Modellfluggruppe Luzern

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Transkript:

Modellfluggruppe Luzern AEROCLUB der Schweiz Betriebsreglement Militärflugplatz Emmen 1 Grundlagen Dieses Betriebsreglement regelt die Modellflugaktivitäten der Modellfluggruppe Luzern und des Modellflugvereins EmmenSeetal auf dem Militärflugplatz Emmen. Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Flpl Kdo Emmen erarbeitet und von diesem genehmigt. 2 Zutrittsberechtigung Zum Fliegen mit Modellflugzeugen auf dem Militärflugplatz Emmen sind Personen berechtigt, die Mitglied des Modellflugvereins EmmenSeetal oder der Modellfluggruppe Luzern (im Folgenden kurz mit MFVES bzw. MGL bezeichnet) und im Besitze eines gültigen AeCS Ausweises sind. Ausnahmen sind mit Einwilligung eines Vorstandsmitgliedes möglich, bedingen aber immer eine ModellflugVersicherung. 3 Benutzungszeiten 3.1 Verbrennungsmotoren und Turbinen Samstag (exkl. Feiertage und Einschränkungen): 3.2 Lautlose Kategorien inkl. Elektroflug Samstag, Sonntag (exkl. Einschränkungen): + nat. Feiertage: Auffahrt, Fronleichnam, 1. August, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis 09:00 12:00, 13:30 18:00 09:00 12:00, 13:00 19:00 3.3 Einschränkungen Kein Flugbetrieb an: Neujahr, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Bettag, Weihnachten, Stephanstag, und während der Hornet Kampagne (normalerweise August oder Juli). Der Modellflugbetrieb zu den obigen Flugbetriebszeiten ist nur zulässig, wenn keine andren Aktivitäten auf dem Militärflugplatz stattfinden. Das Flugplatzkommando Emmen teilt Änderungen und Einschränkungen zu den festgelegten Benutzungszeiten, dem Präsidenten der MGL mit. 4 5 An Abmeldung Die erste am Benutzungstag eintreffende Person des MFVES bzw. MGL muss sich bei der Loge der Basiswerkstatt anmelden und gilt sogleich als Tages/Platzchef und Ansprechperson für die Wache. Dabei behält sich das Flugplatzkommando Emmen vor, kurzfristig geänderte Prioritäten der Benützung des Militärflugplatzes oder Einschränkungen des Modellflugbetriebes bekanntzugeben und durchzusetzen. Ein Mitarbeiter/in der Betriebswache öffnet nach der Anmeldung die Flugbetriebsbaracke H1 und die WCAnlagen. Nach Beendigung des Modellflugbetriebes melden sich die Benützer bei der Loge der Basiswerkstatt ab, damit ein Mitarbeiter/in der Betriebswache die Flugbetriebsbaracke und die WCAnlagen wieder abschliessen kann. Modellflugplatz Der Modellflugplatz befindet sich im Bereich Rollweg (TXWY) Alpha zwischen den beiden Platten 0 und 1 des Militärflugplatzes Emmen. Dieser Bereich liegt innerhalb der Flugplatzumzäunung und ist nicht öffentlich zugänglich. 6 Zufahrt / Parkplatz auf dem Militärflugplatz Die Zufahrt zum Modellflugplatz erfolgt via Haupteingang Halle 1. Die Mitglieder haben sich über Gegensprechanlage bei der Wache zu melden, damit das Tor geöffnet wird. Nach Einfahrt oder Ausfahrt ist beim Tor zu warten, bis das Tor wieder geschlossen ist. Die Zufahrt zum Modellfluggelände und Parkplatz hat auf der Seite Rüeggisingerstrasse gemäss Plan zu erfolgen. Die Fahrzeuge der Mitglieder sind im dafür gekennzeichneten Bereich zu parken (Skizze 1 Situationsplan Militärflugplatz Emmen). Seite 1 von 5

