INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN

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Transkript:

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren: www.akstmk.at

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF Mag. a Bernadette Pöcheim Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Abeiterkammer Steiermark Mag. a Birgit Klöckl Referentin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeiterkammer Steiermark Graz, am 18. Jänner 2018

Kinderbetreuungsgeld Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen Bezug der Familienbeihilfe Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Österreich (Hauptwohnsitz) Durchführung + Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (neu: bis 18.Lm, sonst Reduktion KBG) Der getrennt lebende Elternteil muss Obsorge berechtigt sein und die Familienbeihilfe selbst beziehen Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr

Versicherungsschutz Während des Bezuges krankenversichert Kostenlose Mitversicherung Ehemann (Lebensgefährte) 10 Monate gemeinsamer Hauptwohnsitz Die ersten 4 Jahre nach Geburt eines Kindes gelten in der Pensionsversicherung als Kindererziehungszeiten (monatlich mit 1.776,70 Euro bewertet). Bei einem weiteren Kind beginnen die PV-Zeiten neu zu laufen.

Kinderbetreuungsgeld 2 Systeme KBG-Konto ->Neu für Geburten ab 1.3.2017 einkommensabhängiges KBG

Die Wahl der Variante ist bei erstmaliger Antragstellung zu treffen und bindet auch den zweiten Elternteil! Für Geburten ab 1.3.2017: Spätere Änderung (Konto oder ea KBG) nur innerhalb von 14 Tagen ab Erstantrag möglich!

Kinderbetreuungsgeld-Konto 15.449,28 1. Elternteil max. 12.366,20 2. Elternteil vorbehalten 3.083,08

KBG-KONTO für Geburten ab 1.3.2017 Inanspruchnahme 1 Elternteil Gesamtbetrag ca. 12.366,20 (flexibel vom 12.Lm bis 28.Lm = mind. 365 und max. 851 Tage) KBG 1 ET mtl. ca. 508,20 2.Geb. 18. Lm. KBG 1 ET mtl. ca. 687,00 KBG 1 ET mtl. ca. 1.016,40 1.Geb. Spätere Änderung der Anspruchsdauer einmal pro Kind auf Antrag bis spätestens 91 Tage vor Ablauf. 8

KBG-KONTO für Geburten ab 1.3.2017 Inanspruchnahme beide Elternteile Gesamtbetrag ca. 15.449,28 (flexibel bis 35. Lm = max. 1063 Tage) - davon 3.083,08 Euro unübertragbar für 2. ET 19. Lm 2.Geb. KBG mtl. ca. 643,80 KBG mtl. ca. 813,60 12. Lm 15.Lm Andere ET 4 Monate, mind. 2 Monate 15. Lm Andere ET 5 Monate Mind. 2 Monate 19. Lm KBG mtl. ca. 1.016,40 Andere ET 3 Mo, mind. 2 Mo

mind. 2 Monate (61 Tage) Allgemeine Bestimmungen ein zweimaliger Wechsel ist möglich Während Wochengeldbezug ruht das KBG Bezug endet automatisch mit MSch bzw. Geburt eines weiteren Kindes Für Geburten ab 1.3.2017 sind Bezugsüberschneidungen bis zu 31 Tagen möglich!

Zuverdienstmöglichkeiten zum KBG-Konto 1.250 Euro bt./monat (=1.049 Euro LStBmG mtl. bzw. 16.200 Euro im Kalenderjahr) oder 60 % der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (max. drittvorletztes Jahr) Rückforderungsbescheid GKK - Überstiegsbetrag zurückzubezahlen

Beihilfe zum KBG-Konto Einkommensgrenzen Höhe: 6,06 Euro täglich bzw. ca. 180 Euro monatlich Zuverdienst AntragstellerIn 6.800 Euro/Kalenderjahr (max. 438,05 Euro/Monat) EhegattIn/LebensgefährtIn nicht mehr als 16.200 Euro pro Kalenderjahr/mtl. 1.200 Euro brutto Dauer: längstens für 12 Monate ab erstmaliger Antragstellung (alle Varianten)

Einkommensabhängiges KBG Voraussetzungen 6 Monate bzw. 182 Tage vor Wochengeldbezug durchgehende kranken- und pensionsversicherte Erwerbstätigkeit (Kein Anspruch: Bildungskarenz, freiwillige Karenz, ) Bei Geburt muss Dienstverhältnis aufrecht sein. sowie keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung Weiteres Kind: Vergleichsrechnung mit Beschränkung auf das letzte Jahr!

Einkommensabhängige Variante 12+2 Ersatz des Erwerbseinkommens: 80 % des letzten Nettoeinkommens (Vergleichsrechnung) max. ~ 2.000,00/Monat (max. 66/Tag) ZUVERDIENST: 6.800 Euro (max. 438,05 bt/monat) Vorsicht: KEIN Anspruch auf Mehrlingszuschlag! KEIN Anspruch auf Beihilfe zum KBG!

