Verordnungen besteht bei der Krankenkasse immer eine Genehmigungspflicht. Seite 4 von 111

5 14. Vor einer notwendigen Ersatzversorgung ist der Leistungserbringer verpflichtet, auf etwaige Garantie-/Gewährleistungsansprüche zu achten. Die Krankenkasse erhält vom Leistungserbringer einen schriftlichen Hinweis, wenn an einem Hilfsmittel ein Schaden festgestellt oder vermutet wird, der auf unsachgemäße Behandlung bzw. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist. 15. Für Reparaturen ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Vor der Durchführung einer Reparatur ist der Leistungserbringer verpflichtet, auf etwaige Garantie-/Gewährleistungsansprüche zu achten. Reparaturen bis zum Betrag von 150 Euro zuzüglich MwSt. bedürfen keiner Genehmigung, sofern die Reparaturkosten ohne MwSt. 70 % des vertraglich vereinbarten Nettopreises nicht übersteigen. Die Krankenkasse erhält vom Leistungserbringer einen schriftlichen Hinweis, wenn an einem Hilfsmittel ein Schaden festgestellt oder vermutet wird, der auf unsachgemäße Behandlung bzw. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist. 16. Ist gemäß der vertraglichen Regelungen eine Genehmigung erforderlich, reicht der Leistungserbringer die ärztliche Verordnung in Kopie zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. Aus dem Kostenvoranschlag müssen die Daten des Leistungserbringers, insbesondere das diesem Vertrag zugeordnete Institutionskennzeichen (IK), eindeutig hervorgehen. Der Kostenvoranschlag muss in seinen Bestandteilen und der Preisfindung / Kalkulation nachvollziehbar sein. Er enthält mindestens den Namen und Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift und die Versichertennummer, die 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer o- der kassenspezifische Abrechnungsnummer aus der Anlage 2a, die Artikelnummern, die genaue Modellbezeichnung, den Hersteller; die Bezeichnungen von Passteilen und Zubehör, die nicht im Grundhilfsmittel enthalten sind. Anfragen der leistungspflichtigen Krankenkassen sind zeitnah zu beantworten; eine gesonderte Vergütung kann nicht beansprucht werden. Kostenvoranschläge sind kostenlos zu erstellen. 17. Der Leistungserbringer setzt herstellerneutral die notwendigen Hilfsmittel bedarfsgerecht ein und trifft die individuelle Produktauswahl in Abstimmung mit dem Versicherten. Für die Produktauswahl gelten die Bestimmungen der Hilfsmittel-Richtlinie, die Ausführungen im Hilfsmittelverzeichnis sowie das MPG. 18. Der Leistungserbringer behandelt alle Versicherten nach gleichen Grundsätzen. Der Leistungserbringer darf eine Versorgung mit Hilfsmitteln nicht ablehnen. Ausgenommen sind Fälle, in denen das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Leistungserbringer und dem Versicherten durch konkrete Vorkommnisse zerstört ist. 19. Die Krankenkasse ist jederzeit berechtigt, die Versorgung in der ihr geeignet erscheinenden Form nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. 20. Die von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und dem Bundesfachverband Medizinprodukteindustrie e. V. (BVMed) gemeinsam erstellten Verhaltensregeln im sogenannten "Kodex Medizinprodukte" sind zu beachten und einzuhalten. Seite 5 von 111

6 4 Beratung der Versicherten und Versorgungsqualität 1. Der Leistungserbringer führt zur Feststellung des Versorgungsbedarfs eine umfassende Beratung durch und leitet den Versicherten in der Handhabung und Pflege des Hilfsmittels an. Die Versorgung und gegebenenfalls erforderliche Nachbesserungen und Nachbetreuungen erfolgen in den geeigneten Räumlichkeiten des Leistungserbringers. Falls erforderlich, sind Beratung und Anleitung auch an anderen Örtlichkeiten (z. B. Wohnung, Krankenhaus usw.) durchzuführen. Versicherte sind nur nach vorheriger Terminabsprache durch den Leistungserbringer aufzusuchen. Hausbesuche müssen ärztlich verordnet sein, sofern diese zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden sollen (Beratung und / oder Versorgung im Krankenhaus / beim Arzt fällt nicht unter Hausbesuch). 2. Soweit es im Notfall erforderlich und zulässig ist, darf die Versorgung und Abgabe der Hilfsmittel aus Depots im Krankenhaus oder beim Arzt durch das geeignete Personal des Leistungserbringers oder durch geschultes Personal des Krankenhauses oder Arztes erfolgen. Die Bestimmungen des 128 SGB V sind zu beachten. 3. Es ist nur fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass sich die Mitarbeiter regelmäßig fortbilden. Auf Verlangen der Krankenkasse ist ein Nachweis vorzulegen. 4. Art und Umfang der Versorgung richten sich indikationsbezogen nach dem jeweils notwendigen Bedarf. Es gilt der Grundsatz, dass die Versorgung ausreichend, in der fachlich gebotenen Qualität und zweckmäßig zu erfolgen hat ( 12 und 70 SGB V). 5. Der Leistungserbringer gewährleistet eine qualitätsgesicherte Versorgung mit Hilfsmitteln für den Versicherten der Krankenkassen gemäß der Anlage 1. 5 Leistungsbeschreibung 1. Der Leistungserbringer liefert nur solche Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V gelistet oder in Qualität und Ausführung gleichwertig sind. Nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Produkte haben mindestens die Vorgaben des MPG und der Richtlinie 93/42/EWG (CE-Kennzeichnung) sowie die im Hilfsmittelverzeichnis festgeschriebenen Qualitätsstandards zu erfüllen. Ein geeigneter Nachweis ist auf Verlangen der Krankenkasse zu erbringen. Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sind ungeachtet der Anlage 2a immer genehmigungspflichtig und mittels Kostenvoranschlag zu beantragen. 2. Neben der fachgerechten Versorgung mit den Hilfsmitteln nach Absatz 1 beinhaltet die Versorgung alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere Beratung, Anpassung, Nachjustierungen sowie eine umfassende Anleitung / Einweisung und Nachbetreuung des Versicherten bzw. der Betreuungsperson(en) in den sachgerechten Gebrauch durch den Leistungserbringer. 3. Es ist unzulässig, Ärzte oder Versicherte zur Stellung von Anträgen auf Bewilligung von Hilfsmitteln zu veranlassen oder in einer anderen personenbezogenen Weise zu werben. Werbemaßnahmen des Leistungserbringers dürfen sich nicht auf die Leistungspflicht der Krankenkassen beziehen. Zahlungen oder Zuwendungen anderer Art des Leistungserbringers an verordnende Vertragsärzte oder andere medizinische Einrichtungen sind unzulässig. Verstöße hiergegen sind schwerwiegend im Sinne von 9. Seite 6 von 111

7 6 Haftung / Gewährleistung 1. Der Leistungserbringer übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Hilfsmittel bei der Auslieferung. 2. Der Leistungserbringer haftet für die bei der Leistungserbringung nach diesem Vertrag ggf. entstehenden Schäden, die dem Versicherten oder Dritten durch Hilfsmittel entstehen, die fehlerhaft ausgeliefert wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 3. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Garantie / Gewährleistung gelten entsprechend. Garantien, die der Hersteller dem Leistungserbringer über die jeweils gesetzlich geregelten Fristen hinaus gewährt, gelten in gleicher Weise für die Krankenkassen. 4. Zur Erfüllung der vorgenannten Bedingungen schließt der Leistungserbringer eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Ausreichend für den Versicherungsfall sind: EUR pauschal für Personenschäden, EUR pauschal für Sachschäden, EUR pauschal für Vermögensschäden. 7 Vergütung / Rechnungslegung 1. Der Leistungserbringer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn er die Versorgungsleistungen nach diesem Vertrag erbracht hat. Der Empfang der Lieferung ist durch den Versicherten, die betreuende Person bzw. eine berechtigte Person in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Rückseite der ärztlichen Verordnung zu bestätigen. Erfolgt die Lieferung auf Grund einer nicht förmlichen ärztlichen Bescheinigung im Sinne des 3 Abs. 6 kann der Empfang mit einem separaten Nachweis auf Standardpapier (Papiergröße DIN A4 oder A5 mit einer Papierstärke von mindestens 70 g/m² bis maximal 100 g/m²) bestätigt werden. 2. Können individuell hergestellte oder teilkonfektionierte Hilfsmittel nicht fertiggestellt oder abgeholt werden (z. B. bei Tod des Versicherten) und kann deshalb der Empfang nicht bestätigt werden, ist eine Abrechnung der erbrachten (Teil-)Leistung nur mit einer erneuten Genehmigung durch die Krankenkasse möglich. In diesen Fällen reicht der Leistungserbringer einen Kostenvoranschlag mit detaillierter Kalkulation der bis dahin erbrachten Leistungen zur Genehmigung ein und hält das Hilfsmittel für eine etwaige Inaugenscheinnahme durch die Krankenkasse bereit. 3. Die Vergütung ist in der Anlage 2a geregelt; die vereinbarten Preise sind Höchstpreise. Die Vergütung vermindert sich um die nach 33 Abs. 8 i.v.m. 61 SGB V durch den Leistungserbringer von den volljährigen Versicherten einzuziehende Zuzahlung in Höhe von 10 v.h., mindestens 5 aber höchstens 10. Versicherte, die eine gültige Befreiungskarte nach 62 SGB V vorlegen, sind von der Zuzahlung befreit. 4. Mit der Vergütung nach der Anlage 2a ist der in diesem Vertrag beschriebene Leistungsumfang abgegolten. Eine darüber hinausgehende Forderung einer Aufzahlung oder Kostenbeteiligung neben der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung gegenüber dem Versicherten ist unzulässig und darf weder gefordert noch angenommen werden. Seite 7 von 111

8 5. Verlangt der Versicherte neben den von diesem Vertrag umfassten Leistungen eine über das Maß des Notwendigen hinausgehende Versorgung, können die entstehenden Mehrkosten dem Versicherten in Rechnung gestellt werden (vgl. 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Mehrleistung ausdrücklich gefordert hat, dem Leistungserbringer hierüber eine schriftliche Bestätigung vorliegt und der Leistungserbringer den Versicherten vor der Abgabe des Hilfsmittels schriftlich über die entstehenden Mehrkosten informiert hat. Die schriftliche Aufklärung des Versicherten ist vom Leistungserbringer zu dokumentieren. 6. Die Rechnungslegung erfolgt für alle Versorgungen eines Kalendermonats jeweils frühestens am Monatsletzten. Die Abrechnung ist einmal monatlich als Gesamtrechnung zu erstellen und bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen unter Angabe des Institutionskennzeichens einzureichen. Die in 302 SGB V vorgesehenen Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung sind anzuwenden. 7. Der Leistungserbringer ist zur Nachprüfung der vom Arzt angegebenen Zugehörigkeit des Versicherten zu der auf der Verordnung angegebenen Krankenkasse nicht verpflichtet; ein Fehlen der Mitgliedschaft entbindet die angegebene Krankenkasse nicht von der Zahlungspflicht, es sei denn, die Krankenkasse hat den Leistungserbringer entsprechend informiert. 8. Die Abrechnung hat spätestens sechs Monate nach Ablauf des Kalendermonats zu erfolgen, in dem die Leistung erbracht wurde (Ausschlussfrist). Als Monat, in dem die Leistung erbracht wurde, gilt der Monat, in dem der Versicherte das Hilfsmittel in Empfang genommen hat. 9. Die Verordnungsblätter haben alle notwendigen Angaben über die Preisfeststellungen zu enthalten; die Aufstellung des Kostenbetrages nach den jeweiligen Positionen der Anlage 2a ist auf dem dafür vorgesehenen Feld der Verordnungen vorzunehmen. 10. Eine Abrechnung ist nur mit dem für diesen Vertrag angegebenen Institutionskennzeichen möglich. Es ist Pflicht des Leistungserbringers die Daten seines Institutionskennzeichens zu pflegen. Verzögerungen oder Fehlbuchungen aufgrund nicht zutreffender Daten gehen zu Lasten des Leistungserbringers. 11. Die Krankenkasse begleicht Rechnungen bargeldlos innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Rechnungsunterlagen. Als Zahltag gilt der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut. Maßgebend für die Berechnung des Zahlungsziels ist der Tag, an dem alle zu einem Abrechnungsfall gehörenden Unterlagen (Daten und Papierbelege) bei der Krankenkasse vorliegen. Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung. 12. Die Zahlungen an zentrale Abrechnungsstellen haben befreiende Wirkung gegenüber dem Leistungserbringer. Wenn eine Abrechnungsstelle beauftragt wird, ist das vorab der Krankenkasse zu melden. Im Übrigen können Forderungen gegen die Krankenkassen nur mit vorheriger Zustimmung der Krankenkassen an Dritte (z. B. Abtretungen an Banken, Finanzierungsinstitute, verlängerter Eigentumsvorbehalt, usw.) abgetreten bzw. verkauft werden. 13. Bei mangelnder Prüffähigkeit, erheblichen Differenzen oder der Abrechnung anderer als der in Anlage 2a vereinbarten Preise kann die Krankenkasse dem Leistungserbringer die eingereichten Unterlagen zur Prüfung zurückgeben oder die Abrechnung vollständig verweigern, wenn der überwiegende Teil der Abrechnung fehlerhaft ist. Diese Rechte können innerhalb des Zahlungsziels gemäß Absatz 10 geltend gemacht werden. Bei zurückgegebenen oder zurückgewiesenen Rechnungen nach Satz 1 beginnt mit der erneuten Rechnungslegung das Zahlungsziel nach Absatz 10. Der Nachweis des vollständigen Einganges der Abrechnungsunterlagen obliegt dem Leistungserbringer oder dessen Abrechnungsstelle. Bei fehlerhaft erstellten Rechnungen ist die Krankenkasse nicht zur Bezahlung verpflichtet. 14. Beanstandungen der Krankenkasse müssen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungseingang geltend gemacht werden. Daraus begründete Rückforderungen können mit der nächsten Abrechnung verrechnet oder gesondert gefordert werden. Seite 8 von 111

