Technische Anschlussbedingungen der Evonik Degussa GmbH für die Standorte der Technology & Infrastructure im Evonik-Konzern Teil C: Strom TAB.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Technische Anschlussbedingungen der Evonik Degussa GmbH für die Standorte der Technology & Infrastructure im Evonik-Konzern Teil C: Strom TAB."

Transkript

1 TAB.Strom der Technischen Anschlussbedingungen für die Versorgungsnetze und Kundenanlagen (Anlagen zur Abgabe von Energie) der Business Unit Site Services im Evonik-Konzern gültig ab dem Die Technischen Anschlussbedingungen für die Stromnetze und die Anlagen zur Abgabe von Energie an Kundenanlagen gem 3 Ziffer 24a und oder 24b EnWG der Business Unit (BU) Site Services der Evonik GmbH besteht aus diesem und den nachstehend aufgeführten Teilen. Anlage A1marl Prinzipschaltbilder Marl Anlage A3marlProduktspezifikation elektr. Netzspannung TAB.Strom.A1marl TAB.Strom.A3marl TAB.2014.Strom Seite 1 von 10

2 Als Technische Anschlussbedingungen für alle Anschlüsse elektrischer Anlagen an die von der BU Site Services der Evonik Industries AG betreuten Stromnetze in Deutschland gelten die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz, TAB Mittelspannung 2008, herausgegeben vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v., Ausgabe Mai 2008, unabhängig davon, ob ein solcher Anschluss an das Hoch-, Mittel- oder Niederspannungsnetz erfolgt mit der Maßgabe, dass die nachfolgend aufgeführten Änderungen und Ergänzungen ebenfalls und vorrangig Gültigkeit haben. Vorbezeichnete Stromnetze sind die der Evonik Degussa GmbH in Marl sowie die Anlagen zur Abgabe von (elektrischer) Energie von Gesellschaften der Evonik Industries AG an den anderen deutschen Standorten, an denen die Anlagen zur Abgabe (elektrischer) Energie von der BU Site Services betreut werden. Für alle anderen Standorte der Evonik Industries AG gelten die jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen der betreffenden Standorte; insbesondere in Antwerpen sind dies die Technischen Anschlussbedingungen der Elia. Stromnetze im Sinne dieser TAB und im Sinne der TAB Mittelspannung des BDEW sind auch Stromverteilungsanlagen in geschlossenen Verteilernetzen gemäß 110 EnWG und Anlagen zur Abgabe von Energie in Kundenanlagen gemäß 3 Ziffer 24a und 24b EnWG. Wird nachfolgend vom Netz gesprochen, so sind Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz gleichermaßen gemeint. Sollte eine Differenzierung notwendig sein, so wird das Hoch-, Mittel- oder Niederspannungsnetz explizit angesprochen. Ergänzend bzw. abweichend zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 des BDEW gilt folgendes: I II III III.a III.b III.c III.d Ergänzend zu Ziffer 1.4 Inbetriebsetzung, Absatz 3 der gilt, dass der Netzbetreiber vor Inbetriebnahme eines Netzanschlusses auch das Recht hat, die betroffenen abgeschlossenen Betriebsstätten des Kunden auf ihren vorschriftsmäßigen Zustand zu prüfen und die Abstellung etwaiger Mängel zu verlangen. Sollten die Kundenanlage speisende Kabel durch den Kunden oder durch Veranlassung des Kunden verlegt worden sein, so sind dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme der Kundenanlage die Prüfprotokolle der Kabel vorzulegen; diese protokollierten Messungen umfassen in der Regel eine Mantelprüfung und eine Spannungsprüfung. Im Zweifelsfall sind die Prüfungen mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Ergänzend zu Ziffer 1.4 Inbetriebsetzung gilt, dass vor der Erstinbetriebnahme die Funktionstüchtigkeit der Selektivschutz-Einrichtungen durch eine Schutzprüfung (Primär- und Sekundärtechnik) nachgewiesen werden muss. Die Prüfung erfolgt zu Lasten des Kunden und ist von einer anerkannten Fachfirma auszuführen. Art und Umfang der Prüfungen müssen mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden. Die Prüfprotokolle sind dem Netzbetreiber vorzulegen Ziffer 1, Grundsätze, wird um folgende Punkte ergänzt: Bei einem Neuausbau von Kabelwegen oder bei der Nutzung vorhandener Kabelbühnen, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kabeltrasse, auch bei einer Belegung mit zusätzlichen Kabeln, gemäß DIN VDE 0298 mit der dann vorhandenen Kabelhäufung betrieben werden darf. Anschlusskabel dürfen nicht überbaut werden und müssen im Fehlerfall für Reparaturen durch den Netzbetreiber zugänglich sein. Die Inbetriebnahme von Anlagen am Hochspannungsnetz ist immer gesondert mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Für Umspanner, die an das Hochspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen und dort betrieben werden sollen, sind mindestens folgende Bedingungen zu erfüllen: Isolationsniveau: Die 110-kV-Wicklung des Umspanners muss mindestens für die Stehspannungen in Höhe von 230/550 kv voll isoliert sein. Bei einer abgestuften Isolierung ist der Umspanner-Sternpunkt mit einem Sternpunkt-Überspannungsableiter zu schützen. Frequenzanalyse; Resonanz-Messung in allen Stufenschalterstellungen (Frequency Response Analysis): TAB.2014.Strom Seite 2 von 10

