Orthopädievertrag nach 73 c SGB V

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1 Orthopädievertrag nach 73 c SGB V

2 Agenda Einschreibung Patient Vergütungssystematik und Abrechnung Spezialfragen Definition der verschiedenen Arztrollen Abrechnungsregeln Praxisbeispiele

3 Einschreibung (Arzt und Versicherter) Einschreibung Versicherter Teilnahmevoraussetzungen: Mitgliedschaft AOK Baden-Württemberg/Bosch BKK Teilnahme HZV (AOK-HausarztProgramm/BKK.Mein Hausarzt ) Verfahren: HZV Teilnehmer erhält Teilnahmeerklärung (TE) vom FA oder Hausarzt Verarbeitung nur von mit Vertragssoftware ausgefüllten Teilnahmeerklärungen! Unterzeichnung vom HZV- Versicherten, Versand der AOK-TE an die AOK, der Bosch BKK-TE an die Bosch BKK Teilnahmeerklärungen sollten wöchentlich an die AOK/Bosch BKK geschickt werden

4 Bisherige Einschreibesystematik Einschreibung und Teilnahmeerklärung der Versicherten vor dem 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November bei der Krankenkasse Versicherter ist im nächsten Quartal im Teilnehmerverzeichnis (TVZ) und kann dann über den jeweiligen Vertrag abgerechnet werden. Einschreibung und Teilnahmeerklärung der Versicherten nach dem Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November bei der Krankenkasse Versicherter ist im übernächsten Quartal im TVZ und kann erst dann über den Vertrag abgerechnet werden. Problematisch: Einschreibephase zu lang für Patienten, die nur zu einer Diagnostik in die Praxis kommen.

5 Einschreibung (Arzt und Versicherter) Berücksichtigung bestimmter Stichtage für Eingang der TE bei AOK/Bosch BKK: 1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November Einschreibung und Teilnahmeerklärung der Versicherten vor dem 1. Februar bei der Krankenkasse. Versicherter ab 1. April gültiger Teilnehmer Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Q1 Q2 Q3 Versicherter ab 1. Juli gültiger Teilnehmer Einschreibung und Teilnahmeerklärung der Versicherten nach dem 1. Februar bei der Krankenkasse.

6 Einschreibung (Arzt und Versicherter) - SOFORTABRECHNUNG Neuerung bei der Sofortabrechnung nach Einschreibung (SANE): Unter der Voraussetzung, dass der Versicherte bereits wirksam in den HZV-Vertrag eingeschrieben ist, ist sofort nach Unterzeichnung der Versichertenteilnahmeerklärung für das Facharztprogramm die Behandlung, Abrechnung und Vergütung auf der Grundlage des Facharztprogramms möglich; können alle Leistungen des Quartals (auch in der Zeit vor Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung) für den Versicherten bereits über den Vertrag abgerechnet werden Nur möglich, wenn der Facharzt an SANE teilnimmt ( extra Kreuz auf der Teilnahmeerklärung) Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung am 10. März. Alle Leistungen des Quartals können für diesen Versicherten noch über den Vertrag abgerechnet werden Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der Patienten. Teilnehmer sein. Sonst 15% Abzug auf den Abrechnungsbetrag Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. SANE in 2 aufeinanderfolgenden Quartalen möglich

7 Sofortabrechnung Beispiel aus Abrechnungsbrief PNP: Sofortabrechnung abgelehnt Reduzierung des Betrages um 15%

8 Sofortabrechnung Vergütung MEDI Intern MEDI Arzt Behandlung und Einschreibung Abrechnungsstichtag 5.4. Auszahlung normale Vergütung Mitte Juni mit der Abrechnung fürs 1. Quartal Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. gültig im nächsten oder übernächsten Quartal in das Facharztprogramm eingeschrieben? Abschlag von 15% auf den kompletten Abrechnungsfall. Verrechnung mit der Abrechnung vom 2. Quartal nein

