Technische Richtlinie Elektrizitätsversorgung aus dem 20-kV-Netz Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ausgabe 2003 Herausgegeben von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH Daxlander Straße 72 76127 Karlsruhe
Die Technischen Richtlinien Elektrizitätsversorgung aus dem 20-kV-Netz bestehen aus zwei Teilen: 1. der Technischen Richtlinie Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz, Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungs-Netz des Verbands der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW (Ausgabe Juni 2003), einer in Deutschland allgemein anerkannten, grundsätzlichen Richtlinie. 2. den Ergänzenden Richtlinien Elektrizitätsversorgung aus dem 20-kV-Netz" der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (Ausgabe 2003), spezifischen Regelungen, welche sich an den lokalen Netz- und Versorgungsverhältnissen orientieren. Die Technischen Richtlinien Elektrizitätsversorgung aus dem 20-kV-Netz in dieser Fassung gelten ab 1.01.2003. Sofern sich die Technische Richtlinie Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz, Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz und die Ergänzenden Richtlinien Elektrizitätsversorgung aus dem 20-kV-Netz der Stadtwerke Karlsruhe GmbH widersprechen, gelten die Ergänzenden Richtlinien Elektrizitätsversorgung aus dem 20-kV-Netz der Stadtwerke Karlsruhe GmbH vorrangig.
Inhaltsübersicht 1 Technischen Richtlinie Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz, Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungs-Netz des Verbands der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW (Ausgabe Juni 2003 2 Ergänzende Richtlinien Elektrizitätsversorgung aus dem 20-kV-Netz der Stadtwerke Karlsruhe GmbH, (Ausgabe 2003) 3 Zugelassene SF6-Lasttrennschaltanlagen 4 Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe GmbH 5 Formulare 6 7 8 9
Ergänzende Richtlinien Elektrizitätsversorgung aus dem 20-kV-Netz Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ausgabe 2003 Die nachfolgenden Abschnitte beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte der Technischen Richtlinie Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz, Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungs-Netz des Verbands der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW (Ausgabe Juni 2003
Zu 1 Geltungsbereich Die Richtlinie ist sinngemäß für kundeneigene Mittelspannungsnetze und Mittelspannungsanlagen anzuwenden, die der Übergabestation nachgeschaltet und mit dem SWK-Netz galvanisch verbunden sind. Die Übergabestation wird vom Kunden errichtet und verbleibt in dessen Eigentum. Eigentum der SWK sind die 20-kV-Ringkabel bis zu den Anschlussstellen der Endverschlüsse bzw. der Kabelstecker, die Messwandler, die Zähler und die SWK -Schließzylinder.
Zu 3 Vorarbeiten und Planung Der Kunde oder sein Beauftragter (nachfolgend Errichter genannt) teilt den SWK den Bau einer Übergabestation schriftlich mittels formlosem Anschreiben mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin mit und reicht gleichzeitig die folgenden Unterlagen ein: - Übersichtsschaltplan der elektrischen Anlage Den Betriebsmitteln der Übersichtsschaltpläne der elektrischen Anlage fügt der Errichter die wichtigsten Betriebsmitteldaten bei (siehe beispielhafte Übersichtspläne Bilder 3.1 bis 3.3). Für eine geeignete Auswahl der Stromwandler trägt der Errichter die erforderliche Bezugsleistung in den Übersichtsschaltplan ein. - Grundrisse und Schnittzeichnungen Der Errichter zeichnet in die Grundrisse und Schnittzeichnungen der elektrischen Betriebsräume den vorgesehenen Zählerplatz und den hierfür vorgesehenen Zugangsweg ein.
