Profilphase im Profil Beratung

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Transkript:

Profilphase im Profil Beratung Übersicht: 1. Einleitung: Zum Hintergrund des Profils Beratung 2. Curriculum 2.1 Aufbau der Profilphase 2.2 Profilmodule 2.3 Wahlpflichtmodule 2.4 weitere Pflicht- und Wahlpflichtmodule 3. Weiterbildung in Personzentrierter Beratung nach den Richtlinien der GwG (2013) 3.1 Zum Verhältnis des Profils Beratung (FrauenStudien) und der Weiterbildung in Personzentrierter Beratung der GwG 3.2 Wichtige Hinweise zum personzentrierten Arbeiten, zur Beratungspraxis und zum Zeitaufwand 1. Einleitung: Zum Hintergrund des Profils Beratung In unserem heutigen Alltag ist Beratung allgegenwärtig. Beratung wird angeboten und nachgefragt in fast allen Bereichen des Alltags als Orientierungshilfe für anstehende Entscheidungen: u.a. Erziehungsberatung, Eheberatung, Drogenberatung, Sexualberatung, Bildungsberatung, Mieterberatung, Energieberatung, Versicherungsberatung, Verbraucherberatung. Beratung ist zunächst einmal eine in konkreten Lebensbezügen eingebettete oder auf bestimmte Sachfragen orientierte Form der menschlichen Interaktion und Kommunikation. Gerade Familienfrauen kennen Beratung in der Regel aus beiden Perspektiven - als Ratsuchende und als Beraterin: Sie suchen Rat in Erziehungs-, Bildungs-, VerbraucherInnen-, Kauffragen u.a., und sie beraten ihre Kinder und ihren Ehemann, FreundInnen, Bekannte, NachbarInnen oder ihre eigenen Eltern. Die Pflichtseminare im Profil Beratung können die Bandbreite an Beratungsanlässen und Beratungsrichtungen natürlich in keiner Weise abdecken. Sie qualifizieren ausschließlich - dafür aber umfassend - in klientenzentrierter bzw. personzentrierter Gesprächsführung, d.h. sie vermitteln eine Herangehensweise für Beratungsgespräche. Hinsichtlich der von vielen Teilnehmenden gewünschten beruflichen Verwertbarkeit ist zu beachten, daß Kenntnisse und Fähigkeiten in Gesprächsführung und Beratung in vielen Berufsfeldern erwünschte Zusatzqualifikationen sind, die erwünscht sind aber in der Regel nicht zu einer höheren Vergütung führen. Darüber hinaus ist es schwierig, erworbene Beratungskompetenzen auf dem Arbeitsmarkt ohne einen entsprechenden gelernten sozialen, medizinischen oder pädagogischen (Grund-)Beruf zu realisieren. Die Verbleibstudie hat zwar gezeigt, dass auch AbsolventInnen der FrauenStudien mit einer Aus-bildung in einem Kauf-, Büro- oder Verwaltungsberuf nach den FrauenStudien in psycho-sozialen oder pädagogischen Berufsfeldern arbeiten. Aber diese AbsolventInnen haben entweder nach den FrauenStudien ein Bachelorstudium gemacht, oder sie haben einen Berufszugang über ein - oft mehrjähriges - ehrenamtliches Engagement in einem Praxisfeld mit Beratungsbedarf gefunden. Mögliche Arbeitsfelder sind u.a.: Gleichstellungsstellen (kommunale, kirchliche oder betriebliche), Beratungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen, in der SeniorInnenarbeit, Unterstützungsangebote für Geflüchtete. 1

2. Curriculum 2.1 Aufbau Die Profilphase im Profil Heterogenität und Inklusion besteht aus den folgenden Modulen: 2 x Profilmodule 2 x Wahlpflichtmodule 1 x Modul individuelle Ergänzung 1 x Praxis-Transfer-Modul 2 1 x Abschlussmodul In jedem Modul müssen Lehrveranstaltungen belegt werden und eine unbenotete Modulprüfung (MPu) 1 abgelegt werden. Zudem müssen in fast allen Modulen Studienleistungen (SL) 2 erbracht werden. wichtiger Hinweis: die detaillierten Inhalte sowie den Aufbau des Profils entnehmen sie bitte dem Modulhandbuch der FrauenStudien! 