2./EloKaBtl 911. 1./EloKaBtl 911. StZg/EloKaBtl 911. MatLgr Ladelund



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Transkript:

Thomas Martzok, StFw 2./EloKaBtl 911 90-7671/2311 Alexander Lang, HptFw 1./EloKaBtl 911 90-7671/2107 Sven Rücker, StBtsm StZg/EloKaBtl 911 90-7328/2384 Holger Weihe, HptBtsm Personalrat/EloKaBtl 911 90-7671/1004 Bernd Kaufmann, RHS Personalrat/EloKaBtl 911 90-7671/1005 Stefan Wiese, OStFw MatLgr Ladelund 90-7665/2219

Vorsitzender TruKa Stadum Service der Truppenkameradschaft Stadum Schnellhilfe für Mitglieder (In Zusammenarbeit mit dem Service-Center des DBwV) Inhalt: 1) Beitritt / Widerrufsrecht 2) Beitritt minderjähriger Mitglieder 3) Werbungen 4) Beitragsermäßigung 5) Mitglied im Pflegeheim 6) Mutterschutz / Elternzeit 7) BfD 8) Dienstzeitende 9) Versetzung 10) Todesfallmeldungen 11) Kündigungsfristen 12) Auslandseinsatz 13) Verbandspolitik und Recht 14) Rechtsschutz 15) Homepage Verband, TruKa und FöG 16) Service-Center DBwV Kontaktdaten Truppenkameradschaft Stadum: (Bürozeiten: Mo Do, 09:00 11:00 Uhr) Adresse: Am Tannenberg 1, 25917 Stadum (Block 20/3, Zi. 109) Mail: vorstand@truppenkameradschaft.de oder thomasmartzok@bundeswehr.org Telefon: 04662 82 2311/(1006 Frau Böhm); Bw: 7671 Fax: 04662 82 2751 (1007) Homepage: http://www.truppenkameradschaft.de

1) Beitritt / Widerrufsrecht Jeder kann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Dem Verband ist das Recht vorbehalten, nach Prüfung eine Ablehnung der Aufnahme auszusprechen. Die Eingruppierung in die entsprechende Mitgliedergruppe erfolgt nach dem aktuellen Status (z.b. BS, SaZ, FWDL, zivile Mitarbeiter, Fördermitglied etc.). Der Beitritt erfolgt immer durch schriftliche Erklärung mittels Beitrittserklärung (bitte den Beitrittsservice der Truppenkameradschaft Stadum nutzen!). Das Mitglied erhält seine Begrüßungsunterlagen im Anschluss durch das Service-Center übersandt. Ein Widerruf der Mitgliedschaft kann innerhalb der ersten 2 Wochen nach Eintritt erfolgen. Er muss schriftlich per Fax, Post oder Email erfolgen. FWDL sowie Eignungsübende haben ein Sonderkündigungsrecht. Siehe hierzu weitere Informationen unter Kündigungsfristen. 2) Beitritt minderjähriger Mitglieder Bei Beitrittserklärungen von Minderjährigen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten vorliegen. Fehlen diese auf der Beitrittserklärung erfolgt keine Erfassung durch das Service-Center. Gleiches gilt für alle Formen von Anträgen wie z.b. der Antrag auf Diensthaftpflichtversicherung. 3) Werbungen (Beitrittsservice Truppenkameradschaft Stadum nutzen) Für durchgeführte Werbungen erhalten die Werber Punkteschecks als Prämie. Die Auszahlung einer Werbeprämie findet nicht statt. Für die Erfassung des Werbers sind mindestens der Name und die Mitgliedsnummer erforderlich. Ausgeschlossen von der Prämierung von Werbungen sind hauptamtliche Mitarbeiter. Der Punktescheck wird erst nach 3-monatiger Mitgliedschaft und regelmäßiger Beitragszahlung des geworbenen Mitglieds ausgegeben. Achten Sie bitte auf mögliche Einschränkungen bei den Rechten von Neumitgliedern, wie z.b.: Zivile Mitarbeiter die nicht beim BMVg beschäftigt sind (Feuerwehr, Zoll etc.) haben keinen Anspruch auf dienstlichen Rechtsschutz, da dieser von uns fachlich nicht geleistet werden kann. Die Nutzung der RS-Hotline 0228 / 3823-333 mit einer telefonischen Erstberatung in nicht dienstlichen Angelegenheiten bleibt davon selbstverständlich unberührt.

