Arbeitspapier Auswertung der Tätigkeitsberichte 2012 der in der DG anerkannten Leiharbeitsvermittler

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Transkript:

FbBESCH.DM/32.07-04/13.500quater 18.11.2013 Arbeitspapier Auswertung der Tätigkeitsberichte 2012 der in der DG anerkannten Leiharbeitsvermittler 1. Rechtsgrundlage: Dekret vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler. Artikel 12-3 - Der Leiharbeitsvermittler ist verpflichtet, im Rahmen der durch die Regierung festgelegten Bedingungen jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht bei der Regierung einzureichen. Der Tätigkeitsbericht umfasst insbesondere anonymisierte Daten zu folgenden Bereichen: 1. Stellenangebote und -nachfragen; 2. Leiharbeitsvermittlungsverträge; 3. von der Leiharbeitsvermittlung betroffene Leiharbeitnehmer; 4. von der Leiharbeitsvermittlung betroffene Arbeitgeber; 5. die vermittelten Leiharbeitsstellen. Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler. Art. 9-1 - Der in Artikel 12 1 Nummer 7 und Artikel 12 3 des Dekretes vorgesehene Tätigkeitsbericht umfasst die Informationen über die Leiharbeitsvermittlungstätigkeiten des vergangenen Ziviljahres. Der Tätigkeitsbericht muss bis spätestens zum 30. Juni bei der Verwaltung per Einschreiben eingereicht werden. Das Formular des Tätigkeitsberichtes wird dem Leiharbeitsvermittler von der Verwaltung spätestens am 1. November des Jahres, das dem Tätigkeitsjahr vorausgeht, zugesandt. 2 Der Tätigkeitsbericht beinhaltet folgende Informationen: 1. die Anzahl Leiharbeitnehmer, nach Sektor, Ausbildungsniveau, Geschlecht und Alter, mit denen ein Vertrag im deutschen Sprachgebiet abgeschlossen wurde; 2. die Anzahl entleihender Arbeitgeber, die diese Dienstleistung im deutschen Sprachgebiet in Anspruch genommen haben; 3. die während des besagten Jahres im deutschen Sprachgebiet geleisteten Stunden; 4. die während des besagten Jahres im deutschen Sprachgebiet und für das gesamte Land ereigneten Arbeitsunfälle unter Angabe der Schwererate und der Häufigkeitsrate; 5. die Anzahl entleihender Arbeitgeber im deutschen Sprachgebiet, die Leiharbeitnehmer für eine Anzahl an Stunden eingestellt haben, die mehr als fünfundzwanzig Prozent der gesamten durch alle Leiharbeitnehmer eines Leiharbeitsvermittlers geleisteten Stunden ausmachen. 3 Der Leiharbeitsvermittler ist verpflichtet, dem Minister schriftlich innerhalb von vierzehn Tagen alle Informationen zu übermitteln, die Änderungen seiner Rechtsform, der Zusammensetzung seiner Sozialorgane, der gesetzlichen Vertreter und der Zusammensetzung seines Kapitals betreffen. 2. Rückblick Aufforderungen zum Einreichen eines Tätigkeitsberichtes: 7. Oktober 2011 - Schreiben des Fachbereich Beschäftigung zur Übermittlung des Tätigkeitsberichtsformulars 2012 (Einreichfrist: 30. Juni 2013); 10. Juli 2013 Anmahnung/ Schreiben mit der Bitte den Tätigkeitsbericht 2012 nachzureichen; 3. September 2013 formelle Ermahnung der Leiharbeitsvermittler, die keinen Tätigkeitsbericht eingereicht haben. 1/6