3 An der Oberspannungswicklung ist eine Frequenzgangmessung für jede Phase und jede Stufenschalterstellung im Bereich von 1 khz bis 1 MHz durchzuführen. Die Ergebnisse der Frequenzgangmessung sind nach Betrag und Phasenlage über die Frequenz darzustellen. Hochspannungsprüfung: Fabrikneue Umspanner werden mindestens den Standard-Hochspannungsprüfungen entsprechend der in Deutschland gültigen Normen unterzogen. Der ständige Pegel der scheinbaren Ladung bei einer Langzeitprüfung darf bei 1,5 U m den Grenzwert von 50 pc nicht überschreiten. Ölanalyse: Es ist eine jährliche Ölanalyse durchzuführen. Bei neuen Umspannern müssen die Prüfergebnisse den Grenzwerten der Tabelle 5 der Qualitätsgruppe gut nach VDE entsprechen. Bei älteren Umspannern muss das Öl mindestens den Grenzwerten der Tabelle 5 der Qualitätsgruppe ausreichend entsprechen. a Gas-in-Öl-Analyse (DGA): Es ist zusätzlich eine jährliche Gas-in-Öl-Analyse (DGA) durchzuführen. Aufgrund der Rückwirkungen auf das Netz im Fehlerfall, sind Auffälligkeiten nach VDE zu prüfen. Protokolle sind auf Anfrage des Netzbetreibers vorzulegen. b IV V VI Prüfungsnachweise: Dem Netzbetreiber sind vor der Inbetriebnahme alle Prüfnachweise zu übergeben. Diese müssen mindestens folgende Nachweise beinhalten: Prüfungsnachweis zu Bemessungsleistungen, Spannungen, Strömen, (veränderbaren) Übersetzungsverhältnissen, Kurzschlussspannungen Ergebnisse der Ölanalysen Ergebnisse der Frequenzanalyse Ergebnisse der Hochspannungsprüfungen (Prüfung mit angelegter Stehwechselspannung, Prüfung mit induzierter Stehwechselspannung, Blitzstoßprüfung) Teilentladungsmessung Isolationsmessung Um die Prüfprotokolle auf Vollständigkeit und auf Einhaltung der Grenzwerte überprüfen zu können, sind diese dem Netzbetreiber rechtzeitig vorzulegen. Sofern nichts anderes mit dem Netzbetreiber abgestimmt ist, gelten die Unterlagen als rechtzeitig vorgelegt, wenn diese mindestens einen Monat vor der ersten Zuschaltung beim Netzbetreiber eingegangen sind. In Ziffer 2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes, Absatz 1, ist der letzte Satz so zu verstehen, dass die von der BU Site Services der Evonik Industries AG betreuten Versorgungseinrichtungen (Netze und Kundenanlagen) dem Netz der allgemeinen Versorgung entsprechen. In Abweichung zu Ziffer 2.3 Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt gilt für die Spannungsqualität DIN EN , Klasse 3. In Ergänzung zu Ziffer 2.3 Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt gilt für die Spannungsebenen der einzelnen Standorte: VI.a In Darmstadt betragen die Nennspannungen im Mittelspannungsnetz 20 kv und im Niederspannungsnetz 400 V. a, b Das Verfahren der Probennahme wird an dieser Stelle nicht vorgeschrieben. Weiterentwickelte innovative Verfahren der Probennahme sind zulässig. Die Normen VDE und VDE sollen als Leitfaden zur Interpretation der Analysen herangezogen werden. TAB.2014.Strom Seite 3 von 10

4 Darstellung Anlagengrenzen Stominfrastruktur / Produktionsanlage VI.b VI.c VI.d VI.e In Essen betragen die Nennspannungen im Mittelspannungsnetz 10 kv und im Niederspannungsnetz 500 V und 400 V. In Hanau betragen die Nennspannungen im Mittelspannungsnetz 20 kv und im Niederspannungsnetz 400 V. In Marl betragen die Nennspannungen im Hochspannungsnetz 110 kv, im Mittelspannungsnetz 6 kv und im Niederspannungsnetz 500 V. Zur Kompensation des lastabhängigen Spannungsabfalls liegen in den Umspannstationen unter normalen Bedingungen unterspannungsseitig die Spannungen ca. 5% oberhalb der Nennspannungen. In Weiterstadt betragen die Nennspannungen im Mittelspannungsnetz 20 kv und im Niederspannungsnetz 400 V. Darstellung Anlagengrenzen Strominfrastruktur / Produktionsanlage VI.f VI.g In Wesseling betragen die Nennspannungen im Mittelspannungsnetz 11 kv und im Niederspannungsnetz 400 V. In Worms betragen die Nennspannungen im Mittelspannungsnetz 20 kv und 6 kv und im Niederspannungsnetz 400 V. TAB.2014.Strom Seite 4 von 10

