Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroenterologie AOK BW/ Bosch BKK

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Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroenterologie AOK BW/Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroenterologie AOK BW/ Bosch BKK

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW Inhalt dieses Leitfadens Um die Abrechnung und vor allem das Ergebnis der Abrechnung im 73c Vertrag Gastroenterologie AOK BW/Bosch BKK zu verstehen, ist es hilfreich, nicht nur die Abrechnungssystematik sondern auch den Prozess der Verarbeitung der Abrechnungsdaten zu kennen. Hierzu werden wir einen zusammenfassenden Überblick über den Abrechnungsprozess bei der MEDIVERBUND AG geben und darauf bezogen die wichtigsten Schritte näher erläutern. 1. Überblick Abrechnungsprozess... 1 2. Datenübermittlung... 7 2.1 Vertragssoftware, Kern und die Datenübertragung...8 2.2 Umfang und Verarbeitung der erhobenen Daten... 9 3. Verschiedene Arztrollen bei der Abrechnung des Vertrages... 11 3.1 Rollenzuweisung und Rollenhierarchie... 11 3.2 Zusammenhang zwischen Rollen und abrechenbaren Ziffern... 14 4. Abrechnungsregeln... 15 4.1 Zusatzpauschalen P1a-d..... 15 4.2 Zuschlagsziffern Onko1, Onko2 und Onko3... 15 4.3 Praxisstrukturmerkmale... 16 5. Erzeugung der Abrechnungsziffern... 18 6. Auszahlungsprozess... 18 6.1 Abschlagszahlungen... 18 6.2 Gutschrift und Abrechnungsnachweis... 19 6.3 Auszahlung von Q1 und Q2... 19 7. Kodier-Tipps... 20 8. Ansprechpartner... 21

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK 1. Überblick Abrechnungsprozess - Alle Leistungen (EBM-Ziffern), die im Ziffernkranz (Anhang 1 zu Anlage 12) aufgeführt sind, spiegeln sich im Vertrag wider und dürfen nicht mehr über die KV abgerechnet werden! - EBM Leistungen, die nicht im Ziffernkranz aufgeführt sind, sind nicht im Vertrag enthalten und können weiterhin über die KV abgerechnet werden.

Grundpauschale P1 Vom Arzt in der Software ansetzbare Ziffern Zusatzpauschalen P1a-P1d Onko1, Onko2, Onko3 Einzelleistungen E1-E7 Vertreterpauschale V1 Von der Managementgesellschaft erzeugte Ziffern, falls die Voraussetzungen erfüllt sind Qualitätszuschläge Q1-Q3 Grundpauschale, Zusatzpauschale und Einzelleistungen können nebeneinander abgerechnet werden (Ausnahme: bestimmte Ausschlüsse zu bestimmten Ziffern) Grundpauschale P1 + Zusatzpauschalen P1a-P1d Die Grundpauschale kann für jeden Patienten 1x pro Quartal abgerechnet werden Zusatzpauschalen können nur mit Angabe der gesicherten und korrekten Diagnose der Liste in Anhang 2 zu Anlage 12 abgerechnet werden. + Einzelleistungen E1-E7 Einzelleistungen haben unterschiedliche Abrechnungshäufigkeiten und Abrechnungsausschlüsse.

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK Wird der Patient in Vertretung für einen anderen Arzt behandelt, können Vertreterpauschale, Zusatzpauschale und Einzelleistungen nebeneinander abgerechnet werden (Ausnahme: bestimmte Ausschlüsse zu bestimmten Ziffern) Vertreterpauschale V1 + Zusatzpauschalen P1a-P1d Die Vertreterpauschale kann für jeden Patienten 1x pro Quartal abgerechnet werden Zusatzpauschalen können nur mit Angabe der gesicherten und korrekten Diagnose der Liste in Anhang 2 zu Anlage 12 abgerechnet werden. + Einzelleistungen E1-E7 Einzelleistungen haben unterschiedliche Abrechnungshäufigkeiten und Abrechnungsausschlüsse. Grundpauschale und Einzelleistungen können nebeneinander abgerechnet werden (Ausnahme: bestimmte Ausschlüsse zu bestimmten Ziffern) Grundpauschale P1 + Einzelleistungen E1-E7 Die Grundpauschale kann für jeden Patienten 1x pro Quartal abgerechnet werden Einzelleistungen haben unterschiedliche Abrechnungshäufigkeiten und Abrechnungsausschlüsse. Wird der Patient in Vertretung für einen anderen Arzt behandelt, können Vertreterpauschale und Einzelleistungen können nebeneinander abgerechnet werden (Ausnahme: bestimmte Ausschlüsse zu bestimmten Ziffern) Vertreterpauschale V1 + Einzelleistungen E1-E7 Die Vertreterpauschale kann für jeden Patienten 1x pro Quartal abgerechnet werden Einzelleistungen haben unterschiedliche Abrechnungshäufigkeiten und Abrechnungsausschlüsse.