9 Sofortabrechnung Wichtige Regelungen Die Versicherten-Teilnahmeerklärung für die Sofortabrechnung ist mit der des AOK-FacharztProgramms identisch. Das Merkblatt muss ausgehändigt werden. Schnellstmöglicher Versand der Patienten-Teilnahmeerklärungen an Kasse. Abrechnungsübermittlung bis zum 5. des Folgemonats (des relevanten Quartals), der auf das Abrechnungsquartal folgt. Dies gilt nun auch für die bereits für die Abrechnungen der bereits regulär eingeschriebenen Patienten! Nachabrechnungen sind für sofort abgerechnete Versicherte nicht möglich (für Patienten, die regulär im Teilnehmerverzeichnis sind, ist dies weiterhin möglich). Korrekturen sind in eingeschränktem Umfang möglich

10 Sofortabrechnung freiwillige Einschreibung Ärzte (alle 73c-Ärzte einer Praxis/ BAG/MVZ müssen teilnehmen) Zulassung durch MEDIVERBUND Erst dann gilt die Sofortabrechnung nach Einschreibung Praxisablauf Patient gültig im Facharztvertrag eingeschrieben? nein ja nein nein Patient gültig im Hausarztvertrag eingeschrieben? ja Patient unterschreibt Teilnahmeerklärung zum Facharztvertrag? + Wohnsitz des Versicherten in BW + Versicherter noch nicht 2x sofortabgerechnet + Versicherter der AOK /Bosch BKK ja oder Arzt könnte auch nur über KV abrechnen Wahlrecht Abrechnung über Facharztvertrag regulär Abrechnung über KV Abrechnung über Sofortabrechnung nach Einschreibung

11 Einschreibung (Arzt und Versicherter) Teilnahmeerklärung AOK: mit Vertragssoftware bedrucken! Versand an: AOK Baden-Württemberg AOK-FacharztProgramm Stuttgart Patient unterschreiben lassen!!

12 Einschreibung (Arzt und Versicherter) Teilnahmeerklärung Bosch BKK : mit Vertragssoftware bedrucken! Versand an: Bosch BKK BKK-Facharztprogramm Teilnahmemanagement Stuttgart Patient unterschreiben lassen!!

13 Vergütungssystematik und Abrechnung

14 Vergütungssystematik und Abrechnung Die wesentlichen Dokumente zur Vergütung und Abrechnung: Ziffernkranz Anlage 12 Anhang 1 Legt den Leistungsumfang des Vertrages fest Honoraranlage Anlage 12 Enthält die Abrechnungsziffern, Regeln und Vergütungen ICD-Liste Anlage 12 Anhang 2 Auflistung und Zuordnung der Diagnosen, die für die Abrechnung bestimmter Ziffern vorliegen müssen

15 Vergütungssystematik und Abrechnung Gesamtziffernkranz Abgrenzung KV- und Vertragsabrechnung Aufgelistete EBM-Ziffern aus allen 73c-Verträgen sowie HZV für teilnehmende Versicherte nicht über KV abrechnen! Nicht aufgelistete EBM-Ziffern oder Ausnahmen für teilnehmende Versicherte weiterhin über KV abrechnen

16 Vergütungssystematik und Abrechnung Ziffernkranz (I)

17 Vergütungssystematik und Abrechnung

18 Vergütungssystematik und Abrechnung Abrechnungssystematik

19 Vergütungssystematik und Abrechnung Grundpauschalen und deren Zuschläge P1 Grundpauschale 30,00 + Q1 Sonografie 1,00 + Q2 Röntgen 7,00 + Q3 Osteodensitometrie 3,00 + Q4 Duplex 8,00 + Q5 Pharmakotherapie 4,00 oder V1 Vertreterpauschale 20,00 = wird bei Abrechenbarkeit/ Erreichen von MEDIVERBUND erzeugt. = wird vom Facharzt angesetzt/abgerechnet

20 Vergütungssystematik und Abrechnung Zusatzpauschalen P2 A unspezifischer Rückenschmerz 16,00 P2 B spezifischer Rückenschmerz 16,00 + Q6 zielgenaue KH-Einweisung bei Wirbelsäulenoperationen (-20% -HZV Kollektiv) 2,00 P3 Gon- und Koxarthrose 15,00 P4 Osteoporose 20,00 P5 entzündliche Gelenkerkrankungen 25,00 Beratungszuschlag (2x pro Krankheitsfall) 20,00 = nur abrechenbar bei Vorliegen gesicherter Diagnosen gem. Anhang 2 zu Anlage 12