5 VII VIII IX X XI XII Anstelle von Ziffer Oberschwingungen und Zwischenharmonische gilt, dass Oberschwingungserzeuger mit einer Nennleistung von mehr als 10 kw so auszulegen sind, dass die Summe aller Oberschwingungsströme (THDI) dieses Oberschwingungserzeugers nicht mehr als 6% des Grundschwingungsstromes dieses Oberschwingungserzeugers (bezogen auf die Bemessungsleistung der Anlage) beträgt. Eine gegenseitige Kompensation von Oberschwingungen mehreren Oberschwingungserzeuger an einem Netzanschluss ist zulässig, sofern die Summer aller Oberschwingungsströme (THDI) der sich kompensierenden Oberschwingungserzeuger nicht mehr als 6% des Grundschwingungsstromes der sich kompensierenden Oberschwingungserzeuger beträgt; die gegenseitige Kompensation wird dem Netzbetreiber durch den Kunden in geeigneter Form nachgewiesen. Dem Netzbetreiber bleibt es vorbehalten, vom Kunden zu fordern, dass die sich gegenseitig kompensierenden Oberschwingungserzeuger nur als Gesamtheit am Netz betrieben werden. Hinweis: Hierfür können z.b. Netzfilter oder Umrichter mit gesteuertem Eingangsgleichrichter verwendet werden. Alternativ sind auch 12-pulsige Umrichter mit einer um 15 verschwenkten Oberspannungswicklung des Stromrichtertransformators zulässig. Die Einzelmaßnahmen sind immer mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Ziffer Tonfrequenz-Rundsteuerung gilt nicht. Für fabrikfertige Stationen nach Ziffer Allgemeines unter Ziffer 3.1 Baulicher Teil, Absatz 4 gilt als IAC-Klassifizierung für Mittelspannungsanlagen IAC AB 25 ka / 1 s, für Niederspannungsanlagen, direkt hinter MS/NS-Umspannern, von denen Maschen abgehen, IAC AB 75 ka / 1 s und für alle anderen Niederspannungsanlagen IAC AB 50 ka / 1 s. (Hinweis: Die Anforderungen an die Anlagen sollten im Vorfeld mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.) Ergänzend zum Abschnitt Zugang und Türen unter Ziffer Einzelheiten zur baulichen Ausführung unter Ziffer 3.1 Baulicher Teil gilt für den Standort Essen, dass sämtliche Türen mit einem Türspion zu versehen sind. Ergänzend zu Ziffer Kurzschlussfestigkeit gilt: Mittelspannungsschaltanlagen sind aufgrund des hohen Anteils an motorischen Verbrauchern für eine Kurzschlussfestigkeit von 25 ka, 1s und einem Stosskurzschlussstrom von 63 ka zu dimensionieren. Die Schaltanlagen müssen so errichtet werden, dass Personen gegen die Auswirkungen von Störlichtbogen geschützt sind. Hierbei ist DIN VDE 0101 oder DIN VDE 0670 Teil 6 zu berücksichtigen und bestandene Prüfungen gemäß DIN-EN61330 (VDE 670-Teil 611 Anhang A6) nachzuweisen. Durch auftretende Störlichtbögen dürfen keine Schaltvorgänge in den nicht von den Störlichtbögen betroffenen Einspeisefeldern ausgelöst werden. In Niederspannungsschaltanlagen muss die elektrische Anlage im Bereich der Einspeisung zu den Hauptstromversorgungssystemen mindestens eine Kurzschlussfestigkeit von 50 ka, 1s bei einem Stoßkurzschlussstrom von 122 ka haben. Für die Errichtung einer Schaltanlage ist die aufgeführte Kurzschlussfestigkeit ohne den Einsatz von zusätzlichen begrenzenden Einheiten sicherzustellen. (Hinweis: Die Anforderungen an die Anlagen sollten im Vorfeld mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.) Für Schaltanlagen nach Ziffer Schutz gegen Störlichtbögen, Anmerkung gilt als IAC- Klassifizierung für: Mittelspannungsanlagen bei Wandaufstellung: IAC AFL 25 ka 1 s Mittelspannungsanlagen bei Freiraumaufstellung: IAC AFLR 25 ka 1 s Niederspannungsanlagen bei Wandaufstellung, direkt hinter MS/NS-Transformatoren, von denen Maschen abgehen: IAC AFL 75 ka 1 s Niederspannungsanlagen bei Freiraumaufstellung, direkt hinter MS/NS-Transformatoren, TAB.2014.Strom Seite 5 von 10

6 XIII XIV XIV.a XIV.b XIV.c XIV.d XIV.e XIV.f von denen Maschen abgehen: IAC AFLR 75 ka 1 s alle anderen Niederspannungsanlagen bei Wandaufstellung: IAC AFL 50 ka 1 s alle anderen Niederspannungsanlagen bei Freiraumaufstellung: IAC AFLR 50 ka 1 s Für fabrikfertige Stationen ist zusätzlich die Störlichtbogenqualifikation IAC-AB 25 ka 1 s zu erfüllen. Die genannten Werte müssen durch Typprüfberichte eines herstellerunabhängigen, akkreditierten Prüffeldes nachgewiesen werden. Für die Errichtung einer Schaltanlage ist die aufgeführte Störlichtbogenfestigkeit ohne den Einsatz von störlichtbogenbegrenzenden Einheiten, wie z.b. schnellschaltende Erdungsschalter, sicherzustellen. Ergänzend zu Ziffer Schaltung und Aufbau gilt für Mittelspannungsanlagen, dass in der Regel für den Anschluss der Speisekabel des Netzbetreibers zwei Lasttrennschalterfelder vorzusehen sind, bei denen ein Parallelkabelanschluss mit 3 x 1 x 300 mm² NA2XS(F)2Y möglich ist; am Standort Essen sind anstelle der Lasttrennschalter zwingend Leistungsschalter einzusetzen. Auf der Kundenseite ist ein Übergabelasttrennschalter vor dem Abrechnungsmesswandlersatz vorzusehen. Des weiteren sind die Einspeisefelder mit Kugelbolzen, Durchmesser 20 mm, auszurüsten, an denen freigeführte ortsveränderliche Erdungs- und Kurzschließgeräte angebracht werden können. Ergänzend zu Ziffer Sternpunktbehandlung gilt für die Sternpunktbehandlung der einzelnen Standorte: Darmstadt 20 kv gelöscht Essen 10 kv isoliert 500 V isoliert Hanau 20 kv gelöscht; in 2012 Umstellung auf NOSPE Marl 110 kv gelöscht 6 kv gelöscht/isoliert 500 V isoliert Weiterstadt 20 kv gelöscht Wesseling 11 kv NOSPE (Werksteil Nord) und KNOSPE (Werksteil Süd) TAB.2014.Strom Seite 6 von 10

