Logbuch für Kälteanlagen

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LIVING ENVIRONMENT SYSTEMS Logbuch für Kälteanlagen gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Für die Produkte von: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Aufzeichnungen über Dichtheitsprüfungen, Wartungen sowie verwendete Kältemittelmengen

INHALT Inhalt: Die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Dichtheitskontrollen (Artikel 4) Leckage-Erkennungssystem (Artikel 5) Prüfintervall für Dichtheitskontrollen Zulässiger Kältemittelverlust Führen von Aufzeichnungen (Artikel 6) Anlagendaten Dichtheitsprüfung Wartung und Reparatur Spezifischer Kältemittelverlust / Leckagerate Kältemaschinenöl Kältemittel

ANLAGE Anlage: Fachbetrieb: Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Artikel 6 ist ein Logbuch für die Anlage zu führen. Dieses Prüfbuch ist den zuständigen Behörden und der Kommission auf Verlangen vorzuzeigen. Logbuch für Kälteanlagen / 1

VERORDNUNGEN Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase Grundlagen Um den weltweiten Temperaturanstieg auf 2 C zu begrenzen, strebt die EU eine Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber den Werten von 1990 an. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) tragen wesentlich zum Treibhausgaseffekt bei. Die F-Gase-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 wurde überarbeitet, um im Hinblick auf bereits verfügbare alternative Kältemittel einen möglichst hohen Anteil an Emissionen von F-Gasen zu verhindern. Die Anforderungen der F-Gase-Verordnung gelten seit dem 01.01.2015. Ziel Ziel der Verordnung ist die Emissionsminderung bzw. die Vermeidung von Emissionen von F-Gasen. Dies geschieht in erster Linie durch Implementierung von Vorkehrungen zur Vermeidung von unbeabsichtigten Freisetzungen fluorierter Treibhausgase durch turnusmäßige Dichtheitskontrollen (Artikel 3). Wer ist betroffen? Betroffen sind neben Herstellern und Händlern von F-Gasen, Betreiber von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, ortsfesten Brandschutzeinrichtungen, Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern, elektrischen Schaltanlagen und Organic-Rankine-Kreislauf (ORC)-Anlagen. Ebenso Mitarbeiter oder Unternehmen, die mit der Installation, Wartung, Instandhaltung von Anlagen mit F-Gasen betraut sind. Diese sind durch die Zertifizierungsauflagen (Artikel 10: Ausbildung und Zertifizierung) der Verordnung betroffen. Wichtige Anforderungen 1. Dichtheitskontrollen (Artikel 4) Pflichtkontrollen bei Betreibern von Geräten mit einer Füllmenge von 5 Tonnen CO 2-Aquivalent oder mehr (nicht als Bestandteil von Schäumen). Hermetisch geschlossene Einrichtungen mit weniger als 10 Tonnen CO 2-Aquivalent obliegen nicht den Dichtheitskontrollen. Ab dem 1.1.2017 sind Dichtheitskontrollen für Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gasen oder gekennzeichnete hermetisch geschlossene Einrichtungen mit weniger als 6 kg F-Gasen erforderlich. Bei den Dichtheitskontrollen festgestellte Leckagen müssen vom Betreiber unverzüglich repariert werden. Der Grenz wert des maximal zulässigen Kältemittelverlustes wird durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ( 3) festgelegt. Die darin enthaltenen Grenzwerte können Sie der Tabelle Zulässiger Kältemittelverlust entnehmen. Reparierte Anlagen müssen einen Monat nach Behebung der Leckage von zertifizierten Personen erneut überprüft werden. 2. Leckage-Erkennungssystem (Artikel 5) Bei Anlagen, die über 500 Tonnen CO 2-Aquivalent enthalten und die nach dem 1.1.2017 installiert wurden, ist ein Leckage-Erkennungssystem verpflichtend. 2 / Logbuch für Kälteanlagen