Für Teilnehmer der Onkologievereinbarung gibt es (weitere) Abrechnungsziffern, die zusätzlich zur P1 und Einzelleistungen abgerechnet werden können. Zusatzpauschale P1d + Onko1 Onko2 Onkologie - Zuschläge Onko3 + E7a E7b Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge E7c Abrechnungsbeispiele Gastroskopie EBM-Ziffern laut Leistungskette: 13390, 13391, 13392: GP I, II,III Gastroenterologie 13400: Zusatzpauschale Ösophago-Gastroduodenoskopie 13402: Zuschlag Polypektomie 40120: Briefverkehr 01600: Ärztl. Bericht nach Untersuchung 99205: Sachkosten Vertragsabrechnung laut Leistungskette: P1: Grundpauschale E1a: Gastroskopiekomplex inklusive Sachkosten E1b: Zuschlag Polypektomie inklusive Sachkosten Ggf. E6a-E6d (Sachkosten inklusive, außer E6a-E6d)

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK Gastroskopie EBM-Ziffern laut Leistungskette: 13390, 13391, 13392: GP I, II,III Gastroenterologie 13400: Zusatzpauschale Ösophago-Gastroduodenoskopie 13402: Zuschlag Polypektomie 40120: Briefverkehr 01600: Ärztl. Bericht nach Untersuchung 99205: Sachkosten Vertragsabrechnung laut Leistungskette: P1: Grundpauschale P1a:Zusatzpauschale CED E1a: Gastroskopiekomplex inklusive Sachkosten E1b: Zuschlag Polypektomie inklusive Sachkosten Ggf. E6a-E6d (Sachkosten inklusive, außer E6a-E6d) Koloskopie EBM-Ziffern laut Leistungskette: 13390, 13391, 13392: GP I, II,III Gastroenterologie 13421: Koloskopischer Komplex 13423: Zuschlag Intervention 40160: Sklerosierungsnadel 40120: Briefverkehr 01600: Ärztl. Bericht nach Untersuchung 99205: Sachkosten OPS-Ziffern: Operative Leistung nicht im Ziffernkranz (z.b. OPS 5-452.21 EBM-Ziffern: 31163, 36163) Vertragsabrechnung laut Leistungskette: P1: Grundpauschale E2a: Koloskopiekomplex inklusive Sachkosten E2b: Zuschlag Polypektomie inklusive Sachkosten Ggf. E6a-E6d (Sachkosten inklusive, außer E6a-E6d)

LBP EBM-Ziffern laut Leistungskette: 13390, 13391, 13392: GP I, II,III Gastroenterologie 02341: LBP Punktion 02360:Behandlung mit Lokalanästhetika 33042: Abdominelle Sonographie 40120: Briefverkehr 01511: Praxisklinische Betreuung 4h Über KV! Beachte Abrechnungsregeln auf Ziffernübersicht Vertragsabrechnung laut Leistungskette: P1: Grundpauschale P1d: Zusatzpauschale gemäß Onkologievereinbarung Onko2: Zuschlag zu P1d E7b: Praxisklinische Betreuung 4h (abrechenbar über Software ab 3. Quartal 2011)