4) Beitragsermäßigungen Die Regel-Beitragssätze ergeben sich aus der Beitragsordnung (siehe www.dbwv.de). Es wird unterschieden in Ermäßigungen durch einen bestimmten Status, wie z.b. Hinterbliebene, Ehefrauen oder Auszubildende. Ermäßigungen oder Befreiungen auf Grund eines bestimmten möglicherweise zeitlich begrenzten Lebensumstandes bedürfen hingegen der schriftlichen Beantragung. Hier sind ggf. entsprechende Bescheide als Nachweis erforderlich. Für die Klärung von Sonderfällen (z.b. Ehefrau und gleichzeitig zivile Angestellte oder aktive Soldatin) sprechen Sie bitte den Vorstand der Truppenkameradschaft Stadum an. 5) Mitglied im Pflegeheim Mitglieder die in einem Pflegeheim betreut werden, und die Pflegestufe I III erhalten, werden auf Antrag beitragsfrei gestellt. Das monatliche Verbandsmagazin wird auf Wunsch an das Pflegeheim, einen Betreuer oder die Familie zugestellt. Hierzu veranlassen Sie freundlicherweise die Zusendung der erforderlichen Informationen (Nachweis über Pflegestufe, Anschrift Pflegeheim oder ggf. abweichende Zeitungsanschrift) an das Service-Center. Alles Weitere erledigen die Kolleginnen und Kollegen des Service-Centers. 6) Mutterschutz / Elternzeit Über den Erziehungsurlaub / Mutterschutz ist eine schriftliche Meldung an das Service-Center zu senden. Unbedingt erforderlich ist die Angabe von Beginn und Ende der Elternzeit. Alle weiteren Maßnahmen führt das Service-Center durch. Die Diensthaftpflichtversicherung wird aufgehoben, und zum Ende der Elternzeit wieder aktiviert. Das Mitglied bleibt während der Elternzeit in seiner aktiven Truppenkameradschaft zugeordnet. Es besteht die Möglichkeit der Wahl in eine Wunschkameradschaft. Das Verbandsmagazin wird während der Elternzeit an die Privatanschrift gesandt. Die vorgesehene Beitragsbefreiung wird erst ab Bekanntgabe gewährt. Eine rückwirkende Befreiung ist grundsätzlich nicht möglich. Erfolgt auch auf schriftliche Anforderung durch das Service-Center keine Mitteilung über das Ende der Elternzeit, wird das Mitglied automatisch wieder auf Vollzahler umgesetzt. Während der Elternzeit hat das Mitglied selbstverständlich Anspruch auf alle Rechte und Zugriff auf die Vorteile über die FöG. 7) BfD Beim Übergang in den BfD ist eine schriftliche Meldung an das Service-Center zu senden. Unbedingt erforderlich ist die Angabe zu Beginn und voraussichtlichem Ende der Zeit im BfD. Alle weiteren Maßnahmen führt das Service-Center durch. Bestehende Versicherungen werden mit dem Mitglied auf Notwendigkeit geprüft. Das Mitglied bleibt während der Zeit im BfD seiner aktiven Truppenkameradschaft zugeordnet. Es besteht die Möglichkeit der Wahl einer Wunschkameradschaft. Das Verbandsmagazin wird während der Zeit im BfD an die Privatanschrift gesandt.

