ALLGEMEINES GRUNDSÄTZLICHES SYSTEM ÜBER DIE LÄNDER HINWEG

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Transkript:

VERKEHRSZEICHEN D A CH ALLGEMEINES GRUNDSÄTZLICHES SYSTEM ÜBER DIE LÄNDER HINWEG Bewusst über die Länder hinweg etwas vereinfacht zusammengefasst! Genauer Gesetzestext zum Nachlesen inklusive Abbildungen der Verkehrszeichen wurde direkt verlinkt und kann kostenlos geöffnet werden! GRUPPIERUNG NACH FORM 1 VERKEHRSZEICHEN ALLGEMEIN (D-A-CH): Wollen uns etwas kundmachen/mitteilen Verhaltensnorm, also ein bestimmtes Verhalten + Zwangsvollzugsnorm bei Nichtbefolgung 1 Hummel, Bernhard (2017): Fahrschulbuch Österreich Grundwissen + B-Teil. Dein Wegbegleiter zur Führerscheinprüfung und durch ein smartes Dasein als Kraftfahrer.- 3. Auflage 1

AUFSTELLUNG Sollten also grundsätzlich so aufgestellt sein, dass wir sie als AutofahrerIn mit Maßwissen gut und rechtzeitig erkennen können. Grundsätzlich: rechts, oder oberhalb, oder links und rechts (Bsp.: Autobahnen, Richtungsfahrbahnen) In Ausnahmefällen nur links (Bsp.: Aufhebungen, Ortsende, Zweck des Verkehrszeichens erfordert es) GEFAHRENZEICHEN (D-A), GEFAHRENSIGNALE (CH) Wollen vor einer Gefahr warnen. Geschwindigkeit reduzieren und anpassen. Besonders aufmerksam und vorsichtig fahren. AUFSTELLUNG: D: Außerhalb geschlossener Ortschaften: 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Innerhalb geschlossener Ortschaften: Im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle. Mit Zusatztafel auch anders. A: Autobahnen: 250 m bis 400 m, Auf anderen Straßen: 150 m bis 250 m vor der Gefahrenstelle anzubringen Mit Zusatztafel auch anders. Im Ortsgebiet auch ohne Zusatztafel Im Allgemeinen kurz vor der Gefahrenstelle. CH: Die Gefahrensignale stehen unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Signale: a. innerorts kurz vor der Gefahrenstelle; stehen sie mehr als 50 m vorher, wird die Entfernung auf beigefügter «Distanztafel» (5.01) vermerkt; b. 2

ausserorts 150-250 m vor der Gefahrenstelle; kann diese Regel nicht eingehalten werden, wird die Entfernung auf beigefügter «Distanztafel» vermerkt; c. auf Autobahnen und Autostrassen bei der Gefahrenstelle selbst oder höchstens 100 m vorher, ferner zusätzlich als Vorsignale mit beigefügter «Distanztafel» 500-1000 m vor der Gefahrenstelle. GRUNDSÄTZLICHES ENDE DES GÜLTIGKEITSBEREICHES: Bis nach dem Gefahrenbereich genaueres zur Aufstellung vor der Gefahr, siehe Aufstellung VORSCHRIFTSZEICHEN(D-A), VORSCHRIFTSSIGNALE (CH), + ZUSATZTAFELN (D), Wollen uns etwas vorschreiben! Sie werden in Verbots-, Gebots- und Vorrangzeichen unterteilt. In D sind hier auch die Zusatztafeln zu finden. (CH: Vortrittszeichen als eigene Gruppe, A+CH: Zusatztafeln als eigene Gruppe) Je nach Land kleine Unterschiede in der Einteilung, aber sinngemäß in D-A-CH ähnlich! Wichtig: Vorrangzeichen/Vortrittszeichen sind grundsätzlich von vorne und hinten an ihrer einzigartigen äußeren Form erkennbar!!! AUFSTELLUNG: D-A-CH: Gilt an der Stelle, oder von der Stelle an, wo das Signal steht GRUNDSÄTZLICHES ENDE DES GÜLTIGKEITSBEREICHES: Verbotszeichen, (Bsp.: Geschwindigkeitsbeschränkung 30): Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Vorschriftssignale gilt die angekündigte Vorschrift an der Stelle oder von der Stelle an, wo das Signal steht, bis zum Ende der nächsten Verzweigung; soll sie weiter gelten, wird das Signal dort wiederholt. Die Signale «Höchstgeschwindigkeit», «Mindestgeschwindigkeit», «Überholen verboten», «Überholen für Lastwagen verboten», «Halten verboten» und «Parkieren verboten» gelten bis zu den entsprechenden Ende- Signalen,... (vgl. Signalisationsverordnung Schweiz, andere Länder sinngemäß ähnlich!) Gebotszeichen und Vorrangzeichen/Vortrittszeichen (Bsp.: Gebotszeichen VORGESCHRIEBENE FAHRTRICHTUNG, oder Vorrangzeichen Vorrang Geben ): Grundsätzlich bei der folgenden Kreuzung, oder Stelle. 3

