Vertrag zur Intergierten Versorgung mit der BARMER GEK und der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH nach 140 a SGB V. Für Hausärzte

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1 Vertrag zur Intergierten Versorgung mit der BARMER GEK und der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH nach 140 a SGB V Für Hausärzte Stand:

2 Agenda 1. Eckdaten und Vorteile 2. Ablauf der Teilnahme für den Hausarzt 3. Vergütung und Abrechnung 4. Ende der Teilnahme des Hausarztes 5. Ihr Ansprechpartner

3 Eckdaten und Vorteile des IV-Vertrags

4 Eckdaten des IV-Vertrags Vertragspartner X x Vertragsregionen KV Hessen KV Mecklenburg-Vorpommern KV Sachsen

5 Eckdaten des IV-Vertrags Vertragsinformationen Homepage: oder Vertragsumsetzung ab dem 4. Quartal 2015 (1. Abrechnungsquartal) Leistungsabrechnung erfolgt nach dem IV-Vertrag Rheuma für die beteiligten Ärzte Versicherte der BARMER GEK erfahren eine strukturierte Betreuung durch: - Hausärzte; - Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie, Kinder- und Jugendrheumatologen und Ambulanzen ( Rheumatologen ); und somit eine qualitätsorientierte Versorgung auf höchstem Niveau bei entzündlich-rheumatischen Indikationen.

6 Vorteile des IV-Vertrags - für Ihre Patienten Frühzeitige Zuweisung zur differentialdiagnostischen Abklärung Qualitätsgesicherte und sachgerechte Behandlung Wartezeitenmanagement Verringerung der Krankheitsaktivität Erhöhung der Funktionskapazität Steigerung der Lebensqualität Vermeidung von Doppeluntersuchungen

7 Vorteile des IV-Vertrags - für Sie als Hausarzt Attraktive On-Top-Vergütung zu ärztlichen Leistungen - Kontaktabhängige Koordinierungs- und Kommunikationspauschale (KKP) - Zuschlag für Dokumentation und Monitoring (ZDM) Förderung der Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten mit definierten Angaben im Arztbrief Einfache Abrechnung über die Vertragssoftware und HZV Online-Key bzw. Abrechnungsbeleg Gestärkte Patientenbindung Direkte Abrechnungsmöglichkeit ab Einschreibung des Patienten durch den Rheumatologen

8 Eckdaten des IV-Vertrages: Versorgungsebenen Wer kann grundsätzlich teilnehmen? Zugelassene Hausärzte nach 72, 73 und 95 SGB V Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie (Facharztgruppe 31) Kinder- und Jugendrheumatologen mit der Zusatzbezeichnung Kinderrheumatologie (Facharztgruppe 40) Instituts- und Hochschulambulanzen nach den 117 ff. SGB V

9 Wichtige Punkte vorab zusammengefasst Welche Versicherte können am IV-Vertrag teilnehmen? Alle BARMER GEK-Versicherten mit entzündlichen Rheumaformen und bei Verdacht (ICD-10-Katalog), siehe Vertrag Anhang 2 der Anlage 3 Abrechnung Dokumentation von Leistungen und Diagnosen in der Vertragssoftware oder auf dem Abrechnungsbeleg Abrechnung über Vertragssoftware und HZV Online-Key bzw. Abrechnungsbeleg Abrechnungsdaten müssen bis zum 20. Kalendertag nach Quartalsende ( für Q1, für Q2, für Q3, für Q4) an das Rechenzentrum übermittelt werden Abrechnung auch tagesgleich möglich Vergütung abzüglich der Verwaltungskostenpauschale 5 %

10 Ablauf der Teilnahme für den Hausarzt

11 Ablauf der Teilnahme am IV-Vertrag für den Hausarzt 1. Teilnahmeerklärung (TE) Durchlesen und die Voraussetzungen berücksichtigen Vollständig ausfüllen und unterzeichnen Faxversand an die VLR GmbH 2. Nach Eingang der TE bei der VLR GmbH Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen a) Keine Beanstandungen Teilnahmebestätigung per Fax inkl. HÄVG-ID= Teilnahmebeginn b) Beanstandungen, nach Kontaktaufnahme der VLR GmbH und Nachbesserung Teilnahmebestätigung per Fax inkl. HÄVG-ID= Teilnahmebeginn

12 Teilnahmeerklärung Hausarzt S. 2 Anlage 5.1 S. 1 Anlage 5.1

13 Bestätigungsfax inkl. HÄVG-ID Wichtig: Teilnahmebestätigung mit HÄVG-ID als Ihre Identifikationsnummer. Bitte gut aufbewahren.

14 Einschreibung von Versicherten in den IV-Vertrag Eine Einschreibung des Versicherten in den BARMER GEK IV-Vertrag ist NUR über Rheumatologen, Kinder- und Jugendrheumatologen sowie Ambulanzen möglich. Wie erfahren Sie, welcher BARMER-GEK Versicherte am IV-Vertrag teilnimmt? Information über die Einschreibung des Versicherten durch den Rheumatologen innerhalb von 14 Tagen nach Einschreibung Angabe im qualifizierten Arztbrief durch den teilnehmenden Rheumatologen Bei Vorliegen der Vertragssoftware kann die Teilnahme jederzeit online abgefragt werden: Nach dem Einlesen der Krankenversichertenkarte Vor Durchführung einer Abrechnung Anlassbezogen Reine informative Auskunft über den Teilnahmestatus des BARMER GEK Versicherten. Diese Information gilt nicht als Grundlage für die Abrechnung.