9 8 Datenschutz / Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt werdenden Daten und persönlichen Verhältnisse Betroffener nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. 2. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, bei der Abwicklung dieses Vertrages die nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere hat er die zur Durchführung dieses Vertrages von ihm beauftragten Personen über die Beachtung der Datenschutzvorschriften zu informieren und zu belehren. 3. Der Leistungserbringer darf die ihm überlassenen Sozialdaten nur zu dem Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dem sie an ihn übermittelt wurden. Die Daten dürfen vom Leistungserbringer nicht anderweitig verwendet und nicht länger gespeichert werden, als es für die Auftragserfüllung bzw. Abrechnung erforderlich ist. Die gesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten. 4. Die Geheimhaltungspflicht des Leistungserbringers und seiner für die Auftragsabwicklung eingesetzten Mitarbeiter reicht über das Vertragsende hinaus. 5. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder noch bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Er verpflichtet sich, die ihm übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren und vor Einsichtnahme Dritter zu schützen. 6. Der Leistungserbringer haftet gegenüber den Krankenkassen für alle materiellen und immateriellen Schäden, die durch Verstöße gegen Datenschutzgesetze entstehen. 7. Bei Beendigung des Vertrages sind sämtliche überlassenen Unterlagen (z.b. nicht realisierte vertragsärztliche Verordnungen oder Kostenübernahmeerklärungen) bzw. Daten für nicht abgeschlossene Versorgungen an die betreffende Krankenkasse zurückzugeben und ggf. Mehrfertigungen, die nicht wegen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Leistungserbringers benötigt werden, zu vernichten. 9 Vertragserfüllung / Vertragsverstöße 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln für eine gewissenhafte Durchführung dieses Vertrages Sorge zu tragen. Der Leistungserbringer hat alle Veränderungen, die das Vertragsverhältnis berühren (insbesondere den Wegfall der in 3 genannten Voraussetzungen), der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen. 2. Die Krankenkasse hat das Recht, während der üblichen Öffnungszeiten die Betriebsstätte durch Beauftragte besichtigen zu lassen. Dieses Recht erstreckt sich in begründeten Fällen auch auf die Einsicht in sämtliche Dokumentationen und sonstigen Unterlagen, aus denen die durchgeführten Lieferungen für den Versicherten der Krankenkasse ersichtlich sind. Die Krankenkasse kündigt den Besuch zeitnah an. Der Betriebsinhaber oder sein Beauftragter haben die Möglichkeit die Besichtigung abzulehnen. Seite 9 von 111

10 3. Bei Verstößen gegen diesen Vertrag kann die Krankenkasse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Leistungserbringer verwarnen oder die Zahlung einer Vertragsstrafe bis zur Höhe von Euro verlangen. Bei Nichterfüllung der fachlichen, sachlichen, räumlichen und / oder personellen Voraussetzungen sind, ungeachtet der Möglichkeit des Ausspruchs einer Verwarnung, für alle während dessen abgegebenen und abgerechneten Leistungen je Leistungsfall 20 % der vertraglich geschuldeten Vergütung zurück zu erstatten. 4. In Fällen wiederholter oder schwerer Verstöße gegen diesen Vertrag oder gegen die Berufspflicht kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Als schwerwiegende Verstöße gelten insbesondere: Berechnung nicht ausgeführter oder nicht selbst erbrachter Leistungen und Lieferungen das abgegebene Hilfsmittel entspricht in seiner Ausführung nicht der Genehmigung und / oder Abrechnung Nichterfüllung der fachlichen, sachlichen, räumlichen und / oder personellen Voraussetzungen Leistungserbringung mit groben Mängeln, welche geeignet ist, die medizinische und therapeutische Zielsetzung der ärztlichen Verordnung zu gefährden Leistungserbringung durch fachlich nicht qualifizierte Mitarbeiter unberechtigte Änderung der ärztlichen Verordnung wiederholter oder schwerer Verstoß gegen den Datenschutz 5. Die Krankenkasse räumt dem betroffenen Leistungserbringer vor Maßnahmen nach den Absätzen 3 und 4 in der Regel die Möglichkeit zur Stellungnahme ein. Dies gilt nicht bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren im Rahmen des 197 a SGB V. 6. Bei Verstößen gegen 128 Abs. 1 und 2 SGB V gelten die Absätze 3 bis 5 entsprechend. Bei Verstößen im Sinne des Satzes 1 kann der Leistungserbringer zudem für die Dauer von bis zu 2 Jahren von der Versorgung der Versicherten ausgeschlossen werden. 7. Unabhängig von den Maßnahmen ist der durch die Vertragsverletzung entstandene Schaden zu ersetzen. Mit einer Vertragsstrafe gemäß Abs. 3 ist ein Schadenersatz nach Satz 1 nicht abgegolten. 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so kann daraus nicht die Rechtsunwirksamkeit des gesamten Vertrages hergeleitet werden. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass rechtsunwirksame Bestimmungen anzupassen sind. Seite 10 von 111

11 11 Inkrafttreten / Kündigung des Vertrages 1. Dieser Vertrag tritt am in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt abgegebenen Hilfsmittel. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, erstmals zum schriftlich gekündigt werden. Dieser Vertrag löst alle anderen bestehenden Regelungen für diesen Bereich ab. 2. Schließt die Krankenkasse Verträge nach 127 Abs. 1 SGB V, endet dieser Vertrag am Tag vor dem Inkrafttreten der dann maßgebenden ausgeschriebenen Verträge. 3. Werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach Inkrafttreten dieses Vertrages gemäß 36 SGB V Festbeträge festgesetzt, die unterhalb der in der Anlage 2a vereinbarten Preise liegen, treten die Festbeträge einschließlich der Leistungsinhalte anstelle der Vertragspreise. 127 Abs. 4 SGB V gilt entsprechend. 4. Abweichende Absprachen sind zwischen den vertragsschließenden Parteien möglich; sie bedürfen jedoch der Schriftform. 5. Werden Änderungen im Ablauf dieses Vertrages erforderlich, können diese einvernehmlich kurzfristig vereinbart werden. 6. Sollten für den Bereich der Bandagen und / oder Orthesenversorgungen neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten, sind diese zu beachten und der Vertrag ist ggf. entsprechend zu modifizieren. 7. Die Anlagen 1-4 sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Anlage 2a kann separat mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, erstmals zum schriftlich gekündigt werden, ohne dass dies den Vertrag an sich berührt. München, den AOK Bayern Die Gesundheitskasse Landesinnung Bayern für Orthopädie- Technik Seite 11 von 111

12 Anlage 1 zum Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen durch Meisterbetriebe des Orthopädietechnikerhandwerks bzw. Dipl.-Ing. für Orthopädie- und Rehatechnik mit der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik Vertragsvoraussetzungen Präambel Mit der durch diesen Vertrag vereinbarten Versorgungsqualität soll die Vorbeugung und die Vermeidung von Komplikationen, die Integration der Betroffenen in die Gesellschaft und die Zufriedenheit (Lebensqualität) erreicht werden. Zur Erreichung dieser Zielstellung wurden Anforderungen bezüglich des eingesetzten Personals, der durchzuführenden Beratung und der einzusetzenden Hilfsmittel definiert. Für eine bedarfsgerechte, ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung mit Bandagen und Orthesen ist während der gesamten Vertragslaufzeit die nachfolgend genannte Leistungsbeschreibung zu erfüllen. Der Leistungserbringer stellt hierzu, unter Berücksichtigung des 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V i.v.m. 126 Abs. 1a SGB V und in Abhängigkeit der in der Anlage 4 von ihm angebenen und von der AOK bestätigten Versorgungsbereiche, die Versorgung mit den von diesem Vertrag umfassten Hilfsmitteln sicher. Dies gilt auch für die nachfolgend aufgeführten Qualitäts- und Versorgungsstandards. Personelle Voraussetzungen Der fachliche Leiter des Leistungserbringers ist ein in Vollzeit beschäftigter Orthopädietechnikermeister (auch Bandagisten-/Orthopädiemechanikermeister) bzw. Dipl.-Ing. für Orthopädie- und Rehatechnik. Der fachliche Leiter hat während der Öffnungszeiten dem Betrieb zur Verfügung zu stehen. Bei Hilfsmitteln, die gemäß der Präqualifizierungskriterien einen Orthopädietechnikermeister oder einen Dipl-Ing./in für Orthopädie- und Rehatechnik erfordern, ist die Meisterpräsenz bzw. die Präsenz des Dipl-Ing. für Orthopädie- und Rehatechnik bei allen Versorgungsschritten sicherzustellen. Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit diesen Versorgungen tätig werden, sind mindestens Gesellen des Orthopädietechnikerhandwerks. Bei allen anderen Hilfsmitteln ist die Meisterpräsenz nicht erforderlich. Der Leistungserbringer ist in die Handwerksrolle eingetragen und hat sein Gewerbe angemeldet. Der Leistungserbringer hat für sich und seine Mitarbeiter die regelmäßige Teilnahme (mindestens alle 2 Jahren) an Seminaren und Weiterbildungen über Material-, Funktions- und Produkteigenschaften der von diesem Vertrag umfassten Hilfsmittel sicherzustellen. Auf Verlangen der Krankenkasse hat der Leistungserbringer entsprechende Nachweise vorzulegen. Das Fachpersonal muss in der Weise angestellt sein, dass während der üblichen Geschäftszeiten die kontinuierliche Beratung und Versorgung der Versicherten gewährleistet werden kann. Seite 12 von 111

13 Räumliche und strukturelle Voraussetzungen Soweit zutreffend, gilt die Arbeitsstättenverordnung für betriebliche Räumlichkeiten des Handwerks. Der Betrieb muss in sich abgeschlossen und von anderen Betrieben / Praxen sowie privaten Wohn- und anderen gewerblichen Bereichen räumlich und organisatorisch getrennt sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Versorgung und der Service gewährleistet ist sowie die erforderlichen Reparaturen sach- und fachgerecht durchgeführt werden können. Hierzu hält der Leistungserbringer mindestens folgende Ausstattung vor: Gipspositiv Arbeitsplatz Trichterfräse inkl. ausreichendem Sortiment aus Fräs-, Schleif- und Polieraufsätzen Bandsäge Standbohrmaschine Gießharzarbeitsplatz mit Absaugung gemäß Betriebsstätten VO Wärmeofen/-platte für die Verarbeitung von Kunststoffen/Plattenmaterialien Arbeitsplatz zur Kunststoffverarbeitung Sattlernähmaschine Tischnähmaschine Werkbank mit Schraubstock Lotgerät (mechanisch oder Laserlot) Treibblei und Treibhämmer Nieteisen Schränkeisen Locheisensatz Schraubendreher in diversen Profilen und Größen Inbusschlüsselsatz Gabel-/Ringschlüsselsatz diverse Scheren Sortiment an Schrauben und Muttern Niete in verschiedenen Größen und Materialien diverse Bohrer und Senker Zur Entgegennahme der Aufträge stellt der Leistungsbringer an mindestens fünf Wochentagen im Rahmen von mindestens 40 Stunden Gesamtöffnungszeit und während seiner darüber hinausgehenden Geschäftszeiten die kontinuierliche Beratung und Versorgung im Sinne diese Vertrages sicher. Seite 13 von 111

14 Sachliche Voraussetzungen Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die einschlägigen rechtlichen Regelungen und Vorschriften des Medizinproduktegesetzes (MPG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten (MPVerschrV), der Medizinprodukte-Verordnung (MPV), der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, der DIMDI- Vorschriften (DIMDIV), der Hygiene-Sterilvorschriften und des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie der Empfehlungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen zum Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V einzuhalten und zu beachten. Er gewährleistet dies durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System. Das Qualitätsmanagement-System muss durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft geprüft und abgenommen sein. Die Zertifizierung kann nach den Normen DIN EN ISO 13485, DIN EN ISO 9001 in Verbindung mit DIN EN ISO oder DIN EN ISO 9001 erfolgen. Bei einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist ein Auszug aus dem Qualitätsmanagement-Handbuch vorzulegen, in dem die Hilfsmittelabgabe unter Berücksichtigung der Vorschriften nach Satz 1 beschrieben ist. Sollte ein Zertifikat nicht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegt werden können, wird eine Übergangsfrist von maximal 6 Monaten ab Beitritt zum Vertrag gewährt. Dies gilt nur, soweit der Fristbeginn nicht durch einen anderen Vertrag der Krankenkasse bereits ausgelöst wurde. In diesen Fällen bleibt es bei der erstmalig eingeräumten Übergangsfrist. Mit dem Vertragsbeitritt hat der Leistungserbringer den Nachweis zu erbringen, dass ein Zertifizierer beauftragt wurde. Innerhalb dieser Frist ist das Zertifikat der AOK Bayern vorzulegen; andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf der Übergangsfrist. Beratungs- und Qualitätsstandards Der Leistungserbringer sichert während der Geschäftszeiten die Auskunft und Beratung durch fachkompetentes Personal. Während der Geschäftszeiten ist die Meisterpräsenz sicherzustellen. Die Meisterpräsenz ist in allen Versorgungsschritten, bei der Auswahl, Erprobung und Abgabe sowie bei Reparaturen sicherzustellen. Individuell gefertigte Orthesen sollen durch den Vertragsarzt mit dem Ziel geprüft werden, ob sie seiner Verordnung entsprechen und den vorgesehen Zweck erfüllen. Der Versicherte ist bei der Abgabe darauf hinzuweisen, sich mit dem Produkt beim Vertragsarzt vorzustellen. Bei Maßanfertigungen ist der Versicherte darauf hinzuweisen, dass die Passgenauigkeit und der Sitz durch den Leistungserbringer nachzukontrollieren sind. Diese Leistung ist den Versicherten als Qualitäts- und Servicestandard durch den Leistungserbringer zu unterbreiten. Für die Versorgung mit Bandagen, Orthesen und Zubehör gelten die Qualitätsstandards des Hilfsmittelverzeichnisses in der jeweils gültigen Fassung. Der Leistungserbringer informiert den Versicherten über alle wesentlichen Schritte im Versorgungsprozess. Notwendige Termine sind mit dem Versicherten abzusprechen. Allergien gegen bestimmte Materialien, die in Bandagen und Orthesen vorkommen können, sind abzuklären. Der Versicherte ist über die Eigenschaften hinsichtlich des Wärme- und Feuchtigkeitsverhaltens der unterschiedlichen Materialien zu informieren. Seite 14 von 111