Zu 4 Baulicher Teil Zu 4.1 Allgemeine Festlegungen Um im Störungsfall möglichen Druckbeanspruchungen standzuhalten, wird für Außenwände des Stationsraumes aus Mauerwerk eine Mindestwandstärke von 24 cm, aus armiertem Beton von 10 cm empfohlen. Zu 4.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung Zugang und Türen Sämtliche Türen im Verlauf des Zuganges zu den Zählerplätzen sind mit Schlössern für zwei Schließzylinder auszustatten. Klimabeanspruchung, Belüftung und Druckentlastung Zu- und Abluftöffnungen sind gegen das Eindringen von Kleintieren mit einem Drahtgitter von 1 cm Maschenweite zu sichern. Kabelführung Unterhalb der Schaltzellen sind bei luftisolierten Anlagen auch im Kabelraum Schottwände vorzusehen. Für Spannungsprüfungen, Kabelprüfungen und Erdungsmessungen sind bauseits verschließbare Öffnungen (Wanddurchlässe mit einem Durchmesser von 120 mm ) vorzusehen, durch die auf kürzestem Weg eine Messleitung vom Kabelmesswagen der SWK in die Station geführt werden kann.
Zu 5 Elektrischer Teil Zu 5.1 Isolation Schaltanlagen mit einer Isolation entsprechend Tabelle 1 Spannungsbereich A nach DIN VDE 0101 sind zugelassen. Bei luftisolierten Schaltanlagen ist eine Mindestschaltfeldbreite von 900 mm einzuhalten. Gegebenenfalls sind SF6-isolierte Schaltanlagen einzusetzen. Die im SWK-Netz zugelassenen Ausführungsvarianten sind durch Typangabe in Verbindung mit einer SWK - Spezifikation festgelegt und können erfragt werden. Zu 5.2 Kurzschlussfestigkeit Die Übergabestation ist für einen Nennkurzzeitstrom (1 s) von 16 ka und für einen Nennstoßstrom von 40 ka auszulegen. Zu 5.3 Schutz gegen Störlichtbogen Die Auslegung der Schaltanlage nach DIN VDE 0670 Teil 6, Anhang AA ist vom Errichter durch Vorlage eines Prüfberichtes nachzuweisen. Zu 5.5 Schaltanlagen Zu 5.5.1 Schaltung und Aufbau In die Eingangsschaltfelder sind Erdungsschalter mit Kurzschluss-Einschaltvermögen einzubauen. Zu 5.5.2 Ausführung Für Bedienungsgänge und Montagegänge ist eine Mindestbreite von 1,2 m vorzusehen. Sämtliche Schaltfeldtüren sind abschließbar auszulegen für SWK-Profilzylinder. Als Schaltfeldverschluss ist nur ein Zentralverschluss mit Mehrfachverriegelung zulässig. Schaltgeräte-Antriebe von Eingangs- und Übergabeschaltfeldern sind abschließbar auszulegen. Die Schaltfelder sind gegeneinander mittels Durchführung bzw. Durchführungsplatten abzuschotten, dies gilt auch im Bereich der Sammelschienen und des Kabelkanals. Unterhalb eines Schaltfeldes ist das ungeschützte Durchführen von Kabeln benachbarter Schaltzellen nicht zulässig. In Eingangs- und Übergabeschaltfeldern sind Innenbeleuchtungen mit Leuchtstofflampen derart an den Schaltfeldtüren zu befestigen, dass ein gefahrloser Lampenaustausch ohne Freischaltung der Anlage möglich ist.
Die isolierenden Schutzplatten müssen bei geschlossenen Türen eingeschoben werden können. Sämtliche Anschlussleitungen für Hilfskontakte, Arbeitsstromauslöser sowie Schaltfeldbeleuchtung sind feldbezogen in einem von außen zugänglichen Isolierstoffgehäuse auf einer Klemmleiste anzuordnen. Zu 5.5.3 Kennzeichnung und Beschriftung Die Bezeichnungen der Schaltfelder sowie die Stationsbezeichnung werden von den SWK beschafft und angebracht.
Zu 5.6 Betriebsmittel Zu 5.6.1 Schaltgeräte Eingangsschaltfelder Es sind nur Lasttrennschalter ohne Phasentrennplatten zugelassen. Die Lasttrennschalter sind für einen Nennstrom von 630 A auszulegen. Alle Lasttrennschalter sind mit Hilfsschalter 1 S und 1 Ö auf der Schalterwelle auszurüsten. Der Lasttrennschalter eines Eingangsschaltfeldes ist mit Ausschaltkraftspeicher sowie Arbeitsstromauslöser 230 V, 50 Hz für ferngewirktes Ausschalten auszustatten. Der Ausschaltkraftspeicher muss beim Einschalten zwangsweise gespannt werden. Zu 5.6.2 Transformatoren Gießharztransformatoren müssen an zugänglichen Stellen durch ein Schutzgitter gegen zufälliges Berühren gesichert sein. Auf dem Schutzgitter oder auf dem Transformator ist das Verbotsschildschild P09 nach BGV A8 "Nicht berühren, Gehäuse unter Spannung" anzubringen.
