Netzdienste VoIP. Leistungsbeschreibung. Vertrag betreffend Verbindung von VoIP Fernmeldeanlagen und -diensten 1/7

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Transkript:

Netzdienste VoIP Ausgabedatum 310.2015 Ersetzt Version - Gültig ab 012015 Vertrag Vertrag betreffend Verbindung von VoIP Fernmeldeanlagen und -diensten Gültig ab 012015 1/7

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Leistungsübersicht...3 3 Voraussetzungen und Limitierungen...3 4 Leistungsmerkmale...4 5 Bereitstellung und Betrieb...7 6 Dienste der FDA...7 Gültig ab 012015 2/7

1 Einleitung Diese Leistungsbeschreibung beschreibt die von Swisscom angebotenen Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und den Tests der Netzdienste VoIP. Wo nachfolgend nicht anders erwähnt, sind für die Abläufe zwischen Swisscom und der FDA die in der Liste Kontaktstellen angegebenen Stellen zuständig und Willenserklärungen erfolgen auf elektronischem Weg (z. Bsp. E-Mail, Webtool/elektronische Schnittstellen etc.). 2 Leistungsübersicht Swisscom bietet folgende Netzdienste VoIP an: Swisscom Netzverbindungen Implementierung von Nummernbereichen Implementierung von FDA Kennungen Implementierung von sdiensten 3 Voraussetzungen und Limitierungen Es müssen mindestens zwei FDA Übergabepunkte mit zwei frei wählbaren Swisscom Übergabepunkten an verschiedenen Standorten verbunden werden. Bei einer Swisscom Netzverbindung VoIP wird der Swisscom Übergabepunkt mit dem FDA Übergabepunkt gekoppelt. Zwischen den beiden Übertragungssystemen werden die Kabel physikalisch getrennt geführt. Ein Abstand von mindestens 5 Meter muss eingehalten werden. Die Swisscom Übergabepunkte sind nachfolgend aufgeführt. Swisscom Übergabepunkt Name Adresse PLZ und Ort Genève-Monthoux rue Charles-Cusin 7 1201 Genève Lausanne-Savoie av. André-Schnetzler 3 1003 Lausanne Zürich-Binz Binzring 17 8045 Zürich Zürich-Herdern Aargauerstr. 10 8048 Zürich Tabelle 1 Swisscom Übergabepunkte 4. 5. Bei der erstmaligen Realisierung einer Swisscom Netzverbindung VoIP vereinbaren die Parteien gemeinsam einen Testplan, der auf bestehenden Standards und Empfehlungen basiert. Folgende Tests sind gemäss Anhang 2 zum Handbuch Technik durchzuführen: Netzverbindungstest - Test des Übertragungssystems und der Netzverbindungen VoIP (auf IP Layer) SIP Signalisierungstests - Sie bestehen aus mehreren Teilen, wie Compatibility Tests, Basic Call Establishment, Call Control und Supplementary Services, und ermöglichen die korrekte Zusammenarbeit zwischen dem SBC-Typ der FDA und dem Swisscom SBC-Typ. Gültig ab 012015 3/7

6. 7. Nach der Bereitstellung eines Dienstes werden auf dem Swisscom oder dem FDA Netz dienstspezifische Tests durchgeführt. Betreibt die FDA eigene, vom BAKOM zugeteilte Nummernbereiche, müssen diese im Swisscom Netz implementiert werden. Der Implementierungsauftrag wird von der FDA ausgelöst. 4 Leistungsmerkmale 4. 5. Mit der Swisscom Netzverbindung wird eine Gigabit-Ethernet Verbindung zwischen dem Swisscom Netz und dem FDA Netz durch Swisscom bereitgestellt. Folgende Varianten sind erhältlich: Netzverbindung Gigabit-Ethernet Gebäudeinterne (inhouse) Netzverbindung Gigabit-Ethernet Die Netzverbindung Gigabit-Ethernet zwischen den zwei Netzen basiert auf dem Ethernet IEEE.803 Standard. Mit der Implementierung von Nummernbereichen können Endkunden im Swisscom und FDA Netz erreicht werden. Die Number Portability Routing Number (NPRN) ist eine FDA Kennung und ermöglicht nebst der Erkennung und Zuweisung auch die korrekte Leitweglenkung des Verkehrs. Die Implementierung des sdienstes Swisscom Terminierung (inklusive Swisscom Transit Terminierung) ist Voraussetzung für die Nutzung bzw. die Übertragung von Sprachtelefonie über die sschnittstelle. 4.1 Swisscom Netzverbindungen 4.. 5. Basis der Netzverbindungen ist ausser bei der gebäudeinternen Netzverbindungsvariante immer ein Swisscom Übertragungssystem. Für die Installation und den Betrieb des Swisscom Übertragungssystems und der Netzverbindungen stellt die FDA Swisscom angemessene und geeignete Räumlichkeiten (Energieversorgung, Stellfläche für Ausrüstungen, etc.) zur Verfügung. Die erforderlichen Räumlichkeiten werden gemeinsam definiert. Die sich daraus ergebenden Kosten werden durch die FDA getragen. Für den Bezug der Swisscom Räumlichkeiten bei gebäudeinternen Netzverbindungen gelten die Bestimmungen gemäss Vertrag Kollokation FDV. Die Swisscom Übergabepunkte werden ausschliesslich für die von Swisscom oder der FDA angebotenen sdienste verwendet. Die FDA ist verantwortlich für die Verbindung des FDA Übergabepunkts zum FDA Netz. Swisscom ist verantwortlich für die Verbindung ab dem FDA Übergabepunkt zum Swisscom Netz. Die Kosten werden durch jede Partei selbst getragen. Die Swisscom Netzverbindung wird gemäss den Angaben im Handbuch Technik und im Handbuch Betrieb erbracht und unterhalten. Gültig ab 012015 4/7