7 Flugbetrieb Die Standorte und Flächen für den Modellflugbetrieb sind auf der Skizze 1 (Situationsplan Militärflugplatz Emmen) eingezeichnet. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Modellpark und Standplätze für Piloten Die RC Modelle sind ausschliesslich im Bereich des Modellparks aufzustellen. Piloten haben sich für den Flugbetrieb am Piloten Standort aufzuhalten. Dieser soll nur verlassen werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist (z.b. Zurückholen des Modells). Frequenzen Sender mit 35 mhz Frequenzen dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die entsprechende Frequenztafel am Sender befestigt ist. Sender auf dem 2.4 ghz Band werden ohne Frequenztafel betrieben. Fehlbare bezüglich der Frequenzordnung sind zu angemessenem Schadenersatz verpflichtet. Lärmschutz Die Lärmvorgaben entsprechend der Geräuschvorschriften MGL entsprechend den Lärmvorgaben vom SMV sind einzuhalten. Der Schalldämpfung der Verbrennungsmotoren ist grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Standläufe mit Verbrennungsmotoren sind auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Das "Einlaufen lassen" von Motoren auf dem Militärflugplatzgelände ist untersagt. Die Vorstände des MFVES und der MGL sind berechtigt Lärmmessungen durchzuführen und Modelle, welche die gültigen AeCS Limiten sowie die von den beiden Vorständen zusätzlich festgelegten Vorschriften nicht erfüllen, mit Startverbot zu belegen. Pisten Für Start und Landung darf nur der Rollweg (TXWY) Alpha zwischen den Abstellplatten 0 und 1 benutzt werden. Ausnahmen für Segelschlepp sind mit den Piloten auf dem Flugplatz zu koordinieren. Für Schwebeflüge mit Helikoptern ist der Heliplatz gemäss Skizze 1 zu verwenden. Die Hauptpiste des Militärflugplatzes darf nur für das Rückholen von abgestürzten Modellen betreten werden Jede weitere Benutzung der Hauptpiste ist untersagt. Flugordnung Es dürfen Höchstens 4 Modelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig in der Luft sein. Zusätzlich können gleichzeitig bis zu 4 Modelle der lautlosen Kategorien fliegen. Gebäude dürfen nicht überflogen werden. In Bodennähe (unter ca 30 m) im Bereich des Rollwegs (TXWY) Alpha darf ausschliesslich parallel zum Rollweg geflogen werden. Tieflüge über dem Rollweg (TXWY) Alpha müssen angesagt werden! 7.6 Flugzone Die erlaubte Flugzone ist auf der Skizze 2 (Flugzone Militärflugplatz Emmen) dargestellt. Die Flugzone umfasst die Pistenanlage und die Grasflächen um die Pisten des Militärflugplatzes Emmen. Die Umzäunung darf nicht überflogen werden. Die Hauptflugzone ist möglichst auf die Pistenachse zu legen. Gebäude dürfen nicht überflogen werden. Die Flugzone ist gegen Südosten durch die Industrie begrenzt. Die Industriegelände dürfen nicht überflogen werden. Die Flugzone ist gegen Nordwesten durch die Verlängerung der Abstellplatte H1 begrenzt. Seite 2 von 5

