Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz

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1 Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind sowie die entsprechenden Abrechnungsziffern für Ihr Praxisverwaltungssystem. Bitte beachten Sie, weitergehende Abrechnungsregeln können Sie den entsprechenden Honoraranlagen entnehmen. 2. Diese Übersicht kann Ihre Arbeit erleichtern und ist ohne Gewähr. Es gelten immer die aktuellen Vertragsunterlagen des entsprechenden HZV-Vertrages. 3. In dieser Übersicht finden Sie die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechende Abrechnungsziffer für Ihr Praxisverwaltungssystem der HZV-Leistungen, die in Ihrer Region gültig sind. Die in der HZV- Vertragssoftware zu dokumentierende Ziffer ist jeweils grau hinterlegt. 4. Entspricht der Leistungsinhalt der HZV-Leistung einer Leistung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), steht die entsprechende EBM-Ziffer in der zweiten Spalte. 5. Stehen hinter einer Abrechnungsziffer in einer Klammer Buchstaben (z.b. B-E), so kann diese Leistung für einen HZV-Versicherten mehrfach am Tag abgerechnet werden. So wird beispielsweise die "Kleine Chirurgie I" mit der dokumentiert. Die zweite "Kleine Chirurgie I" am gleichen Tag wird dann mit der 02300B (die dritte Leistung mit der 02300C ff.) dokumentiert. 6. Leistungen, die im HÄVG Rechenzentrum automatisch erzeugt werden und für die keine seperate Dokumentation einer Abrechnungsziffer notwendig ist, werden in der nachfolgenden Übersicht mit "Zuschlag" gekennzeichnet. Ggf. muss dem Rechenzentrum eine Qualifikation oder eine entsprechende Diagnose übermittelt werden. P1 - Kontakunabhängige Pauschale P2 - Kontaktabhängige Pauschale P3 - Zuschlag für chronisch kranke Patienten ,00 65,00 16,00 20,00 20, ,00 50,00 40,00 40,00 95,00 50,00 40,00 40,00 GP A: 39,00 GP B: 32,00 GP C: 44, ,50 je Krankheitsbild 20,00 30,00 P3.1 10,00 P3.2 27,50 P3.3 55,00 20,00 20,00 P3.1 10,00 P3.2 27,50 P3.3 55,00 1 x pro Versichertenteilnahmejahr, wird automatisch pro eingeschriebenen Versicherten vergütet. spectrumk, DAK: Auszahlung erfolgt anteilig einmal pro Abrechnungsquartal. Vertragsübergreifend: Die 0000 ist zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale P2 aus. IKK classic/gwq: 1 x pro Quartal, 3 x VTJ TK/spectrumK: 95,00 1. VTHJ, 50,00 2. VTHJ DAK: 1 x pro Quartal, 4 x VTJ LKK: GP A: 0-5 Jahre, GP B: 6-59 Jahre und GP C: > 60 Jahre; 1 x pro Quartal Vertragsübergreifend: Zusätzlich zur Dokumentationsziffer 0003 muss mindestens eine definierte, gesicherte, endstellige Diagnose nach ICD-10 gemäß Anlage 3 des HZV-Vertrages dokumentiert werden. Die Vergütung erfolgt 1 x pro Quartal. TK: Die P3 wird je Krankheitsbild einmal pro Quartal vergütet (max. 36). DAK, EK: Für die P3 (BBP) muss mindestens eine definierte, gesicherte und endstellige morbi-rsa relevante Diagnose nach ICD-10 dokumentiert werden. Behandlung multimorbider/ besonders betreuungsintensiver Patienten Zuschlag Zuschlag - - Zuschlag - - P4.1 5,00 P4.2 10,00 P4.3 15,00 15, , TK, IKK classic: Zuschlag erfolgt 1x pro Quartal, wenn: TK: Dokumentation von mind. jeweils 1 endstelligen und gesicherten Diagnose nach ICD-10 aus Anhang 3 zu Anlage 3 IKK classic: Dokumentation von mind. jeweils 1 endstelligen