7 XIV.g XV XVI XVII XVIII XIX XX Worms 20 kv gelöscht 6 kv isoliert Ergänzend zu Ziffer Sekundärtechnik gilt im Mittelspannungsnetz, dass in den Niederspannungsnischen der Einspeisefelder Klemmleisten mit je 52 Klemmen vom Typ Phönix UK 5N inkl. Kurzschlussbrücken (oder vergleichbarer Typ nach Abstimmung mit dem Netzbetreiber) aufzubauen sind. Diese Klemmen dienen zur Aufnahme von Steuerbegleitkabeln des Netzbetreibers. Eine Verbindung der beiden Niederspannungsnischen der Einspeisefelder ist vorzusehen. Es ist ein geschützter Kabelweg, vom Kabelzwischenboden zu den Niederspannungsnischen, für die Aufnahme von mindestens zwei Kabeln Typ NYY 52*2,5 mm² je Einspeisefeld vorzusehen. Ergänzend zu Ziffer Schutzeinrichtungen gilt im Mittelspannungsnetz: Die Auswahl der Schutzeinrichtungen sowie deren Parametrierung muss mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden. Motorenabgänge sind mit Leistungsschaltern und dem Areva Schutzrelais P130C mit Erdschlusserkennung oder vergleichbaren Relais auszustatten. In Motorenabgangsfeldern sind drei Stromwandler (Außenleiter L1, L2, L3) einzubauen. Die Stromwandler sind so zu dimensionieren, dass sie eine sichere Kurzschlussabschaltung gewährleisten. Wenn Transformatoren mit HH-Sicherungen abgesichert werden, ist eine Transformatorleistung bis 2000 kva und der Nennstrom der HH-Sicherungen bis zu 250 A in langer Ausführung (Stichmaß 442 mm) zulässig, damit die Selektivität zu den Abgangsfeldern in den Hauptschaltanlagen bestehen bleibt. Die Transformatoren haben eine Spannung von 6 kv/525 V, müssen DIN VDE 0532 entsprechen und folgende Leistungsmerkmale aufweisen: S N kva u k = 7% Schaltgruppe = Yy0 (gegebenenfalls mit ausgeführten OS Sternpunkt für Löschspule) Anzapfungen = 2 x ± 2,5% Zeigerthermometer mit Warn-/Störmeldung (bei Ausführung mit Dehner) Buchholzrelais (bei Hermetikausführung Schutzblock Öldruck / Ölmangel / Öltemperatur) Zyklische Prüfungen an Schutzsystemen sind entsprechend der Empfehlungen der Hersteller- und Fachverbände sowie den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Empfohlene Prüfzyklen sind z. B.: 2 Jahre für elektromechanische Schutzeinrichtungen. 3 Jahre für elektronische Schutzeinrichtungen. 4 Jahre für digitale, überwachte Schutzeinrichtungen. Ergänzend zu Ziffer Erdungsanlage gilt, dass die Erdungsanlage eine Stromtragfähigkeit von mindestens 25 ka/1 s aufweisen muss. Ziffer 4 Abrechnungsmessung gilt nicht. Das Thema Messung betreffende Regelungen finden sich in Teil B Messung der TAB. Abweichend von Ziffer 5.1 Allgemeines letzter Satz unter Ziffer 5 Betrieb gilt, dass unterschiedliche Netzanschlusspunkte am Netz des Netzbetreibers durch die Kundenlage nur in Abstimmung mit vorheriger Genehmigung des Netzbetreibers miteinander verbunden werden dürfen. Ergänzend zu Ziffer 5.1 Allgemeines unter Ziffer 5 Betrieb gilt, dass die im Verfügungsbereich des Netzbetreibers liegenden Schaltgeräte gegen unbefugtes Bedienen durch anbringen von Vorhängeschlössern durch den Netzbetreiber gesichert werden können müssen. TAB.2014.Strom Seite 7 von 10

8 XXI XXII XXII.a Ergänzend zu Ziffer 5.2 Zugang gilt, dass sämtliche Türen im Verlauf des Stationszugangs mit Schlössern für zwei Schließzylinder auszurüsten sind. Der Netzbetreiber stellt für jedes Schloss einen Schließzylinder mit seiner Schließung zur Verfügung. Für den Fall, dass der Einbau solcher Schlösser nicht möglich ist, muss mit dem Netzbetreiber eine gleichwertige Lösung vereinbart werden. Abweichend von Ziffer 5.6 Blindleistungskompensation gilt für die jeweiligen Standorte folgendes: In Darmstadt ist vor dem Einbau einer kundenseitigen Kompensationsanlage Rücksprache mit dem Netzbetreiber bezüglich Kompensationsart und Verdrosselung zu halten. Eine geeignete Lösung muss vereinbart werden. XXII.b In Hanau muss der Verschiebungsfaktor cos() jeder Entnahmestelle zwischen 0,9 induktiv und 1 liegen. XXII.c In Marl muss der Verschiebungsfaktor cos() jeder Entnahmestelle zwischen 0,8 induktiv und 1 liegen. Der Netzbetreiber ist jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, diesen zulässigen Verschiebungsfaktor auf den Bereich von 0,9 induktiv bis 1 einzuschränken. Die Einschränkung ist mit einem Vorlauf von mindestens einem Jahr anzukündigen. Diese Ankündigung ist erfolgt. Ab dem liegt der zulässige cos phi bei 0,9 induktiv bis 1. XXII.d XXIII XXIII.a In Weiterstadt ist vor dem Einbau einer kundenseitigen Kompensationsanlage Rücksprache mit dem Netzbetreiber bezüglich Kompensationsart und Verdrosselung zu halten. Eine geeignete Lösung muss vereinbart werden. Ergänzend zu Ziffer 5 Betrieb gilt: Selektivschutz Die auf der Kundenseite betriebenen Selektivschutz-Einrichtungen müssen mit dem vorgeordneten Schutzsystem des Netzes koordiniert werden. Der Kunde stimmt dies rechtzeitig vor Neuerrichtung einer Anlage bzw. Änderung bestehender Einrichtungen mit dem Netzbetreiber ab. Hierunter fällt auch der Tausch von Mittelspannungsmotoren bzw. eine Änderung der Ex-Schutz-Daten (Zone, Temperaturklasse) am Aufstellungsort des Antriebs. Die für den Selektivschutz des Motors relevanten Motordaten übergibt der Kunde vor einer Neuerrichtung bzw. vor einem Motortausch dem Netzbetreiber auf dem Datenerhebungsblatt Motordaten zur Schutzrelaisparametrierung. Die Einstell- und Anregewerte der Selektivschutzeinrichtungen des Kunden dürfen nur nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber geändert werden. Vor Erstinbetriebnahme muss die Funktionstüchtigkeit der Selektivschutz-Einrichtungen durch eine Schutzprüfung (Primär- und Sekundärtechnik) nachgewiesen werden. Die Prüfung erfolgt zu Lasten des Kunden und ist von einer anerkannten Fachfirma auszuführen. Art und Umfang der Prüfungen müssen mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden. Die Prüfprotokolle sind dem Netzbetreiber vorzulegen. Der Kunde ist für die wiederkehrenden Prüfungen seiner Selektivschutzeinrichtungen verantwortlich und übergibt dem Netzbetreiber alle Prüfdokumente von Wiederholungsprüfungen. XXIII.b XXIII.c Der geplante Direktanlauf von Induktionsmotoren mit einer Leistung von mehr als 160 kw im Niederspannungsnetz und mehr als kw im Mittelspannungsnetz ist in der Planungsphase mit dem Netzbetreiber abzustimmen; dies gilt auch, wenn vorhandene Motoren, die die angegebenen Grenzwerte unterschreiten, gegen leistungsstärkere Motoren ausgetauscht werden, die die angegebenen Grenzwerte überschreiten. Bei einem Neuausbau von Kabelwegen oder bei der Nutzung vorhandener Kabelbühnen, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kabeltrasse, auch bei einer Belegung mit zusätzlichen Kabeln, gemäß DIN VDE 0298 mit der dann vorhandenen Kabelhäufung betrieben werden darf. TAB.2014.Strom Seite 8 von 10