3. Auswertung der Tätigkeitsberichte: Zum 3. Oktober 2013 ist die letzte 30-Tage Mahnungs-Frist zum Einreichen des Tätigkeitsberichts 2012 ausgelaufen. Von den insgesamt 39 in der DG anerkannten Leiharbeitsvermittlern hat einer keinen Tätigkeitsbericht eingereicht. Im vergangen Jahr waren es noch 16! Der Leiharbeitsvermittler Kelly Service Belgium hat trotz wiederholter Mahnungen keinen Tätigkeitsbericht eingereicht. Somit wurde ihm per Erlass vom 25. Oktober 2013 die Zulassung als Leiharbeitsvermittler in der DG entzogen. Kelly Service Belgium hat seinen Sozialsitz außerhalb der DG und keine Niederlassung in der DG. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der betreffende Leiharbeitsvermittler keine Aktivitäten auf dem Territorium der DG ausgeübt hat. Letztlich haben 16 (41 %) Leiharbeitsvermittler fristgerecht den Tätigkeitsbericht 2012 im Ministerium der DG eingereicht. 22 Leiharbeitsvermittler haben ihren Tätigkeitsbericht verspätet, dh. nach dem 30. Juni 2013 eingereicht. Von den 38 eingereichten TB haben nur 15 Leiharbeitsvermittler angegeben, dass sie Vermittlungen in 2012 innerhalb der DG vorgenommen haben. Bei der weiteren Auswertung werden wir unser Augenmerk ausschließlich auf diese 15 Leiharbeitsvermittler legen. Insgesamt wurden 3.898 Stellenangebote in der Deutschsprachigen Gemeinschaft veröffentlicht. Dies entspricht eine Steigerung zum Vorjahr von 86 %. Die meisten Stellenangebote (55,62 %) wurden von Start People mit 2.204 Stellen veröffentlicht. In 2012 wurden von den 3.898 Stellenangeboten 2.300 (59 %) Verträge abgeschlossen. Im Verhältnis zu 2011 wurden in 2012 207 Verträge mehr abgeschlossen. Die vier Leiharbeitsvermittler, die die meisten Verträge in der DG abgeschlossen haben, haben ebenfalls einen Sitz in der DG. Nachfolgend eine Auflistung der 10 paritätischen Kommissionen, in denen am meisten Leiharbeitnehmer vermittelt wurden: PK Beschreibung % Personen 100 Hilfskommission für Arbeiter 17,61% 405 116 Chemische Industrie 13,39% 308 201 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln 9,39% 216 111 Stahl-, Maschinen- und Elektrobau 9,30% 214 218 Hilfskommission für Angestellte 6,26% 144 302 Hotelgewerbe 5,61% 129 118 Ernährungsgewerbe 4,96% 114 311 Große Einzelhandelsbetriebe 4,78% 110 Stahl-, Maschinen- und Elektrobau verwandte 149 Sektoren 3,17% 73 140 Transport und Logistik 2,87% 66 Die vollständige Liste befindet sich im Anhang zu diesem Tätigkeitsbericht. Von den 2.300 Verträgen wurden 1.461 (63 %) mit männlichen Kandidaten und 839 (37 %) mit weiblichen Kandidaten abgeschlossen. 2/6

Mehr als die Hälfte (51 %) aller Leiharbeitnehmer sind jünger als 25 Jahre. Die Gruppen der 25-29, 30-39 und 40-49 Jährigen sind mit 14 % ähnlich vertreten. Lediglich 6 % der Leiharbeitnehmer sind älter als 50 Jahre. 144 314 331 1180 < 25 Jahre 25 J - 29 30 J - 39 40 J - 49 50 J 331 Die Frage nach dem Ausbildungsniveau der Leiharbeitnehmer wurde von einem Leiharbeitsvermittler nicht beantwortet. Auf der Nachfrage des Fachbereichs Beschäftigung hat der Leiharbeitsvermittler telefonisch mitgeteilt, dass sie die Software geändert haben und für 2012 diese Informationen nicht liefern können. Für das Tätigkeitsjahr 2013 werden die Informationen jedoch wieder vollständig sein. Nachfolgend die Aufstellung der eingereichten Antworten: Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Unterstufe des Sekundarunterrichts: 18% Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts: 51% Inhaber eines Gesellendiploms: 17% Inhaber eines Meisterdiploms:2% Inhaber eines Bachelors: 10% Inhaber eines Masters: 3% Die größte Gruppe wird von den Inhabern eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts gebildet. Der Fachbereich Beschäftigung hat bei den vier Leiharbeitsvermittlern, die die meisten Verträge abgeschlossen haben, zusätzlich angefragt, in welcher Gemeinde die Leiharbeitnehmer wohnen. 48 % der Leiharbeitnehmer sind in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Nord: 32 % - Süd 16 %) wohnhaft. 50 % der Leiharbeitnehmer stammen aus den restlichen belgischen Landesteilen und 1,6 % sind im benachbarten Ausland wohnhaft. 3/6

Die in der DG anerkannten Leiharbeitsvermittler haben insgesamt 473 Arbeitgeber mit Sitz in der DG als Kunden. Insgesamt wurden 961.279 Stunden von Leiharbeitnehmern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geleistet. Im Verhältnis zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von 32 %! Sieben der in der DG niedergelassenen entleihenden Arbeitgeber haben die Leiharbeitnehmer für eine Anzahl Stunden eingestellt, die mehr als 25 % der gesamten durch alle Leiharbeitnehmer geleisteten Stunden ausmachen (Artikel 9 2 5. des Erlasses). Die meisten absolvierten Weiterbildungen waren intern. Darüber hinaus wurden Weiterbildungen in folgenden Bereichen durchgeführt: Management Schulungen Schulungen zum Umgang mit Vielfalt Schulungen zum Beruf des Beraters und Rechtsvorschriften Sprachkurse Empfang Lager Gabelstaplerführerschein 4/6