und gesicherten Diagnose nach ICD-10 aus mind. 3 unterschiedlichen Krankheitsbereichen nach Anhang 5 zu Anlage 3 sowie ein persönlicher APK DAK: Für den Zuschlag auf die P3 (Z1-Zuschlag auf BBP) muss mindestens eine definierte gesicherte und endstellige Diagnose nach ICD-10 gemäß Angang 2 zu Anlage 3 des DAK-HZV- Vertrages dokumentiert werden. Behandlung von Palliativpatienten 0001 Zuschlag ,00 145, ,00 TK, IKK classic: Nachweis Palliativbehandlung gemäß ICD-10- Code Z51.5G, Auszahlung 1 x pro Quartal LKK: Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition der WHO; nicht neben der P2 abrechenbar; 1 x pro Quartal Stand: Seite 1 von 7

2 Vertreterpauschale ,00 20,00 17,00 12,50 17,50 17,50 12,50 Vertragsübergreifend: Bei Vertretung eines anderen HZV- Hausarztes; mindestens ein APK; nicht bei Vertretungen innerhalb einer BAG/eines MVZ. Zielauftragspauschale ,00 20,00 17,00 12,50 17,50 17,50 12,50 Vertragsübergreifend: Bei einem Zielauftrag per Überweisung durch einen anderen HZV-Hausarzt; nicht innerhalb einer BAG/eines MVZ. VERAH (Zuschlag auf P3) Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Vertragsübergreifend: Wird nach VERAH-Meldung an das Vertragsdatenmanagement des HÄVG RZ automatisch 1x pro Quartal auf jede P3 hinzugesetzt. Zuschlag rationale Pharmakotherapie - Zuschlag Zuschlag Zuschlag ,00 4,00 3, TK,EK: Wird zur Zeit nicht umgesetzt IKK classic, GWQ, spectrumk: Automatische Vergütung auf jede P2 bei Erreichen der Quoten gemäß Anhang 2 zur Anlage 3 (IKK) bzw. Anhang 3 zur Anlage 3 (GWQ, spectrumk). Verlängerte Sprechzeit (mind. doppelte Gesprächszeit) ,00 LKK: Beratungs- und Unterweisungsgespräch, das über das übliche Maß eines Beratungs- und Anamnesegesprächs hinausgeht (min. 15 Minuten); mindestens doppelte Dauer eines durchschnittlichen Beratungsgespräches; 2 x pro Quartal. Unvorhergesehene Inanspruchnahme I (B,C) (B,C) (B,C) (B,C) (B,C) (B,C) (B,C) 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Vertragsübergreifend: Werktags zwischen 19:00 und 22:00 Uhr; samstags (außerhalb Terminsprechstunde), sonntags, an gesetzlichen Feiertagen und am 24. oder 31. Dezember zwischen 7:00 und 19:00 Uhr. Unvorhergesehene Inanspruchnahme II Krebsfrüherkennungsuntersuc hung bei der Frau (B,C) (B,C) (B,C) (B,C) (B,C) (B,C) (B,C) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40, ,95 20,00 4,00 18,95 18,23 4,00 17,87 Vertragsübergreifend: Werktags zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, samstags (außerhalb Terminsprechstunde), sonntags, an gesetzlichen Feiertagen und am 24. oder 31. Dezember zwischen 19:00 und 7:00 Uhr. von Krebserkrankungen. Die kann einmal im Kalenderjahr abgerechnet werden. GWQ; EK: Vergütung über Präventionszuschlag, max. 1 x GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau. Krebsfrüherkennungsuntersuc hung beim Mann ,06 16,00 4,00 15,06 14,49 4,00 14,19 von Krebserkrankungen. Die kann einmal im Kalenderjahr abgerechnet werden. GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau. Stand: Seite 2 von 7