9 XXIII.d XXIII.e XXIII.f Für Mittelspannungsschaltanlagen sind im Hinblick auf Betrieb und Personenschutz bei der Planung der Anlagen folgende Punkte zu beachten: Ein Phasenvergleich und die Feststellung der Spannungsfreiheit müssen ohne Personengefährdung möglich sein. Anschlussmöglichkeiten für Geräte zur Kabelfehlerortung sind vorzusehen. Für Kabelfehlerortungen muss der ggf. vorhandene Erdungs- und Kurzschlusstrenner bei geöffneter Tür schaltbar sein. Es müssen Kurzschlussanzeiger in den Einspeisefeldern mit I a = A vorhanden sein, die bei geschlossener Anlagenfront ablesbar sind. Alle Schaltgeräte müssen bei geschlossenen Schaltfeldtüren betätigt werden können. Die Schalterstellung muss von außen zuverlässig erkennbar sein; dies gilt ebenfalls bei Wegfall der Steuerspannung bei Schaltern mit Motorantrieb. Die einzelnen Schaltfelder sind durch Zwischenwände zu trennen. Für die im Verfügungsbereich des Netzbetreibers stehenden Felder sind Maßnahmen gegen unbefugtes Betätigen der Schalter und Öffnen der Türen zu treffen (Anbringungsmöglichkeit von Vorhängeschlössern). Hilfsmittel für die Bedienung und Betrieb der Schaltanlage sind vom Kunden bereitzustellen. Die Schaltgeräte in den Eingangsfeldern und gegebenenfalls im Übergabefeld müssen vor Ort zu betätigen sein. Das Einführen von isolierenden Schutzplatten zwischen die geöffneten Schaltkontakte der Lasttrennschalter bei geschlossenen Schaltfeldtüren muss möglich sein. Nach dem Einlegen der Schutzplatten müssen die Schaltfeldtüren für Arbeiten am Kabelanschluss zu öffnen sein. Bei Schaltanlagen mit herausnehmbaren Schaltgeräten darf der Berührungsschutz auch in Trennstellung der Schaltgeräte nicht aufgehoben werden. Bei Leistungsschaltern mit Kraftantrieben muss der Zustand des Energiespeichers von außen erkennbar sein. Alle Schalt- und Messfelder sowie Transformatorenräume sind gut lesbar, eindeutig und dauerhaft zu bezeichnen. Die Bezeichnungen der Eingangsschaltfelder werden vom Netzbetreiber angegeben. Elektronische Schutzeinrichtungen sind auf Zustand bzw. Funktionsfähigkeit zu überwachen, so dass bei Ausfall der Schutzeinrichtungen eine Meldung an entsprechender Stelle ausgegeben wird (Ausfall der Schutzfunktion). Ergänzend zu Ziffer 6 Änderungen, Außerbetriebnahme und Demontage gilt für den Standort Marl folgendes Im Falle des Austausches eines bestehenden Hochspannungsmotors teilt der Anschlussnutzer dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme folgende technische Daten mit: Motornennstrom Motoranlaufstrom Umerwärmungszeitkonstante Abkühlzeitkonstante bei rotierender Maschine Abkühlzeitkonstante bei stehender Maschine Bei Motoren im Ex-Bereich: te-zeit der entsprechenden Temperaturklasse Bei Motoren außerhalb eines Ex-Bereiches o zulässige Blockierzeit aus kaltem Zustand o zulässige Blockierzeit aus warmen Zustand Der Netzbetreiber prüft die bereitgestellten Daten und gibt die Parameter für die Einstellung des Motorschutzes vor. Der Anschlussnutzer weist vor Inbetriebnahme des neuen Motors die erfolgte Parameteränderung im Motorschutzrelais und die Schutzprüfung nach. Ergänzend zu Ziffer 7 Erzeugungsanlagen gilt für die Standorte Darmstadt und Weiterstadt folgendes: TAB.2014.Strom Seite 9 von 10