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK 2. Datenübermittlung Nachdem die Daten an die MEDIVERBUND AG übermittelt sind, werden diese in der Abrechnungsabteilung in den unten aufgeführten Schritten verarbeitet, die die wesentlichen Prozesse zusammenfassen. Überblick Abrechnungsprozess Übermittlung der Leistungen per AIS Zuweisung von Arztrollen M E D I Ersetzung von falschen Leistungen aufgrund Rollen und Abrechnungsregeln Überprüfung der Abrechnungen mit den Abrechnungsregeln: Plausibilitätsprüfung M E D I K a s e M E D I Erzeugung der Zuschläge und Qualitätszuschläge Erneute Abrechnungsprüfung Abschlagszahlungen und Gutschrift mit Abrechnungsnachweis K a s e M E D I Nachabrechnung zur Berichtigung und Ergänzung der ursprünglichen Abrechnung Im Folgenden werden nun die einzelnen Schritte ausführlicher erklärt. Dabei haben wir die für Sie wissenswerten Vorgänge und Regeln aufgeführt.

2.1 Vertragssoftware, Kern und die Datenübertragung Abfragen über Webservices Vertragssoftware Request und Response Konnektor Verschlüsselte Übertragung der Daten Daten kommen im Rechenzentrum an, können aber nicht gelesen werden, da sie verschlüsselt sind. Nur MEDI als Managementgesellschaft kann die Daten entschlüsseln und lesen. Kern Der Kern ist ein Modul in der Vertragssoftware und enthält: Algorithmus zur Arzneimittelsubstitution (Rabattverträge) Bestimmte Plausibilitätsprüfungen Verschlüsselung der Daten

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK 2.2 Umfang und Verarbeitung der erhobenen Daten Welche Daten werden der Managementgesellschaft übermittelt? - Informationen über den abrechnenden Arzt (BSNR, LANR, MEDIVERBUND-ID, ggf. akademischer Grad, Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, ggf. Telefon und Fax) - Informationen zur verwendeten Software (KBV Prüfnummer, System- ID, Name der Software, Version, Ansprechpartner des Softwarehauses mit Kontaktdaten) - Informationen zum Kern (Kern-ID, Name, Version, Ansprechpartner des Kern-Softwarehaus mit Kontaktdaten) - Vertragsidentifikator (Kardiologie- oder Gastroenterologievertrag) - Angaben zum abgerechneten Patienten (Patienten-ID, Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, Geburtsdatum, Geschlecht, Kassen-IK, Versichertennummer und Status) - Abrechnungsrelevante Daten (Art der Inanspruchnahme, Abrechnungsziffern, Praxisgebühr, Diagnosen-Text, Diagnosen-Code, Art der Diagnosen, Behandlungsdatum, verwendete ICD-Version, Seitenlokalisation, Diagnosesicherheit) - LANR und BSNR des überweisenden Arztes - ggf. Informationen zu Stellvertretern (LANR, BSNR, MEDIVERBUND- ID, ggf. akademischer Grad, Vorname, Name) - Hinweise zur Medikamentenverordnung (Aut idem, Anzahl, PZN, ATC, Preis, Gebührenpflicht, Begründungspflicht, Impfstoff, Sprechstundenbedarf, Verordnungszeitpunkt, Freitext)

Was passiert mit diesen Daten? Abrechnungsprüfung: Arzt Teilnehmer, Patient im TVZ, Plausibilitätsprüfung, Ersetzung und Erzeugung von Ziffern und Zuschlägen Ermittlung des Abrechnungsbetrages Übermittlung der Daten and die AOK/Bosch BKK Die AOK/Bosch BKK erhalten folgende Informationen von Ihnen: LANR,BSNR, bzw. dem jeweiligen Versicherten: Vorname, Name, Versichertennummer, Kassen-IK, Status, Geschlecht, Abrechnungsziffern, Praxisgebührziffer, ICD-10 Diagnosen, Art der Inanspruchnahme, Die AOK/Bosch BKK erhält keine Informationen über die Medikamentenverordnung. Erneute Abrechnungsprüfung bei der AOK/Bosch BKK Ermittlung des mit der AOK/Bosch BKK abgestimmten Abrechnungsbetrages