3 Hautkrebsscreening (HKS) ,53 25,00 4,00 22,53 21,68 4,00 Pauschale von Krebserkrankungen. Die kann einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren abgerechnet werden. TK: Das HKS ist sowohl vom Betreu- als auch vom Vertreterarzt abrechenbar. Eine zusätzliche Abrechnung der Zielauftragspauschale und der Vertreterpauschale am gleichen Tag neben der Abrechnung des HKS ist nicht möglich. GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau. Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms Pauschale Pauschale Pauschale 10,85 Pauschale Pauschale Pauschale Untersuchung auf Blut im Stuhl (Stuhltest) Pauschale Pauschale Pauschale 2,63 Pauschale Pauschale Pauschale spectrumk: gem. Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungsrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung HKS im Rahmen Checkup/Gesundheitsuntersuchung ,90 25,00 4,00 18,82 Pauschale 4,00 Pauschale von Krebserkrankungen. Die kann einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren abgerechnet werden. GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau Checkup/Gesundheitsuntersuchung (ohne HKS) ,00 6,00 4,00 35,00 Bestandteil des DAK GesundheitsChecks II 4,00 27,00 Vertragsübergreifend: Die kann einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren abgerechnet werden. TK: Leistungsinhalt entsprechend der Honoraranlage. IKK classic: Check-Up-Zuschlag auf P1; Auszahlung automatisch bei Quotenerreichung, Dokumentation der Ziffer erforderlich. Leistungsinhalt entsprechend der Honoraranlage. GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau DAK Gesundheits-Check I , Für Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres einmal pro Versichertenteilnahme DAK Gesundheits-Check II DAK-Gesundheitsvorsorge Module 1-5 Früherkennung ohne Komplikation , Modul 1: 0022 Modul 2: 0023 Modul 3 :0024 Modul 4: 0025 Modul 5: Für Frauen und Männer ab dem 36. Lebensjahr einmal innerhalb zwei Kalenderjahren Eine gesicherte Grunderkrankung Diabetes muss vorliegen, aber die jeweilige zu testende Folgeerkrankung bzw. Komplikation noch nicht diagnostiziert worden sein (Ergebnis des jeweiligen Tests negativ;getestete Zusatzerkrankung liegt nicht vor). Abrechnung nur 1x pro Verischertenteilnahmejahr. Im gleichen Quartal können nicht die Module zur Früherkennung mit Komplikation und die Module zur Weiterbetreuung abgerechnet werden. Stand: Seite 3 von 7

4 DAK-Gesundheitsvorsorge Module 1-5 Früherkennung mit Komplikation Modul 1: 0008 Modul 2: 0010 Modul 3: 0012 Modul 4: 0014 Modul 5: Eine gesicherte Grunderkrankung Diabetes muss vorliegen, aber die jeweilige zu testende Folgeerkrankung ist noch nicht diagnostiziert worden (Ergebnis des jeweiligen Tests muss positiv sein; getestete Folgeerkrankung/Komplikation liegt vor) Dokumentation der entsprechenden neuen Diagnosen (ICD 10- Codes) erforderlich. Abrechnung einmal pro Versicherten/Arzt-Vertragsverhältnis. Im gleichen Quartal können nicht die Module zur Früherkennung ohne Komplikation und die Module zur Weiterbetreuung abgerechnet werden. DAK-Gesundheitsvorsorge Module 1-5 Weiterbetreuung Modul 1: 0009 Modul 2: 0011 Modul 3: 0013 Modul 4: 0015 Modul 5: Kann nur abgerechnet werden, wenn in einem Vorquartal das entsprechende DAK-Gesundheitsvorsorge Modul zur Früherkennung mit Komplikation (0008/0010/0012/0014/0016) Leistung abgerechnet worden ist. Abrechnung max. 1x pro Quartal und max. 4x pro Versichertenteilnahmejahr Zuschlag Sachkosten für DAK Gesundheitsvorsorge Modul 1 - Früherkennung Zuschlag