15 Die Produktauswahl berücksichtigt mindestens die Indikation/Diagnose gemäß der vertragsärztlichen Verordnung, die Fähigkeitsstörungen des Versicherten, das therapeutische Ziel, die Fähigkeit und den Willen das Produkt zu nutzen, das soziale Umfeld und technische Notwendigkeiten. Die Abgabe des Hilfsmittels ist mit dem Ausprobieren durch den Versicherten und der Einweisung in den Gebrauch verbunden. Der Versicherte erhält Hinweise auf die Reinigung, die Wartung soweit sie vom Hersteller vorgesehen ist und die Gebrauchsanweisung. Er ist auf die Verfahrensweisen bei Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen hinzuweisen. Der Versicherte erhält die Kontaktdaten des Leistungserbringers in schriftlicher Form. Der Versorgungsverlauf ist gemäß MPG zu dokumentieren. Depotverbot / Annahmestellen / Notfallversorgung Hilfsmitteldepots in oder für Arztpraxen, Krankenhäuser oder sonstigen medizinischen Einrichtungen, Annahmestellen für vertragsärztliche Verordnungen, die Annahme vertragsärztlicher Verordnungen unter Umgehung des Versicherten (direkte Weitergabe vom Arzt an den Leistungserbringer) und Sprechstunden von Leistungserbringern in Arztpraxen, Krankenhäuser oder sonstigen medizinischen Einrichtungen sind nach 128 SGB V unzulässig. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich Versorgungen mit Hilfsmitteln, die bei einem Notfall benötigt werden. Eine Notfallversorgung ist anzunehmen, wenn aus medizinischen Gründen i.s.d. 33 Abs. 1 SGB V eine umgehende Versorgung mit einem Hilfsmittel im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit in Anbetracht eines akuten Ereignisses in einer Arztpraxis oder einer medizinischen Einrichtung notwendig ist und die konkret benötigte Versorgung nicht im Vorfeld planbar ist und der Versicherte das Hilfsmittel nicht bei einem Leistungserbringer in der gebotenen Eile selbst besorgen kann oder die Beschaffung durch ihn unzumutbar wäre und der Versicherte nach der Versorgung wieder nach Hause geht, also die Versorgung nicht im Rahmen eines stationären Aufenthaltes erfolgt. Die Abgabe von Hilfsmitteln über Depots in Arztpraxen oder sonstigen medizinischen Einrichtungen ist ausschließlich bei den vorgenannten Sachverhalten im Einzelfall möglich. Der Leistungserbringer gewährleistet für diese Hilfsmittel die einwandfreie Qualität, die Qualifizierung des Arztes im Umgang mit den Hilfsmitteln und die Abrechnung nach diesem Vertrag. Zulässig ist die Abgabe der Hilfsmittel nur, wenn die Notfallversorgung keinen unmittelbaren Aufenthalt in einem Krankenhaus nach sich zieht. Das Orthopädietechnikerhandwerk zählt zu den gefahrengeneigten Handwerken. Die Forderung nach der Meisterpräsenz ergibt sich konkludent aus der Handwerksordnung. Nachdem der Meister die Arbeiten überwachen und ggf. lenkend und korrigierend eingreifen muss, ist das Delegieren der Abgabe von Hilfsmitteln, die die Meisterpräsenz voraussetzen, an Dritte grundsätzlich nicht zulässig. Seite 15 von 111

16 Es kommen für die Notfallversorgung deshalb grundsätzlich nur Hilfsmittel der nachstehenden Produktarten in Frage: Claviculabandagen Rippenbruchbandagen Knieorthesen zur Immobilisierung, gerade Knieorthesen zur Immobilisierung, gebeugt Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel- und/oder Grundgelenks Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel-, Grund- und Endgelenks Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in eine Bewegungsrichtung Handgelenkorthesen mit Fingerfixierung zur Immobilisierung Handgelenkorthesen mit Finger- und Daumenfixierung zur Immobilisierung HWS-Stabilisierungsorthesen Leistungserbringer dürfen Vertragsärzte sowie Ärzte in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln beteiligen. Unzulässig sind deshalb in diesem Zusammenhang insbesondere auch Beteiligungen von Vertragsärzten sowie Ärzten in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen am Unternehmen des Leistungserbringers (z.b. als Gesellschafter), wenn Vertragsärzte sowie Ärzte in Krankenhäusern oder anderen medizinische Einrichtung dabei durch ihr Verordnungsverhalten finanziell partizipieren. Eine unzulässige Zusammenarbeit im Sinne von 128 Abs. 2 SGB V zwischen Leistungserbringer und Vertragsärzten sowie Ärzten in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen liegt auch vor, wenn der Leistungserbringer seine Geschäftsräume über oder unter den marktüblichen Mietpreisen von Vertragsärzten, Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen anmietet. Zulässig angemietete Geschäftsräume müssen eindeutig und für jedermann auf den ersten Blick erkennbar von der Arztpraxis, dem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung räumlich getrennt und separat zugänglich sein. Produktstandards Der Leistungserbringer liefert nur solche Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V gelistet oder in Qualität und Ausführung gleichwertig sind. Nicht im Hilfsmittelmittelverzeichnis gelistete Produkte haben mindestens die Vorgaben des MPG und der Richtlinie 93/42/EWG (CE- Kennzeichnung) sowie die im Hilfsmittelverzeichnis festgeschriebenen Qualitätsstandards zu erfüllen. Ein geeigneter Nachweis ist auf Verlangen der Krankenkasse zu erbringen. Entsprechend der medizinischen Notwendigkeit erfolgt die Versorgung mit Hilfsmitteln gemäß der Produktgruppen 05, 20, 23 und 99 des Hilfsmittelverzeichnisses. Die notwendigen Hilfsmittel werden herstellerneutral und an den Erfordernissen der Versorgung orientiert eingesetzt. Der behandelnde Arzt hat grundsätzlich nur die für die Versorgung notwendige Produktart zu verordnen. Die Auswahl des geeigneten Hilfsmittels obliegt dem Leistungserbringer. Benennt der Arzt im Einzelfall in seiner Verordnung ein Hilfsmittel namentlich, kann der Leistungserbringer in Abstimmung mit dem Arzt hiervon innerhalb der Produktart abweichen. Hat der Arzt ein Einzelprodukt aus einer Produktart der Produktgruppe 05, 20 oder 23 verordnet und kann nach Rücksprache mit dem Arzt dieses Produkt aufgrund einer produktbezogenen medizinischen Begründung nicht durch ein anderes Produkt dieser Produktart ersetzt werden, ist der Leistungserbringer berechtigt, einen Kostenvoranschlag einzureichen, wenn der Einkaufspreis des verordneten Produktes den vereinbarten Netto-Preis überschreitet. Seite 16 von 111

17 Wiedereinsatz oder Miete von Orthesen Ist für Orthesen die Abgabe im Wiedereinsatz oder zur Miete vereinbart, beinhaltet die Vergütung für den in der Anlage 2 definierten Zeitraum, unabhängig von der tatsächlichen Tragezeit, neben den in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen zusätzlich folgende Leistungen: - Zubehör bei Bedarf - Reparaturen - Ersatz - Rücknahme, Reinigung, Aufbereitung, Desinfektion, Lagerung Für Versorgungen, die über den definierten Zeitraum hinaus erforderlich sind, ist der Differenzbetrag zum vertraglich vereinbarten Kaufpreis anzusetzen. Hierfür ist eine gesonderte ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Wird innerhalb des definierten Mietzeitraums das Hilfsmittel nach Rückgabe erneut benötigt, ist nur der Differenzbetrag zum vertraglich vereinbarten Kaufpreis anzusetzen. Hierfür ist eine gesonderte ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Der Leistungserbringer erhält von der Krankenkasse - soweit bekannt - eine Information, wenn der Leistungsanspruch entfällt. Ein Ausgleich für nicht zurückgegebene Hilfsmittel erfolgt nicht. Der Leistungserbringer bleibt Eigentümer des Hilfsmittels. Der Versicherte wird vom Leistungserbringer darüber informiert. Verluste oder Schäden gehen nicht zu Lasten der Krankenkasse. Die Krankenkasse ist verpflichtet, den Leistungserbringer im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Vermeidung von Verlusten oder Schäden zu unterstützen. Seite 17 von 111

18 Anlage 2 zum Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen durch Meisterbetriebe des Orthopädietechnikerhandwerks bzw. Dipl.-Ing. für Orthopädie- und Rehatechnik mit der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik Vergütungsvereinbarung Leistungsbeschreibung 1. Der Vertrag regelt die Versorgung der Versicherten der Krankenkassen mit Hilfsmitteln der in Anlage 2a genannten Produktuntergruppen/-arten einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Anlage 2a regelt die Vergütung für die im Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Orthesen und ähnlichen Hilfsmitteln sowie in der Anlage 1 genannten Leistungen. 2. Auf Grund der Komplexität der Produktgruppe 23 werden zum Vertragsbeginn in der Anlage 2a nicht für alle Produktarten Vertragspreise oder abschließende Kalkulationen vereinbart sein. Die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik und die AOK Bayern werden deshalb in regelmäßigen Abständen Preisverhandlungen durchführen und Vertragspreise bzw. abschließende Kalkulationen vereinbaren, die in die Vergütungsvereinbarung aufgenommen werden. Die jeweils fortgeschriebene Vergütungsvereinbarung gilt für die beigetretenen Leistungserbringer mit dem Inkrafttreten der Fortschreibung, ohne dass es hierzu eines erneuten Beitritts bedarf. 3. Bei einer Fortschreibung im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 05, 20 oder 23 sind Produkte neuer, in diesem Vertrag noch nicht aufgeführter Produktuntergruppen und/oder - arten mit Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der Krankenkasse einzureichen. Die Vertragspartner bemühen sich zeitnah Preise für neue Produktuntergruppen und/oder -arten zu vereinbaren. 4. Sind für Produktarten keine Vertragspreise vereinbart, wird vom Leistungserbringer zur Angebotsberechnung auf den vom Hersteller ausgewiesenen Einkaufspreis ein Aufschlag in Höhe von 20 % sowie die Arbeitszeit mit dem in der in der Anlage 2a angegebenen Stundenverrechnungssatz zuzüglich der Mehrwertsteuer veranschlagt. 5. Für die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln gelten die Qualitätsstandards der Produktgruppe 05, 20, 23 und 99 des Hilfsmittelverzeichnisses des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen gemäß 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung. 6. Mit den in der Anlage 2a vereinbarten Vertragspreisen ist die fachgerechte Versorgung mit den Hilfsmitteln und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen abgegolten. Hierzu zählen insbesondere Beratung, Ausprobieren, Anleitung, Anpassung, Abgabe sowie Nachjustierung und Nachbetreuungen der Versicherten oder deren betreuenden Personen. Seite 18 von 111

19 Verw.-Kennzeichen Genehmigungspflicht Anlage 2a zum Orthopädietechnikerhandwerks bzw. Dipl.-Ing. für Orthopädie- und Rehatechnik mit der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik Vergütung gültig ab AC/TK Bandagen - Versorgungsbereich 05A / 05A5 Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Mittelfußbandagen Mittelfußbandagen, unelastisch 00 7,19 1 / Mittelfußbandagen mit Pelotte, unelastisch 00 16,76 1 / Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression Bandagen zur Sprunggelenkweichteilkompression 00 56,17 1 / Bandagen zur Achillessehnenkompression 00 70,81 1 / Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression mit zusätzlichen Funktionselementen 00 68,05 1 / Kompressionsbandagen mit Pelotte(n) zur Weichteilkompression Kniebandagen zur Weichteilkompression (mit und ohne Haftrand z.b / 0054 / 0091) 00 62,83 1 / Patellarsehnenbandagen 00 43,13 1 / Kniebandagen zur Weichteilkompression mit zusätzlichen Funktionselementen 00 86,24 1 / 2 Seite 19 von 111

20 Abrechnungspositionen Prozentualer Aufschlag für Anfertigung nach individuellen Maßen des Versicherten % Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer Bandage % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 20 von 111

21 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Bandagen - Versorgungsbereich 05B Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Daumensattelgelenkbandagen Daumensattelgelenkbandagen 00 41,50 1 / Handgelenkbandagen Handgelenk-Kompressionsbandagen 00 55,20 1 / Elastische Handgelenkbandagen 00 36,87 1 / Ellenbogen-Kompressionsbandagen Ellenbogen-Kompressionsbandagen 00 20,42 1 / Ellenbogen-Kompressionsbandagen mit Pelotte(n) 00 55,22 1 / Schultergelenkbandagen Schultergelenk-Kompressionsbandagen ,12 1 / Schultergelenk-Kompressionsbandagen mit zusätzlichen Funktionselementen ,60 1 / Claviculabandagen Claviculabandagen 00 66,47 1 / 2 Seite 21 von 111

22 Rippenbruchbandagen Rippenbruchbandagen 00 37,25 1 / Leibbinden Damenleibbinden ,73 1 / Herrenleibbinden 00 80,87 1 / Schwangerschaftsleibbinden 00 94,95 1 / Leib-Kompressionshosen für Stomaträger Leib-Kompressionshosen für Stomaträger 00 EK+70% Abrechnungspositionen Prozentualer Aufschlag für Anfertigung nach individuellen Maßen des Versicherten % Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer Bandage % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 22 von 111

23 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Bandagen - Versorgungsbereich 05B3 / 05B5 Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Hüftdysplasie-/Luxationsbandagen Spreizhosen 00 74,60 1 / Spreizbandagen ,08 1 / Daumensattelgelenkbandagen Daumensattelgelenkbandagen 00 41,50 1 / Handgelenkbandagen Handgelenk-Kompressionsbandagen 00 55,20 1 / Elastische Handgelenkbandagen 00 36,87 1 / Ellenbogen-Kompressionsbandagen Ellenbogen-Kompressionsbandagen 00 20,42 1 / Ellenbogen-Kompressionsbandagen mit Pelotte(n) 00 55,22 1 / Schultergelenkbandagen Schultergelenk-Kompressionsbandagen ,12 1 / Schultergelenk-Kompressionsbandagen mit zusätzlichen Funktionselementen ,60 1 / 2 Seite 23 von 111

24 Claviculabandagen Claviculabandagen 00 66,47 1 / Rippenbruchbandagen Rippenbruchbandagen 00 37,25 1 / Leibbinden Damenleibbinden ,73 1 / Herrenleibbinden 00 80,87 1 / Schwangerschaftsleibbinden 00 94,95 1 / Leib-Kompressionshosen für Stomaträger Leib-Kompressionshosen für Stomaträger 00 EK+70% Abrechnungspositionen Prozentualer Aufschlag für Anfertigung nach individuellen Maßen des Versicherten % Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer Bandage % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 24 von 111

25 Verw.-Kennzeichen Genehmigungspflicht Bandagen - Versorgungsbereich 05C Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Leibbinden Sonstige Leibbinden ,17 1 / 2 Stomabandagen Fertigprodukte (z.b.: Basko Art. Nr.: 302, 303, 306, 307, 308, 309, 311, 312, 313) Stomabandagen Halbfertigprodukte mit individueller Anpassung am Patienten + AZ 60 min x 0,83 /min (z.b.: Basko Art. Nr.: 301, 304, 305) Das Material für die Einarbeitung der Stomaöffnung ist im Grundpreis bereits enthalten. Die Vertragsposition HMV-Nr.: (Stomaöffnung) kann hier nicht angesetzt werden ,17 1 / , Brustbandagen Brustgürtel 00 EK + 70 % 1 / 2 ab Abrechnungspositionen Prozentualer Aufschlag für Anfertigung nach individuellen Maßen des Versicherten % Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer Bandage Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz % 1 / 2 * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 25 von 111

26 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Bandagen - Versorgungsbereich 05D Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Hüftdysplasie-/Luxationsbandagen Spreizhosen 00 74,60 1 / Spreizbandagen ,08 1 / Abrechnungspositionen Prozentualer Aufschlag für Anfertigung nach individuellen Maßen des Versicherten % Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer Bandage % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 26 von 111