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Verpflichtung einen Tätigkeitsbericht einzureichen: Art. 16-1 - Sollte der Leiharbeitsvermittler gegen die Bestimmungen des Dekretes oder des Erlasses verstoßen, spricht der in Anwendung von Artikel 1 des Dekretes der Wallonischen Region vom 5. Februar 1998 über die Überwachung und Kontrolle bezüglich der Beachtung der Gesetzgebungen im Bereich der Beschäftigungspolitik bezeichnete Beamte, nachfolgend als Sozialinspektor bezeichnet, eine Ermahnung aus und fordert den Leiharbeitsvermittler schriftlich per Einschreiben dazu auf, diese Verstöße in Zukunft zu unterlassen bzw. fordert ihn auf, sich innerhalb von dreißig Tagen in Ordnung zu bringen. Sollte sich der Leiharbeitsvermittler nicht innerhalb der Frist an die Auflagen des Sozialinspektors halten, spricht der Minister die Aussetzung oder den Entzug der Zulassung aus und übermittelt dem Leiharbeitsvermittler per Einschreiben den Aussetzungs- oder Entzugsbeschluss. Unbeschadet der Wahrnehmung seiner gerichtlichen Klagemöglichkeiten hat der betroffene Leiharbeitsvermittler die Möglichkeit, innerhalb von dreißig Tagen per Einschreiben beim Minister Einspruch gegen den Beschluss einzulegen. Dieser muss mit Gründen versehen sein und es können zweckdienliche Dokumente und Belege beigefügt werden. Im Falle eines Einspruchs trifft der Minister seine Entscheidung innerhalb von dreißig Tagen nach Notifizierung des Einspruchs. Die Aussetzung oder der Entzug der Zulassung durch den Minister wird dem Leiharbeitsvermittler durch die Verwaltung per Einschreiben mitgeteilt und per Auszug im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. 2 - Im Falle einer zeitweisen oder endgültigen Einstellung der Leiharbeitsvermittlung durch den Leiharbeitsvermittler informiert dieser umgehend den Minister per Einschreiben. Die Zulassung wird vom Minister ausgesetzt oder entzogen. Wurden im vergangen Jahr noch sechs Leiharbeitsvermittlern die Zulassung entzogen, musste dieses Jahr nur dem Leiharbeitsvermittler Kelly Services Interim mit Sitz in Machelen die Zulassung entzogen werden. 5/6

Anhang: PK Beschreibung % TOTAL 100 Hilfskommission für Arbeiter 17,61% 405 105 Nichteisenmetalle 2,13% 49 106.02 Betonindustrie 0,04% 1 110 Paritätische Kommission für Textilpflege 1,04% 24 111 Stahl-, Maschinen- und Elektrobau 9,30% 214 112 Paritätische Kommission für Autowerkstattbetriebe 0,87% 20 115 Paritätische Kommission für das Glasgewerbe 0,39% 9 116 Chemische Industrie 13,39% 308 118 Ernährungsgewerbe 4,96% 114 119 Handel mit Nahrungsmitteln 1,17% 27 121 Reinigung 2,65% 61 124 Baugewerbe 0,09% 2 125 Holzgewerbe 1,70% 39 126 Möbelherstellung und die holzverarbeitende Industrie 3,00% 69 127 Handel mit Brennstoffen 0,04% 1 130 Druckerei, Graphik und Zeitungen 0,43% 10 136 Papier- und Kartonverarbeitung 0,26% 6 140 Transport und Logistik 2,87% 66 144 Landwirtschaft 0,17% 4 145.04 Gartenbaubetriebe 0,52% 12 149 Stahl-, Maschinen- und Elektrobau verwandte Sektoren 3,17% 73 200 Paritätische Hilfskommission für Angestellte 0,26% 6 201 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln 9,39% 216 202 Angestellte im Einzelhandel mit Lebensmitteln 1,78% 41 207 Angestellte im chemischen Industrie 0,78% 18 209 Angestellte im Metallbau 0,74% 17 218 Hilfskommission für Angestellte 6,26% 144 Dienste und Einrichtungen für technische Prüfung und 219 Konformitätsbewertung 0,04% 1 220 Angestellte in der Lebensmittelindustrie 0,35% 8 224 Angestellte in der Nichteisenmetallindustrie 0,26% 6 226 Angestellte im Außenhandel, im Transport und in der Logistik 0,48% 11 302 Hotelgewerbe 5,61% 129 305.02 Pflegehelfer 0,30% 7 307 Maklerfirmen und Versicherungsagenturen 0,04% 1 310 Banken 0,04% 1 311 Große Einzelhandelsbetriebe 4,78% 110 314 Friseur- und Kosmetikgewerbe 0,43% 10 317 Bewachungs- und/ oder Überwachungsdienste 0,13% 3 319 Erziehungs- und Unterbringungseinrichtungen und -dienste 0,17% 4 320 Beerdigungsinstitute 0,13% 3 Leiharbeit und zugelassene Unternehmen, die Arbeiten oder 322 Dienstleistungen im Nahbereich erbringen 0,04% 1 327 Beschützende Werkstäten und soziale Werkstätten 0,09% 2 329 Soziokultureller Sektor 0,30% 7 330 Gesundheitseinrichtungen und -dienste 1,48% 34 336 Freie Berufe 0,26% 6 6/6