2.2 Profilmodule Im Profil Beratung werden zwei Profilmodule angeboten, die verbindlich sind: das Profilmodul Personzentrierte Beratung 1 (25-FS-PB1) und das Profilmodul Personzentrierte Beratung 2 (25- FS-PB2). Pro Pflichtmodul müssen Sie zwei verpflichtende Seminare besuchen. Die Profilmodule mit den insgesamt vier Pflichtseminaren erstrecken sich über die gesamten vier Semester der Profilphase. D.h. pro Semester der Profilphase gibt es ein Pflichtseminar, dessen Besuch verbindlich ist. Dieses wird im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (ekvv) ausgewiesen. Überblick: Profilmodule und Pflichtseminare: Profilmodul: 25-FS-PB1: Personzentrierte Beratung 1 o Einführung in die Personzentrierte Beratung (Seminar) o Gesprächsführung und Beratungsprozess (Seminar) Profilmodul: 25-FS-PB2: Personzentrierte Bderatung 2 o Theorie und Philosophie Personzentrierter Beratung (Seminar) o Supervision und kollegiale Beratung (Seminar) In jedem der insgesamt vier Pflichtseminare muss jeweils eine Studienleistung (SL) erbracht werden. Zudem muss pro Profilmodul jeweils 1ne Modulprüfung in einem der beiden Profilseminare abgelegt werden. Die Rahmenbedingungen für die Studienleistungen und Modulprüfungen sind im Modulhandbuch vorgegeben und werden durch die jeweilige Lehrperson konkretisiert. Hinweise zur Studienorganisation: Beachten sie bei ihrer Studienplanung, dass in jedem Semester das entsprechende Pflichtseminar eingeplant wird! 1 Modulprüfungen sind Prüfungsleistungen, die grundsätzlich im Rahmen der FrauenStudien unbenotet sind und bestanden werden müssen. Auf Antrag kann jedoch eine Benotung erfolgen. Nicht bestandene Modulprüfungen dürfen wiederholt werden (das Nähere regelt die Studien- und Prüfungsordnung). 2 Studienleistungen müssen lediglich erbracht, nicht bestanden erden. Insofern zählen sie nicht zu den klassischen Prüfungsleistungen. 2

Profilmodul: 25-FS-PB1: Personzentrierte Beratung 1 Lehrinhalte Das Modul führt in den personzentrierten Ansatz in Theorie u. Praxis ein. In Element 1 (Seminar "Einführung in die Personzentrierte Beratung") werden erste zentrale Begriffe u. Prinzipien des personzentrierten Ansatzes behandelt u. im Vergleich mit anderen Beratungsansätzen, sowie in Abgrenzung zu Therapie diskutiert. Zudem werden institutionelle Rahmenbedingungen u. Beratungssettings beispielhaft anhand unterschiedlicher Praxisfelder thematisiert. Element 2 (Seminar "Gesprächsführung u. Beratungsprozess") fokussiert die Gesprächsführung u. Beratungsgestaltung einschließlich der damit verbundenen Gesprächstechniken, die im Hinblick auf die Strukturierung von Beratungsprozessen u. einzelnen Beratungsphasen (Anfangsphase, Mittelphase, Abschluss) thematisiert werden. In der Modulprüfung wird ein inhaltlicher Aspekt des Elements 1 oder 2 aufgenommen und vertiefend bearbeitet. Die Studierenden erwerben erste theoretische bezüglich des personzentrierten Ansatzes sowie die Fähigkeit, diesen in Abgrenzung zu anderen Beratungsansätzen, Therapie, Krisenintervention u.a. zu erfassen. Sie erwerben zudem praktische Kompetenz im Hinblick auf Gesprächsführung in der personzentrierten Beratung u. die Fähigkeit, einzelne Techniken nicht nur theoretisch zu verstehen, sondern diese auch prozessangemessen anzuwenden. Schließlich erwerben sie die Kompetenz, Beratungsprozesse nachzuvollziehen u. institutionelle Rahmenbedingungen sowie Beratungssettings in ihrer Bedeutung für Beratung zu erfassen. Durch Modulprüfung in Element 1 oder 2 werden Schlüsselkompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit, die Befähigung zu selbstgesteuertem Lernen, sowie bei mündlichen Modulprüfungen Präsentations- u. Visualisierungskompetenzen gefördert. Profilmodul: 25-FS-PB2: Personzentrierte Beratung 2 Lehrinhalte Das Modul vermittelt den Studierenden vertiefende Kenntnisse der personzentrierten Beratung in Theorie u. Praxis unter Berücksichtigung verschiedener Beratungssettings. Element 1 thematisiert zentrale theoretische und philosophische Grundlagen der personzentrierten Beratung, wie Persönlichkeits- und Beziehungstheorie sowie Menschenbild, humanistische