10 XXIII.g XXIII.h XXIII.i XXIII.j Der Einbau von Photovoltaikanlagen kann nur nach Genehmigung durch die Evonik Röhm GmbH erfolgen. Der Netzbetreiber behält sich vor, den Netzschutz und die Auslegung berechnen und anpassen zu lassen. Die jeweiligen Kosten sind vom Abnehmer zu tragen. Die Einspeisung darf bei einer Scheinleistung > 60 kva nur in das Mittelspannungsnetz (20 kv) erfolgen. Zusätzlicher Aufwand, wie z. B. das Nachrüsten von Verriegelungen ist vom Abnehmer zu tragen. Einspeisung in das Mittelspannungsnetz Die Einspeisung in das Mittelspannungsnetz (20 kv) muss über einen eigenen Transformator (0,4 kv/20 kv) mit FU auf einen freien Schaltplatz in einer der Stationen des Netzbetreibers erfolgen. Die Einspeiseleitung der Photovoltaikanlage muss über einen Leistungsschalter abschaltbar sein. Der Leistungsschalter muss über eine Unterspannungsauslösung mit dem Netz verbunden werden, die die gesamte Photovoltaikanlage frei schaltet. Der Leistungsschalter muss so eingebaut sein, dass Wechselrichterenergien im ausgeschalteten Zustand nicht in das Netz des Netzbetreibers eingespeist werden. Einspeisung in das Niederspannungsnetz Bei Einspeisungen in das Niederspannungsnetz (400 V) ist nur eine Einspeisung pro Netzabschnitt (Transformator) zulässig. Die Einspeiseleitung der Photovoltaikanlage muss über zwei Leistungsschalter abschaltbar sein, wovon der netzseitige Leistungsschalter über eine Unterspannungsauslösung mit dem Netz verbunden ist, der zusätzlich einen Ausschaltbefehl durch einen Kontakt im Niederspannungsschalter der jeweiligen Station erhält. Diese Verknüpfung ist drahtbruchsicher und nach SIL auszulegen. Diese Verknüpfung ist als sicherheitsrelevante Z-Messstelle in den Plänen zu dokumentieren und einmal jährlich zu prüfen. Der zweite Leistungsschalter dient der Freischaltung zum Prüfen. Der Leistungsschalter muss so eingebaut sein, dass Wechselrichterenergien im ausgeschalteten Zustand nicht ins Netz des Netzbetreibers eingespeist werden. Um Netzschwankungen zu vermeiden, ist eine Analysemessung für den sicheren Betrieb des Systems nachzuweisen. Zulässige Spannungsänderung: Im kontinuierlichen Betrieb darf die zulässige Spannungsänderung 2% der Netzspannung nicht überschreiten (Flicker). Hiervon ausgenommen ist das gelegentliche Einschalten großer Motore. TAB.2014.Strom Seite 10 von 10

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH für den Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) ist Betreiber eines geschlossenen Verteilnetzes auf dem Gelände des Flughafens Hannover. Jeder Anschlussnehmer

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung

Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung 1) Anlagenanschrift Gemarkung, Flur, Flurstück Projektnummer 2) Hersteller / Errichter

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Schon in der Planungsphase Ihrer neuen Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke

Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung) Ausgabe 05.2011 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Lenkungsausschuss Energienetze und Regulierung,

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

ESM-Erläuterungen zu TAB 2000

ESM-Erläuterungen zu TAB 2000 zu 5 Hausanschluss Verlegetiefe Die Verlegetiefe im ESM-Netzgebiet beträgt mindestens 0,80 m. Mehrspartenhausanschluss Bei mehreren Versorgungsleitungen besteht die Möglichkeit eine Mehrsparteneinführung

Mehr

Anlage A1marl Prinzipschaltbilder Marl Anlage A3marl Produktspezifikation elektr. Netzspannung. [Änderungen gegenüber der Vorgängerversion

Anlage A1marl Prinzipschaltbilder Marl Anlage A3marl Produktspezifikation elektr. Netzspannung. [Änderungen gegenüber der Vorgängerversion TAB.Strom der Technischen Anschlussbedingungen für die Versorgungsnetze und Kundenanlagen (Anlagen zur Abgabe von Energie) im Betreuungsbereich der Technology & Infrastructure GmbH im Evonik-Konzern gültig

Mehr

Nach der Einrichtung einer Benutzerkennung auf dem IW Medien Messenger werden dem Geschäftspartner automatisch zwei Informationsmails zugestellt.

Nach der Einrichtung einer Benutzerkennung auf dem IW Medien Messenger werden dem Geschäftspartner automatisch zwei Informationsmails zugestellt. 1 Systembeschreibung Der IW Medien Messenger ist eine zentrale Serverlösung für den vertraulichen E-Mail- Austausch mit Geschäftspartnern, die über keine eigene Verschlüsselungs-Software verfügen. Anstatt

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom)

Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom) EVO Energieversorgung Oelde GmbH Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom) Anschlusserstellung Dokument-Identnummer: S-1016 Gültig ab: 01.04.2007 Vertragstyp: Netzanschluss-/Netzzugangskonzept: Netzanschlussvertrag

Mehr

Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen

Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen Inhalt Präambel 1. Allgemeine Normen, Richtlinien und Vorschriften 2. Allgemeine Bedingungen 3. Technische

Mehr

Fach: Elektrische Anlagentechnik (ANL) Berufsbezogener Lernbereich Schwerpunkt: Energie- und Anlagentechnik. Aufgaben und Ziele des Faches:

Fach: Elektrische Anlagentechnik (ANL) Berufsbezogener Lernbereich Schwerpunkt: Energie- und Anlagentechnik. Aufgaben und Ziele des Faches: Fach: Elektrische Anlagentechnik (ANL) Berufsbezogener Lernbereich Schwerpunkt: Energie- und Anlagentechnik Aufgaben und Ziele des Faches: Im Rahmen ihrer zukünftigen Tätigkeit werden die Studierenden

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz

Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Inhalt 1. Allgemeines 2 1.1 Geltungsbereich.. 2 1.2 Gültigkeitsdauer.. 2 1.3 Normen und Regeln... 2 1.4 Technische Hinweise.. 3 2. Baustrom/ Provisorische

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Ergänzende Bedingungen der ENA Energienetze Apolda GmbH

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Ergänzende Bedingungen der ENA Energienetze Apolda GmbH Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Ergänzende Bedingungen der ENA Energienetze Apolda GmbH zur Richtlinie Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an

Mehr

Wichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S)

Wichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S) N:\Web\Personenschutzeinrichtungen\Personenschutzeinrichtungen.pdf Wichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S) Ausgabe: Juni 2014 Michael Melioumis Urheberrechte:

Mehr

Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung Technische Daten der Übergabestation

Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung Technische Daten der Übergabestation Anlage zum Inbetriebsetzungsprotokoll / Errichterbestätigung Dieses Protokoll ist vom Anlagenerrichter oder Anlagenverantwortlichen der Kundenanlage sowohl für die Übergabestation, als auch für unterlagerte