Zu 5.8 Schutzeinrichtungen Fernwirkeinrichtungen Für Fernüberwachungs- und Fernwirkeinrichtungen der SWK ist im Stationsraum ausreichend Platz vorzusehen. HH-Sicherungen HH-Sicherungen sind bis zu einer Nennstromstärke von 80 A zulässig. Die Auslösekennlinie der HH-Sicherungen ist so auf die Transformatorgröße abzustimmen, dass im Falle eines mittelspannungsseitigen Kurzschlusses eine Auslösezeit kleiner als 0,1 s auftritt. Bei niederspannungsseitigem Kurzschluss ist eine Auslösezeit der HH-Sicherungen kleiner als 0,5 s zu gewährleisten. Leistungsschalter Auswahl und Einstellung der Schutzeinrichtungen erfolgen im Einvernehmen mit den SWK. Vor Inbetriebnahme der Anlage ist eine Prüfung des Schutzes durchzuführen und ein Prüfprotokoll den SWK zu übergeben. Das Prüfprotokoll muss die am Relais eingestellten Ansprechströme und Auslösezeiten für Überstrom und Kurzschluss, die gemessenen Kommandozeiten für Überstrom und Kurzschluss Auslösung, sowie eine Bestätigung über eine erfolgte Auslösung des Leistungsschalters durch den Schutz enthalten. Erdschlusserfassung Besitzt der Kunde ein Mittelspannungskabel, welches das Stationsgebäude verlässt, so ist in der Übergabestation eine selektiv anzeigende Erdschlussüberwachung in das Übergabeschaltfeld bzw. in den entsprechenden kundeneigenen Abgangsschaltfeldern, für das SWK-Personal ersichtlich, einzubauen. Auswahl und Einstellung dieser Schutzeinrichtung erfolgen im Einvernehmen mit den SWK. Das Ausgangssignal der Erdschlussüberwachung ist den SWK zur Fernüberwachung an einer durch die SWK vorgegebenen Klemmleiste zur Verfügung zu stellen.
Zu 5.9 Schutzerdung Die gesamte Mittelspannungs-Schutzerdungsanlage wird vom Kunden errichtet und verbleibt in dessen Eigentum. Für die ordnungsgemäße Planung, Errichtung und Instandhaltung trägt der Kunde die Verantwortung. Die Erdungsanlage ist für einen Erdschlussreststrom von 60 A und für einen Doppelerdschlussstrom von 12 ka zu dimensionieren. Die Mittelspannungsschutzerde ( MSE ) darf nicht größer als 5 Ohm sein. Für die Messung des Ausbreitungswiderstandes der Erder muss an gut zugänglicher Stelle eine Potentialausgleichsschiene montiert und entsprechend Bild 5.1 angeschlossen werden. Um freistehende Stationsgebäude sind zur Potentialsteuerung Steuererder nach DIN VDE 0101 in das Erdreich einzubringen. Vorhandene Fundamenterder sind herbeizuführen und an der Potentialausgleichsschiene anzuschließen. Bei Verlegung von Oberflächenerdern ist bei verzinktem Bandeisen mindestens ein Querschnitt von 40 x 4 mm zu verwenden. Wahl und Aufbau der Niederspannungsbetriebserde unter Berücksichtigung von DIN VDE 0100 und 0101 ist Sache des Kunden. Messprotokoll und Lageplan der Erdungsanlage sind im Rahmen der Inbetriebnahme den SWK auszuhändigen. Zu 5.10 Zubehör Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen in 70/35 mm 2 Cu, bedienbar mittels Schaltstange gemäß DIN VDE 0681 Teil 2 Erdungsfestpunkte als Kugelbolzen, d = 25 mm