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK 3. Verschiedene Arztrollen bei der Abrechnung des Vertrages 3.1 Rollenzuweisung und Rollenhierarchie Da im Vertrag unterschiedliche Abrechnungsziffern für die verschiedenen Ärzte, die einen Patienten im Rahmen ihrer Erkrankung im Quartal behandeln existieren, wird jedem Arzt für jeden Patient eine spezielle Rolle zugewiesen. Rolle Erstbehandler Zweitbehandler Stellvertreterarzt Beschreibung Vom Versicherten gewählter eingeschriebener Kardiologe im Betrachtungszeitraum (Tag (T), Quartal (Q), Jahr (J)). Der erste Behandlungstag des Patienten ist maßgebend. Vom Versicherten gewählter eingeschriebener Kardiologe im selben Betrachtungszeitraum (T, Q, J), der einen Patienten nach dem Erstbehandler behandelt. Der FACHARZT hat keine Kenntnis, dass der Patient bereits im selben Betrachtungszeitraum behandelt wurde. Kollege des Erstbehandlers aus gleicher BAG/MVZ. Vertreterarzt Notfallarzt Alle vom Versicherten im Betrachtungszeitraum (T, Q, J) besuchten eingeschriebenen Kardiologen, an die der Erstbehandler wegen Urlaub/Krankheit an einen FACHARZT überwiesen hat. Vom Versicherten im Notfall (Akutfall) in Anspruch genommener FACHARZT.

Diese Rollen werden dem abrechnenden Arzt entsprechend der unten aufgeführten Systematik anhand der übermittelten Daten zugewiesen. Abrechnungsdaten mit Quartal, Patient, LANR und BSNR des behandelnden Arztes V1 in der Abrechnung des Patienten P1 in der Abrechnung des Patienten Vertreterarzt Letzte übermittelte Praxisgebührziffer ist keine Notfallziffer Letzte übermittelte Praxisgebührziffer ist Notfallziffer Notfallarzt Arzt, der diesen Patienten mit dem ersten Behandlungstermin des Quartals behandelt Erstbehandler Arzt, der diesen Patienten nach einem Arzt mit anderer BSNR behandelt Zweitbehandler Arzt, der diesen Patienten nach einem Arzt mit gleicher BSNR behandelt Stellvertreterarz

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK Nach der Rollendefinition muss überprüft werden, ob innerhalb derselben BSNR mehrere Abrechnungen von verschiedenen Ärzten zu einem Patienten vorhanden sind. Abrechnungen werden zusammengefasst und im weiteren Vorgehen als eine Abrechnung betrachtet. Rollenhierarchie: Abrechnung des Arztes der niedrigeren Hierarchiestufe wird der Abrechnung des Arztes höherer Hierarchiestufe zugefügt. Rollenhierarchie 1 Erstbehandler 2 Vertreterarzt 3 Notfallbehandler 4 Stellvertreterarzt Wenn zwei Ärzte derselben Rolle miteinander verglichen werden, wird die Abrechnung über den Arzt mit dem früheren Behandlungsdatum durchgeführt. Beispiel: Teilnehmender Arzt A behandelt eingeschriebenen Patienten am 10.07.2010 mit dem ersten Behandlungstermin des Patienten in diesem Quartal. Arzt A ist Erstbehandler Teilnehmender Arzt B aus derselben Praxis (selbe BSNR) behandelt diesen Patienten nach Überweisung von Arzt A am 25.07.2010, da Arzt A im Urlaub ist. Arzt B ist Stellvertreterarzt Die Ärzte rechnen mit gleicher BSNR denselben Patienten ab. Deshalb greift die Rollenhierarchie und die Abrechnung des Arztes B (Stellvertreterarzt) wird über den Arzt A (Erstbehandler) abgerechnet.