Mehr

Projekt 2HEA 2005/06 Formelzettel Elektrotechnik

Projekt 2HEA 2005/06 Formelzettel Elektrotechnik Projekt 2HEA 2005/06 Formelzettel Elektrotechnik Teilübung: Kondensator im Wechselspannunskreis Gruppenteilnehmer: Jakic, Topka Abgabedatum: 24.02.2006 Jakic, Topka Inhaltsverzeichnis 2HEA INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

H 4135A: Relais im Klemmengehäuse

H 4135A: Relais im Klemmengehäuse H 4135A H 4135A: Relais im Klemmengehäuse sicherheitsgerichtet, für Stromkreise bis SIL 3 nach IEC 61508 Abbildung 1: Blockschaltbild F1: max. 4 A - T, Lieferzustand: 4 A - T Die Baugruppe ist geprüft

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Hinweis: Bei

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007-

Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007- Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007- Gültig ab 01.01.2009 Zu 1 Geltungsbereich Im Netzgebiet der EVI Energieversorgung

Mehr

TV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze

TV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze Gestützt auf die Artikel 1, 2, 3,7 und 8 der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) definiert die vorliegende technische Vorschrift: den Netzanschlussbeitrag (NAB) und den Netzkostenbeitrag (NKB); Kosten

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG)

Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG) Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG) (August 2014) - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 3 2 Aufbau des Fernwirksystems 3 3 Beschreibung der Schnittstelle

Mehr

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten. Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten. Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung T Technische Richtlinie zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung Herausgeber: Herzo Werke GmbH Schießhausstr. 9 91074 Herzogenaurach Stand: 06/2015 Inhaltsübersicht

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...

Mehr

Schaltberechtigung. Die Ernennung zum Schaltberechtigten bzw. die Erteilung der Schaltberechtigung soll durch den Unternehmer schriftlich erfolgen.

Schaltberechtigung. Die Ernennung zum Schaltberechtigten bzw. die Erteilung der Schaltberechtigung soll durch den Unternehmer schriftlich erfolgen. Schaltberechtigung 1. Organisatorischer und arbeitsrechtlicher Hintergrund 2. Voraussetzungen sind - persönliche Qualifikation (Selbstsicherheit, Gesundheit, Eignung, Neigung) - Kenntnisse der Vorschriften

Mehr

Ergänzende Bedingungen zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ergänzende Bedingungen zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Ergänzende Bedingungen zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) I. Netzanschluss, 5-9 NAV 1. Die Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses, auf Veranlassung des Anschlussnehmers, sind

Mehr

Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444

Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444 Netzbetreiber INFORMATIONSBLATT Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444 5070-v1-DE-11.15 Um eine Gebäudeinstallation EMV-gerecht (EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit)

Mehr

Energieversorgungseinrichtungen

Energieversorgungseinrichtungen Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735 Köln Telefon: (0221) 77 66 0; Fax: (0221) 77 66 341 Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten. VdS-Richtlinien

Mehr

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom In der nachfolgenden Übersicht werden die Mindestanforderungen zum grundsätzlichen Aufbau von Messeinrichtungen (Übergabemessungen)

Mehr

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702)

Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) Dipl.-Ing./EUR Ing. Arno Bergmann DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009

Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009 Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009 15 wird wie folgt geändert: 15 Wahltarife Krankengeld Allgemeines I Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden

Mehr

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) zwischen den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende

Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Dezember 2009 Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Die hohe Nachfrage nach Anschlüssen von Photovoltaikanlagen zum Jahresende hat bei vielen Netzbetreibern

Mehr

Montageanleitung ID ANTRW.8060R-A. (für die ID RW24.ABC-A)

Montageanleitung ID ANTRW.8060R-A. (für die ID RW24.ABC-A) Montageanleitung ID ANTRW.8060R-A (für die ID RW24.ABC-A) Lieferumfang: 1x ID ANTRW.8060R-A - Antennenrahmen mit integrierter Flachbandkabelantenne und automatischem Antennentuner ID AT-A 1x Montageanleitung

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Einrichtung eines E-Mail-Kontos bei Mac OS X Mail Stand: 03/2011

Einrichtung eines E-Mail-Kontos bei Mac OS X Mail Stand: 03/2011 Einrichtung eines E-Mail-Kontos bei Mac OS X Mail Stand: 03/2011 1. Starten Sie Mail per Klick auf das Symbol im Dock. 2. Sie sehen die Ausgangsansicht von Mac OS X Mail. 3. Klicken Sie in der Fensterleiste

Mehr

Technische Richtlinie. Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen

Technische Richtlinie. Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen Technische Richtlinie Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen im Freien an das Niederspannungsnetz der VNB Ausgabe Juni 2004 Verband der Netzbetreiber

Mehr

Sicherheit im Online-Banking. Verfahren und Möglichkeiten

Sicherheit im Online-Banking. Verfahren und Möglichkeiten Sicherheit im Online-Banking Verfahren und Möglichkeiten Auf unterschiedlichen Wegen an das gleiche Ziel: Sicherheit im Online-Banking Wie sicher ist Online-Banking? Diese Frage stellt sich den Bankkunden

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung

Mehr

08.08.1980 089 / 1234567, max.muster@mnet.de 089 / 1234567, max.muster@mnet.de XX 10

08.08.1980 089 / 1234567, max.muster@mnet.de 089 / 1234567, max.muster@mnet.de XX 10 Max Muster Max Muster 80525 München 80525 München 08.08.1980 089 / 1234567, max.muster@mnet.de 089 / 1234567, max.muster@mnet.de München, 112 / 3550 10 1 55 55 Wasserkraftanlage Elektro Blitz GmbH Stromweg

Mehr

Einrichtung eines VPN-Zugangs

Einrichtung eines VPN-Zugangs Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis

Mehr

Heizkörper einbauen in 10 Schritten Schritt-für-Schritt-Anleitung

Heizkörper einbauen in 10 Schritten Schritt-für-Schritt-Anleitung Schritt-für-Schritt- 1 Einleitung Wie Sie in 10 einfachen Schritten einen neuen Heizkörper einbauen, richtig anschließen und abdichten, erfahren Sie in dieser. Lesen Sie, wie Sie schrittweise vorgehen