4.1 Netzverbindung Gigabit-Ethernet Das Übertragungssystem unterstützt eine oder mehrere Gigabit-Ethernet Netzverbindungen zwischen einer Swisscom Leitungsübertragungseinheit (CTU) am FDA Übergabepunkt und einer entsprechenden Swisscom Leitungsübertragungseinheit (CTU) am Swisscom Übergabepunkt. Die Variante Netzverbindung Gigabit-Ethernet beinhaltet je Swisscom Übergabepunkt mindestens: eine Swisscom Leitungsübertragungseinheit (CTU) am Swisscom Übergabepunkt eine (oder mehrere) Gigabit-Ethernet Netzverbindungen eine Swisscom Leitungsübertragungseinheit (CTU) am FDA Übergabepunkt Es stehen folgende Gigabit-Ethernet Schnittstellen zur Verfügung: 1000Base-LX/LH Abbildung 1 Netzverbindung Gigabit-Ethernet Gültig ab 012015 5/7

4.2 Gebäudeinterne (inhouse) Netzverbindung Gigabit-Ethernet Die gebäudeinterne Netzverbindungsvariante ist nur mit einem Kollokationsraum (Vertrag Kollokation FDV) in einem Swisscom Gebäude erhältlich. Die gebäudeinterne Netzverbindungsvariante beinhaltet je Swisscom Übergabepunkt mindestens: eine (oder mehrere) Gigabit-Ethernet Netzverbindungen Es stehen folgende Gigabit-Ethernet Schnittstellen zur Verfügung: 1000Base-LX/LH Abbildung 2 Gebäudeinterne (inhouse) Netzverbindung Gigabit-Ethernet 4.2 Implementierung von Nummernbereichen 4. Das BAKOM vergibt und verwaltet die Nummernbereiche des Nummerierungsplans E.164 und teilt die Nummern den verschiedenen Nutzungsarten zu. Im Rahmen der kann die FDA Swisscom folgende Nummernbereiche zur Implementierung in Auftrag geben: Nummernbereiche für Festnetzdienste (geografische Nummern inkl. Voicemail Zugang 0860) Unternehmensweite Fernmeldenetze (051) Nummernbereiche für Mobilnetzdienste (07x) Funkrufdienste (Paging 074) Offeriert die FDA der Swisscom den FDA Terminierungsdienst, so müssen die FDA Nummernbereiche zwingend im Swisscom Netz implementiert werden. Beide Parteien sind verantwortlich, dass die Nummernbereiche implementiert werden und erreichbar sind. Es erfolgt keine gegenseitige Abrechnung. Gültig ab 012015 6/7

4.3 Implementierung von FDA Kennungen 4.1 Number Portability Routing Number (NPRN) Der Nummernbereich (0)98xyz (NPRN) dient der Zuordnung. Jede FDA, die Rufnummern portiert oder Mehrwertdienste betreibt, benötigt eine NPRN. Die NPRN identifiziert das Ziel und bestimmt die Leitweglenkung bei netzübergreifenden Diensten. Die Vergabe und Verwaltung der NPRN erfolgt durch das BAKOM. Beide Parteien sind verantwortlich, dass die NPRN implementiert werden und erreichbar sind. Es erfolgt keine gegenseitige Abrechnung. 4.4 Implementierung von sdiensten Die FDA kann Swisscom folgende sdienste zur Implementierung in Auftrag geben: Swisscom Terminierungsdienst (inkl. Swisscom Transit Terminierung) Die Implementierung von diesen sdiensten wird nicht in Rechnung gestellt. 5 Bereitstellung und Betrieb Die Bereitstellung und Betrieb der Swisscom Netzdienste VoIP erfolgt gemäss den Bestimmungen im Handbuch Betrieb und im Handbuch Technik. Swisscom verwaltet jede Swisscom Netzverbindung ab dem FDA Übergabepunkt gemäss den Bestimmungen im Handbuch Betrieb. 6 Dienste der FDA Für folgende Dienste der FDA sind, wo nachfolgend nicht anders beschrieben, die obenstehenden Bestimmungen sinngemäss reziprok anwendbar: Implementierung von Nummernbereichen Implementierung von Swisscom Kennungen Implementierung von sdiensten FDA Terminierungsdienst (exkl. FDA Transit Terminierung) Gültig ab 012015 7/7