PARTNERSCHAFTSBONUS für Geburten ab 1.3.2017 Bei Kontomodell und ea KBG Bei Teilung im Verhältnis 50:50 bis 40:60 (1 ET mind. 124 Tage) 500,-- pro Elternteil auf Antrag

Familienzeitbonusgesetz ( bezahlter Papamonat ) für Geburten ab 1.3.2017 Erwerbstätigkeit 6 Monate vor Bezugsbeginn 28 bis 31 Tage Unterbrechung der Erwerbstätigkeit Gemeinsamer Haushalt Innerhalb von 91 Tagen ab Geburt Antrag bei Krankenversicherung Nicht zusätzlich zum KBG Kranken- und pensionsversichert 22,60 tgl Kein Rechtsanspruch! Kein Kündigungsschutz (ev GlBG)!

Karenzurlaub und Elternteilzeit

Arbeitsrechtliche Karenz Einseitiger Rechtsanspruch der Eltern Meldung binnen 8 Wochen nach der Geburt Bei späterem Antritt: mind. 3 Monate vorher Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wochen nach dem Ende der Karenz

Dauer eines Karenzurlaubes längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes 2-maliger Wechsel zwischen den Eltern (zb. Mutter-Vater-Mutter) beim ersten Wechsel 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater möglich, Karenz verkürzt sich dann aber um 1 Monat! Mindestdauer 2 Monate

Beschäftigung während der Karenz bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2018: 438,05 Euro monatlich) Vereinbarungen zur Nebenbeschäftigung im Dienstvertrag beachten! maximal 13 Wochen pro Jahr über der Geringfügigkeitsgrenze (bei anderem AG nur mit Zustimmung), u.u. Aliquotierung! Achtung: Zuverdienstgrenze zum KBG beachten!

Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Abfertigung (alt) Beendigung durch Austritt Es besteht der Anspruch auf die halbe Abfertigung (maximal in Höhe von 3 ME) wenn das Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre gedauert hat und wenn der Austritt spätestens 3 Monate vor dem Ende der Karenz (max. 2. Geburtstag) erklärt wird

Beendigung und Abfertigung (neu) Beendigung durch Austritt auch während der Karenz werden 1,53% der fiktiven Bemessungsgrundlage in Höhe des KBG in die MV- Kassa einbezahlt (6,7 Euro) Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach dem Austritt, wenn DV schon mindestens 3 Jahre gedauert hat

Elternteilzeit/Lageveränderung der Arbeitszeit Anspruch, wenn: mehr als 20 AN und 3 Jahre Beschäftigung sowie Arbeitszeit mind. 20 % reduziert und mind. 12 h = ETZ max. bis zum 7. Geburtstag des Kindes Vereinbarung bei: Kleinbetrieben mit bis zu 20 AN oder AV kürzer als 3 Jahre gedauert und Arbeitszeit mind. 20 % reduziert sowie mind. 12 h = ETZ max. bis zum 4. Geburtstag des Kindes

Elternteilzeit Reduktion der wöchentl. AZ zu vereinbaren: Geburten ab 1.1.2016: 20% reduzieren u. mind. 12 h 3 Monate vor Antritt schriftlich melden mind. 2 Monate nicht gleichzeitig mit einer Karenz Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wo. nach dem Ende der ETZ, max. bis 4 Wo. nach dem 4. Geburtstag des Kindes

Kündigung und Abfertigung alt Es besteht bei DN-Kündigung Anspruch auf die halbe Abfertigung (maximal in Höhe von 3 ME) wenn das Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre gedauert hat und wenn das Arbeitsverhältnis während der ETZ (bzw. Lageveränderung) endet durchschnittliche Normalarbeitszeit der letzten 5 Jahre Bei AG-Kündigung und einvernehmlicher Auflösung besteht Anspruch auf die ganze Abfertigung und muss von der Normalarbeitszeit vor der ETZ berechnet werden.

Kündigung und Abfertigung neu Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach der Kündigung, wenn DV schon mindestens 3 Jahre gedauert hat und während der ETZ endet.

Beispiel einer Teilung von KBG und Karenz zwischen beiden Elternteilen anhand der einkommensabhängigen Variante mit arbeitsrechtlichem Überlappungsmonat Geburt KBG M 1. Geb. 13. LM 14. LM Arbeitsverhältnis lebt wieder auf 23. LM 2. Geb. Karenz M Karenz M 8 Wo 8 Wo Karenz V KBG V

Vielen Dank! Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren: 1) www.akstmk.at 2) Newsletter 3) Newsletter auswählen (Frauennetzwerk) 4) Daten ausfüllen 5) Anmelden

Der erfolgreiche Wiedereinstieg Gabriele Legat Gleichstellungsbeauftragte für den Arbeitsmarkt AMS Steiermark

Unser gemeinsames Ziel.Sie finden schnell wieder die richtige Arbeit

Die richtige Arbeit langfristig existenzsichernd vereinbar mit Familie entspricht Ihren Fähigkeiten Fertigkeiten Interessen

Was können WIR für SIE tun? Stellenangebote AMS-Job-APP E Jobroom www.ams.at Beratung für ALLE Personen, die arbeiten dürfen Förderung der Beschäftigung, der Qualifizierung, Beihilfe zur Unterstützung einer Arbeitsaufnahme. = immer Ergebnis der Beratung kein Rechtsanspruch!