27 Verw.-Kennzeichen Genehmigungspflicht Bandagen - Versorgungsbereich 05E Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Leibbinden Damenleibbinde nach Maß (teilgefertigt) ,16 1 / Herrenleibbinde nach Maß (teilgefertigt) ,16 1 / Maßanfertigung für Leibbinden Herstellung in eigener Werkstatt keine Fremdfertigungen zulässig , Zusätze für Leibbinden Strumpfhalter mit Anbringung 05 5,19 1 / Schenkelriemen 05 19,75 1 / Pelotte nach Maß 05 72,50 1 / Stomaöffnung ,75 1 / Maßanfertigung für Zusätze für Leibbinden 05 22,25 1 / Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer Bandage % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 27 von 111

28 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Lagerungshilfen - Versorgungsbereich 20A oder 20A3 Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Funktionelle Lagerungssysteme für Kinder Funktionelle Lagerungssysteme für Kinder 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 28 von 111

29 Verw.-Kennzeichen Genehmigungspflicht Lagerungshilfen - Versorgungsbereich 20B Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Schulterabduktions-Lagerungshilfen Schulterabduktions-Lagerungskissen/-keile Schulterabduktionsschienen, statisch Schulterabduktionsschienen, funktionell 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min NN NN (geplante Produktart: Armlagerungsplatten bei Parese) 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Seite 29 von 111

30 Lagerungskeile Lagerungskeile bis zu 10 cm Höhe Lagerungskeile bis zu 20 cm Höhe Lagerungskeile bis zu 30 cm Höhe Lagerungskeile über 30 cm Höhe 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min KV EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 30 von 111

31 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Lagerungshilfen - Versorgungsbereich 20C Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Beinlagerungshilfen Beinlagerungshilfen 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 31 von 111

32 Verw.-Kennzeichen Genehmigungspflicht Lagerungshilfen - Versorgungsbereich 20F Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Abrechnungsposition für Lagerungshilfen individuell, direkt am Körper angeformt Abrechnungsposition für individuell am Körper anpassbare Lagerungshilfen 00 KV 2 X Abrechnungsposition für Lagerungshilfen in Sonderanfertigung nach Formabdruck Lagerungshilfe nach Formabdruck für Hand/Unterarm 00 KV 2 X Lagerungshilfe nach Formabdruck für den Arm 00 KV 2 X Lagerungshilfe nach Formabdruck für Fuß/Unterschenkel 00 KV 2 X Lagerungshilfe nach Formabdruck für das Bein 00 KV 2 X Lagerungshilfe nach Formabdruck für den Kopf/Oberkörper 00 KV 2 X Lagerungshilfe nach Formabdruck für den Rumpf 00 KV 2 X Lagerungshilfe nach Formabdruck für mehrere Teilkörperbereiche (zusammenhängend) 00 KV 2 X Lagerungshilfe nach Formabdruck für den Ganzkörper 00 KV 2 X Seite 32 von 111

33 Abrechnungsposition für Zusätze Abrechnungsposition für Zusätze Kippsicherung bei Beinnachtlagerungsschalen 00 KV 2 X Zusatzteile bei funktionellen Lagerungssystemen für Kinder 00 KV 2 X Ausgestaltungsarbeiten an einem Gipsbett bzw. Gipsschale 00 KV 2 X Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 33 von 111

34 Verw.-Kennzeichen Genehmigungspflicht Lagerungshilfen - Versorgungsbereich 20G Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Abrechnungsposition für Lagerungshilfen individuell, direkt am Körper angeformt Abrechnungsposition für individuell am Körper anpassbare Lagerungshilfen 00 KV 2 X Abrechnungsposition für Lagerungshilfen in Sonderanfertigung nach Formabdruck Lagerungshilfe nach Formabdruck für Fuß/Unterschenkel 00 KV 2 X Abrechnungsposition für Zusätze Abrechnungsposition für Zusätze Ausgestaltungsarbeiten an einem Gipsbett bzw. Gipsschale 00 KV 2 X Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 34 von 111

35 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Orthesen - Versorgungsbereich 23A Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Vor- und Mittelfußkorrekturorthesen Hallux-Valgus-Korrekturorthesen 00 19,28 1 / NN (geplante Produktart: Großzehen-Korrekturorthese) 00 64,77 1 / Daumenorthesen zur Immobilisierung Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel- und/oder Grundgelenks 00 45,31 1 / Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel-, Grund- und Endgelenkes 00 46,24 1 / Handorthesen zur Immobilisierung Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in eine Bewegungsrichtung 00 62,19 1 / Handgelenkorthesen mit Fingerfixierung zur Immobilisierung 00 63,73 1 / Handgelenkorthesen mit Daumenfixierung zur Immobilisierung 00 80,73 1 / Handgelenkorthesen mit Finger- und Daumenfixierung zur Immobilisierung ,61 1 / Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in mind. zwei Bewegungsrichtungen 00 63,21 1 / Handgelenkorthesen in Schalenbauweise 00 98,57 1 / NN (geplante Produktart: Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen) NN (geplante Produktart: Handgelenkorthesen mit Daumenfixierung zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen) EK + 70 % EK + 70 % Seite 35 von 111

36 Ellenbogenorthesen zur Entlastung Epicondylitisorthesen zur Entlastung der Muskelursprünge 00 40,89 1 / Beckenorthesen zur Stabilisierung Beckenorthesen 00 75,19 1 / NN (geplante Produktart: Beckenorthese. elastisch) ,70 1 / HWS-Orthesen zur Stabilisierung HWS-Stabilisierungsorthesen 00 38,59 1 / HWS-Stabilisierungsorthesen mit Verstärkung 00 52,34 1 / HWS-Stabilisierungsorthesen mit Brustbeinauflage 00 56,44 1 / BWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur Geradehalter 00 53,11 1 / 2 Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer konfektionierten Orthese % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 36 von 111

37 Verw.-Kennzeichen Genehmigungspflicht Orthesen - Versorgungsbereich 23A3 Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Vor- und Mittelfußkorrekturorthesen Hallux-Valgus-Korrekturorthesen 00 19,28 1 / NN (geplante Produktart: Großzehen-Korrekturorthese) 00 64,77 1 / Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position ,97 1 / Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in einstellbarer Position 00 EK + 70 % Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in einer Ebene 00 81,04 1 / Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in einer Ebene, einstellbar 00 95,35 1 / Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mind. zwei Ebenen 00 92,43 1 / Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mind. zwei Ebenen, einstellbar 00 87,21 1 / Fußorthesen zur Korrektur und/oder Entlastung Fußheberorthesen mit Stabilisierungselementen auf dem Fußrücken (Dorsal) 00 89,73 1 / 2 Seite 37 von 111

38 Knieorthesen zur Immobilisierung Knieorthesen zur Immobilisierung, gerade 00 95,88 1 / Knieorthesen zur Immobilisierung, gebeugt ,84 1 / Knieorthesen zur Immobilisierung, einstellbar 00 EK + 70 % Knieorthesen zur Immobilisierung und Entlastung 00 EK + 70 % Orthesen zur Korrektur und/oder Entlastung des Femoropatellargelenks Orthesen zur Beeinflussung des Patellagleitweges 00 83,27 1 / Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer konfektionierten Orthese % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 38 von 111

39 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Orthesen - Versorgungsbereich 23B Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Sprunggelenkorthesen zur Redression Sprunggelenkorthesen zur dynamischen Kontrakturbehandlung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 2 X Fußorthesen zur Korrektur und/oder Entlastung Klumpfußkorrekturorthesen 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Alpha-Flex Fußabduktionsschiene mit Fußhalterung (Schuhe) , Alpha-Flex Fußhalterung (Schuhe) , Sichelfußorthesen 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Rückfußentlastungsorthesen , Fußkorrekturorthesen mit dreidimensionaler Einstellung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Seite 39 von 111

40 Knieorthesen zur Entlastung und Korrektur Knieorthesen zur Entlastung Knieorthesen zur Entlastung und Führung Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenks - zur Miete für 4 Monate Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenks - Restkauf (Differenz zwischen Kauf und Miete) EK + 20 % + AZ 103,73 EK + 20 % + AZ 124, , , Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenks , Kniegelenkorthesen zur Redression Kniegelenkorthesen zur dynamischen Redression 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min NN (geplante Produktuntergruppe: Kniegelenkorthese bei Genu recuvatum) NN (geplante Produktart: Kniegelenkorthese bei Genu recuvatum) ,04 1 / Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer konfektionierten Orthese % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 40 von 111

41 Verw.-Kennzeichen Genehmigungspflicht Orthesen - Versorgungsbereich 23B3 Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Daumenorthesen zur Immobilisierung Daumen-/Fingerorthesen zur Immobilisierung der Interphalangealgelenke 00 52,79 1 / Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel- und/oder Grundgelenks 00 45,31 1 / Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel-, Grund- und Endgelenkes 00 46,24 1 / Handorthesen zur Immobilisierung Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in eine Bewegungsrichtung 00 62,19 1 / Handgelenkorthesen mit Fingerfixierung zur Immobilisierung 00 63,73 1 / Handgelenkorthesen mit Daumenfixierung zur Immobilisierung 00 80,73 1 / Handgelenkorthesen mit Finger- und Daumenfixierung zur Immobilisierung ,61 1 / Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in mind. zwei Bewegungsrichtungen 00 63,21 1 / Handgelenkorthesen in Schalenbauweise 00 98,57 1 / NN (geplante Produktart: Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen) NN (geplante Produktart: Handgelenkorthesen mit Daumenfixierung zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen) 00 EK + 70 % 00 EK + 70 % Seite 41 von 111

42 Ellenbogenorthesen zur Entlastung Epicondylitisorthesen zur Entlastung der Muskelursprünge 00 40,89 1 / Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position 00 82,94 1 / Beckenorthesen zur Stabilisierung Beckenorthesen 00 75,19 1 / NN (geplante Produktart: Beckenorthese. elastisch) ,70 1 / HWS-Orthesen zur Stabilisierung HWS-Stabilisierungsorthesen 00 38,59 1 / HWS-Stabilisierungsorthesen mit Verstärkung 00 52,34 1 / HWS-Stabilisierungsorthesen mit Brustbeinauflage 00 56,44 1 / BWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur Geradehalter 00 53,11 1 / LWS-Orthesen zur Stabilisierung Stabilisierungsorthesen ,16 1 / Stabilisierungsorthesen mit Zugelementen ,71 1 / Stabilisierungsorthesen mit Pelotte ,52 1 / Stabilisierungsorthesen mit Pelotte und Zugelementen ,18 1 / 2 Seite 42 von 111

43 Nabelbruchbänder Nabelbruchbänder 00 79,99 1 / Nabelbruchbänder für Kinder 00 49,00 1 / Suspensorien Suspensorien 00 20,98 1 / Wasserbruchsuspensorien 00 52,18 1 / Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer konfektionierten Orthese % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 43 von 111

44 Verw.-Kennzeichen Genehmigungspflicht Orthesen - Versorgungsbereich 23C Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Lagerungsschalen für Beine Lagerungsschalen für Fuß/Unterschenkel 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position ,97 1 / Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in einstellbarer Position 00 EK + 70 % Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in einer Ebene 00 81,04 1 / Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in einer Ebene, einstellbar 00 95,35 1 / Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mind. zwei Ebenen 00 92,43 1 / Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mind. zwei Ebenen, einstellbar 00 87,21 1 / Fußorthesen zur Immobilisierung Fußlagerungsorthesen ,98 1 / 2 Seite 44 von 111

45 Fußorthesen zur Korrektur und/oder Entlastung Fußheberorthesen mit Stabilisierungselementen auf dem Fußrücken (Dorsal) 00 89,73 1 / Peronaeusfedern, thermoplastisch verformbar ,85 1 / Fußheberorthesen, dynamisch , Knieorthesen zur Immobilisierung Knieorthesen zur Immobilisierung, gerade bei stationärer Behandlung nur abrechenbar, wenn zur Entlassung notwendig Knieorthesen zur Immobilisierung, gebeugt bei stationärer Behandlung nur abrechenbar, wenn zur Entlassung notwendig 00 95,88 1 / ,84 1 / Knieorthesen zur Immobilisierung, einstellbar 00 EK + 70 % Knieorthesen zur Immobilisierung und Entlastung 00 EK + 70 % Knieorthesen zur Mobilisierung Knieorthesen zur Mobilisierung , Knieorthesen zur Führung und Stabilisierung Knieführungsorthesen ohne Extensions-/Flexionsbegrenzung ,05 1 / 2 Seite 45 von 111

46 Knieführungsorthesen mit Extensions-/Flexionsbegrenzung Knieführungsorthesen mit 4-Punkt-Prinzip und Extensions-/Flexionsbegrenzung Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenks mit Extensions- /Flexionsbegrenzung - zur Miete für 4 Monate Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenks mit Extensions- /Flexionsbegrenzung - Restkauf (Differenz zwischen Kauf und Miete) Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenks mit Extensions- /Flexionsbegrenzung - Kauf EK + 20% + AZ 74,70 EK + 20% + AZ 99,60 1 / 2 1 / ,34 1 / 2 ab 230,01 netto Rechnungsbetrag ab 400,01 netto Rechnungsbetrag , , Orthesen zur Korrektur und/oder Entlastung des Femoropatellargelenks Orthesen zur Beeinflussung des Patellagleitweges 00 83,27 1 / Orthesen mit Gelenken zur Korrektur und Sicherung des Patellagleitweges ,20 1 / Orthesen mit einstellbaren Gelenken zur Korrektur und Sicherung des Patellagleitweges ,98 1 / Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisierung eine eventl. notwendige Schuherhöhung auf der Gegenseite ist mit der Pos: / 2004 zusätzlich anzusetzen Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisierung in vorgegebener Position ,65 1 / Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen - leihweise Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen ,00 1 EK + 20 % + 99,60 1 / 2 ab 310 Seite 46 von 111

47 Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierung eine eventl. notwendige Schuherhöhung auf der Gegenseite ist mit der Pos: / 2004 zusätzlich anzusetzen Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierung in einstellbaren Bewegungsumfängen ,36 1 / Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit Gelenken ,53 1 / Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Stabilisierung Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Stabilisierung/Mobilisierung in einstellbaren Bewegungsumfängen Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen, mechanische Gangphasensteuerung Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen, elektronische Gangphasensteuerung EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer konfektionierten Orthese % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 47 von 111

48 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Orthesen - Versorgungsbereich 23C3 Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Sprunggelenkorthesen zur Redression Sprunggelenkorthesen zur dynamischen Kontrakturbehandlung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 2 X NN (geplante Produktart: Sprunggelenkorthesen zur Mobilisierung in definierter Position, abrüstbar NN (geplante Produktart: Sprunggelenkorthesen zur Mobilisierung in definierter Position, abrüstbar 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 2 X Fußorthesen zur Immobilisierung Fußlagerungsorthesen ,98 1 / Fußorthesen zur Korrektur und/oder Entlastung Klumpfußkorrekturorthesen 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Alpha-Flex Fußabduktionsschiene mit Fußhalterung (Schuhe) , Alpha-Flex Fußhalterung (Schuhe) ,60 Seite 48 von 111