3.2 Zusammenhang zwischen Rollen und abrechenbaren Ziffern Pauschalen Ziffern Vertreterarzt Erstbehandler Zweitbehandler Stellvertreterarzt Notfallarzt P1 x x x x P1a x x x x x P1b x x x x x P1c x x x x x P1d x x x x Einzelleistungen E1a x x x x x E1b x x x x x E2a x x x x x E2b x x x x x E2c x x x x x E3 x x x x x E4 x x x x x E5a x x x x x E5b x x x x x E6a x x x x x E6b x x x x x E6c x x x x x E6d x x x x x E7a x x x x x E7b x x x x x E7c x x x x x Zuschläge Onko1 Onko2 Onko3 Stellvertreterpauschale V1 x x x x

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK 4. Abrechnungsregeln 4.1 Zusatzpauschalen P1a-d Übermittlung der P1a, P1b, P1c, und P1d Überprüfung der Angabe eines korrekten, endstelligen und gesicherten ICD 10 Codes nach Anhang 2 zu Anlage 12 des Vertrags zur entsprechenden Ziffer Zusatzpauschalen mit entsprechenden ICD-10 Code: Im Quartal darf nur eine Zusatzpauschale abgerechnet werden! Identisches Behandlungsdatum Ziffernhierarchie Zusatzpauschalen ohne entsprechenden ICD-10 Code: Ersetzung durch unvergütete Positionen. Ziffernhierarchie 1 2 3 4 P1d P1b P1a P1c Letzte übermittelte Zusatzpauschale wird berücksichtigt.

Beispiel Übermittlung der P1a, P1b, P1c und P1d Überprüfung der Angabe eines korrekten, endstelligen und gesicherten ICD 10 Codes nach Anhang 2 zu Anlage 12 des Vertrags zur entsprechenden Ziffer Zusatzpauschalen mit entsprechendem ICD-10 Code: Zusatzpauschalen ohne entsprechendem ICD-10 Code: Behandlungsdatum Ziffer Diagnose Abrechnung Behandlungsdatum Ziffer Diagnose Abrechnung 01.01.2011 P1 K20.2 G 01.01.2011 P1 K20.2 G 10.01.2011 05.02.2011 27.02.2011 P1 P1a P1 P1c P1 K22.3 G D37.7 G P1 unvergütet, APK P1c unvergütet, 10.01.2011 05.02.2011 P1 P1a P1 K22.- G P1 unvergütet, APK P1a unvergütet Gleiches Behandlungsdatum: Zusatzpauschale, welche höher in der P1d P1b C24.0 G T86.40 G P1c Nur die letzte übermittelte Zusatzpauschale wird berücksichtigt und vergütet. D37.7 V Kein korrekter, endstelliger und gesicherter ICD 10 Code. 4.2 Zuschlagsziffern Onko1, Onko2 und Onko3 Zusatzpauschale P1d und Zuschläge Onko1, Onko2 und Onko3 für Ärzte, die an der Onkologievereinbarung teilnehmen Darf für einen Patienten nur von einem Arzt im Quartal abgerechnet werden, auch wenn mehrere Vertragsärzte in die Behandlung eingebunden sind (z.b. Vertretung, Weiterbehandlung, ) Welcher Arzt darf die Ziffern dann in einem solchen Fall abrechnen? Der Arzt, der diese Ziffer/n als erster abrechnet im Quartal. Ausnahme: Falls der Patient im entsprechenden Behandlungsquartal zeitlich vor dem Erstbehandler von einem Arzt außerhalb des 73c Vertrages behandelt wurde und dieser die Zuschläge bereits abgerechnet hat, kann es zu nachträglichen Streichung der Zuschläge beim 73c Arzt kommen.

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK Onko1 und Onko2 ist nur unter Angabe des Medikaments abrechnungsfähig! Prüfung, ob eine PZN zur Abrechnungsziffer mit übermittelt wird. 4.3 Praxisstrukturmerkmale Die Abrechnung einiger Leistungen ist an die Erfüllung bestimmter Qualifikationen gebunden: Praxisstrukturmerkmale : Vergütungsposition P1d sowie Onko1-3 Arzt-/Praxisspezifische Voraussetzung Teilnahme an der Onkologievereinbarung Q3 Farbdopplersonographie Die Qualifikationen sind vom teilnehmenden Arzt selbst oder anderen in der Praxis tätigen Ärzten zu erfüllen.