Bei Wanderbaustellen, oder Baustellenbereichen wird in der Realität manchmal auf das Ende der Beschränkung verzichtet. Dann muss man versuchen, im Sinne des Gesetzgebers zu agieren. Mehr zur spezifischen Aufstellung in den entsprechenden Gesetzen, die im Folgenden verlinkt sind. Eine genauere Erläuterung nach Ländern und für spezifische Verkehrszeichen habe ich anfangs hier versucht, würde aber die Übersichtlichkeit und den Gedanken das grundlegende System aufzuzeigen und zu verstehen gänzlich zerstören. Ich empfehle aber eine Vertiefung über die jeweiligen originalen Gesetzestexte, die ich im Anschluss herausgesucht und direkt kostenlos verlinkt habe! J Es steht jeweils wirklich sehr schön in den einzelnen Paragraphen beschrieben! VORTRITTSZEICHEN(CH): siehe Vorschriftszeichen oberhalb, sinngemäß, aber als eigene Gruppe in CH. RICHTZEICHEN (D) /HINWEISZEICHEN (A) / HINWEISSIGNALE (CH): Wollen uns auf etwas hinweisen...;) AUFSTELLUNG: Wo sie auf etwas hinweisen wollen (logisch aufgestellt. Bsp.: Ortsgebiet, Parkplatz, Orientierungstafeln,...) GRUNDSÄTZLICHES ENDE DES GÜLTIGKEITSBEREICHES: Meist selbsterklärend (Bsp.: Hinweis Parkplatz,..., bei der Ortstafel bis zum Schild Ortsende,...) ZUSATZTAFELN (A,CH): Geben dem Verkehrszeichen zusätzliche Informationen oder eine neue Bedeutung. 4

GESETZESGRUNDLAGE, QUELLEN: DEUTSCHLAND (D): StVO gesamtes Dokument: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html 39 Verkehrszeichen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/ 39.html 40 Gefahrzeichen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/ 40.html 41 Vorschriftzeichen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/ 41.html 42 Richtzeichen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/ 42.html Anlage 1 (zu 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_1.html Anlage 2 (zu 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen: http://www.gesetze-iminternet.de/stvo_2013/anlage_2.html Anlage 3 (zu 42 Absatz 2) Richtzeichen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html ÖSTERREICH (A): StVO gesamtes Dokument: https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung/bundesnormen/10011336/stvo%201960%2c%20fassun g%20vom%2016.01.2018.pdf 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen: https://www.ris.bka.gv.at/dokumente/bundesnormen/nor40188586/nor40188586.pdf 49. Allgemeines über Gefahrenzeichen: https://www.ris.bka.gv.at/dokumente/bundesnormen/nor12146643/nor12146643.pdf 50. Die Gefahrenzeichen: https://www.ris.bka.gv.at/dokumente/bundesnormen/nor40081328/nor40081328.pdf 51. Allgemeines über Vorschriftszeichen: https://www.ris.bka.gv.at/dokumente/bundesnormen/nor12155421/nor12155421.pdf 52. Die Vorschriftszeichen: https://www.ris.bka.gv.at/dokumente/bundesnormen/nor40128461/nor40128461.pdf 53. Die Hinweiszeichen: https://www.ris.bka.gv.at/dokumente/bundesnormen/nor40147687/nor40147687.pdf 5

54. Zusatztafeln: https://www.ris.bka.gv.at/dokumente/bundesnormen/nor40188587/nor40188587.pdf SCHWEIZ (CH): Signalisationsverordnung (SSV) vom 5. September 1979 (Stand am 15. Januar 2017): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19790235/index.html# EUROPA VERGLEICH ALLER VERKEHRSZEICHEN (EU): Vergleich Europäischer Verkehrszeichen Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/vergleich_europäischer_verkehrszeichen VIDEOS RUND UM DIESES THEMA: Verkehrszeichen D-A-CH: Die Bodenmarkierungen und ihre Bedeutung: https://youtu.be/zuiyxexn-zs Vorrangregeln: https://youtu.be/kqfuqventyy Fahren auf Sicht: https://youtu.be/sha1szr6hqk WEITERE INFORMATIONEN: ÜBER MICH UND MEINE PROJEKTE: http://www.bernhardhummel.at VIDEOS UND ERKLÄRUNGEN ZUM THEMA MOBILITÄT FÜHRERSCHEIN ZUKUNFT DER YOUTUBECHANNEL youtube MEIN E-BOOK FAHRDYNAMISCHE GRUNDLAGEN. WARUM DEIN AUTO (NICHT) DRIFTET GRATIS ZUM DOWNLOAD: weihnachtsgeschenk MEINE BÜCHER ZUM THEMA MOBILITÄT FÜHRERSCHEIN ZUKUNFT : http://www.bernhardhummel.at/buecher/ MEINE TIPPS ZUR FAHRZEUGPFLEGE: http://fahrzeugpflege.be/ 6

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