21 Vergütungssystematik und Abrechnung Einzelleistungen E 1 spezielle Schmerztherapie (gem. Schmerztherapievereinbarung) + Q7 Schmerztherapie 30,00 94,00 E 2 Leistung Fallkonferenz Rücken 50,00 E 3 Therapeutische Proktoskopie 18,50 E 4 zusätzlicher Arzt Patienten Kontakt 15,00 Ambulantes Operieren Die Postoperative Behandlung, kann über zusätzliche APKs (EL4) abgerechnet werden. Z1 Investitionskostenzuschlag Für die ersten 100 Patienten - bis ,0 Cent 15,00

22 Vergütungssystematik und Abrechnung Auftragsleistungen (ohne P1-P5 oder Q-Zuschlägen, da nicht der eigene Krankheitsfall) A1 Auftragsgrundpauschale 12,50 A2 spezielle Schmerztherapie 94,00 + Q7 Schmerztherapie 30,00 A3 Duplex 30,00 A4 DXA 30,00 A5 Sonografie (inkl. Säuglingshüfte) 20,00 A6 Röntgen 15,00 A7 Therapeutische Proktoskopie 18,50 A8 ambulantes Operieren 4,0 Cent

23 Vergütungssystematik und Abrechnung Ambulantes Operieren Körperoberfläche GOP GOP GOP GOP Extremitäten Inkl. Sachkosten Zuschlag Simultaneingriff GOP GOP GOP GOP GOP GOP GOP GOP Zuschlag Simultaneingriff Inkl. Sachkosten

24 Vergütungssystematik und Abrechnung Ambulantes Operieren Knochen und Gelenke GOP GOP GOP GOP GOP GOP GOP GOP Inkl. Sachkosten Zuschlag Simultaneingriff

25 Vergütungssystematik und Abrechnung Ambulantes Operieren Arthroskopie GOP GOP GOP GOP GOP GOP abrechenbare Sachkosten GOP GOP GOP GOP GOP Viszeralchirurgie Zuschlag Simultaneingriff GOP GOP GOP GOP GOP GOP Zuschlag Simultaneingriff Inkl. Sachkosten

26 Vergütungssystematik und Abrechnung Ambulantes Operieren Proktologie GOP GOP GOP GOP GOP Zuschlag Simultaneingriff GOP Inkl. Sachkosten Periphere Neurochirurgie GOP GOP GOP GOP Inkl. Sachkosten Zuschlag Simultaneingriff

27 Vergütungssystematik und Abrechnung Ambulantes Operieren Sachkosten andere Eingabefeld zur Betragserfassung 0,00 Sachkostenziffern zur Abrechnung tatsächlich entstandener Kosten bei Operationen analog KV (Produktgruppenliste). Soweit möglich, bleibt der Bezug über Sprechstundenbedarf unberührt.

28 Vergütungssystematik und Abrechnung Ambulantes Operieren Anästhesien (für die unterschiedlichen OP Kategorien) AOP1 (EBM 31800) AOP2 (EBM 31821) AOP3 (EBM 31822) AOP4 (EBM 31823) AOP5 (EBM 31824) AOP6 (EBM 31825) AOP7 (EBM 31826) AOP8 (EBM 31827) Zuschlag Simultaneingriff AOP9 (EBM 31828) Überwachung (für die unterschiedlichen OP Kategorien) AOP10 (EBM 31502) AOP11 (EBM 31503) AOP12 (EBM 31504) AOP13 (EBM 31505) AOP14 (EBM 31506) AOP15 (EBM 31507)

29 5. Vergütungssystematik Besonderheiten keine kontaktunabhängige Pauschalen ICD 10 Bezug, Endstelligkeit! Gesichert? insbesondere für P2x-P5 Beispiele: ICD Bezeichnung Pauschale M G Sonstige Rückenschmerzen nicht näher bezeichnet P2a M G Sonstige Rückenschmerzen: Thorakalbereich P2a M80.2- G M80.25 G M99.53 V Inaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur nicht endstellig Inaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur: Beckenregion u. Oberschenkel Stenose des Spinalkanals durch Bandscheiben: Lumbalbereich P4 P4 P2b M99.53 G Stenose des Spinalkanals durch Bandscheiben: Lumbalbereich P2b