49 Sichelfußorthesen 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Rückfußentlastungsorthesen , Fußkorrekturorthesen mit dreidimensionaler Einstellung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Peronaeusfedern, thermoplastisch verformbar ,85 1 / Fußheberorthesen, dynamisch , Knieorthesen zur Mobilisierung Knieorthesen zur Mobilisierung , Knieorthesen zur Führung und Stabilisierung Knieführungsorthesen ohne Extensions-/Flexionsbegrenzung ,05 1 / Knieführungsorthesen mit Extensions-/Flexionsbegrenzung Knieführungsorthesen mit 4-Punkt-Prinzip und Extensions-/Flexionsbegrenzung Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenks mit Extensions- /Flexionsbegrenzung - zur Miete für 4 Monate Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenks mit Extensions- /Flexionsbegrenzung - Restkauf (Differenz zwischen Kauf und Miete) EK + 20% + AZ 74,70 EK + 20% + AZ 99,60 1 / 2 1 / ,34 1 / 2 ab 230,01 netto Rechnungsbetrag ab 400,01 netto Rechnungsbetrag ,43 Seite 49 von 111

50 Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenks mit Extensions- /Flexionsbegrenzung - Kauf , Knieorthesen zur Entlastung und Korrektur Knieorthesen zur Entlastung Knieorthesen zur Entlastung und Führung Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenks - zur Miete für 4 Monate Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenks - Restkauf (Differenz zwischen Kauf und Miete) EK + 20 % + AZ 103,73 EK + 20 % + AZ 124, , , Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenks , Orthesen zur Korrektur und/oder Entlastung des Femoropatellargelenks Orthesen mit Gelenken zur Korrektur und Sicherung des Patellagleitweges ,20 1 / Orthesen mit einstellbaren Gelenken zur Korrektur und Sicherung des Patellagleitweges ,98 1 / Kniegelenkorthesen zur Redression Kniegelenkorthesen zur dynamischen Redression 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min NN (geplante Produktuntergruppe: Kniegelenkorthese bei Genu recuvatum) NN (geplante Produktart: Kniegelenkorthese bei Genu recuvatum) ,04 1 / 2 Seite 50 von 111

51 Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisierung eine eventl. notwendige Schuherhöhung auf der Gegenseite ist mit der Pos: / 2004 zusätzlich anzusetzen Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisierung in vorgegebener Position ,65 1 / Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen - leihweise Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen ,00 1 EK + 20 % + 99,60 1 / 2 ab Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierung eine eventl. notwendige Schuherhöhung auf der Gegenseite ist mit der Pos: / 2004 zusätzlich anzusetzen Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierung in einstellbaren Bewegungsumfängen ,36 1 / Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit Gelenken ,53 1 / Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Stabilisierung Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Stabilisierung/Mobilisierung in einstellbaren Bewegungsumfängen Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen, mechanische Gangphasensteuerung Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen, elektronische Gangphasensteuerung EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Seite 51 von 111

52 Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer konfektionierten Orthese % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 52 von 111

53 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Orthesen - Versorgungsbereich 23D Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Hüftorthesen zur Mobilisierung Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in einer Bewegungsebene - zur Miete für 3 Monate Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in einer Bewegungsebene Restkauf (Differenz zwischen Kauf und Miete) ,63 7 X ,82 7 % X Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in einer Bewegungsebene - Kauf ,45 2 X Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in zwei Bewegungsebenen - zur Miete für 3 Monate Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in zwei Bewegungsebenen Restkauf (Differenz zwischen Kauf und Miete) Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in zwei Bewegungsebenen - Kauf ,82 7 % X , ,17 2 X Hüftorthesen zur Korrektur und/oder Entlastung Spreizorthesen mit Bügel , Spreizschalen 00 93,88 2 Seite 53 von 111

54 Hüft-Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung Hüft-Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit Gelenken Hüft-Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit einstellbaren Gelenken 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Beinorthesen zur Entlastung Unterschenkel-Fußorthesen zur Entlastung - zur Miete für 6 Monate inkl. Höhenausgleich ,38 2 X Beinorthesen zur Entlastung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Ellenbogenorthesen zur Redression Ellenbogenorthesen zur statischen Redression 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Ellenbogenorthesen zur dynamischen Redression 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position 00 82,94 1 / Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in einer Ebene 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Seite 54 von 111

55 Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in zwei Ebenen ,12 1 / Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in drei Ebenen 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Schultergelenkorthesen zur Mobilisierung Schultergelenkorthesen zur Mobilisierung in einer Ebene 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Schultergelenkorthesen zur Führung und Stabilisierung Schultergelenkorthesen mit definierbarer Bewegungsbegrenzung ,33 1 / Schultergelenkorthesen zur Entlastung und Korrektur Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung und Entlastung ,95 1 / HWS-Orthesen zur Immobilisierung HWS-Orthesen mit Brustbeinabstützung und Hinterkopfstabilisierung HWS-Orthesen mit Rumpffixierung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min X X Seite 55 von 111

56 WS-Orthesen zur Mobilisierung Immobilisierungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion LWS/BWS Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene mit Mobilisierungsfunktion Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal- und Frontalebene mit Mobilisierungsfunktion 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min , WS-Orthesen zur Stabilisierung Stabilisierungsorthesen LWS/BWS 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Stabilisierungsorthesen LWS/BWS mit zusätzlicher Abdominalsuspension 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X WS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur Orthesen zur Entlastung der LWS/BWS (Bewegungseinschränkung in Sagittalebene) , Orthesen zur Entlastung der LWS/BWS (Bewegungseinschränkung in Sagittal- und Frontalebene) , Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene , Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal- und Frontalebene , Orthesen zur aktiven Entlastung und Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene ,11 Seite 56 von 111

57 Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer konfektionierten Orthese % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 57 von 111

58 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Orthesen - Versorgungsbereich 23D3 Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Hüftorthesen zur Mobilisierung Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in einer Bewegungsebene - zur Miete für 3 Monate Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in einer Bewegungsebene Restkauf (Differenz zwischen Kauf und Miete) ,63 7 X ,82 7 % X Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in einer Bewegungsebene - Kauf ,45 2 X Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in zwei Bewegungsebenen - zur Miete für 3 Monate Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in zwei Bewegungsebenen Restkauf (Differenz zwischen Kauf und Miete) Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in zwei Bewegungsebenen - Kauf ,82 7 % X , ,17 2 X Hüftorthesen zur Korrektur und/oder Entlastung Spreizorthesen mit Bügel , Spreizschalen 00 93,88 2 Seite 58 von 111

59 Hüft-Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung Hüft-Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit Gelenken Hüft-Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit einstellbaren Gelenken 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Beinorthesen zur Entlastung Unterschenkel-Fußorthesen zur Entlastung - zur Miete für 6 Monate inkl. Höhenausgleich ,38 2 X Beinorthesen zur Entlastung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Handorthesen zur Mobilisierung Daumen-/Fingerorthesen zur Mobilisierung der Interphalangealgelenke ,49 1 / Handgelenkorthesen zur Mobilisierung in einer Ebene 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Handorthesen zur Redression Handgelenkorthesen zur dynamischen Redression 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Seite 59 von 111

60 Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, gebeugt (AZ 50 min x 0,83 /min) Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, einstellbar Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, mit Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar- Gelenks (AZ 60 min x 0,83 /min) 00 EK + 20 % + 41,50 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + 49, Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung bei freier Beweglichkeit des proximalen Radius-Ulnar- Gelenks 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung mit Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar- Gelenks 00 EK + 20 % + 74, Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung mit einstellbarer Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar-Gelenks 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Ellenbogenorthesen zur Führung und Stabilisierung Ellenbogenführungsorthesen mit Extensions- und/oder Flexionsbegrenzung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min X Seite 60 von 111

61 Ellenbogenorthesen zur Redression Ellenbogenorthesen zur statischen Redression 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Ellenbogenorthesen zur dynamischen Redression 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in einer Ebene 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in zwei Ebenen ,12 1 / Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in drei Ebenen 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 1 / 2 X X Schultergelenkorthesen zur Mobilisierung Schultergelenkorthesen zur Mobilisierung in einer Ebene 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Schultergelenkorthesen zur Führung und Stabilisierung Schultergelenkorthesen mit definierbarer Bewegungsbegrenzung ,33 1 / 2 Seite 61 von 111

62 Schultergelenkorthesen zur Entlastung und Korrektur Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung und Entlastung ,95 1 / Armorthesen zur Immobilisierung Armorthesen zur Immobilisierung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / HWS-Orthesen zur Immobilisierung HWS-Orthesen mit Brustbeinabstützung und Hinterkopfstabilisierung HWS-Orthesen mit Rumpffixierung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min X X HWS-Orthesen zur Mobilisierung HWS-Immobilisierungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min X BWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur BWS-Orthesen zur Aufrichtung und Entlastung ,94 1 / 2 Seite 62 von 111

63 LWS-Orthesen zur Immobilisierung LWS-Orthesen zur Immobilisierung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min LWS-Orthesen zur Mobilisierung Überbrückungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion ,83 1 / Überbrückungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion , Flexionsorthesen mit Mobilisierungsfunktion , Individuell gefertigte LWS-Orthesen zur Korrektur und/oder Entlastung (LSO) Stabilisierungsorthesen, Hosenform, mit Pelotte und Zugelementen ,24 1 / Stabilisierungsorthesen mit zusätzlicher Abdominalsuspension ,94 1 / LWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur Lumbalstützorthesen ,39 1 / Überbrückungsorthesen , Flexionsorthesen 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Seite 63 von 111

64 WS-Orthesen zur Immobilisierung WS-Orthesen zur Immobilisierung LWS/BWS 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min WS-Orthesen zur Mobilisierung Immobilisierungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion LWS/BWS Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene mit Mobilisierungsfunktion Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal- und Frontalebene mit Mobilisierungsfunktion 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min , WS-Orthesen zur Stabilisierung Stabilisierungsorthesen LWS/BWS 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Stabilisierungsorthesen LWS/BWS mit zusätzlicher Abdominalsuspension 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Seite 64 von 111

65 WS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur Orthesen zur Entlastung der LWS/BWS (Bewegungseinschränkung in Sagittalebene) , Orthesen zur Entlastung der LWS/BWS (Bewegungseinschränkung in Sagittal- und Frontalebene) , Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene , Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal- und Frontalebene , Orthesen zur aktiven Entlastung und Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene , Bruchbänder Bruchbänder, einseitig 00 96,90 1 / Bruchbänder, doppelseitig ,50 1 / Bruchbänder für Kinder, einseitig 00 63,24 1 / Bruchbänder für Kinder, doppelseitig 00 78,57 1 / Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer konfektionierten Orthese % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz KV = Kostenvoranschlag * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 65 von 111

66 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Orthesen - Versorgungsbereich 23E Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur des USG (AO) Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur des USG, aus FVW (AO) Sprunggelenkorthesen aus FVW 00 KV 2 X Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur des USG, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AO) Sprunggelenkorthesen aus thermoplastischen Kunststoffen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der Sprunggelenke (AO) Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der Sprunggelenke, aus FVW (AO) Sprunggelenkorthesen aus FVW 00 KV 2 X Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der Sprunggelenke, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AO) Sprunggelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoff 00 KV 2 X Seite 66 von 111

67 Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Entlastung (AO) Sprunggelenkorthesen zur Entlastung, aus FVW (AO) Sprunggelenkorthesen aus FVW 00 KV 2 X Sprunggelenkorthesen zur Entlastung, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AO) Sprunggelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoff 00 KV 2 X Individuell angefertigte Fußgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (AFO) Fußgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus FVW (AFO) Fußgelenkorthesen aus FVW in geschlossener Bauweise (bis 1. Drittel des Unterschenkels reichend) Fußgelenkorthesen aus FVW in geschlossener Bauweise (bis Mitte des Unterschenkels reichend) Fußgelenkorthesen aus FVW in geschlossener Bauweise (bis unter Knie reichend) inkl. Kondylenbettung In dem Vertragspreis sind neben den im Hilfsmittelverzeichnis beschriebenen Konstruktionsmerkmalen folgende Zusätze enthalten: , , Fußgelenkorthesen aus FVW in Rahmenbauweise (gefenstert, bis 1. Drittel des Unterschenkels reichend) Fußgelenkorthesen aus FVW in Rahmenbauweise (gefenstert, bis Mitte des Unterschenkels reichend) 00 KV 2 X 00 KV 2 X ,95 2 X 00 KV 2 X 00 KV 2 X Seite 67 von 111

68 Fußgelenkorthesen aus FVW in Rahmenbauweise (gefenstert, bis unter Knie reichend) inkl. Kondylenbettung In dem Vertragspreis sind neben den im Hilfsmittelverzeichnis beschriebenen Konstruktionsmerkmalen folgende Zusätze enthalten: , , , ,95 2 X Abschlagsposition für , , , , und ohne Gelenke Probeorthese für , , , , und ,00 2 X ,65 2 X Fußgelenkorthesen aus FVW in geschlossener Bauweise (bis unter Knie reichend) (Zweischalenorthese zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus FVW (AFO), incl. aller Fußbettungsarten) ,33 2 X Fußgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO) Fußgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in geschlossener Bauweise (bis 1. Drittel des Unterschenkels reichend) Fußgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in geschlossener Bauweise (bis Mitte des Unterschenkels reichend) Fußgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in geschlossener Bauweise (bis unter Knie reichend) Fußgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in Rahmenbauweise (gefenstert, bis 1. Drittel des Unterschenkels reichend) Fußgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in Rahmenbauweise (gefenstert, bis Mitte des Unterschenkels reichend) Fußgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in Rahmenbauweise (gefenstert, bis unter Knie reichend) 00 KV 2 X 00 KV 2 X 00 KV 2 X 00 KV 2 X 00 KV 2 X 00 KV 2 X Seite 68 von 111

69 Individuell angefertigte Fußorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (AFO) Fußorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus Leder (AFO) Fußorthesen aus Leder 00 KV 2 X Fußorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus FVW (AFO) Fußorthesen aus FVW 00 KV 2 X Fußorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO) Fußorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen Diese Fuß-Unterschenkel-Schaftorthese ist eine umschließende, gewalkte Konstruktion aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen. Das Orthesensystem mit innenliegender Lasche, basiert auf einer den Fuß lagernden, korrigierenden Bettung, welche mit Stabilisierungselementen (aus Thermoplast oder Metall) das obere und untere Sprunggelenk gegen Bewegung sperren. Die Verschlussart ist dem Gebrauchszweck entsprechend und ist meist in Form einer Schnürung oder eines Klettverschlusses. Die Höhe dieser Orthese reicht je nach Indikation und Schweregrad der Funktionseinschränkung bis zum 1. Drittel des Unterschenkels, bis Mitte Unterschenkel, bis unter das Knie, ggf. mit Kondylenfassung zur Lastaufnahme am Knie. In Einzelfällen kann bei Korrekturorthesen auch eine Oberschenkelfassung (siehe Einzelproduktlistung für Zuschläge/Zusätze) erforderlich sein ,00 2 X Seite 69 von 111