Sachkosten für DAK Gesundheitsvorsorge Modul 5 - Früherkennung DAK Diabetes- ArzneimittelInteraktions-Check DAK Gesundheitskampagnen , , , Im gleichen Quartal können nicht die Module zur Früherkennung mit und ohne Komplikation abgerechnet werden. Die Leistung Zuschlag Sachkosten Modul 1 (0018) darf nur zusammen mit der Leistung Modul 1 Früherkennung mit Komplikation (0008) oder Modul 1 Früherkennung ohne Komplikation 0022 abgerechnet werden. Kostenübernahme aller eingesetzten Produkte innerhalb eines Moduls gemäß Handout im Starterpaket und Anlage 3 Die Leistung 0019 kann nur mit der Leistung Modul 5 Früherkennung mit Komplikation (0016) oder Modul 5 Früherkennung ohne Komplikation (0026) zusammen abgerechnet werden. Kostenübernahme aller eingesetzten Produkte innerhalb eines Moduls gemäß Handout im Starterpaket und Anlage 3. Überprüfung Impfstatus - - HIPST , Verordnung med. Reha ,00 38,00 38,00 38,00 38,00 38,00 - Stand: Seite 4 von 7

5 Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment ,00 17,00 17,00 17,00 17,00 17,00 17,00 Vertragsübergeifend: Die Leistung "Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment" innerhalb der HZV ist von den Änderungen des neuen EBM nicht betroffen. Die Ersetzung der Ziffer durch die Ziffern und im Ziffernkranz erfolgt lediglich, um zu dokumentieren, dass eine Abrechnung gegenüber der KV ausgeschlossen. Die kann max. 2 pro Versichertenteilnahmejahr abgechnet werden. LKK: Ab dem 61. Lebensjahr; 1 x pro Quartal Kleine Chirurgie I Kleine Chirurgie II (B-E) (B-E) (B-E) (B-E) ,00 8,00 8,00 8,00 Pauschale Pauschale Pauschale (B-E) (B-E) (B-E) (B-E) ,00 16,00 16,00 16,00 Pauschale Pauschale Pauschale Kleine Chirurgie III Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n Belastungs-EKG Sonografie Schilddrüse Sonografie Abdomen Behandlung diabetischer Fuß Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris (B-E) (B-E) (B-E) (B-E) ,00 30,00 30,00 30,00 Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale 20, _L 02311_R Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale 13, Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale 11, Zuschlag Pauschale 26,00 26,00 Pauschale Z3 3,00 Z4 5,00 26, Zuschlag ,00 11,00 11,00 11,00 Z3 3,00 Z4 5,00 11,00 11, Zuschlag ,00 21,00 21,00 21,00 Z3 3,00 Z4 5,00 21,00 21,00 LKK: 1 x pro Quartal LKK: abrechenbar je Bein und Sitzung LKK: abrechenbar je Bein und Sitzung DAK: Leistung wird über Qualitätszuschläge (Z3 oder Z4) auf P1 vergütet; keine gesonderte Dokumentation notwendig; die Information über die Qualifikation muss dem Hausärzteverband vorliegen. DAK: Leistung wird über Qualitätszuschläge (Z3 oder Z4) auf P1 vergütet; keine gesonderte Dokumentation notwendig; die Information über die Qualifikation muss dem Hausärzteverband vorliegen. TK, IKK classic, GWQ, spectrumk: Die kann maximal 2x im Quartal abgerechnet werden. EK: Die kann maximal 1x im Quartal abgerechnet werden. DAK: Leistung wird über Qualitätszuschläge (Z3 oder Z4) auf P1 vergütet; keine gesonderte Dokumentation notwendig; die Information über die Qualifikation muss dem Hausärzteverband vorliegen. Neugeborenen-Screening ,22 Pauschale Pauschale 14,22 12,76 Pauschale Pauschale Neugeborenenerstuntersuchu ng U ,27 30,00 Pauschale 42,33 31,20 Pauschale Pauschale Stand: Seite 5 von 7