15 Ablauf der Teilnahme für den Hausarzt Übersicht Per Fax Teilnahmeerklärung an die VLR GmbH Prüfung Teilnahmevoraussetzungen Bestellung des evtl. fehlenden IV-Moduls bei Ihrem Softwarehersteller oder ggf. Freischaltung IV-Modul in bestehender Software Softwarehersteller Erhalt der Teilnahmebestätigung per Fax + evtl. Versand der Abrechnungsbelege Abrechnung über Vertragssoftware bzw. über Verwendung des Abrechnungsbelegs Hausarzt

16 Welche Rheumatologen nehmen am IV-Vertrag teil? Teilnehmerlisten finden Sie online auf der Homepage der Pro Versorgung:

17 Vergütung und Abrechnung

18 Abrechnung der IV-Vergütung Sie dokumentieren Leistungen und Diagnosen in der Vertragssoftware bzw. auf dem Abrechnungsbeleg Sofortige Übermittlung der Abrechnung: a) in mehreren Teilen oder b) gesammelt über das ganze Quartal Sie senden die Daten bis zum 20. Kalendertag nach Quartalsende ( für Q1, für Q2, für Q3 und für Q4) an das Rechenzentrum der VLR GmbH. Nach Zahlung der BARMER GEK an die VLR GmbH erhalten Sie Ihren Abrechnungsnachweis und es erfolgt die Auszahlung durch das Rechenzentrum der VLR GmbH abzüglich der Verwaltungskostenpauschale nach Eingang der IV-Vergütung seitens der BARMER GEK.

19 Abrechnungsbeleg Sie haben die Möglichkeit die erbrachen IV-Leistungen über einen Abrechnungsbeleg zu dokumentieren und abzurechnen. Teilen Sie uns dies einfach mit einem Häkchen auf der Teilnahmeerklärung (Anlage 5.1) mit. Die Abrechnungsbelege werden Ihnen dann von der VLR GmbH an Ihre Praxis versandt. Sobald Sie neue Belege brauchen, können Sie ein Nachbestellfomular unter herunterladen und an die VLR GmbH unter der dort angegebenen Nummer faxen. Bitte unbedingt beachten! Der Abrechnungsbeleg darf nicht handschriftlich (ausgenommen der Unterschrift) ausgefüllt werden, da andernfalls keine Abrechnung der IV- Leistungen möglich ist.

20 Vergütung Bezeichnung der Vergütungsposition Pauschale Leistungsinhalt Vergütungsregeln Betrag Kontaktabhängige Koordinierungs- und Kommunikationspauschale (KKP) Kontaktabhängige Koordinierungs- und Kommunikationspauschale für die Betreuung der Patienten im Rahmen des IV-Vertrages mit Rheumatologen, Kinder- und Jugendrheumatologen Max. 1 x Quartal Max. 4 x pro Versichertenteilnahmejahr 15,00 EUR Entgeltschlüssel Voraussetzung Mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal Zuschlag Zuschlag Dokumentation und Monitoring Entgeltschlüssel Zuschlag für die Festlegung und Dokumentation der individuellen Therapieziele sowie der Kontrolle des Erreichens der Therapieziele im Rahmen des Vertrages, ggf. Angabe der individuell vereinbarten Zielwerte und der bestehenden Hinderungsgründe (s. Dokumentation und Therapiezielbegleitung) an den Rheumatologen nach Anlage 2. Max. 1 x Quartal Max. 4 x pro Versichertenteilnahmejahr Voraussetzung Mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal 16,00 EUR s. Vertrag Anlage 3, S. 1 f. *nur relevant für die Abrechnung zwischen der VLR GmbH und BARMER GEK

21 Abrechnung Die Abrechnung ist über die IV wie folgt möglich: Pauschale (KKP)und Zuschlag (ZDM) für das Quartal werden in voller Höhe ausgezahlt. Nach Zahlung der BARMER GEK an die VLR GmbH erhalten Sie Ihren Abrechnungsnachweis und es erfolgt die Auszahlung durch die VLR GmbH abzüglich der Verwaltungskostenpauschale nach Eingang der IV-Vergütung seitens der BARMER GEK.

22 Abrechnungsnachweis Einzelaufstellung pro Quartal der IV-Leistungen Pauschale (KKP) Anzahl x Einzelbetrag = Gesamtbetrag Zuschlag (ZDM) Anzahl x Einzelbetrag = Gesamtbetrag = Summe IV-Leistung Verwaltungskostenpauschale an VLR 5 % der Gesamtsumme Abzug Gesamtbetrag = Auszahlungssumme

23 Ende der Teilnahme des Hausarztes

24 Ende einer Teilnahme des Hausarztes Kündigung mit einer Dreimonatsfrist zum Quartalsende Kündigung durch die VLR GmbH bei Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen Ende des IV-Vertrages Weitere Beendigungsgründe sind in der Anlage 4 geregelt Bitte beachten: Bei Beendigung der Teilnahme ist die VLR GmbH berechtigt, von dem sich aus Ihrem letzten Abrechnungsnachweis ergebenden IV-Vergütungsanspruch 2 % zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen einzubehalten.

25 Ihr Ansprechpartner Kundenservice der VLR GmbH: Telefon: Telefax: Servicezeiten: Mo. - Fr Uhr

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