8 Mitbenutzung bei militärischem Flugbetrieb an Wochenenden Das Flugplatzkommando Emmen teilt Änderungen und Einschränkungen zu den festgelegten Benutzungszeiten, dem Präsidenten der MGL mit. Anordnungen von OC, Wache und Skyguide sind umgehend zu befolgen. Kurzfristige Einschränkungen werden beim Anmelden durch die Wache mitgeteilt. 8.1 Emmen als Alternate Luftpolizeidienst, Einsätze militärischer Staffeln (Patrouille Suisse, PC7Team,...) Der Modellflugbetrieb ist durch Anweisung vom CFO oder seitens Skyguide umgehend einzustellen. Das heisst, Modelle innerhalb von 2 Minuten landen. Die Abstellplatte H1 ist freizuhalten, Vereinsmitglieder und Modelle haben sich im Bereich des Modellparks aufzuhalten. Der Modellflugbetrieb bleibt bis zur Freigabe durch Skyguide eingestellt. 8.2 Draussen stehende Flugzeuge / Fahrzeuge Wenn militärische oder zivile manntragende Flugzeuge draussen stehen, ist der Modellflugbetrieb untersagt. Ebenso ist der Flugbetrieb einzustellen, wenn Flugbetriebsfahrzeuge (Pistenwart, Feuerwehr etc.) sich auf der Piste und den Flugbetriebsflächen im Bereich Halle 1 Platte 1 bewegen. 9 Aufsicht und Ordnung Vom Vorstand der MGL werden Aufsichtspersonen für den Militärflugplatz Emmen ernannt; sie sorgen für die Einhaltung der diesem Reglement enthaltenen Vorschriften. Das erste Eintreffende MGLMitglied am Flugtag gilt als Tages/Platzchef und Ansprechperson für die Wache. Der Tages/Platzchef übernimmt und übergibt die Modellflugbetriebszone von/an die Wache. Eine Ablösung des Tages/Platzchef ist der Wache mitzuteilen. Auf die Pachtlandbewirtschafter ist stets Rücksicht zu nehmen. Jeder Modellflieger ist verantwortlich, dass vor der Wegfahrt alles ihm gehörende Material weggeräumt wird, auch Abfallmaterial. Absturzstellen sind gründlich zu säubern, nötigenfalls mit Besen und Schaufel. Das Verbrennen von Modellresten ist verboten. Die Grasflächen sind während der Nutzungszeit und bei höherem Graswuchs nur zu betreten, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Die Flugbetriebsbaracke ist nach Benutzung wieder in ordentlichem Zustand zu verlassen. Für die Abfallentsorgung ist die MGL verantwortlich. 10 Besondere Vorschriften Die Benutzung des Militärflugplatzes Emmen für RC Automodelle ist verboten. Spezielle zusätzliche Events, (z.b. Welt Schweizermeisterschaften im Modellflug) müssen mit einem Gesuch beantragt und vom Flugplatzkommando Emmen bewilligt werden. Das Befahren oder Betreten des Geländes des Militärflugplatzes ausserhalb der in Skizze 1 (Situationsplan Militärflugplatz Emmen) für den Modellflugbetrieb freigegebenen Bereiche ist untersagt. Ausnahme ist die Bergung abgestürzter Modellflugzeuge. Falls ein Modellflugzeug auf ein Flugplatzgebäude abstürzt, darf dieses Flugzeug nicht selbst geborgen werden. Die Bergung darf nur durch Fachpersonen des Militärflugplatzes Emmen oder ausgebildete und berechtigte Drittpersonen erfolgen. Bei Schnee auf den Hartbelagsflächen ist die Benutzung nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Flugplatzkommandos Emmen gestattet. Jeder Modellflieger, der sich am Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz Emmen beteiligt, anerkennt die Bestimmungen des vorliegenden Reglements. Im Falle wiederholter Missachtung entscheiden die Vorstände der MGL bzw. der MFVES über die zu treffenden Sanktionen. Das Flugplatzkommando behält sich das Recht vor, einzelne Mitglieder auszuschliessen. Seite 3 von 5

11 Gültigkeit Dieses Betriebsreglement erhält mit der Unterzeichnung der Vorsteher und des Kdt des Flpl Emmen Gültigkeit und tritt in Kraft. Die MGL und die MFVES darf seine Modellflugaktivitäten nur im Rahmen des durch den Militärflugplatz Emmen bewilligten Betriebsreglements ausüben. Das Flugplatzkommando behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit anzupassen oder zu kündigen. Annex 1: VLK 748.941 des UVEK (Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien) Annex 2: Zusammenfassung BAZL über den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen Annex 3: Bundesgesetz über den Schutz militärischer Anlagen Annex 4: Richtlinien für den Einsatz von Modellflugzeugen, SMV Annex 5: Geräuschvorschriften MGL entsprechend den Lärmvorgaben vom SMV Seite 4 von 5

12 Skizze 1 (Situationsplan Militärflugplatz Emmen) 13 Skizze 2 (Flugzone Militärflugplatz Emmen) Seite 5 von 5