30 Spezialfragen

31 Spezialfragen - Arzt-Patienten Kontakte: - Setzt Kontakt des Arztes mit dem Patienten voraus (ggf. auch telefonisch). - Z.B. erneute Besprechung, Wundnachschau, chirotherapeutische Behandlung, Akupunktur, ( therapeutische Freiheit). - soll Aufbau einer Arzt-Patienten-Beziehung fördern. - Reine Rezeptausstellungen, physikalische Therapie durch die Praxisangestellten usw. sind über diese Position nicht abrechenbar. - Akupunktur: - Kann ab dem Kontakt über die Einzelleistung APK zu je 15 Euro abgerechnet werden. - Es gelten die Bestimmungen des Bundesmantelvertrags: Indikationen analog KV. Darüber hinaus gehende Akupunkturen sind mit dem Patienten individuell als sogenannte IGEL Leistungen zu vereinbaren.

32 Spezialfragen - IGEL Leistungen: - Leistungen, die Vertragsbestandteil sind, dürfen nicht zusätzlich privat liquidiert werden. (z.b. Chirotherapie, Akupunktur analog KV, die Knochendichtemessung mittels DXA, die Injektionstherapie). - Darüber hinausgehende Leistungen wie die intraartikuläre Injektion von Hyaluronsäure, die Traktionstherapie mittels Spineliner, Magnetfeldtherapie und ähnliches müssen im Rahmen eines sogenannte IGEL Vertrages individuell mit dem Patienten vereinbart werden. - Eine möglichst evidenzbasierte Aufklärung des Patienten über Chancen und Risiken solcher Verfahren ist bei teilnehmenden Patienten vorzunehmen. - P1 am selben Tag: - Wenn zwei Fachgruppen (Orthopädie und Neurologie) in einer Praxis tätig sind, dann ist die P1 am gleichen Tag nur ein mal abrechenbar, jedoch mehrmals im Quartal mit gesonderter Überweisung des HA.

33 Spezialfragen Aktuelle Informationen unter

34

35 Abrechnungsprozess

36 Vergütungssystematik und Abrechnung Abrechnungsprozess Stichtag 05. Januar 05. April 05. Juli 05. Oktober Abrechnung Abrechnung des 4. Quartals des Vorjahres Abrechnung des 1. Quartals des Jahres Abrechnung des 2. Quartals des Jahres Abrechnung des 3. Quartals des Jahres Prüflauf - Prüfung der Abrechnung durch Vertragssoftware Übermittlung der Abrechnungsdaten elektronisch via Vertragssoftware + Konnektor/Online-Key (taggleich möglich) Bestätigung des Eingangs durch MEDI Prüfung durch MEDI (Managementgesellschaft), Gegenprüfung durch Kasse Auszahlung und Versand Abrechnungsnachweis durch Managementgesellschaft (Mitte des 3. Monats nach Abrechnungsquartal Abrechnungsquartal Q1/2014 Auszahlung Mitte Juni )

37 Definition der verschiedenen Arztrollen

38 Definition der verschiedenen Arztrollen Bestimmte Leistungen dürfen nicht von jedem Behandler eines Patienten abgerechnet werden, deshalb wird pro Quartal einem Arzt eine bestimmte Rolle zugeordnet. Somit können konkrete Abrechnungsregeln auf die einzelnen Rollen angewandt werden. Mögliche Rollen innerhalb der Behandlung eines Patienten: Erstbehandler Zielbehandler Vertreterarzt Der Erstbehandler eines Patienten rechnet i.d.r. eine Grundpauschale, Einzelleistungen und Zusatzpauschalen ab Der Zielbehandler übernimmt lediglich Auftragsleistungen Als Vertreterarzt ist es nur möglich, die Vertreterpauschale abzurechnen und ggf. Zusatzpauschalen und Einzelleistungen