70 Individuell angefertigte dynamische Fußorthesen (AFO) Dynamische Fußorthesen aus FVW (AFO) Dynamische Fußorthesen aus FVW (z.b. Ringorthese) In dem Vertragspreis sind neben den im Hilfsmittelverzeichnis beschriebenen Konstruktionsmerkmalen folgende Zusätze enthalten: , , , bei Ringorthesen und inkl. Material Dynamische Fußorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO) Dynamische Fußorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (inkl. individueller Fußbettung, auch neuroreflektorische Elemente z.b. nach Nany Hilton sowie Fütterungen sind enthalten) In dem Vertragspreis sind neben den im Hilfsmittelverzeichnis beschriebenen Konstruktionsmerkmalen folgende Zusätze enthalten: , , ,30 2 X ,67 2 X Individuell angefertigte Fußheberorthesen, federnd gearbeitet (AFO) Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus Metall, zur Befestigung am Schuh (AFO) Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus Metall, zur Befestigung am Schuh 00 KV 2 X Peroneus-Feder 00 KV 2 X Fußhebeschiene nach Prof. Dr. J. Eichler 00 KV 2 X Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus Metall, mit Metall- oder Kunststoffeinlage (AFO) Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus Metall, mit Metall- oder Kunststoffeinlage 00 KV 2 X Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus FVW (AFO) Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus FVW 00 KV 2 X Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO) Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 00 KV 2 X Seite 70 von 111

71 Individuell angefertigte Fußheberorthesen, gelenkig gearbeitet (AFO) Fußheberorthesen mit Gelenk, aus Metall, zur Befestigung am Schuh (AFO) Fußheberorthesen mit Gelenk, aus Metall, zur Befestigung am Schuh 00 KV 2 X Fußheberorthesen mit Gelenk, aus Metall, mit Metall- oder Kunststoffeinlage (AFO) Fußheberorthesen mit Gelenk, aus Metall, mit Metall- oder Kunststoffeinlage 00 KV 2 X Fußheberorthesen mit Gelenk, aus FVW (AFO) Fußheberorthesen mit Gelenk, aus FVW 00 KV 2 X Fußheberorthesen mit Gelenk, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO) Fußheberorthesen mit Gelenk, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Kniegelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (KO) Kniegelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus Leder (KO) Kniegelenkorthesen aus Leder in geschlossener Bauweise 00 KV 2 X Kniegelenkorthesen aus Leder in Schienen-Schellenbauweise 00 KV 2 X Kniegelenkorthesen aus Leder in kombinierter Bauweise 00 KV 2 X Seite 71 von 111

72 Kniegelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus FVW (KO) Kniegelenkorthesen aus FVW in geschlossener Bauweise 00 KV 2 X Kniegelenkorthesen aus FVW in Schienen-Schellenbauweise 00 KV 2 X Kniegelenkorthesen aus FVW in Rahmenbauweise 00 KV 2 X Kniegelenkorthesen aus FVW in kombinierter Bauweise 00 KV 2 X Kniegelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (KO) Kniegelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in geschlossener Bauweise Kniegelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in Schienen- Schellenbauweise 00 KV 2 X 00 KV 2 X Kniegelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in Rahmenbauweise 00 KV 2 X Kniegelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in kombinierter Bauweise 00 KV 2 X Individuell angefertigte Knieorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (KO) Knieorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus Leder (KO) Knieorthesen aus Leder in geschlossener Bauweise 00 KV 2 X Knieorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus FVW (KO) Knieorthesen aus FVW in geschlossener Bauweise 00 KV 2 X Knieorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (KO) Knieorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in geschlossener Bauweise 00 KV 2 X Seite 72 von 111

73 Individuell angefertigte Patellaorthesen zur Stabilisierung und Korrektur Patellaorthesen zur Stabilisierung und Korrektur 00 KV 2 X Patellaorthesen zur Stabilisierung und Korrektur 00 KV 2 X Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz KV = Kostenvoranschlag * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 73 von 111

74 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Orthesen - Versorgungsbereich 23F Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Daumenorthesen zur Immobilisierung Daumen-/Fingerorthesen zur Immobilisierung der Interphalangealgelenke 00 52,79 1 / Handorthesen zur Immobilisierung Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in eine Bewegungsrichtung 00 62,19 1 / Handgelenkorthesen mit Fingerfixierung zur Immobilisierung 00 63,73 1 / Handgelenkorthesen mit Daumenfixierung zur Immobilisierung 00 80,73 1 / Handgelenkorthesen mit Finger- und Daumenfixierung zur Immobilisierung ,61 1 / Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in mind. zwei Bewegungsrichtungen 00 63,21 1 / Handgelenkorthesen in Schalenbauweise 00 98,57 1 / NN (geplante Produktart: Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen) NN (geplante Produktart: Handgelenkorthesen mit Daumenfixierung zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen) 00 EK + 70 % 00 EK + 70 % 1 / 2 1 / 2 X X Seite 74 von 111

75 Handorthesen zur Mobilisierung Daumen-/Fingerorthesen zur Mobilisierung der Interphalangealgelenke ,49 1 / Handgelenkorthesen zur Mobilisierung in einer Ebene 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X Handorthesen zur Redression Handgelenkorthesen zur dynamischen Redression 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, gebeugt (AZ 50 min x 0,83 /min) Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, einstellbar Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, mit Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar- Gelenks (AZ 60 min x 0,83 /min) 00 EK + 20 % + 41,50 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min EK + 20 % + 49,80 Seite 75 von 111

76 Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung bei freier Beweglichkeit des proximalen Radius-Ulnar- Gelenks 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung mit Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar- Gelenks 00 EK + 20 % + 74, Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung mit einstellbarer Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar-Gelenks 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Ellenbogenorthesen zur Führung und Stabilisierung Ellenbogenführungsorthesen mit Extensions- und/oder Flexionsbegrenzung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min X Armorthesen zur Immobilisierung Armorthesen zur Immobilisierung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / HWS-Orthesen zur Mobilisierung HWS-Immobilisierungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min X Seite 76 von 111

77 BWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur BWS-Orthesen zur Aufrichtung und Entlastung ,94 1 / LWS-Orthesen zur Immobilisierung LWS-Orthesen zur Immobilisierung 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min LWS-Orthesen zur Mobilisierung Überbrückungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion ,83 1 / Überbrückungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion , Flexionsorthesen mit Mobilisierungsfunktion , Individuell gefertigte LWS-Orthesen zur Korrektur und/oder Entlastung (LSO) Stabilisierungsorthesen ,16 1 / Stabilisierungsorthesen mit Zugelementen ,71 1 / Stabilisierungsorthesen mit Pelotte ,52 1 / Stabilisierungsorthesen mit Pelotte und Zugelementen ,18 1 / Stabilisierungsorthesen, Hosenform, mit Pelotte und Zugelementen ,24 1 / Stabilisierungsorthesen mit zusätzlicher Abdominalsuspension ,94 1 / 2 Seite 77 von 111

78 LWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur Lumbalstützorthesen ,39 1 / Überbrückungsorthesen , Flexionsorthesen 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min 1 / 2 X WS-Orthesen zur Immobilisierung WS-Orthesen zur Immobilisierung LWS/BWS 00 EK + 20 % + AZ á 0,83 /Min Bruchbänder Bruchbänder, einseitig 00 96,90 1 / Bruchbänder, doppelseitig ,50 1 / Bruchbänder für Kinder, einseitig 00 63,24 1 / Bruchbänder für Kinder, doppelseitig 00 78,57 1 / Nabelbruchbänder Nabelbruchbänder 00 79,99 1 / Nabelbruchbänder für Kinder 00 49,00 1 / 2 Seite 78 von 111

79 Suspensorien Suspensorien 00 20,98 1 / Wasserbruchsuspensorien 00 52,18 1 / Depotabschläge Abschlag vom Vertragspreis bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer konfektionierten Orthese % 1 / 2 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 79 von 111

80 Verw.-Kennzeichen Genehmigungspflicht Orthesen - Versorgungsbereich 23G oder 23G3 Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt Individuell angefertigte Hüftgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (HO) Hüftgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus Leder (HO) Hüftgelenkorthesen aus Leder in geschlossener/schalenartiger Bauweise 00 KV 2 X Hüftgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (HO) Hüftgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in geschlossener/schalenartiger Bauweise 00 KV 2 X Individuell angefertigte Hüftgelenkorthesen zur Führung und Korrektur bei Kindern Hüftgelenkspreizorthesen (HO) Spreizspirale nach Baehler 00 KV 2 X Spreizschiene nach Forrester Brown 00 KV 2 X Lörracher Spreizschiene 00 KV 2 X Hüftorthese nach Fettweis 00 KV 2 X Hüftspreizapparat nach Scherrer Baehler 00 KV 2 X MFO Multifunktionelle Hüftorthese nach Baehler 00 KV 2 X Seite 80 von 111

81 Individuell angefertigte Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung (KAFO) Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus Leder (KAFO) Beinorthesen aus Leder in geschlossener Bauweise 00 KV 2 X Beinorthesen aus Leder in Schienen-Schellenbauweise 00 KV 2 X Beinorthesen aus Leder in kombinierter Bauweise 00 KV 2 X Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus FVW (KAFO) inkl. Testorthese bei Bedarf; In dem Vertragspreis sind neben den im Hilfsmittelverzeichnis beschriebenen Konstruktionsmerkmalen folgende Zusätze enthalten: , , bei Lagerungsorthesen Beinorthesen aus FVW in geschlossener Bauweise ,33 2 X Beinorthesen aus FVW in Schienen-Schellenbauweise ,33 2 X Beinorthesen aus FVW in Rahmenbauweise ,33 2 X Beinorthesen aus FVW in kombinierter Bauweise ,33 2 X Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (KAFO) Beinorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in geschlossener Bauweise Diese Beinorthese ist eine Fuß-Unterschenkel-Oberschenkel umschließende, z.t. gefensterte Konstruktion. Zur Lagerung des ganzen Beines. Das Orthesensystem besteht aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen. Die Verschlussart ist dem Gebrauchszweck entsprechend und ist meist in Form einer Schnürung oder eines Klettverschlusses. Die Länge dieser Orthese reicht, je nach Indikation und Schweregrad der Funktionseinschränkung, vom Fuß bis zum Oberschenkel (bis zum Trochanter Major), wobei der Fuß schaftartig gefasst wird. Die Ausführung ist ohne Gelenk. Werden Gelenke benötigt, sind diese mit den entsprechenden Zusatzpositionen anzusetzen ,00 2 X Seite 81 von 111

82 Beinorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in Schienen-Schellenbauweise 00 KV 2 X Beinorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in Rahmenbauweise 00 KV 2 X Beinorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in kombinierter Bauweise 00 KV 2 X Individuell angefertigte Bein-/Hüftgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung (HKAFO) Bein-/Hüftgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus Leder (HKAFO) Bein-/Hüftgelenkorthesen aus Leder in geschlossener Bauweise 00 KV 2 X Bein-/Hüftgelenkorthesen aus Leder in Schienen-Schellenbauweise 00 KV 2 X Bein-/Hüftgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus FVW (HKAFO) Bein-/Hüftgelenkorthesen aus FVW in geschlossener Bauweise 00 KV 2 X Bein-/Hüftgelenkorthesen aus FVW in Schienen-Schellenbauweise 00 KV 2 X Bein-/Hüftgelenkorthesen aus FVW in Rahmenbauweise 00 KV 2 X Bein-/Hüftgelenkorthesen aus FVW in kombinierter Bauweise 00 KV 2 X Seite 82 von 111

83 Bein-/Hüftgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (HKAFO) Bein-/Hüftgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in geschlossener Bauweise Diese Beinorthese ist eine Fuß-Unterschenkel-Oberschenkel-Hüft- bzw. Becken umschließende, z.t. gefensterte Konstruktion. Das Orthesensystem besteht aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen. Die Verschlussart ist dem Gebrauchszweck entsprechend und ist meist in Form einer Schnürung oder eines Klettverschlusses. Die Länge dieser Orthese reicht, je nach Indikation und Schweregrad der Funktionseinschränkung, vom Unterschenkel (knapp über dem äußeren Knöchel) bis zum Oberschenkel (bis zum Trochanter Major), Beckenfassung und Fuß. Die Ausführung ist ohne Gelenk. Werden Gelenke benötigt, sind diese mit den entsprechenden Zusatzpositionen anzusetzen. Bein-/Hüftgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in Schienen- Schellenbauweise Bein-/Hüftgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in Rahmenbauweise Bein-/Hüftgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen in kombinierter Bauweise ,00 2 X 00 KV 2 X 00 KV 2 X 00 KV 2 X Individuell angefertigte Handgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (WHO) Handgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus Leder (WHO) Palmare Handgelenkorthesen aus Leder 00 KV 2 X Dorsale Handgelenkorthesen aus Leder 00 KV 2 X Seite 83 von 111

84 Handgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus FVW (WHO) Palmare Handgelenkorthesen aus FVW 00 KV 2 X Dorsale Handgelenkorthesen aus FVW 00 KV 2 X Handgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (WHO) Palmare Handgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen Diese Handgelenkorthese ist eine Unterarm-Handgelenk-Mittelhand umgreifende oder schalenartige, z.t. gefensterte, Konstruktion. Das Orthesensystem besteht aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen, ggf. mit medialen, lateralen, sowie palmaren oder dorsalen Verstärkungen aus Kunststoff oder Metall, welche eine absolute Immobilisierung in therapeutisch gewünschter Stellung ermöglichen. Die Verschlussart ist dem Gebrauchszweck entsprechend und ist meist in Form einer Schnürung oder eines Klettverschlusses. Die Länge dieser Orthese reicht, je nach Indikation und Schweregrad der Funktionseinschränkung, von der Mittelhand bis Mitte Unterarm. Die Ausführung ist ohne Gelenk. Werden Gelenke benötigt, sind diese mit den entsprechenden Zusatzpositionen anzusetzen ,00 2 X Dorsale Handgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Hand-/Fingerorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur mit Fingerauflage (WHFO) Hand-/Fingerorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, mit Fingerauflage aus FVW (WHFO) Hand-/Fingerorthesen mit Fingerauflage, aus FVW 00 KV 2 X Seite 84 von 111