Mehr

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung, Dokumentation Dokumentation Abschn. 6 Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher 39 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung,

Mehr

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis

Mehr

Übersicht 4-2. Einschalter, Hauptschalter, Wartungsschalter 4-3. Polumschalter 4-7. Verriegelungsschaltungen 4-11. Einphasen-Anlassschalter 4-12

Übersicht 4-2. Einschalter, Hauptschalter, Wartungsschalter 4-3. Polumschalter 4-7. Verriegelungsschaltungen 4-11. Einphasen-Anlassschalter 4-12 Eaton Schaltungsbuch / Seite Übersicht - Einschalter, Hauptschalter, Wartungsschalter - Umschalter, Wendeschalter - (Wende-)Stern-Dreieck-Schalter - Polumschalter - Verriegelungsschaltungen - Einphasen-Anlassschalter

Mehr

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 Einbau und Bedienungsanleitung TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 1 Allgemeine Informationen 1.1 SICHERHEITSHINWEISE Travel Power darf nicht für den Betrieb von lebenserhaltenen

Mehr

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr

Mehr

Technische Mindestanforderungen. Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Technische Mindestanforderungen. Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Technische Mindestanforderungen Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Verteilnetz Strom der REWAG Netz GmbH Stand: Februar 2012 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anforderungen

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand 24.11.2014 Seite 1 ********************************************************************************** Änderungen sind wie folgt kenntlich gemacht:

Mehr

P = U eff I eff. I eff = = 1 kw 120 V = 1000 W

P = U eff I eff. I eff = = 1 kw 120 V = 1000 W Sie haben für diesen 50 Minuten Zeit. Die zu vergebenen Punkte sind an den Aufgaben angemerkt. Die Gesamtzahl beträgt 20 P + 1 Formpunkt. Bei einer Rechnung wird auf die korrekte Verwendung der Einheiten

Mehr

DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM

DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM UCM: Unintended Car Movement Unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg bei geöffneter Tür Vorschrift Mit der 3. Änderung der Maschinenrichtlinie

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm

EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm Arbeiten mit OMEGA ARES 21 EasyWk - DAS Schwimmwettkampfprogramm 1 Einleitung Diese Präsentation dient zur Darstellung der Zusammenarbeit zwischen EasyWk und der Zeitmessanlage

Mehr

8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung

8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung 8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung 8.1 Entkopplung durch Abstand Die einfachste Art der Entkopplung von Leistungskabeln mit Signal-/Steuerleitung oder Kabel der Informationstechnik ist

Mehr

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und

Mehr

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH _ Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgend aufgeführten technischen Mindestanforderungen an

Mehr

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.

Mehr

Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks

Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks Zentralverband der Deutschen Elektround Informationstechnischen Handwerke ZVEH Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks Ausgabe 2012 Herausgeber Bundes-Installateurausschuss

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

Motivation im Betrieb

Motivation im Betrieb LUTZ VON ROSENSTIEL Motivation im Betrieb Mit Fallstudien aus der Praxis ROSENBERGER FACHVERLAG LEONBERG IX Vorbemerkung zur 11. Auflage Vorbemerkung zur 10. Auflage Empfehlungen für den Leser Zielsetzung

Mehr

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Wir verschaffen Ihrem Gebäude Anschluss

Wir verschaffen Ihrem Gebäude Anschluss Wir verschaffen Ihrem Gebäude Anschluss Der Hausanschluss bildet die Verbindung zwischen Ihrem Gebäude und den öffentlichen Versorgungsnetzen. Auf Norderney werden die von uns, den Stadtwerken Norderney,

Mehr

Anlage zu Ziffer 05 der TAB 2007. Netzanschlüsse. Inhalt. 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle

Anlage zu Ziffer 05 der TAB 2007. Netzanschlüsse. Inhalt. 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle Anlage zu Ziffer 05 der TAB 2007 Netzanschlüsse Inhalt 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle... 1 2 Netzanschlusssäule NH 00 / NH 2... 2 3 Zähleranschlusssäule... 4 4 Mehrfach-Netzanschluss... 5 4.1 Allgemein...

Mehr

Mindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten

Mindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten Protokoll 2014-I-12, Anlage 2 Mindestanforderungen an Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte zur Nutzung von Inland AIS Daten an Bord von Fahrzeugen 12.6.2014 Seite

Mehr

Folgende Einstellungen sind notwendig, damit die Kommunikation zwischen Server und Client funktioniert:

Folgende Einstellungen sind notwendig, damit die Kommunikation zwischen Server und Client funktioniert: Firewall für Lexware professional konfigurieren Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemein... 1 2. Einstellungen... 1 3. Windows XP SP2 und Windows 2003 Server SP1 Firewall...1 4. Bitdefender 9... 5 5. Norton Personal

Mehr

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband INFORMATION INFORMATION (überarbeitet) Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Gesetzliche

Mehr

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach 1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren

Mehr

Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? -

Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? - Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? - Sicher und gesund in die Zukunft 24. September 2014 in Damp Vortrag 24.09. 2014 Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen

Mehr

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten TRK-DashBoard Anleitung öffentlicher Zugang einrichten Manual für Kunden VERSION DATUM AUTOR DATEINAME 1.0 8. SEPTEMBER 2011 HRR ANLEITUNG_OEFFENTLICHER_ZUGANG_DASHBOARD_V10 INHALT 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN...

Mehr

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

5. Testen ob TLS 1.0 auf Ihrem System im Internet-Explorer fehlerfrei funktioniert

5. Testen ob TLS 1.0 auf Ihrem System im Internet-Explorer fehlerfrei funktioniert PW0029/ Stand: 11/2014 Windows-Systemeinstellungen für die ELSTER-Aktualisierung und Bewerber-Online PW0029_SSL_TLS_poodle_Sicherheitsluecke.pdf Ein Fehler im Protokoll-Design von SSLv3 kann dazu genutzt

Mehr