Im Studium. Gut versichert

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Transkript:

Im Studium. Gut versichert

Viele neue Kontakte, Nebenjobs und Prüfungen das Studium ist eine spannende Zeit. Mit unserem Angebot für Studenten unterstützen wir Sie dabei, fit durchs Studium zu kommen zum Beispiel mit 70 Euro im Jahr für Ihr Training im Fitnessstudio. Ihre Mitgliedschaft im Sportverein und den Erwerb von Sportabzeichen belohnen wir natürlich auch. In Auslandssemestern sind Sie mit der KNAPPSCHAFT ebenfalls bestens geschützt dank unserer zahlreichen kostenfreien Reiseschutzimpfungen. Gut versichert durchs Studium Um sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland einschreiben zu können, müssen Sie als Student kranken- und pflegeversichert sein. Je nach Ausgangsvoraussetzungen erfolgt dies über die Familienversicherung, unsere Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten oder die freiwillige Versicherung.

Versichert über die Familienversicherung Als Student können Sie sich bis zu Ihrem 25. Geburtstag über die Familienversicherung Ihrer Eltern oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihrer Großeltern krankenversichern (Großeltern müssen den Enkel überwiegend unterhalten). Auch eine Versicherung über den Ehegatten bzw. den Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist möglich, sofern dieser Mitglied einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse ist. Studenten, die Wehrdienst, Zivildienst, ein gesetzlich anerkanntes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst geleistet haben, können ihre Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen verlängern maximal jedoch um 12 Monate. Nähere Informationen zu unseren umfangreichen Leistungen für Familienversicherte finden Sie in unserer Broschüre Die Familienversicherung. Eine für alle. Nebenjob: Wenn Sie familienversichert sind, darf Ihr monatliches Einkommen bestimmte Beträge nicht übersteigen, sonst scheiden Sie aus der Familienversicherung aus. Diese Beträge ändern sich jährlich. Von diesen Beträgen ausgenommen ist eine Beschäftigung, die innerhalb eines Jahres auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist oder ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird. Bitte informieren Sie uns in jedem Fall, bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen. Unsere Versicherung für Studierende Als Student sind Sie grundsätzlich bis zum Abschluss Ihres 14. Semesters in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, alternativ bis zum Ende des Semesters,

in dem Sie 30 Jahre alt werden. Danach führen wir Ihre Versicherung automatisch als freiwillige Krankenversicherung fort. Bei uns haben Sie damit Anspruch auf ein attraktives Leistungsangebot. Ihr monatlicher Beitrag als pflichtversicherter Student beträgt ab dem 1. Januar 2018 74,77 Euro zur Krankenversicherung (inklusive kassenindividuellem Zusatzbeitrag) und 16,55 Euro zur Pflegeversicherung. Hinweis zum Beitrag zur Pflegeversicherung: Ab dem 23. Lebensjahr zahlen kinderlose Studenten einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung der Studenten in Höhe von 1,62 Euro monatlich. Wenn Sie ein Kind haben, können Sie diesen Betrag sparen, indem Sie der Pflegekasse Ihre Elterneigenschaft nachweisen. So zahlen Sie Ihre Beiträge Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen zwei Zahlungsmöglichkeiten an. Wir können Ihren Beitrag monatlich vom Konto abbuchen mittels SEPA-Lastschriftverfahren. Alternativ können Sie Ihren Beitrag selbst überweisen. Beitragszahlung vergessen? Eine vergessene Beitragszahlung für die Kranken- und Pflegeversicherung zieht schwerwiegende Folgen nach sich: In diesem Fall sind wir verpflichtet, Ihre Hochschule zu informieren. Diese verweigert daraufhin Ihre Einschreibung oder die Annahme Ihrer Rückmeldung und Sie werden für das Folgesemester exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation endet auch Ihre Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten.

Wenn das Studium länger dauert können Sie weiterhin pflichtversichert sein, wenn die Überschreitung der Fachstudienzeit oder der Altersgrenze gerechtfertigt ist: entweder durch die Art der Ausbildung oder durch familiäre und persönliche Gründe insbesondere, wenn Sie die Zugangsvoraussetzung auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben. Freiwillig versichert als Student Nach Vollendung des 30. Lebensjahres oder nach Abschluss des 14. Fachsemesters werden Sie zum Ende des entsprechenden Semesters automatisch als freiwilliges Mitglied bei uns versichert. Als Student zahlen Sie bis zur Abschlussprüfung, längstens jedoch für sechs Monate, einen ermäßigten Beitragssatz. Mit der freiwilligen Krankenversicherung ist auch eine Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung verbunden. Bevor Ihre Mitgliedschaft als Student endet, informieren wir Sie rechtzeitig, wie Sie im Anschluss Ihren Versicherungsschutz aufrechterhalten.

Auch im Promotionsstudium gut versichert Ein reines Promotionsstudium gehört nicht mehr zum wissenschaftlichen Teil der Ausbildung und beendet die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten. Damit werden Sie in eine freiwillige Mitgliedschaft überführt. Versichert aufgrund von Rentenbezug Sie beziehen eine Rente und sind dadurch bereits in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner? Als Student ändert sich für Sie nichts. Wenn Sie neben dem Studium eine Beschäftigung ausüben, müssen Sie diese jedoch Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Solange dieser den Rentenanspruch neben der Beschäftigung anerkennt, bleibt Ihr Versicherungsverhältnis bestehen. Studium und Nebenjob Wer als Student bei uns versichert ist, kann nebenbei eine Beschäftigung ausüben. Wie viel Sie in dieser Beschäftigung verdienen, spielt für uns keine Rolle. Wichtig ist lediglich, dass das Studium überwiegt. Dies ist der Fall, wenn die Beschäftigung in der Regel nicht mehr als 20 Stunden in der Woche umfasst, im Voraus auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist.

Vollzeitjob in den Semesterferien? Das geht! Viele Studenten nutzen die Semesterferien, um zusätzliches Geld zu verdienen mit einem Job, der 20 Stunden pro Woche übersteigt. Ein derartiger Job, selbst ein Vollzeit-Job, hat keine Auswirkungen auf Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, sofern Sie ihn ausschließlich in den Semesterferien, am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden ausüben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beschäftigung auf maximal 26 Wochen innerhalb eines Jahres, auch unter Berücksichtigung von Vorbeschäftigungen von mehr als 20 Stunden, befristet ist. Für einen solchen Job brauchen Sie in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Beiträge zu zahlen. Weitere Informationen zur Beschäftigung neben dem Studium finden Sie in unserer Online-Broschüre Hinweise zur Versicherungsfreiheit. info Wussten Sie, dass Sie die Mitgliedschaftsbescheinigung, die Sie für die Einschreibung an einer anerkannten Hochschule benötigen, direkt in Ihrem persönlichen Kundenbereich Meine KNAPPSCHAFT beantragen können? Melden Sie sich einfach unter www.knappschaft.de/meineknappschaft an.

IMPRESSUM Herausgegeben von: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14 28, 44789 Bochum www.knappschaft.de/studenten Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Stand: 1. Januar 2018 Vordr. 10909 11. 17 BAL I 30 000 2940