Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner. Bauen im Bestand



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Transkript:

Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Bauen im Bestand

Abstandflächen Einfügungsbewertung Denkmalschutz Brandschutz Artenschutz Barrierefreiheit Stellplätze 2

Bauen im Bestand Von der Planung bis zur Umsetzung In hochverdichteten Ballungsräumen mit geringen Flächenressourcen kommt gerade dem Erhalt und der Optimierung des Objektbestandes immer größere Bedeutung zu. Der Ausbau und die Umnutzung des Bestandes eröffnen vielfältige wirtschaftliche Chancen. Dabei sind jedoch die Planungs- und Kostenrisiken stets zu berücksichtigen. Die CBH Rechtsanwälte haben ein Ziel: Ihrem Projekt wirtschaftlich, effizient und rechtssicher zum Erfolg zu verhelfen. Dazu bietet Ihnen CBH für Projekte der Innenentwicklung, insbesondere für Bestandsumwandlungen, Sanierungen und Nutzungsänderungen eine maßgeschneiderte Projektbetreuung an. Wir begleiten Sie von der Projektidee über die Genehmigungs- und Bauphase bis zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts, auf Wunsch darüber hinaus auch bei der Verwertung bis hin zum Asset Management. Neben der gesamten Bandbreite der klassischen rechtsanwaltlichen Beratung kann Ihnen CBH auch eine effektive Projektsteuerung anbieten. Wir verfügen über ein interdisziplinäres Team von hochspezialisierten Rechtsanwälten, die in ihren Spezialgebieten neben ihrer langjährigen rechtsanwaltlichen Erfahrung auch im planerischen und bautechnischen Bereich auf ein fundiertes Fachwissen zurückgreifen können. Darüber hinaus steht bei Bedarf ein dicht geknüpftes Netzwerk von technischen Experten, Naturwissenschaftlern und Fachplanern zur Verfügung. 3

Vorgaben richtig umsetzen Die Weichen zum Projekterfolg werden in der Planungsphase gestellt. Bereits die Entscheidung, eine Projektidee weiterzuverfolgen, bedarf der Bewertung zahlreicher rechtlicher Fragestellungen. Nicht selten unterschätzt wird die Frage, wie sich eine Änderung am Bestand auf die Genehmigungssituation und den ggf. vorhandenen Bestandsschutz auswirken. Oftmals werden genehmigungsbedürftige Nutzungsänderungen ohne Genehmigung durchgeführt bzw. genehmigungspflichtige Änderungen für genehmigungsfreie Sanierungen/Instandsetzungen gehalten. Besonders problematisch wird dies, wenn die vermeintliche Sanierung so weitreichend ist, dass das Objekt durch die geplante Änderung seinen bis dahin bestehenden Bestandsschutz verliert. Ein zentraler Baustein einer erfolgreichen Projektrealisierung ist der sog. Einfügungsnachweis. Gerade bei den heute im Vordergrund stehenden Nachverdichtungsmaßnahmen im noch unbeplanten Innenbereich ist die Prüfung der maßgeblichen Einfügungskriterien (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise sowie überbaubare Grundstücksfläche) von entscheidender Bedeutung. Bereits vor der Ankaufsentscheidung ermittelt CBH die höchstzulässige Bebauungsdichte und liefert eine rechtlich belastbare Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnung Ihres Projekts. Auch der Artenschutz gewinnt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens immer mehr an Bedeutung. Bei der Revitalisierung von Brachflächen oder bei der Sanierung von Gebäuden ist oftmals eine artenschutzrechtliche Vorprüfung erforderlich. CBH ermittelt die artenschutzrechtlichen K.O.-Kriterien und ermöglicht so die Bewältigung artenschutzrechtlicher Konflikte. Ferner unterstützt Sie CBH bei der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihr Projekt in Gestalt von Bebauungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie deren Änderung. 4

Risiken rechtzeitig erkennen CBH begleitet Ihr Projekt im Genehmigungsverfahren und der Bauphase. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung des Vorhabens auf seine Genehmigungsfähigkeit. CBH wertet die Gesamtsituation aus. Risiken, die sich aus der aktuellen Verwaltungspraxis ergeben, werden frühzeitig erkannt. Dass bietet Schutz vor bösen Überraschungen. Die Überprüfung der aktuellen Genehmigungslage von Bestandsgebäuden definiert die Anforderungen an den Inhalt des Bauantrags. Werden Genehmigungsdefizite erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entdeckt, führt dies zu erheblichen Verfahrensverzögerungen und Kostensteigerungen. CBH wehrt Ordnungsverfügungen und Nachforderungen ab und entwickelt situationsgerechte Lösungsansätze, die Ihre Interessen im Rahmen des rechtlich Möglichen optimal wahren. CBH ist nicht zuletzt aufgrund der ausgeprägten Spezialisierung ihrer Berufsträger in der Lage, die sich stellenden materiellen Rechtsfragen äußerst effizient und rechtssicher einer adäquaten Lösung zuzuführen. 5