39 Ersetzung von Abrechnungsziffern Rechnet ein Arzt eine Leistung ab, die nicht seiner zugewiesenen Rolle entspricht, wird diese soweit möglich ersetzt oder gestrichen. Beispiel 1: Ersetzung von Ziffern - Erstbehandler Leistungen wird ersetzt durch Grund Auftragsleistungen A2, A7 Einzelleistungen E1, E3 Arzt kein Zielbehandler Beispiel 2: Streichung von Ziffern - Erstbehandler Leistungen Auftragsleistungen : P1, P2b : A1, A6 A-Leistungen werden unvergütet erfasst Aber zur Dokumentation eines Arzt- Patienten-Kontaktes (APK) in E4 umgewandelt Grund Arzt kein Zielbehandler und Leistung in Pauschale bzw. Strukturzuschlag enthalten

40 Praxisbeispiel Beispiel Übermittelte Daten P1 (Grundpauschale) wurde übermittelt, somit erhält der Arzt die Rolle Erstbehandler Datum Ziffer Bezeichnung P1 Grundpauschale Q2 Strukturzuschlag Röntgen P2B Zusatzpauschale spezifischer Rückenschmerz BP2B Beratungspauschale A6 Auftragsleistung Röntgen Nach Prüfung Datum Ziffer Bemerkung Vergütet P1 Ja Q2 Ja P2B Ja BP2B Ja A6 A6 wurde gestrichen, da Sie kein Zielbehandler waren Nein

41 Ersetzung von Abrechnungsziffern Zusätzlich werden manche Leistungen, die zwar korrekt innerhalb der zugewiesenen Rolle, aber aufgrund anderer Vergütungsregeln nicht abgerechnet werden können, durch abrechenbare Leistungen ersetzt. Praxisbeispiel Datum Ziffer P E E E2 Tipp: werfen Sie einen Blick auf unsere Internetseite unter der Rubrik Facharztverträge Orthopädie/Abrechnungsinfo Datum Ziffer Bemerkung Vergütet P1 Ja E2 Ja E3 Ja E4 E2 ist einmal im Krankheitsfall abrechenbar, wird umgewandelt in E4. Ja

42 Ersetzung von Abrechnungsziffern E4 Besonderheit E4 Zusätzliche Arzt-Patienten-Kontakte (APK) werden vergütet. Die dazugehörige Ziffer E4 wird ab dem 3. APK mit 15 vergütet. Voraussetzung: alle vorhergegangenen APK müssen ebenfalls dokumentiert sein! Behandeln Sie einen Patienten, setzen aber für dieses Datum keine Ziffer an, kann die Managementgesellschaft bei der Abrechnung für dieses Datum keinen APK erkennen. Auch wenn keine andere Ziffer angesetzt werden kann, so sollte immer die E4 übermittelt werden, damit ein APK gezählt wird. Nur so erhalten Sie auch wirklich ab dem 3. APK für eine E4 15.

43 Ersetzung von Abrechnungsziffern E4 Behandlungsdatum Ziffer Diagnose Abrechnung P1 P2B G55.3 G P1 - vergütet P2B - vergütet 1.APK E4 E4 - unvergütet nicht dokumentiert 2.APK

44 Ersetzung von Abrechnungsziffern E4 Behandlungsdatum Ziffer Diagnose Abrechnung P1 P2B G55.3 G P1 - vergütet P2B - vergütet 1.APK E4 E4 - unvergütet E4 E4 - vergütet 2.APK 3.APK

45 Abrechnungsregeln

46 Abrechnungsregeln - Zusatzpauschalen Was muss beachtet werden, um eine Zusatzpauschale abrechnen zu können? Zusatzpauschalen dürfen nur für bestimmte Diagnosen angesetzt werden, die in Anhang 2 zu Anlage 12 definiert sind. Zusatzpauschalen: P2A: unspezifischer Rückenschmerz P2B: spezifischer Rückenschmerz P3: Gon- und Koxarthrose P4: Osteoporose P5: rheumatoide Gelenkerkrankungen Um eine Zusatzpauschale abrechnen zu können, muss deshalb ein passender ICD 10 Code (endstellig und gesichert) vorliegen. Alle Zusatzpauschalen dürfen nur einmal im Quartal abgerechnet werden!