VERORDNUNGEN Prüfintervall für Dichtheitskontrollen Je nachdem, ob ein Leckage-Erkennungssystem installiert ist oder nicht, ändern sich die vorgeschriebenen Prüfintervalle. Prüfintervall OHNE Leckage-Erkennungssystem 1 x pro Jahr (> 5 t < 50 t CO 2-Äquivalent) 2 x pro Jahr (> 50 t < 500 t CO 2-Äquivalent) 4 x pro Jahr (> 500 t CO 2-Äquivalent) Prüfintervall MIT Leckage-Erkennungssystem alle 2 Jahre (> 5 t < 50 t CO 2-Äquivalent) 1 x pro Jahr (> 50 t < 500 t CO 2-Äquivalent) 2 x pro Jahr (> 500 t CO 2-Äquivalent) Maximal zulässiger Kältemittelverlust Der maximal zulässige Kältemittelverlust ist gemäß ChemKlimaSchutzV abhängig vom Errichtungsdatum der Anlage und vom Anlagentyp sowie der Kältemittelfüllmenge. Füllmenge/Anlagentyp Kältesätze mit Kältemittel-Füllmenge von mindestens 3 kg am Aufstellungsort errichtete Anwendung mit Kältemittel-Füllmenge unter 10 kg am Aufstellungsort errichtete Anwendung mit Kältemittel-Füllmenge von 10 kg bis 100 kg am Aufstellungsort errichtete Anwendung mit Kältemittel-Füllmenge über 100 kg Errichtungsdatum der Anlage vor 1.7.2005 zwischen 1.7.2005 und 30.6.2008 nach 30.6.2008 1% 1% 1% 8% 6% 3% 6% 4% 2% 4% 2% 1% gilt seit 1.7.2011 1.7.2011 1.8.2008 Hermetisch geschlossene Systeme, die als solche gekennzeichnet sind und eine Kältemittel-Füllmenge von weniger als 6 kg enthalten, sind von dieser Regelung ausgenommen. Fluorierte Treibhausgase: GWP-Werte und Beispiele für CO 2-Äquivalente Kältemittel GWP Tonnen CO 2-Äquivalent / Füllmenge in kg 5 50 500 R1234ze 7 0,04 0,35 3,50 R32 675 3,38 33,75 337,50 R134a 1430 7,15 71,50 715,00 R407C 1774 8,87 88,70 887,00 R410A 2088 10,44 104,40 1044,00 Logbuch für Kälteanlagen / 3

VERORDNUNGEN 3. Führen von Aufzeichnungen (Artikel 6) Betreiber, deren Anlagen Dichtheitskontrollen unterliegen, müssen für jede einzelne Anlage Aufzeichnungen führen, die folgende Angaben enthalten: Menge und Art der enthaltenen F-Gase; Menge der F-Gase, die bei der Installation, Instandhaltung oder Wartung oder aufgrund einer Leckage hinzugefügt wurden; Angaben dazu, ob die eingesetzten F-Gase recycelt oder aufgearbeitet wurden, einschließlich des Namens und der Anschrift der Recycling- oder Aufarbeitungsanlage und gegebenenfalls deren Zertifizierungsnummer; Menge der rückgewonnenen F-Gase; Angaben zum Unternehmen, das die Einrichtung installiert, gewartet, Instand gehalten und, wenn zutreffend, repariert oder stillgelegt hat, einschließlich gegebenenfalls der Nummer seines Zertifikats; Zeitpunkte und Ergebnisse durchgeführter Kontrollen; Maßnahmen zur Rückgewinnung und Entsorgung, falls die Einrichtung stillgelegt wurde Betreiber sind verpflichtet die genannten Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Beauftragt der Betreiber ein Unternehmen für die genannten Tätigkeiten, sind diese verpflichtet, Kopien der Aufzeichnungen für mindestens 5 Jahre aufzubewahren. 4 / Logbuch für Kälteanlagen