u. phänomenologische Grundlagen. Zudem werden berufs- u. beratungsethische Prinzipien, rechtliche Aspekte u. beratungsrelevante Dimensionen, wie Gender u. Interkulturalität behandelt. Element 2 umfasst theoretische Grundlagen personzentrierter Supervision u. kollegialer Beratung sowie deren praktische Anwendung. Dabei bilden z.b. der Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen u. die beraterische Haltung u. Rolle mögliche Themenfelder der supervisorischen u. kollegialen Beratung. Zudem werden Kriterien, Standards u. Methoden der Qualitätssicherung behandelt. In der Modulprüfung wird ein inhaltlicher Aspekt des Elements 1 oder 2 auf-genommen und vertiefend bearbeitet. Das Modul vermittelt den Studierenden vertiefende theoretische u. praktische Kenntnisse personzentrierter Beratungsformen. Sie erwerben die Kompetenz, die theoretischen u. philosophischen Grundannahmen zu verstehen u. die Fähigkeit, diese mit Blick auf unterschiedliche Phänomene sowie sozio-kulturelle Themen in der Beratung zu analysieren und nachzuvollziehen. Über Praxisanteile erwerben die Studierenden die Kompetenz, ihre beratungsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten methodisch u. strukturiert anzuwenden. Die Beratungsprozesse werden mittels personzentrierter Supervision u. kollegialer Beratung vertiefend reflektiert. Durch die Modulprüfung in Element 1 oder 2 werden darüber hinaus Schlüsselkompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit, die Befähigung zu selbstgesteuertem Lernen, sowie bei mündlichen Modulprüfungen Präsentations- und Visualisierungskompetenzen gefördert. 3

2.3 Wahlpflichtmodule im Profil Beratung Im Profil Beratung müssen zwei erziehungswissenschaftliche Wahlpflichtmodule ausgewählt und vollständig studiert werden. Dafür stehen die folgenden vier Wahlpflichtmodule zur Auswahl: 25-FS-BE-4: Beratung und Organisationentwicklung 25-FS-BE-5: Professionelles Handeln und Qualität 25-FS-BE-6: Heterogene Lebenslagen 25-FS-BE-7: Personen- und gruppenbezogene Differenzkonstruktionen Innerhalb jedes Wahlpflichtmoduls müssen zwei Lehrveranstaltungen belegt werden, die dem gewählten Profil zugeordnet sind. Die zugeordneten Lehrveranstaltungen, aus denen sie wählen können, werden im elektronisch kommentierten Vorlesungsverzeichnis (ekvv) ausgewiesen. In jeder gewählten Lehrveranstaltung der beiden Wahlpflichtmodule muss jeweils eine Studienleistung (SL) erbracht werden. Zudem muss pro Wahlpflichtmodul in einer der beiden ausgewählten Lehrveranstaltungen 1ne Modulprüfung abgelegt werden. Die Rahmenbedingungen für die Studienleistungen und Modulprüfungen sind im Modulhandbuch vorgegeben und werden durch die jeweilige Lehrperson konkretisiert. Hinweis zur Studienorganisation: Die Wahlpflichtmodule sowie die zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in jedem Semester angeboten und können somit in jedem Semester belegt werden. Die Studienorganisation obliegt den Studierenden, d.h. sie entscheiden selbst, in welchem Semester sie die Wahlpflichtmodule oder auch einzelne Elemente der Module absolvieren. 4

2.4 weitere Pflicht- und Wahlpflichtmodule Modul individuelle Ergänzung (25-FS-IE) In diesem Modul wählen die Studierenden einzelne Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 LP aus dem Angebot der Fakultäten aus. Die Lehrveranstaltungen, die angeboten werden, sind den jeweiligen Vorlesungsverzeichnissen (ekvv) der Studiengänge zu entnehmen: https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/home.jsp In den ausgewählten Lehrveranstaltungen werden KEINE Studienleistungen erbracht. Die Modulprüfung wird in Form eines Modulberichts erbracht, der bei einer der Mitarbeiterinnen der FrauenStudien geschrieben und abgegeben wird. Dazu ist es notwendig sich eigenständig an die gewählte Mitarbeiterin zu wenden und einen