5. Erzeugung der Abrechnungsziffern Einige Abrechnungsziffern werden von der Managementgesellschaft bei der Verarbeitung der Abrechnung erzeugt: Qualitätszuschläge Q1blau Q1grün Q1rot Q2 Q3 Qualitätszuschlag Rationale Pharmakotherapie Blau Qualitätszuschlag Rationale Pharmakotherapie Grün Qualitätszuschlag Rationale Pharmakotherapie Rot Kollektiver Qualitätszuschlag Vorsorgekoloskopie HZV-Versicherte auf E3 Qualitätszuschlag Farbdoppler auf P1 6. Auszahlungsprozess MEDIVERBUND überträgt die geprüften Abrechnungen an die AOK/Bosch BKK, wo sie erneut geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt dann in zwei Schritten: Abschlagszahlung und Gutschrift. 6.1 Abschlagszahlungen Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich in Höhe von 29,00 pro P1 des vorangegangenen Abrechnungsquartals (erstmalig im 1. Quartal 2013) im laufenden Abrechnungsquartal. Nachdem MEDI die Daten des letzten Abrechnungsquartals an die AOK/Bosch BKK überliefert, zählen die AOK/Bosch BKK die Anzahl der P1 und überweisen die erste Abschlagszahlung für das laufende Quartal. Diese wird von MEDI an die Ärzte ausgezahlt.

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK 6.2 Gutschrift und Abrechnungsnachweis Die tatsächliche Abrechnung für das Quartal erfolgt dann erst ca. drei Monate nach Quartalsende Hierzu wird die Abrechnung bei der AOK/Bosch BKK nochmals einem Prüfprozess unterzogen. Nach Beendigung der Prüfung wird der abgestimmte Abrechnungsbetrag mit den erfolgten Abschlagszahlungen für dieses Quartal verrechnet. Abrechnungsbetrag - Abschlagszahlungen Differenzbetrag Auszahlung eines positiven Differenzbetrages Vermerk des negativen Differenzbetrages 6.3 Auszahlung von Q1 und Q2 Zur Vermeidung einer ständig wechselnden Gewährung oder Streichung von Q1 und Q2 aufgrund von Nachabrechnungen und- korrekturen werden die Zuschläge mit 2 Quartalen Versatz ausgezahlt: Quartal 1 2011 Quartal 2 2011 Quartal 3 2011 Quartal 4 2011 Berechnung und Auszahlung Q1 und Q2 für Quartal 1/2011 in Quartal 4/2011

7. Kodier-Tipps Warum ist die Kodierung in den Selektivverträgen wichtig? Wachsende Morbidität bedeutet wachsenden Versorgungsbedarf und damit auch wachsenden Finanzierungsbedarf Woher wissen wir wer welchen Versorgungsaufwand und bedarf hat und wo Geld gebraucht wird insbesondere bei chronischer Krankheit unter anderem? Für die Finanzierung der 73-c-Verträge ist die korrekte Abbildung des Versorgungsbedarfs für die Krankheiten unerlässliche Grundlage Grundsätze der korrekten Kodierung: Eine gesicherte Diagnose muss mit dem Zusatzkennzeichen G dokumentiert sein Alle Behandlungsdiagnosen kodieren Möglichst präzise kodieren.9 Diagnosen vermeiden Endstellig kodieren Immer mit der aktuellen ICD-10 (2011) Version kodieren Fachärzte beachten: Richtige Kodierung mittels Begleitschreiben an Hausarzt übermitteln Was muss in den Verträgen ( 73b/c) besonders beachtet werden? Pro Abrechnungsfall (Patient) muss mindestens eine behandlungsrelevante endstellige Diagnose übermittelt werden. Alle gesicherten Diagnosen müssen endstellig angegeben werden (kein Bindestrich an letzter Stelle der ICD-10-Diagnose). Bei Abrechnung der Zusatzpauschalen P1a - P1d ist die Angabe einer gesicherten endstelligen Diagnose gemäß Anhang 2 Anlage 12 des Vertrages notwendig.

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK 8. Ansprechpartner Vertragsinhalte: Silke Arnegger Tel.: 0711-806079-261 E-Mail: arnegger@medi-verbund.de Abrechnung: Verena Mörk Tel.: 0711-806079-253 E-Mail: moerk@medi-verbund.de IT: Marc Sebert Tel.: 0711-806079-287 E-Mail: sebert@medi-verbund.de