Zu 6 Abrechnungszählung und Datenbereitstellung Zu 6.1 Allgemeines Einzeltransformatoren bis einschließlich 630 kva werden niederspannungsseitig gemessen werden. Bei SF 6 -Anlagen sind MS-Messungen in luftisolierten typegeprüften Messfeldern nach Vorlage des Prüfprotokolls zugelassen. Die Zähleinrichtungen und zugehörigen Steuergeräte sind in einem Zählerschrank gemäß Bild 6.1, nach Zustimmung der SWK auch in Niederspannungs-Verteilerschränken mit entsprechenden Maßen, einzubauen. Der Zählerschrank ist grundsätzlich außerhalb des Mittelspannungsraumes aufzustellen. Vor dem Zählerschrank ist eine Bedien- und Arbeitsfläche von 1,20 Meter Tiefe vorzusehen. Messwandler und Prüfklemmenleiste werden von den SWK beigestellt und durch den Errichter abgeholt. Der Einbau der Messwandler und der Prüfklemmenleiste sowie die Lieferung und Verlegung der Messwandler-Sekundärleitungen erfolgt durch den Errichter. Für Messwandler-Sekundärleitungen ist vorzugsweise NYY zu verwenden. Stromleitungen 7-adrig (Nummernleitung) Spannungsleitungen 4-adrig Anschluss der Messwandler-Sekundärleitungen sowie Zählermontage und Verdrahtung erfolgen vor Ort durch die SWK. Die Messeinrichtungen sind vom Errichter durch geeignete Beschriftungen eindeutig den Kunden zuzuordnen. Zu 6.3 Mittelspannungsseitige Zählung Bei mittelspannungsseitiger Messung werden für die Messspannung zwei zweipolige Spannungswandler in V-Schaltung, für den Messstrom zwei Stromwandler in die Außenleiter L1 und L3 eingebaut. Die Messwandler können bei ausreichenden Feldabmessungen im Übergabefeld eingebaut werden. Andernfalls müssen die Messwandler in ein separates Messfeld eingebaut werden. Die Spannungswandler-Sekundärleitungen sind in der Nähe der Spannungswandler in den Außenleitern L1 und L3 mit 6 A abzusichern. Die Sicherungen sind so in das Messfeld einzubauen, dass sie ohne Öffnen der Schaltfeldtür zugänglich und plombierbar sind. Die Messleitung des Außenleiters L2, welche bei V-Schaltung geerdet wird, darf nicht abgesichert werden.
Zu 6.5 Einrichtungen zur Datenfernübertragung Die Abfrage der Zählerstände erfolgt durch Fernablesung. Der Kunde stellt den SWK in unmittelbarer Nähe der Messeinrichtung eine Kommunikationseinrichtung für die Fernablesung (in der Regel ein extern anwählbarer Telefonanschluss sowie eine Netzsteckdose) unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Kommunikationseinrichtung ohne Einschränkung betrieben werden kann. Die für Messung und Fernauslesung bei dem Netzkunden erforderlichen Geräte stellen - abgesehen von der Kommunikationseinrichtung - die SWK; sie stehen im Eigentum der SWK..
Zu 7 Baudurchführung und Inbetriebsetzung Fertigstellung Die Fertigstellung der Übergabestation zeigt der Errichter den SWK mindestens 2 Wochen vor gewünschter Inbetriebsetzung schriftlich mittels formlosem Schreiben (z.b. Telefax) an. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass für den Betreiber der Station nach der 26. BImSch-Verordnung über elektromagnetische Felder vor Inbetriebnahme eine Anzeigepflicht beim Gewerbeaufsichtsamt besteht. Sichtkontrolle Durch eine mit dem Errichter der Übergabestation vorgenommene Sichtkontrolle stellen die SWK den ordnungsgemäßen Zustand der Übergabestation fest. Inbetriebsetzung Die Inbetriebsetzung erfolgt durch Beauftragte der SWK in Anwesenheit des Errichters. Vor Inbetriebnahme überreicht der Errichter den SWK revidierte Planunterlagen der Übergabestation, einen Erdungsplan und das zugehörige Protokoll der Erdungsmessung, sowie das Prüfprotokoll für die Schutzeinrichtung des Leistungsschalters. Außerdem ist mit diesen Unterlagen für jeden 20-/0,4-kV-Transformator ein Prüfschein mitzuliefern.