Besprechungstermin abzustimmen. Lehrinhalte Die Studierenden wählen einzelne Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der Fakultäten nach persönlichem Interesse aus, um ihr eigenes Profil zu schärfen. Im anschließenden Modulbericht reflektieren die Studierenden ihre Wahl im Hinblick auf ihren individuellen Studienverlauf oder ggfls. im Kontext eines geplanten Berufsziels. Das Modul dient dazu, neben fachspezifischen, das eigene Kompetenzprofil zu klären, zu stärken und zu reflektieren. Die Studierenden können im Rahmen dieses Moduls individuellen Studieninteressen nachgehen und entweder weitere fachliche erwerben oder bestehende weiter vertiefen. Die Studierenden stellen in diesem Modul einzelne Veranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultäten zusammen. Die Studierenden werden aufgefordert, Gründe für ihre Wahl und die dabei im Modul erworbenen darzulegen. Durch den schriftlichen Modulbericht werden des Weiteren Schlüsselkompetenzen wie selbständiges Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit und Wissensmanagement gefördert. Hinweis zur Studienorganisation: Das Modul Individuelle Ergänzung sowie die zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in jedem Semester angeboten und können somit in jedem Semester belegt werden. Die Studienorganisation obliegt den Studierenden, d.h. sie entscheiden selbst, in welchem Semester sie die Lehrveranstaltungen sowie die Modulprüfung absolvieren. 5

Praxis-Transfer-Modul 2 (25-FS-PTM2) Das Praxis-Transfer-Modul 2 umfasst das einjährige Begleitseminar III, welches aus zwei einzelnen Veranstaltungen (Teil 1 und Teil 2) besteht. Im Begleitseminar III, Teil 1 wird eine Studienleistung in Form einer Projektskizze erbracht. Im Begleitseminar III, Teil 2 wird eine Modulprüfung in Form eines Projektberichtes absolviert, der bestanden werden muss. Lehrinhalte Das Modul beschäftigt sich mit Grundlagen des projektförmigen Arbeitens. In Element 1 (Begleitseminar III, Teil 1) werden eine theorie- und empiriebasierte Projektidee und eine Projektskizze inklusive der damit zusammenhängenden Zielformulierung, Arbeitsplanung, Zeitplanung und methodisch-didaktischen Umsetzung erarbeitet. In Element 2 (Begleitseminar III, Teil 2) werden die Projekte durchgeführt und anschließend im Rahmen eines Projektberichtes dokumentiert, evaluiert, reflektiert und anschließend öffentlich präsentiert. Die Modulprüfung dient der selbständigen und vertiefenden Auseinandersetzung mit dem (Gruppen-)Projekt. Das Modul vermittelt den Studierenden theoretisches und praktisches Wissen in Bezug auf projektförmiges Arbeiten. In Element 1 erwerben sie die Kompetenz, Projekte eigenständig zu konzipieren und zu planen. Durch die Arbeit in Kleingruppen erwerben sie zudem Schlüsselkompetenzen wie, Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit. Die praktische Umsetzung der Projekte fördert des Weiteren die Anwendungskompetenz. Zudem erwerben sie die Kompetenz, Praxiserfahrungen theoriebasiert zu erfassen, zu analysieren und zu dokumentieren. Schließlich erwerben sie durch die Vorstellung der Projekte Präsentationsund Visualisierungskompetenz. Die Modulprüfung in Element 2 fördert die Fähigkeit eigene projektförmige Arbeiten zu hinterfragen, zu überprüfen und vertieft somit das theoretische und praktische Wissen im Hinblick auf theoriebasiertes projektförmiges Arbeiten. Hinweis zur Studienorganisation: Das Praxistransfermodul 2 wird im 4. und 5. Semester angeboten. Dies ist bei der Studienplanung zu berücksichtigen und einzuplanen. 6