85 Hand-/Fingerorthesen z. Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung o. Korrektur, mit Fingerauflage aus thermoplast. verformb. Kunststoffen (WHFO) Hand-/Fingerorthesen mit Fingerauflage, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen Diese Handgelenkorthese ist eine Unterarm-Handgelenk-Mittelhand-Finger umgreifende oder schalenartige, z.t. gefensterte Konstruktion. Das Orthesensystem besteht aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen, ggf. mit medialen, lateralen sowie palmaren oder dorsalen Verstärkungen aus Kunststoff oder Metall, welche eine absolute Immobilisierung in therapeutisch gewünschter Stellung ermöglichen. Die Verschlussart ist dem Gebrauchszweck entsprechend und ist meist in Form einer Schnürung oder eines Klettverschlusses. Die Länge dieser Orthese reicht, je nach Indikation und Schweregrad der Funktionseinschränkung, von den Fingern über die Mittelhand bis Mitte Unterarm. Die Ausführung ist ohne Gelenk. Werden Gelenke benötigt, sind diese mit den entsprechenden Zusatzpositionen anzusetzen ,00 2 X Individuell angefertigte Hand-/Daumenorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur mit Daumenführung (HFO) Hand-/Daumenorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, mit Daumenführung aus Leder (HFO) Hand-/Daumenorthesen mit Daumenführung, aus Leder 00 KV 2 X Hand-/Daumenorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, mit Daumenführung aus FVW (HFO) Hand-/Daumenorthesen mit Daumenführung, aus FVW 00 KV 2 X Hand-/Daumenorthesen z. Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung o. Korrektur, mit Daumenführung aus thermoplast. verformb. Kunststoffen (HFO) Hand-/Daumenorthesen mit Daumenführung, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 00 KV 2 X Seite 85 von 111

86 Individuell angefertigte Hand-/Fingerorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung o. Korrektur mit Fingerauflage u. Daumenführung (WHFO) Hand-/Fingerorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur mit Fingerauflage und Daumenführung aus FVW (WHFO) Hand-/Fingerorthesen mit Fingerauflage und Daumenführung, aus FVW 00 KV 2 X Hand-/Fingerorthese z. Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung/Korrektur m. Fingerauflage/Daumenführung, aus thermopl. verformb. Kunstst. (WHFO) Hand-/Fingerorthesen mit Fingerauflage und Daumenführung, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Daumenorthesen zur Immobilisierung, Stützung, Korrektur, Funktionssicherung (FO) Daumenorthesen zur Immobilisierung, Stützung, Korrektur, Funktionssicherung, aus FVW (FO) Daumenorthesen aus FVW 00 KV 2 X Daumenorthesen zur Immobilisierung, Stützung, Korrektur, Funktionssicherung, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (FO) Daumenorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Fingerorthesen zur Immobilisierung, Stützung, Korrektur, Funktionssicherung (FO) Fingerorthesen zur Immobilisierung, Stützung, Korrektur, Funktionssicherung (FO) Fingerorthesen 00 KV 2 X Seite 86 von 111

87 Individuell angefertigte Finger-/Hand-/Handgelenkorthesen zur Redression (WHFO) Finger-/Hand-/Handgelenkorthesen zur Redression (WHFO) Finger-/Hand-/Handgelenkorthesen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Hand-/Finger-/Daumenorthesen zur Redression (HFO) Hand-/Finger-/Daumenorthesen zur Redression (HFO) Hand-/Finger-/Daumenorthesen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Finger-/Daumenorthesen zur Redression (FO) Finger-/Daumenorthesen zur Redression Hand-/Finger-/Daumenorthesen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Ellenbogengelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (EO) Ellenbogengelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus Leder (EO) Ellenbogengelenkorthesen aus Leder 00 KV 2 X Ellenbogengelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus FVW (EO) Ellenbogengelenkorthesen aus FVW 00 KV 2 X Ellenbogengelenkorthesen z. Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung o. Redression, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (EO) Ellenbogengelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 00 KV 2 X Seite 87 von 111

88 Individuell angefertigte Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (EO) Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus Leder (EO) Ellenbogenorthesen aus Leder 00 KV 2 X Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus FVW (EO) Ellenbogenorthesen aus FVW 00 KV 2 X Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (EO) Ellenbogenorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe, zur Funktionssicherung, Fixierung (SO) Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe, zur Funktionssicherung, Fixierung (SO) Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe 00 KV 2 X Individuell angefertigte Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe und Oberarmfassung, zur Funktionssicherung, Fixierung, Immobilisierung (SO) Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe und Oberarmfassung, zur Funktionssicherung, Fixierung, Immobilisierung (SO) Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe und Oberarmfassung 00 KV 2 X Seite 88 von 111

89 Individuell angefertigte Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe, Oberarmfassung, Unterarmfassung und Rumpfabstützung, zur Immobilisierung (SEO) Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe, Oberarmfassung, Unterarmfassung und Rumpfabstützung, zur Immobilisierung (SEO) Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe, Oberarmfassung, Unterarmfassung und Rumpfabstützung 00 KV 2 X Individuell angefertigte Schultergelenkorthesen mit Armschale/Schlaufe zur Führung, Entlastung Schultergelenkorthesen mit Armschale/Schlaufe, zur Führung, Entlastung (SEO) Schultergelenkorthesen mit Armschale/Schlaufe 00 KV 2 X Individuell angefertigte Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression Armorthese z. Funkt.-sicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung/Redression (hand-, ellenbogen-, schultergelenkübergreifend, Rumpfabstütz.) (SEWHO) Armorthesen (hand-, ellenbogengelenk- und schultergelenkübergreifend, mit Rumpfabstützung) Armorthesen z. Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung o. Redression (hand-, ellenbogengelenk- u. schultergelenkübergreifend) (SEWHO) 00 KV 2 X Armorthesen (hand-, ellenbogengelenk- und schultergelenkübergreifend) 00 KV 2 X Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (hand-, ellenbogengelenkübergreifend) (EWHO) Armorthesen (hand-, ellenbogengelenkübergreifend) 00 KV 2 X Seite 89 von 111

90 Individuell angefertigte Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (SEO) Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (ellenbogengelenk- und schultergelenkübergreifend) (SEO) Armorthesen (ellenbogengelenk- und schultergelenkübergreifend) 00 KV 2 X Individuell angefertigte Armsegmentorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (unterarm- und handgelenkübergreifend) (WHO) Armsegmentorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (unterarm- und handgelenkübergreifend) (WHO) Armsegmentorthesen (unterarm- und handgelenkübergreifend) 00 KV 2 X Individuell angefertigte Armsegmentorthesen z. Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (unterarm-, handgelenk- u. ellenbogengelenkübergreifend) (EWO) Armsegmentorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (unterarm-, handgelenk- und ellenbogengelenkübergreifend) (EWO) Armsegmentorthesen (unterarm- handgelenk- und ellenbogengelenkübergreifend) Diese Armorthese ist eine Hand-Unterarm-Ellenbogengelenk übergreifende, z.t. gefensterte Konstruktion. Das Orthesensystem besteht aus thermoplastischen Kunststoffen. Durch die Ellenbogengelenkfassung wird zusätzlich eine Unterarmrotation verhindert. Die Verschlussart ist dem Gebrauchszweck entsprechend und ist meist in Form von Klettverschlüssen und Gurtsystemen. Die Ausführung ist ohne Gelenk. Werden Gelenke benötigt, sind diese mit den entsprechenden Zusatzpositionen anzusetzen ,40 2 X Seite 90 von 111

91 Individuell angefertigte Armsegmentorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (SEO) Armsegmentorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (unterarm-, ellenbogen-, oberarm- und schultergelenkübergreifend) (SEO) Armsegmentorthesen 00 KV 2 X Individuell gefertigte Beckenringorthesen zur Stabilisierung (SIO) Beckenringorthesen zur Stabilisierung (SIO) Beckenringorthesen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Halswirbelsäulenorthesen zur Immobilisierung, Fixierung, Korrektur der HWS (CO) Halswirbelsäulenorthesen zur Teilfixierung, aus Schaumstoff (CO) Halswirbelsäulenorthesen aus Schaumstoff 00 KV 2 X Halswirbelsäulenorthesen aus thermoplastischem Schaumstoff 00 KV 2 X Halswirbelsäulenorthesen zur Teilfixierung, aus flexiblem Kunststoff (CO) Halswirbelsäulenorthesen aus flexiblem Kunststoff 00 KV 2 X Halswirbelsäulenorthesen zur Fixierung und Teilentlastung, aus thermoplastischem Kunststoff (CO) Halswirbelsäulenorthesen aus thermoplastischem Kunststoff 00 KV 2 X Halswirbelsäulenorthesen zur Immobilisierung und Korrektur, mit Schulterabstützung, aus thermoplastischem Kunststoff (CTO) Halswirbelsäulenorthesen mit Schulterabstützung, aus thermoplastischem Kunststoff 00 KV 2 X Seite 91 von 111

92 Halswirbelsäulenorthesen zur Immobilisierung und Korrektur, mit Schulter- und Rumpfabstützung, aus thermoplastischem Kunststoff (CTO) Halswirbelsäulenorthesen mit Schulter- und Rumpfabstützung, aus thermoplastischem Kunststoff 00 KV 2 X Individuell gefertigte Brustwirbelsäulenorthesen zur Korrektur Brustwirbelsäulen-/Thorax-Orthesen bei Kielbrust/Hühnerbrust (Thoraxgibbus) Brustwirbelsäulen-/Thorax-Orthesen bei Kielbrust 00 KV 2 X Brustwirbelsäulen-/Thorax-Orthesen bei Hühnerbrust 00 KV 2 X Geradehalter Geradehalter 00 KV 2 X Individuell gefertigte LWS-Orthesen zur Korrektur und/oder Entlastung (LSO) LWS-Orthesen zur Korrektur und/oder Entlastung (LSO) LWS-Orthesen 00 KV 2 X Individuell angefertigte Wirbelsäulenorthesen zur Fixierung/Teilfixierung (TLSO) Kreuzstützmieder Kreuzstützmieder mit festen Stäben Herstellung in eigener Werkstatt keine Fremdfertigungen ,95 2 X Kreuzstützmieder mit kleinem Rahmen 00 KV 2 X Lindemann-Mieder Herstellung in eigener Werkstatt keine Fremdfertigungen ,96 2 X Stabgitter-Bandagen 00 KV 2 X Seite 92 von 111

93 Flexionskorsett Flexionskorsette als Raney-Jackett 00 KV 2 X Flexionskorsette als 2-Schalen-Korsett 00 KV 2 X Überbrückungsmieder Überbrückungsmieder nach Hohmann ,79 2 X Überbrückungsmieder als Lumbosacralorthese aus Kunststoff 00 KV 2 X Hyperextensionsorthesen Hyperextensionsorthesen als 3-Punkt-Korsett 00 KV 2 X Hyperextensionsorthesen als Jewett-Brace 00 KV 2 X Hyperextensionsorthesen als Baron-Seitz-Korsett 00 KV 2 X Rahmenstützkorsett Rahmenstützkorsette ,63 2 X Rahmenstützkorsette aus Kunststoff ,63 2 X Rahmenstützkorsette als Taylor-Brace 00 KV 2 X Individuell angefertigte Wirbelsäulenorthesen zur Korrektur (TLSO) Reklinationsorthesen (TLSO) Reklinationsorthesen als Becker-Korsett 00 KV 2 X Reklinationsorthesen als Becker-Gschwendter-Korsett 00 KV 2 X Reklinationsorthesen nach Hohmann 00 KV 2 X Reklinationsorthesen als Hepp-Korsett 00 KV 2 X Reklinationsorthesen als Münsteraner-Kyphose-Orthese 00 KV 2 X Reklinationsorthesen als 4-Punkte-Korsett nach Zielke-Nusser-Gschwendt 00 KV 2 X Seite 93 von 111

94 Skolioseorthesen (TLSO) (CTLSO) Skolioseorthesen als Boston-Korsett ,07 2 X Skolioseorthesen als Cuxhaven-Korsett 00 KV 2 X Skolioseorthesen als Charleston-Bending-Brace 00 KV 2 X Skolioseorthesen als Cheneau-Korsett ,07 2 X Skolioseorthesen als CBW-Korsett ,07 2 X Skolioseorthesen als Stagnara-Korsett 00 KV 2 X Skolioseorthesen als Milwaukee-Korsett bei Skoliose 00 KV 2 X Skolioseorthesen als RSC-Orthese Rigo-System-Cheneau 00 KV 2 X Bruchbänder Maßgefertigte Bruchbänder, einseitig; BruchbänderHerstellung in eigener Werkstatt keine Fremdanfertigung 00 KV Maßgefertigte Bruchbänder, einseitig; das Bruchband ist nach Maß bestellt ,65 1 / Maßgefertigte Bruchbänder, doppelseitig; BruchbänderHerstellung in eigener Werkstatt keine Fremdanfertigung 00 KV Maßgefertigte Bruchbänder, doppelseitig; das Bruchband ist nach Maß bestellt ,96 1 / Zusätze für Bruchbänder 00 KV Nabelbruchbänder Maßgefertigte Nabelbruchbänder 00 KV Seite 94 von 111

95 Ganzkörperorthesen zur Funktionssicherung und/oder Mobilisierung Reziproke Gehorthesen 00 KV 2 X Gehapparate 00 KV 2 X Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz KV = Kostenvoranschlag * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 95 von 111

96 Genehmigungspflicht Verw.-Kennzeichen Kopfschutzhelme - Versorgungsbereich 99A Positionsnummer * Bezeichnung Preis in netto MwSt NN (geplante Produktart: Kopfschutzbandagen / -helme) NN (geplante Produktart: Kopfschutzbandagen / -helme) NN (geplante Produktart: Kopfschutzbandagen / -helme) 00 Listen-VK 15 % Rabatt + 74,70 Listen-VK 15 % Rabatt + 74,70 Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz KV = Kostenvoranschlag * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 96 von 111

97 Zusätze / Reparaturen / Abrechnungspositionen für Orthesen Fußbügel ohne Gelenk Fußbügel gerade 01, 12 EK+20% Fußbügel gegabelt 01, 12 EK+20% Fußgelenkkonstruktionen Fußbügel Fußbügel mit Knöchelgelenken 01, 12 EK+20% Fußgelenkkonstruktionen Schuhbügel Schuhbügel mit Gelenken 01, 12 EK+20% Gehbügel Gehbügel für Entlastungsorthesen 01, 12 EK+20% Fußbügel mit Feder Fußbügel mit Gelenken und Fußhebermechanismus 01, 12 EK+20% Schuhbügel mit Feder Schuhbügel mit Gelenken und Fußhebermechanismus 01, 12 EK+20% Fußbügel mit Quengeleinrichtung Fußbügel mit Quengeleinrichtung (statisch) 01, 12 EK+20% Seite 97 von 111

98 Fußgelenkkonstruktionen Systemschuhbügel mit Teleskop Systemschuhbügel mit Teleskop und Gelenkbuchse 01, 12 EK+20% Systemknöchelgelenke Systemknöchelgelenke 01, 12 EK+20% Systemfußbügel Systemfußbügel 01, 12 EK+20% Systemschuhbügel Systemschuhbügel 01, 12 EK+20% Kniegelenkkonstruktionen Knieschienen ohne Gelenk 01, 12 EK+20% Kniegelenkkonstruktionen (monozentrisch) Kniegelenkschienen, monozentrisch, frei beweglich 01, 12 EK+20% Kniegelenkschienen, monozentrisch, mit Schweizer Sperre 01, 12 EK+20% Kniegelenkschienen, monozentrisch, mit Fallschlosssperre 01, 12 EK+20% Kniegelenkschienen, monozentrisch, mit elektromechanischer Sperre 01, 12 EK+20% Seite 98 von 111