Zu 8 Betrieb Zu 8.3 Zugang Änderungen bestehender Schließanlagen (z.b. durch Auswechseln von Schlössern) teilt der Kunde den SWK unter Aushändigung neuer Schlüssel sofort mit. Durch diesbezügliche Versäumnisse des Kunden verursachte Kosten gehen zu dessen Lasten. Zu 8.5 Instandhaltung Übergabestationen sind nach BGV A2 Tabelle 1A mindestens alle 4 Jahre gemäß DIN VDE 0105 zu warten. Die Überprüfung der Schutzeinrichtungen an Leistungsschaltern ist mindestens alle 4 Jahre vorzunehmen. Protokolle der Schutzprüfung sind den SWK zuzusenden. Das Prüfprotokoll muss die am Relais eingestellten Ansprechströme und Auslösezeiten für Überstrom und Kurzschluss, die gemessenen Kommandozeiten für Überstrom- und Kurzschluss- Auslösung, sowie eine Bestätigung über eine erfolgte Auslösung des Leistungsschalters durch den Schutz enthalten. Wenn vorhanden, ist ebenfalls die Erdschlusserfassung zu testen. Zu 9 Rückwirkungen durch Kundenanlagen Zu 9.5 Maßnahmen zur Berücksichtigung von Rundsteueranlagen Die Rundsteuerfrequenz beträgt 383 1/3 Hz.
Zu 10 Änderungen, Erweiterungen, Außerbetriebnahmen und Demontagen Geplante Änderungen (z.b. Transformatortausch, zusätzliche Kundenmessungen, usw.) und Erweiterungen sind durch die SWK zu genehmigen. Die Arbeits und Betriebssicherheit der Schaltanlage müssen hierbei an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Hinsichtlich der Verfahrensweise wird auf die Kapitel 3 und 7 dieser technischen Richtlinien verwiesen.
Zu 11 Hinweise auf Vorschriften Gesetze und Verordnungen Baumschutzverordnung der Stadt Karlsruhe 26. BImSch-Verordnung über elektromagnetische Felder Anzeigepflicht beim Gewerbeaufsichtsamt
Zugelassene SF 6 -Lasttrennschaltanlagen Die bei den SWK zugelassenen Ausführungen von SF 6 -Lasttrennschaltanlagen sind durch Typangabe in Verbindung mit einer Werkszeichnung bzw. Artikelnummer festgelegt. Sollte noch keine Werkszeichnung bzw. Artikelnummer vorliegen, kann über die aufgeführten Ansprechpartner die SWK-Ausführung der SF 6 -Anlage erfragt werden. Die Technischen Richtlinien "Elektrizitätsversorgung aus dem 20-kV-Netz" der SWK (Ausgabe 2003) sind zu beachten. Weitere SF 6 -Anlagen können nach Prüfung durch die SWK zugelassen werden, sofern einer der beiden Ringkabelschalter mit Federkraftspeicher ausgestattet ist und somit ein ferngewirktes Ausschalten dieses Ringkabelschalters im spannungslosen Zustand möglich ist. Fabrikat: AREVA Energietechnik GmbH, T&D Ansprechpartner: Herr Fesenbeck Tel: 0721 / 625 38-14 Fax: 0721 / 625 38-20 Typ: FBA, GLA, GMA Fabrikat: Siemens Ansprechpartner: Herr Rudolf Tel: 0721 / 992-2442 Fax: 0721 / 992-2651 Typ: 8DJ20 8DJ40 8DH10 Fabrikat: ABB Ansprechpartner: Herr Hopf Tel: 0621 / 386-2766 Fax: 0621 / 386-2765 Typ: Safe Plus mit Motorantrieb und USV ZX0 Fabrikat: Ormazabal Anlagentechnik GmbH Ansprechpartner: Herr Borowski Tel: 02151 / 7151 804 Fax: 02151 / 7151 38 Typ: GA, GE mit Motorantrieb und USV