Ihre aktive Arbeitsuche lohnt sich Nicht alle freien Arbeitsplätze werden dem AMS gemeldet! Zeitungsinserate Persönliche Kontakte auf www

Ihr beruflicher Wiedereinstieg Kinderbetreuung gut regeln! o o Kinderbetreuung = Elternangelegenheit Kinderbetreuungsstätte = Bildungseinrichtung Arbeitsplatz sichern o o rechtzeitig Kontakt zum Betrieb aufnehmen unbedingt verhandeln frühzeitig planen o unverbindliches Beratungsgespräch mit WE-ExpertIn Gerne bereits vor der Geburt

Ihr beruflicher Wiedereinstieg? Arbeitsmarkt recherchieren Stellensuche in Ihrem erlernten Beruf welche Jobs werden häufig angeboten Arbeitszeit, Stundenausmaß, Qualifikation Einkommen = WICHTIG!!! Existenzsicherung für Sie und Ihre Angehörigen Pension errechnet sich nun aus dem Lebenseinkommen Informieren im Internet www.ams.at/frauen Broschüren Besuch im BIZ (AMS Graz Ost)

Wann kann ich mich beim AMS melden? Beratung ist zu jedem Zeitpunkt möglich auch ohne Anmeldung beim AMS Anruf in der ServiceLine: Terminvergabe bei WE BeraterIn Arbeitssuchend melden: persönlich /eams wenn Sie ein aufrechtes Dienstverhältnis haben Sie in spätestens 3 Monaten arbeiten gehen können, weil erst dann die Kinderbetreuung geregelt ist Arbeitslos melden: persönlich/ eams Sie die Jobsuche aktiv angehen möchten mit oder auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld Sie mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten können

Spezielle Angebote für WE Wiedereinsteigerinnen = VIP- Kundinnen des AMS Intensivere Beratung & Förderung Spezielle Beratung durch WE-ExpertInnen eigene WE- Informationsveranstaltungen im AMS Informationsmaterial und Broschüren Kursangebote: z.b Frauenberufszentrum Einzelberatung, Orientierung, Aus- Weiterbildung

Zuständigkeit und Erreichbarkeit Regionale Geschäftsstellen des AMS in Graz Öffnungszeiten: Montag Donnerstag 07:30 bis 15:30 Uhr Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr Graz- West und Umgebung Lend Gries Gösting Eggenberg Wetzelsdorf Straßgang Puntigam Bezirk Graz- Umgebung Graz- Ost Innere Stadt St. Leonhard Geidorf Jakomini Liebenau St. Peter Waltendorf Ries Mariatrost Andritz

Graz- West und Umgebung Niesenbergergasse 67-69 Graz- Ost Neutorgasse 46 Serviceline 0316/ 7080 0316/ 7082 email ams.graz-west@ams.at ams.graz-ost@ams.at Für individuelle Auskünfte: Sozialversicherungsnummer und persönliche Identifikationsnummer bereithalten

www.ams.at

Kinderdrehscheibe Cordula Schlamadinger Leiterin der Kinderdrehscheibe Regina Pretterhofer stv. Leiterin der Kinderdrehscheibe

Wir informieren Daten aller steirischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen Online auf www.kinderdrehscheibe.net in der Broschüre Platz?Da!

Wir unterstützen bei. Betreuungsplatzsuche für Ihre Kinder Beihilfen und Förderungen der Kinderbetreuungskosten Betreuung für kranke Kinder Ferienbetreuung Kurzzeitbetreuung Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Kinderbetreuung

Betreuungsangebot Kinderkrippen Kindergärten Alterserweiterte Gruppen Kinderhäuser Tagesmütter/-väter Betriebstagesmütter/-väter Horte Betreuung für Schulkinder am Nachmittag- Schulische Tagesbetreuung Spielgruppen Flexible Kurzzeitbetreuung/ Babysitting

Fördermöglichkeiten Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark Gemeinde Firmen Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Unterstützung bei Krankheit KIB children care Mobiler Kinderkrankenpflegedienst

Andere Institutionen

Babysitting 10-10,20 zu zahlen (Unfallversicherung)

Ferienbetreuung

www.kinderdrehscheibe.net

KINDERDREHSCHEIBE PartnerIn in Kinderbetreuungsfragen Brandhofgasse 13, 8010 Graz 0316/37 40 44-33 000 Mail: kinderdrehscheibe@stmk.volkshilfe.at www.kinderdrehscheibe.net Mo 13:00-17:00 Mi und Fr 8:30-13:00 oder nach Terminvereinbarung

Wir sind für Sie da!