6 Kindervorsorge U2 - U ,23 30,00 Pauschale 42,23 31,20 Pauschale Pauschale IKK classic: Kann nicht in Verbindung mit der Zielauftragspauschale abgerechnet werden. LKK: Qualifikationsanforderungen analog EBM; Dokumentationsziffern ohne gesonderte Vergütung. Kindervorsorge U10 U (U10) Pauschale 35,96 Pauschale Pauschale - Kindervorsorge U11 U (U11) , Jugendvorsorge J ,38 30,00 Pauschale 37,38 35,96 Pauschale Pauschale Jugendvorsorge J2 Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände J , Zuschlag Zuschlag 20,00 7,00 20,00 20,00 20,00 20,00 8,00 IKK classic/lkk: Über Psychosomatik-Zuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Hausärzteverband vorliegen. Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen (B-C) Zuschlag (B-C) (B-C) (B-C) (B-C) Zuschlag 20,00 7,00 20,00 20,00 20,00 20,00 8,00 IKK classic/lkk: Über Psychosomatik-Zuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Hausärzteverband vorliegen. Besuch Ungeplanter eiliger Besuch Mitbesuch Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten Besuch durch eine VERAH bei Palliativpatienten ,00 Pauschale Pauschale 30,00 32,50 32,50 30, ,00 Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale 60, Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale 15,00 15,00 7, , , , P TK: Die Vergütung der weiteren Besuchsleistungen des EBM (01411, 01412, 01414, 01415) erfolgt durch das Abrechnen der Einzelleistung im HZV-Vertrag. spectrumk: weitere Besuchsleistungen sind in der Pauschale enthalten. LKK: max. 3 x pro Quartal; Begrenzung gilt nicht für Palliativpatienten (1411P) LKK: max. 1 x pro Tag LKK: max. 4 x pro Quartal TK: Hausbesuch einer VERAH bei einem Patienten mit zuschlagsfähiger Erkrankung gemäß P3 sowie für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten. Kann max. 10x im Quartal pro Versicherten abgerechnet werden. Stand: Seite 6 von 7

7 Poststationäres Überleitungsmanagement Postoperative hausärztliche Betreuung Impfziffern Siehe Anlage 3 Anhang , ,00-30,00 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Pauschale Pauschale; Ausnahme: 2,00 (Impfzuschlag Influenza) 2,00 (Impfzuschlag 2. MMR) Siehe G-BA Impfschutzrichtlinie Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale WPA - WPH LKK: pro durchgeführte Operation nur 1 x abrechenbar TK: Ab Vergütung der Impfleistung als Einzelleistung TK,DAK,EK: Dokumentation aller Impfziffern erforderlich. IKK classic: Dokumentation aller Impfziffern erforderlich. Zusätzlich: Impf-Zuschlag bei Quotenerreichung auf P1 bei Influenza-Imfpung ab 60 Jahren und 2. MMR-Impfung bei Kindern. Wegepauschalen Siehe Anlage 3 Anhang 1 Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Wegepauschale A 3,20 Wegepauschale B 6,30 Wegepauschale C 9,20 Wegepauschale D 6,30 Wegepauschale E 9,80 Wegepauschale F 13,20 Wegepauschale G 10,70 Wegepauschale H 14,80 A: 5,00 B: 10,00 C: 15,00 Kontaktabhängige Koordinierungs- und Kommunikationspauschale KKP , spectrumk: Berücksichtigung der an den HzV-Vertrag angebundenen Selektivverträge gemäß 3 Abs. 5 h) i.v.m. Anlage 10 insbesondere Unterstützung beim Überleitungsmanagement. Einmalig pro Versichertenteilnahmejahr. Wird zur Zeit nicht vergütet. Stand: Seite 7 von 7

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