47 Abrechnungsregeln - Zusatzpauschalen

48 Abrechnungsregeln - Zusatzpauschalen Was passiert, wenn kein korrekter ICD 10 Code übermittelt wurde? Die Managementgesellschaft prüft die übermittelten Diagnosen und Zusatzpauschalen. Passt die Zusatzpauschale nicht zur angegebenen Diagnose oder ist die Diagnose nicht gesichert und endstellig angegeben, so wird die Zusatzpauschale durch eine unvergütete Position ersetzt. Wenn an diesem Behandlungsdatum keine andere Leistung vorliegt, wird ein APK für den Zuschlag E4 notiert. Was passiert, wenn mehrere Zusatzpauschalen übermittelt werden? Grundsätzlich dürfen im Quartal nur zwei Zusatzpauschalen abgerechnet werden. Ändert sich die Diagnose und somit ggf. auch die Zusatzpauschale, ist dies kein Problem. Es werden immer die beiden letzten übermittelten Zusatzpauschalen berücksichtigt. Werden mehrere Zusatzpauschalen zu einem identischen Behandlungsdatum übermittelt, so findet eine Streichung auf Basis einer Ziffernhierarchie statt.

49 Abrechnungsregeln - Zusatzpauschalen Ziffernhierarchie der Zusatzpauschalen Rangfolge Ziffer Vergütung 1 P P P2B 16 4 P2A 16 5 P3 15 Wenn die Pauschalen P3, P4 und P5 mit einem identischen Behandlungsdatum übermittelt werden, so werden nur die Ziffern P4 und P5 berücksichtigt. Wichtig: P2B ist nicht neben P2A abrechenbar! (spezifischer Rückenschmerz vs. unspezifischer Rückenschmerz)

50 Abrechnungsregeln - Zusatzpauschalen Beispiel Datum Ziffer Diagnose Abrechnung P1 P2A M45.90 G P1 vergütet P2a unvergütet P2B P4 P5 M48.42 G M80.34G M05.37G P2b unvergütet P4 vergütet P5 vergütet Gleiches Behandlungsdatum: Zusatzpauschale, welche höher in der Ziffernhierarchie steht, wird berücksichtigt. Nur die letzten übermittelten Zusatzpauschalen werden berücksichtigt und vergütet.

51 Abrechnungsregeln Praxisstrukturmerkmale Einige Leistungen können nur abgerechnet werden, wenn vorher die entsprechende Qualifikation (KV-Zulassung /Genehmigung ; bei Geräten Kauf- oder Leasingverträge) bei der Managementgesellschaft nachgewiesen wurden. Praxisstrukturmerkmale Leistung E AOP / A AOP E1 / A2 Q1 / A5 Q2 / A6 Q3 / A4 Q4 / A3 Q7 Qualifikation Qualifikation ambulantes Operieren Strukturzuschlag Schmerztherapie Sonographie Qualifikation konventionelle Radiologie Knochendichtemessung mittels DXA Duplexsonographie Strukturzuschlag schmerztherapeutische Einrichtung Die Qualifikationen sind vom teilnehmenden Arzt selbst oder anderen in der Praxis tätigen Ärzten zu erfüllen.

52 Abrechnungsregeln Praxisstrukturmerkmale Die Qualitätszuschläge (Q1 Q7) werden bei Erfüllung der Voraussetzungen automatisch von der Managementgesellschaft erzeugt. Es ist nicht möglich, diese manuell in die Vertragssoftware einzutragen. Leistung Beschreibung Vergütung Q1 Zuschlag Sonographie 1,00 auf P1 Q2 Zuschlag Röntgen 7,00 auf P1 Q3 Zuschlag Osteodensitometrie (DXA) 3,00 auf P1 Q4 Zuschlag Duplex 8,00 auf P1 Q5 Zuschlag Rationale Pharmako-Therapie 4,00 auf P1 Q6 Zuschlag zielgenaue Indikation und Einweisung zu Wirbelsäulenoperation Liegen Leistungen als Auftragsleistungen (A1 A7) vor, so müssen diese in der Software eingetragen werden. Auftragsleistungsziffern werden nicht von der Managementgesellschaft erzeugt. 2,00 auf P2B Q7 Zuschlag Schmerztherapie 30,00 auf E1 oder A2