ANLAGENDATEN Betreiber Firma / Name Ansprechpartner Straße / Nr. PLZ / Ort Aufstellungsort Firma / Name Geländestandort Ansprechpartner Straße / Nr. PLZ / Ort Anlagendaten Hersteller / Typ Seriennummer Baujahr Inbetriebnahme Kältemittel-Typ Füllgewicht [kg] Anlagenart Direktverdampfungssystem Verflüssigersatz Kaltwassersatz Wärmepumpe Klimaschrank Leistungsdaten Kälteleistung kw Heizleistung kw bei t 0 C bei t C C Prüfintervall OHNE Leckage-Erkennungssystem 1 x pro Jahr (> 5 t < 50 t CO 2-Äquivalent) 2 x pro Jahr (> 50 t < 500 t CO 2-Äquivalent) 4 x pro Jahr (> 500 t CO 2-Äquivalent) Prüfintervall MIT Leckage-Erkennungssystem alle 2 Jahre (> 5 t < 50 t CO 2-Äquivalent) 1 x pro Jahr (> 50 t < 500 t CO 2-Äquivalent) 2 x pro Jahr (> 500 t CO 2-Äquivalent) Logbuch für Kälteanlagen / 5

DICHTHEITSPRÜFUNG Dichtheitsprüfung Datum Dichtheitsanforderungen Bemerkungen Sachkundiger erfüllt nicht erfüllt 6 / Logbuch für Kälteanlagen

DICHTHEITSPRÜFUNG Dichtheitsprüfung Datum Dichtheitsanforderungen Bemerkungen Sachkundiger erfüllt nicht erfüllt Logbuch für Kälteanlagen / 7

DICHTHEITSPRÜFUNG Dichtheitsprüfung Datum Dichtheitsanforderungen Bemerkungen Sachkundiger erfüllt nicht erfüllt 8 / Logbuch für Kälteanlagen

DICHTHEITSPRÜFUNG Dichtheitsprüfung Datum Dichtheitsanforderungen Bemerkungen Sachkundiger erfüllt nicht erfüllt Logbuch für Kälteanlagen / 9

WARTUNG UND REPARATUR Wartung und Reparatur Datum Art Bemerkungen Sachkundiger 10 / Logbuch für Kälteanlagen

WARTUNG UND REPARATUR Wartung und Reparatur Datum Art Bemerkungen Sachkundiger Logbuch für Kälteanlagen / 11

WARTUNG UND REPARATUR Wartung und Reparatur Datum Art Bemerkungen Sachkundiger 12 / Logbuch für Kälteanlagen

WARTUNG UND REPARATUR Wartung und Reparatur Datum Art Bemerkungen Sachkundiger Logbuch für Kälteanlagen / 13

LECKAGERATE Spezifischer Kältemittelverlust / Leckagerate Jahr Kältemittelverlust / Jahr spezifischer Kältemittelverlust in % * Sachkundiger * max. zulässiger Kältemittelverlust siehe Tabelle Maximal zulässiger Kältemittelverlust auf Seite 3. 14 / Logbuch für Kälteanlagen

LECKAGERATE Spezifischer Kältemittelverlust / Leckagerate Jahr Kältemittelverlust / Jahr spezifischer Kältemittelverlust in % * Sachkundiger * max. zulässiger Kältemittelverlust siehe Tabelle Maximal zulässiger Kältemittelverlust auf Seite 3. Logbuch für Kälteanlagen / 15

KÄLTEMASCHINENÖL Kältemaschinenöl Datum Kältemaschinenöl entsorgt [kg] aufgefüllt [kg] Grund Sachkundiger 16 / Logbuch für Kälteanlagen

KÄLTEMITTEL Kältemittel Datum Kältemittel entsorgt [kg] aufgefüllt [kg] Grund Sachkundiger Logbuch für Kälteanlagen / 17

Mitsubishi Electric Europe B.V. Living Environment Systems Mitsubishi-Electric-Platz 1 40882 Ratingen Service-Hotline: Klimatechnik: +49 2102 1244-975 Heiztechnik: +49 2102 1244-655 Kaltwassererzeuger: +49 2102 486-8710 www.mitsubishi-les.de www.mitsubishi-les.com Art.-Nr. 314347 Version 1 / 2017 / Stand: 01.08.2017 Mitsubishi Electric Europe B.V. German Branch