Alles im Blick Abstandflächen Beim Bauen im Bestand spielt das Abstandflächenrecht eine entscheidende Rolle. Geplante Aufstockungen oder die Frage, in welchem Umfang in Hinterhofbereichen grenzständig gebaut werden darf, sind ohne sorgfältige Analyse der Abstandflächen nicht rechtssicher umsetzbar. Einfügungsbewertung Für die Wirtschaftlichkeit eines Objektes zentral ist die Optimierung der Flächenausnutzung. Im unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) ist nur eine Flächenausnutzung genehmigungsfähig, die sich in die nähere Umgebung einfügt. CBH bewertet, welches Maß der baulichen Nutzung sich in diesem Sinne einfügt und ermöglicht wertschöpfende Ausnutzungssteigerungen. Denkmalschutz Einen weiteren Kernbereich beim Bauen im Bestand betreffen Fragestellungen zum Denkmalschutz. Neben der Erlangung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis bei Veränderungen an bestehenden denkmalgeschützten Gebäuden treten in zunehmendem Maße Problemstellungen zum Umgebungsschutz von Denkmälern in den Vordergrund. Brandschutz Die Einhaltung der Anforderungen an Rettungswege ist von zentraler Bedeutung. Insbesondere die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges gestaltet sich im Bestand oftmals schwierig und kann im Einzelfall unkonventionelle Lösungen erfordern, von denen dann die Genehmigungsbehörde überzeugt werden muss. Artenschutz Oftmals haben sich in mindergenutzten Gebäuden geschützte Arten angesiedelt. CBH unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der artenschutzrechtlichen Vorprüfung und erforderlichenfalls bei der kreativen Lösung von artenschutzrechtlichen Konflikten. Barrierefreiheit Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit werden durch die Bauaufsichtsämter unterschiedlich ausgelegt. Dabei hat die barrierefreie Gestaltung einzelner Geschosse erheblichen Einfluss auf die Architektur und die Ausnutzung des Gesamtobjektes. Stellplätze Darüber hinaus sind beim Bauen im Bestand, insbesondere bei Nutzungsänderungen und Aufstockungen, die erforderlichen Stellplatznachweise von besonderem, auch finanziellem Interesse. 6

Unsere Ansprechpartner für Bauen im Bestand STEFAN RAPPEN Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht CHRISTOPHER KÜAS Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fon +49.221.951 90-80 Fax +49.221.951 90-70 s.rappen@cbh.de Fon +49.221.951 90-80 Fax +49.221.951 90-70 c.kueas@cbh.de DR. TASSILO SCHIFFER Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht RENÉ SCHEURELL Rechtsanwalt Hauptbrandmeister Fon +49.221.951 90-84 Fax +49.221.951 90-94 t.schiffer@cbh.de Fon +49.221.951 90-80 Fax +49.221.951 90-70 r.scheurell@cbh.de 7

Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Bartenbach haesemann & partner Büro Cottbus e 11-13 Sandower Straße 17 D-03044 Cottbus 951 90-0 Fon +49.355.381 02-0 Büro Köln Büro Cottbus 951 90-90 Fax +49.355.381 02-50 Bismarckstraße 11-13 Sandower Straße 17 D-50672 Köln D-03044 Cottbus Fon +49.221.951 90-0 Fon +49.355.381 02-0 Fax +49.221.951 90-90 Fax +49.355.381 02-50 BH-Newsticker melden Sie sich bitte unter www.cbh.de News an. www.cbh.de Cornelius Bartenbach haesemann & partner nominiert als Mittelständische Kanzlei des Jahres nominiert als Kanzlei des Jahres für Ip nominiert als Mittelständische Kanzlei des Jahres Mittelständische Nominiert nominiert als Kanzlei des des Jahres Kanzlei des Jahres Sektor für den Öffentlichen Sektor nominiert als Kanzlei des Jahres für Ip Nominiert als Kanzlei des Jahres für Regulierte Industrien www.iurope.eu nominiert als Mittelständische Kanzlei des Jahres für Kanzlei des Jahres Vergaberecht nominiert als Kanzlei des Jahres für den Öffentlichen Sektor Kanzlei des Jahres für Umwelt- und Planungsrecht www.iurope.eu Für unseren CBH-Newsticker melden Sie sich bitte unter www.cbh.de in der Rubrik News an.