Abschlussmodul (25-FS-AM) Das Abschlussmodul besteht aus einem Seminar (Begleitseminar IV), in dem eine Studienleistung zu erbringen ist, und einer Modulprüfung in Form der Abschlussarbeit, welche bestanden werden muss. Lehrinhalt Das Element 1 (Begleitseminar IV) dient der Vorbereitung auf die zu erstellende Abschlussarbeit. Die Themenstellung der Abschlussarbeit wird i. d. R. im Kontext dieses Seminars entwickelt. Hier werden Fragestellungen zu Techniken wissenschaftlichen Schreibens bearbeitet. Dies umfasst z.b. die Themeneingrenzung, Erarbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung und den Aufbau einer Abschlussarbeit. Darüber hinaus dient das Seminar als Hilfestellung bei Fragen des Zeitmanagements und zur gegenseitigen Unterstützung bei psychosozialen Unsicherheiten beim Verfassen einer Abschlussarbeit. Als Vorbereitung auf die Abschlussarbeit erstellen die Studierenden in Element 1 ein Exposé. Das Abschlussmodul fördert die Kompetenz, eine wissenschaftliche Arbeit eigenständig, in einem zeitlich begrenzten Rahmen nach wissenschaftlichen Kriterien sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Fachdiskussion und aktuellen Fachliteratur zu erstellen. Hinweise zur Studienorganisation: Es gibt notwendige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um das Abschlussmodul belegen zu können. Folgende Module müssen bereits abgeschlossen sein: 25-FS-EM: Einführungsmodul 25-FS-GM: Grundlagenmodul 25-FS-PTM1: Praxis-Transfer Modul 1 25-FS-PTM2: Praxis-Transfer Modul 2 Das Begleitseminar IV des Abschlussmoduls wird in jedem Sommersemester angeboten und bildet die Voraussetzung zur Anmeldung der Abschlussarbeit. Die Abschlussarbeit kann in jedem Semester angemeldet und angefertigt werden. 7

3. Weiterbildung in Personzentrierter Beratung nach den Richtlinien der GwG (2013) 3.1 Zum Verhältnis des Profils Beratung (FrauenStudien) und der Weiterbildung in Personzentrierter Beratung der GwG Im Folgenden wird das Verhältnis des Profils Beratung und der Ausbildung in personzentrierter Gesprächsführung (Weiterbildung in Personzentrierter Beratung) nach den Richtlinien der GwG (Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.v.)* kurz skizziert: Das Team der FrauenStudien bemüht sich, Lehraufträge für dieses Profil an Lehrende zu vergeben, die zusätzlich als AusbilderInnen für personzentrierte Gesprächsführung nach den Richtlinien der GwG anerkannt sind. Aber die erfolgreiche Absolvierung des Profils Beratung ist nicht mit einer Weiterbildung in Personzentrierter Beratung gleichzusetzen. Nur wenn wir Lehrende finden, die als AusbilderInnen anerkannt sind, ist es möglich, die im Profil erworbenen Ausbildungsabschnitte von der GwG für eine Gesprächsführungs-Ausbildung anerkennen zu lassen. Dafür können die Lehrenden die Teilnehmenden bei der GwG als Ausbildungsgruppe anmelden. Die Seminare die im Profil Beratung angeboten werden, professionalisieren die Teilnehmenden für Personzentrierte Kommunikation und sind die Voraussetzung für die Weiterbildung Personzentrierter Beratung mit dem Abschluss Personzentrierte Beraterin GwG. Diese umfangreichere Weiterbildung der GwG ist modularisiert und besteht aus drei Modulen und 15 Stunden Lehrberatung. Im Rahmen der Frauenstudien ist einerseits Modul 1 der GwG durch die 4 Pflichtseminare im Gesamtumfang von 240 SWS abgedeckt. Dies berechtigt zur Beantragung des GwG Zertifikats Personzentrierte Kommunikation 1. Darüber hinaus ist durch die Seminare -bis auf 50 Ausbildungsstunden Selbsterfahrung und 5 Stunden Lehrberatung -auch Modul 2 der GwG abgedeckt. Die für den Abschluss von Modul 2, also für die qualifizierte Gesprächsführungsausbildung notwendige Selbsterfahrung (von zur Zeit 50 Ausbildungsstunden bei entsprechend qualifizierten AusbilderInnen) und die 5 Stunden Lehrberatung, müssen selbstorganisiert und privat finanziert erbracht werden. Über semesterbegleitende Angebote (Blockveranstaltungen oder in Form einer so genannten Summer- oder Winterschool) und die entsprechenden Kosten informiert die/der jeweilige Lehrende. Insofern die im Modulhandbuch der FrauenStudien enthaltenen Bedingungen sowie die zusätzlichen Stunden in Selbsterfahrung und Lehrberatung erbracht wurden, können die Teilnehmenden der FrauenStudien Modul 1 und Modul 2 der GwG abschließen und somit ein Zertifikat der GwG "Personzentrierte Kommunikation 2" erhalten. * Die Ausbildungsrichtlinien der GwG sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.gwg-ev.org/weiterbildung 8