99 Kniegelenkkonstruktionen (polyzentrisch) Kniegelenkschienen, polyzentrisch 01, 12 EK+20% Kniegelenkschienen, polyzentrisch, mit Zahnsegment 01, 12 EK+20% Kniegelenkschienen, polyzentrisch, mit Zahnsegment, einstellbar 01, 12 EK+20% Kniegelenkkonstruktionen mit automatischer Kniegelenksperre, mechanisch Kniegelenkkonstruktionen mit automatischer Kniegelenksperre, mechanisch 01, 12 EK+20% Kniegelenkkonstruktionen mit automatischer Kniegelenksperre, elektromechanisch Kniegelenkkonstruktionen mit automatischer Kniegelenksperre, elektromechanisch 01, 12 EK+20% Kniegelenkkonstruktionen mit Quengeleinrichtung Kniegelenkschienen mit Quengeleinrichtung (statisch) 01, 12 EK+20% Kniegelenkkonstruktionen, Systemkniegelenke (monozentrisch) Systemkniegelenke, monozentrisch, frei beweglich 01, 12 EK+20% Systemkniegelenke, monozentrisch, mit Schweizer Sperre 01, 12 EK+20% Systemkniegelenke, monozentrisch, mit Fallschlosssperre 01, 12 EK+20% Systemkniegelenke, monozentrisch, mit elektromechanischer Sperre 01, 12 EK+20% Seite 99 von 111

100 Kniegelenkkonstruktionen, Systemkniegelenke (polyzentrisch) Systemkniegelenke, polyzentrisch 01, 12 EK+20% Systemkniegelenke, polyzentrisch, mit Zahnsegment 01, 12 EK+20% Systemkniegelenke, polyzentrisch, mit Zahnsegment, einstellbar 01, 12 EK+20% Hüftgelenkkonstruktionen (Gelenkschienen) Hüftgelenkschienen 01, 12 EK+20% Hüftgelenkschienen sperrbar 01, 12 EK+20% Hüftgelenkschienen mit Abduktionsgelenk 01, 12 EK+20% Hüftgelenkschienen sperrbar mit Abduktionsgelenk 01, 12 EK+20% System-Hüftgelenkkonstruktionen Systemhüftgelenke 01, 12 EK+20% Systemhüftgelenke sperrbar 01, 12 EK+20% Systemhüftgelenke mit Abduktionsgelenk 01, 12 EK+20% Systemhüftgelenke sperrbar mit Abduktionsgelenk 01, 12 EK+20% Hüftgelenkkonstruktionen mit Quengeleinrichtung Hüftgelenkschienen mit Quengeleinrichtung (statisch) 01, 12 EK+20% Armgelenkkonstruktionen (monozentrisch) Ellenbogengelenkschienen, monozentrisch 01, 12 EK+20% Ellenbogengelenkschienen, monozentrisch, sperrbar 01, 12 EK+20% Ellenbogengelenkschienen, monozentrisch, definierbar 01, 12 EK+20% Seite 100 von 111

101 Armgelenkkonstruktionen (polyzentrisch) Ellenbogengelenkschienen, polyzentrisch 01, 12 EK+20% Armgelenkkonstruktionen mit Quengeleinrichtung Ellenbogengelenkschienen mit Quengeleinrichtung (statisch) 01, 12 EK+20% Systemverlängerungsteile Systemverlängerungsteile 01, 12 EK+20% Abrechnungspositionen für Zubehör 01, 12 KV Abrechnungspositionen für Verbrauchsmaterialien 00 KV Abrechnungspositionen für Zusätze/Zuschläge (müssen explizit ärztlich verordnet und begründet sein) Extensionsgamaschen für Beinorthesen 01, 12 EK+20% Tuberaufsitz am Oberschenkelschaft 01, , Verkürzungsausgleich bis 3 cm 05 87,30 2 X Verkürzungsausgleich je weitere 1 cm 05 29,10 2 X Oberschenkelfassung an Fußkorrekturorthesen 01, 12 EK+20% Im Schaftsystem integriertes Gelenk (Ferrari) 01, 12 EK+20% Fußteil als Einlage aus Aluminium oder Stahl an der Bein- oder Fußorthese 01, 12 EK+20% Fußteil als Einlage aus FVW an der Bein- oder Fußorthese 01, 12 EK+20% Fußteil als Einlage aus thermoplastisch verformbaren Kunststoff an der Bein- oder Fußorthese 01, 12 EK+20% Fußteil als Sandale aus Leder an der Bein- oder Fußorthese 01, 12 EK+20% Seite 101 von 111

102 Fußteil als Sandale aus FVW an der Bein- oder Fußorthese 01, 12 EK+20% Fußteil als Sandale aus thermoplastisch verformbaren Kunststoff an der Bein- oder Fußorthese 01, 12 EK+20% Kniekappe mit vier Riemen 01, 12 EK+20% Kniegummizug 01, 12 EK+20% Fußgummizug 01, 12 EK+20% Getriebenes Sitzband am Beinstützapparat 01, 12 EK+20% Hosenschutzpolster an der Oberschenkelhülse aus Leder 01, 12 EK+20% contralateraler Schuhausgleich 01, 12 58, lange Fußsohle in Carbontechnik-Vorfuß rigide 01, 12 75, Mehraufwand Einbau Carbonfeder 01, , Detailbettung der Zehen 01, 12 52, Fuß Innen- oder Außenranderhöhung/Verbreiterung (nur bei dynamischen Orthesen) zum Niveauausgleich bei einer nicht korrigierbaren Fußfehlstellung über 0,5 cm (bis 0,5 cm ist diese in der Grundposition enthalten) Ad-/Abduktionskorrektur im Vorfuß (nur bei Diagnose: intraartikuläre Fehlstellungen im USG oder achsabweichende Fehlstellung im Großzehengrundgelenk z.b. Hallux valgus, Sichelfuß, Klumpfuß, massiver Knickfuß; ausgeführt als mediale oder laterale Verlängerung der Fußführung) zirkulärer Weichwandliner Fuß/Unterschenkel (separater fußumgreifender Innenschaft aus PE-Schaum mit Lasche in einem geschlossenen Orthesensystem) Fußgelenkübergreifende Fehlstellungskorrektur (Kontraktionen und schwer korrigierbare Achsfehlstellung im USG in Verbindung mit hohem Dehnungswiderstand bei Korrektur) 01, 12 87,30 01, 12 46,56 01, ,53 01, , Patellaeinbettung/gelenkübergreifende Kondylenbettung 01, ,90 Seite 102 von 111

103 ventrale Unterschenkelführung integriert (Partielle rigide zirkuläre Führung der Orthese (Tibiaplateau), Mehraufwand zusätzliche geschlossene Anlage und Anprobe an AFO, KAFO, HAKAFO HAKAFO (Material in Grundposition enthalten)) 01, , ventrale Unterschenkelführung Klappe (Diese Position kann z. B. bei anatomisch bedingten Maßdifferenzen, welche das Anziehen des Hilfsmittels erschweren, bei Weichteilüberschüssen, bei notwendiger zirkulärer Fassung, 01, ,10 zur Vermeidung von partiellen Druckspitzen angesetzt werden und beinhaltet eine Öffnungsfunktion mit einer Klappe (zweiter Guss für Klappe und Klappenfunktion mit Befestigung) an AFO, KAFO, HAKAFO, (Material in Grundposition enthalten )) verwindungstabiles Verschlusssystem zur zirkulären Fixation inkl. Material und Verschluss 01, , hohe OS-Hülsenführung mit Beckenanlage 01, , flexibler Hülsenrand am Fußteil 01, , flexibler Hülsenrand an der Unterschenkelhülse 01, , flexibler Hülsenrand an der Oberschenkelhülse 01, , halbelastisches Gußverfahren 01, , Mehrarbeit für Verlängerungssystem zur Wachstumsanpassung (ohne Schienen) 01, , limitierter Gelenkanschlag pro Gelenk diese Position kann ausschließlich dann angesetzt werden, wenn mit Bewegungslimitierung 01, 12 ein handwerklicher Mehraufwand (Feilen, Schweißen. Löten etc.) verbunden ist. Das Ansetzten 58,20 der Position ist Abhängig vom Modell des Gelenkes Eingußanker für Systemgelenk 01, 12 46, Angewalkte Schulterwölbung zum Hülsenapparat für Ober- und Unterarm 01, 12 EK+20% Überbrückende Lumbalpelotte bei LWS-Orthesen 01, 12 EK+20% Korrekturzügel an Wirbelsäulenorthesen 01, 12 EK+20% Seite 103 von 111

104 Thorakalbügel 01, 12 EK+20% Thorakalspange 01, 12 EK+20% Halsring zum Kyphose-Korsett 01, 12 EK+20% Zusätzliche Kopfabstützung für HWS-Orthesen 01, 12 EK+20% Craniale Verlängerung mit Stirnband 01, 12 EK+20% Verstärkungsband, zusätzlich 01, 12 EK+20% Einfacher Traggurt über eine Schulter mit Befestigungsteilen am Stützapparat 01, 12 EK+20% Einfacher Traggurt über beide Schultern mit Befestigungsteilen am Stützapparat 01, 12 EK+20% Weicher Leibgurt mit Trochanterriemen und Befestigungsteilen am Stützapparat 01, 12 EK+20% Gleitunterlage für eine Schulter 01, 12 EK+20% Unterfütterung eines Schultergurtes 01, 12 EK+20% Eine Schiene mit Leder bekleiden 01, 12 EK+20% Seite 104 von 111

105 Reparaturen sind bis zu einem Nettobetrag von 150 zzgl. MwSt. genehmigungsfrei, wenn die Nettoreparaturkosten 70 % des Nettovertragspreises für eine neue Orthese nicht übersteigen Reparaturen sind bis zu einem Nettobetrag von 150 zzgl. MwSt. genehmigungsfrei, wenn die Nettoreparaturkosten 70 % des Nettovertragspreises für eine neue Orthese nicht übersteigen Abrechnungspositionen für Reparaturen Reparatur an der Vor- und Mittelfußorthese Reparatur an der Sprunggelenkorthese Reparatur an der Fußorthese Reparatur an der Knieorthese Reparatur an der Hüftorthese Reparatur an der Beinorthese Reparatur an der Handorthese Reparatur an der Ellenbogenorthese Reparatur an der Schulterorthese Reparatur an der Armorthese Reparatur an der Beckenorthese Reparatur an der HWS-Orthese 01 EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) Seite 105 von 111

106 Reparaturen sind bis zu einem Nettobetrag von 150 zzgl. MwSt. genehmigungsfrei, wenn die Nettoreparaturkosten 70 % des Nettovertragspreises für eine neue Orthese nicht Reparatur an der BWS-Orthese Reparatur an der LWS-Orthese Reparatur an der WS-Orthese Reparatur an der Ganzkörperorthese Sonstige Reparaturen an Orthesen 01 EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) EK+35%+AZ (Std. 54,50 ) Abrechnungspositionen für Wartungen 14 KV 1 X Seite 106 von 111

107 analog Grundposition Depotabschläge Abschlag bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer Bandage % 1 / Abschlag bei zulässiger Depotversorgung (vgl. Anlage 1) mit einer konfektionierten Orthese % 1 / 2 Arbeitszeiten / Hausbesuch Arbeitszeit pro Minute exkl. 19 % MwSt. (ausgenommen Reparaturen) 0, Arbeitszeit pro Minute exkl. 7 % MwSt. (ausgenommen Reparaturen) 0, Arbeitszeit pro Minute exkl. 19 % MwSt. (ausgenommen Reparaturen) 0, Arbeitszeit pro Minute exkl. 7 % MwSt. (ausgenommen Reparaturen) 0, Hausbesuch (wenn ärztlich verordnet) (ausgenommen Reparaturen) 30,00 1 / Arbeitszeit pro Minute exkl. 19 % MwSt. (ausgenommen Reparaturen) 0, Arbeitszeit pro Minute exkl. 7 % MwSt. (ausgenommen Reparaturen) 0, Arbeitszeit pro Minute exkl. 19 % MwSt. (ausgenommen Reparaturen) 0, Arbeitszeit pro Minute exkl. 7 % MwSt. (ausgenommen Reparaturen) 0,97 2 analog Grundposition Mehrwertsteuer: 1 = voller MwSt.-Satz, 2 = ermäßigter MwSt.-Satz KV = Kostenvoranschlag * Die fehlenden Ziffern bei den Produktarten sind durch die letzten drei Ziffern des jeweiligen Produkts zu ergänzen. Seite 107 von 111

108 Hinweise zur Abrechnung über Datenträger (DTA): Für die Abrechnung über 302 SGB V (DTA) sind die Richtlinien nach 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die zugehörigen Technischen Anlagen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Besonders hervorzuheben sind hier folgende Punkte: 1. Die Abrechnung ist monatlich zu erstellen. Es sind die 10-stelligen Hilfsmittelnummern des jeweiligen Einzelproduktes zu verwenden. 2. Die Positionen dieses Vertrages sind mit dem Abrechnungscode/Tarifkennzeichen anzuliefern. 3. Auf den Urbelegen (z. B. Verordnung) sind die Rechnungs- und Belegnummer zur Kennzeichnung aufzudrucken. Das Anbringen von Aufklebern ist nicht zugelassen. 4. Im Fall einer Versorgung, zu welcher der Versicherte auf eigenen Wunsch gemäß 7 Abs. 4 des Vertrages Mehrkosten trägt, hat der Leistungserbringer bei der Abrechnung abweichend von dem jeweils in der Anlagen 2a vereinbarten Verwendungskennzeichen das Kennzeichen 06 für die höherwertige Versorgung anzugeben. Zudem ist bei der Abrechnung die 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer des tatsächlich abgegebenen Hilfsmittels anzugeben. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7 oder 19%). Es besteht Einigkeit darüber, dass bei Krankenhausentlassungsversorgungen die Versorgung der Versicherten auch mit einer nach dem Versorgungsbeginn ausgestellten Verordnung begonnen werden kann. Die Vergütung beginnt in diesen Fällen frühestens mit dem Tag der Entlassung. 3 Kündigung Diese Vergütungsvereinbarung kann unabhängig vom Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, erstmals zum , schriftlich gekündigt werden. Seite 108 von 111

109 Anlage 3 zum Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen durch Meisterbetriebe des Orthopädietechnikerhandwerks bzw. Dipl.-Ing. für Orthopädie- und Rehatechnik mit der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik Vordruck Muster 16 Vorderseite Rückseite Seite 109 von 111

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