53 Hinweise für den Arzt im Abrechnungsbrief

54 Vergütungssystematik und Abrechnung Mit diesem Formular können Sie Ihre Abrechnung berichtigen oder ergänzen

55 Praxisbeispiele

56 Patient mit Grundversorgung: Abrechnungsbeispiel Datum Ziffer Bezeichnung P1 Grundpauschale 30, Q1 Strukturzuschlag Sonografie 1, Q2 Strukturzuschlag Röntgen 7, Q3 Strukturzuschlag DXA 3, Q4 Pharmazuschlag 4, E4 2. Arzt Patienten - Kontakt 0, E4 3. Arzt Patienten - Kontakt 15,00 SUMME 60, Z1 Investitionskostenzuschlag (gültig für die ersten 100 Patienten, bis ) (wird von MEDIVERBUND gesetzt) + 15,00

57 Patient mit unspezifischem Rückenschmerz: Abrechnungsbeispiel (AU> 2Wochen, Schmerz 6 Wochen) Datum Ziffer Bezeichnung P1 Grundpauschale 30, Q1 Strukturzuschlag Sonografie 1, Q2 Strukturzuschlag Röntgen 7, Q3 Strukturzuschlag DXA 3, Q4 Pharmazuschlag 4, P2A Zusatzpauschale Unspezifischer Rückenschmerz 16, BP2A Beratungspauschale unsp. RS 20, E4 3. Arzt Patienten - Kontakt 15,00 SUMME 96, Z1 Investitionskostenzuschlag (gültig für die ersten 100 Patienten, bis ) (wird von MEDIVERBUND gesetzt) + 15,00

58 Patient mit unspezifischem Rückenschmerz und Osteoporose Datum Ziffer Bezeichnung P1 Grundpauschale 30, Q1 Strukturzuschlag Sonografie 1, Q2 Strukturzuschlag Röntgen 7,00 16,00 20, Q3 Strukturzuschlag DXA 3, Q4 Pharmazuschlag 4, P2A P4 Zusatzpauschale Unspezifischer Rückenschmerz Zusatzpauschale Osteoporose BP2A Beratungspauschale unsp. RS (nur ein Beratungszuschlag im Quartal möglich) 20, E4 3. Arzt Patienten - Kontakt 15,00 SUMME 116, Z1 Investitionskostenzuschlag (gültig für die ersten 100 Patienten, bis ) (wird von MEDIVERBUND gesetzt) + 15,00

59 Ambulantes Operieren: Arthroskopie Datum Leistung Beschreibung Vergütung P1 Grundpauschale 30, Q2 Zuschlag Röntgen (wird von MEDIVERBUND gesetzt) 7,00 auf P Q3 Zuschlag Osteodensitometrie (DXA) (wird von MEDIVERBUND gesetzt) Endoskopischer Gelenkeingriff Kategorie E1 gem. EBM (wichtig: inkl. gültiger OPS) 3,00 auf P1 176, Sachkostenpauschale Arthroskopie gem. EBM 120, AOP2 Anästhesieleistung 109, AOP10 Postoperative Überwachung 29, E4 APK (z.b. postoperative Kontrolle) 15, E4 APK (z.b. postoperative Kontrolle) 15,00 SUMME 504, Z1 Investitionskostenzuschlag (gültig für die ersten 100 Patienten, bis ) (wird von MEDIVERBUND gesetzt) + 15,00

60 Ambulantes Operieren: Eingriff an Extremitäten als Auftragsleistung Datum Leistung Beschreibung Vergütung A1 Grundpauschale Auftragsleistung 12, A6 Röntgen 15, Eingriff Extremitäten Kategorie C5 gem. EBM (wichtig: gültiger OPS) 445, AOP6 Anästhesieleistung 272, AOP13 Postoperative Überwachung 116, E4 APK (z.b. 1. Wundkontrolle) 15,00 SUMME 876,10

61 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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