Eingangsschaltfelder Übergabe 1.) 2.) 3.) Nennstrom HH-Sicherungen SWK-Kabel Kabeltyp, Länge 20-kV-Schaltanlage: Fabrikat, Typ Bauart (Luft/SF 6 ) Nennstrom 630 A Nenn-Kurzzeitstrom (1s) 16 ka Nenn-Stoßstrom 40 ka 20/0,4 kv Öl/Gießharz Nennleistung, max. 630 kva U k in % kwh 4.) 20-kV-Schaltgeräte: ϑtrafo > 1.) Fabrikat, Typ 2.) Fabrikat, Typ 3.) Fabrikat, Typ 5.) I > I Messung und 1-kV-Schaltgerät: 4.) Zählerschrank gemäß Bild 6.1 5.) Leistungsschalter in AUS-Stellung abschließbar Bild 3.1 Muster einer Übergabestation mit einem Transformator, niederspannungsseitige Messung
Eingangsschaltfelder Übergabe 1.) 2.) 3.) Nennstrom HH-Sicherungen 20-kV-Schaltanlage: Fabrikat, Typ Bauart (Luft/SF 6 ) Nennstrom 630 A Nenn-Kurzzeitstrom (1s) 16 ka Nenn-Stoßstrom 40 ka SWK-Kabel ϑtrafo > Kabeltyp, Länge 20/0,4 kv Öl/Gießharz Nennleistung, U k in % I > 4.) I >> 20-kV-Schaltgeräte: 1.) Fabrikat, Typ 2.) Fabrikat, Typ 3.) Fabrikat, Typ 5.) kwh 6. kwh kwh 7.) I > I >> I > I >> I > I >> Kundenname 1 Bezugsleistung Kundenname 2 Bezugsleistung Kundenname 3 Bezugsleistung Messung und 1-kV-Schaltgerät: 4.) Leistungsschalter in EIN-Stellung plombierbar 5.) Trennstrecken mit Trennmesser bestückt, plombierbar 6.) Zählerschrank gemäß Bild 6.1 7.) Leistungsschalter in AUS-Stellung abschließbar, bis max. 1000 A entsprechend Kundenbezugsleistung Bild 3.2 Muster einer Übergabestation mit einem Transformator, niederspannungsseitige Messung, mehrere Kunden
Eingangsschaltfelder Übergabe/Messung 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) I > I >> kwh 6.) SWK-Kabel 20-kV-Schaltanlage: Fabrikat, Typ Bauart (Luft/SF 6 ) Nennstrom 630 A Nenn-Kurzzeitstrom (1s) 16 ka Nenn-Stoßstrom 40 ka Kabeltyp, Länge 20/0,4 kv Öl/Gießharz Nennleistung, U k in % Unterstationen/ Transformatoren, Einbau einer selektiven Erdschlusserfassung 20-kV-Schaltgeräte: 1.) Fabrikat, Typ 2.) Fabrikat, Typ 3.) Fabrikat, Typ 4.) Fabrikat, Typ, Nennstrom HH-Sicherung, max. 80 A 5.) Fabrikat, Typ, Einstellwerte 7.) I I >> Messung und 1-kV-Schaltgerät: 6.) Zählerschrank gemäß Bild 6.1 1-kV-Schaltgeräte: 7.) Leistungsschalter entsprechend Trafo-Nennleistung Bild 3.3 Muster einer Übergabestation mit mehreren Transformatoren, mittelspannungsseitige Messung
Transformator 20-kV-Schaltanlage PE bzw. N Fernwirkschrank Potentialausgleichsschiene Sonstiges Mittelspannungs-Schutzerde ( 5 Ω) - Fundamenterder - Staberder - Banderder 40/4 mm verzinkt Niederspannungs- Betriebserde Steuererder - Banderder 40/4 mm verzinkt Bild 5.1 Erdungsanlage
Tonfrequenz-Rundsteuer-Empfänger Zähler Prüfklemmleiste Mindestmaße: Höhe: Breite: Tiefe: 950 mm 800 mm 215 mm Bild 6.1 Zählerschrank für Einzelmessungen ohne Wandlereinbau