3.2 Wichtige Hinweise zum personzentrierten Arbeiten, zur Beratungspraxis und zum Zeitaufwand Aufgrund der Qualifizierung in personzentrierter Gesprächsführung unterscheiden sich die Pflichtseminare in diesem Profil von vielen anderen Veranstaltungen an der Universität dahingehend, dass ein personenzentriertes Arbeiten im Mittelpunkt steht, so dass immer auch die eigene Person mit eingebracht werden muss und das Lernen sich nicht auf die Rezeption von bestimmten Inhalten begrenzt. Zu den Pflichtseminaren kommen selbstorganisierte Arbeitsgruppen (insgesamt ca. 40 Stunden) sowie eigene Beratungspraxisstunden in einem pädagogischen oder sozialen Handlungsfeld hinzu, die ebenfalls verbindlich sind, so dass die Teilnehmenden hierfür weitere Zeit einplanen müssen. Zur Selbsterfahrung: * Durch die praxis- und supervisionsbezogenen Inhalte fließen Selbsterfahrungsanteile auch in die Pflichtseminare ein. Darüber hinaus sind insbesondere für die Aneignung der personzentrierten Grundhaltungen Echtheit, Akzeptanz und Empathie (angeleitete) intensive Selbsterfahrungsprozesse notwendig. Die Selbsterfahrung kann sich sowohl auf eigene biografische Erfahrungen, Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene als auch auf die professionelle Rollenentwicklung beziehen. Zur Beratungspraxis während der Profilphase: * Es ist unumgänglich, dass die Teilnehmenden während der Profilphase Beratungspraxis haben, so dass sie personzentrierte Gespräche durchführen können. Denn es müssen mehrere entsprechende Gespräche durch Tonaufzeichnung dokumentiert werden. Deswegen ist die Wahl dieses Profils ohne gegenwärtige ehrenamtliche oder freiberufliche oder berufliche Tätigkeit im psychosozialen oder pädagogischen Bereich nicht möglich. Zeitaufwand: Arbeitsanforderungen und Urlaubssemester: * Neben den Pflichtseminaren bzw. Pflichtmodulen und den üblichen Zeiten zur Vor- und Nachbereitung (Fachlektüre, Referate oder Hausarbeiten) ist kollegiale selbstorganisierte Arbeit in Kleingruppen im Umfang von 10 SWS pro Semester notwendig. Zusätzlich muss Zeit für selbst durchgeführte Gespräche und ihre Dokumentation eingeplant werden. * Während der Profilphase die FrauenStudien mit einem Urlaubssemester zu unterbrechen, ist nicht (oder nur sehr, sehr schwer) möglich. Denn die Pflichtseminare bauen nicht nur inhaltlich aufeinander auf, sondern die entstehenden Gruppenprozesse sind ebenfalls zentral, so dass eine Rückkehr in die ursprüngliche Gruppe unmöglich und ein Einstieg in die nachkommende Gruppe nicht einfach ist. Selbstverantwortung der Gruppe und Auswahl der Teilnehmenden * Die FrauenStudien bieten über Lehraufträge an DozentInnen die Pflichtseminare an. Aber die Teilnehmenden sind selbst verantwortlich, dass sie eine arbeitsfähige Gruppe bleiben. * Aufgrund des personenzentrierten Ansatzes und der begrenzten Ausbildungsgruppengröße (Vorgabe der GwG) kann es in diesem Profil sein, dass die/der DozentIn Teilnehmende auswählt. Wir empfehlen dringend, im Rahmen der ergänzenden Veranstaltungen die Chance zu einer zielgruppen- und/oder themenbezogenen Spezialisierung zu nutzen!!! Zielgruppenbezogene Spezialisierung meint z.b. Besuch von Veranstaltungen, die sich mit Kindern oder Jugendlichen oder Frauen oder alten Menschen oder Menschen mit Behinderungen oder Familien usw. beschäftigen. Themenbezogene Spezialisierung meint eine Konzentration auf bestimmte Inhalte: z.b. Sucht oder Sexualität oder Lernprobleme oder Familiensituationen. 9