8) Dienstzeitende Die Meldung hierüber ist an das Service-Center zu richten. Alle dann erforderlichen Maßnahmen werden durch das Service-Center erledigt. Bestehende Versicherungen werden mit dem Mitglied auf Ihre Notwendigkeit geprüft, und ggf. abgemeldet oder umgestellt. Es erfolgt die Umschlüsselung in die zuständige KERH oder in eine Wunschkameradschaft. Das Verbandsmagazin wird zukünftig an die Privatanschrift versandt. Wichtig: Die Mitgliedschaft endet nicht mit Erreichen des Dienstzeitendes. Das Mitglied muss wegen des Erreichens des Dienstzeitendes nicht automatisch kündigen. Dem Mitglied bleiben auch nach Dienstzeitende umfangreiche Vorteile aus der Mitgliedschaft erhalten. Hierzu zählen im Besonderen: Betreuung, nun durch die Kameradschaft ERH. Aktuelle Informationen durch das Verbandsmagazin und die Homepages Verband und FöG. Dienstrechtsschutz u.a. zu Beihilfe / Pensionen. Erstberatung zu nichtdienstlichen Angelegenheiten. Dienstrechtsschutz für Reserveübungen. Für Wehrübungen kann jeder Zeit eine Diensthaftpflichtversicherung über das Service- Center mit entsprechendem DBV-Antrag abgeschlossen werden (monatliche Laufzeit möglich). alle Vorteile aus den Angeboten der FöG. Möchte das Mitglied trotzdem kündigen, reicht es nicht aus sich bei seiner Kameradschaft abzumelden. Insofern dient der Laufzettel wenn der Verband darauf mit gelistet ist lediglich der Abmeldung aus der Kameradschaft, und begründet kein Ende der Mitgliedschaft im Verband. 9) Versetzung Wird ein Mitglied an einen anderen Standort, in eine andere Einheit versetzt, ist die Meldung an den betreuenden Kameradschaftsvorstand oder direkt an das Service-Center wichtig. Hier ist, der Zeitpunkt der Versetzung, sowie die neue Dienststelle zu melden. Die Truppenkameradschaft Stadum gibt diese Meldung an das Service-Center weiter. Nur so kann eine lückenlose Betreuung des Mitgliedes gewährleistet werden, und das Verbandsmagazin ordnungsgemäß bereitgestellt werden.

10) Todesfallmeldungen Meldungen über den Tod eines Mitgliedes richten Sie bitte direkt an die/den zuständige/n Ansprechpartner/in im Service-Center. Hierzu nutzen Sie bitte das entsprechende Meldeformular. Es gewährleistet, dass für die weitere Bearbeitung im Service-Center alle erforderlichen Angaben vorliegen, und der Kontakt zu den Hinterbliebenen so unkompliziert und damit behutsam wie möglich durchgeführt werden kann. Das Formular wird in Papierform und als elektronische Version zum direkten Ausfüllen am PC durch Ihre Truppenkameradschaft Stadum bereitgestellt. 11) Kündigungsfristen Die satzungsgemäße Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Es gilt das Eingangsdatum beim Deutschen Bundeswehr Verband. Die Kündigung hat schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift zu erfolgen. Sonderkündigungsrecht für FWD und Eignungsübende: Es besteht die Möglichkeit innerhalb der ersten 6 Monate zum Monatsende zu kündigen, wenn sie vorzeitig wieder aus dem Dienst ausscheiden. Hierfür ist der Kündigung eine Kopie des Entlassungspapiers beizulegen. Nach diesen 6 Monaten gilt die satzungsgemäße Kündigungsfrist. 12) Auslandseinsatz Erhalten wir Kenntnis davon, dass ein Mitglied unserer Truppenkameradschaft Stadum vor einem Auslandseinsatz steht, bitten wir dringend nachfolgendes zu beachten: Haben Sie die notwendigen und angeratenen Vorkehrungen der Absicherung getroffen? Haben Sie alle erforderlichen Informationen und Hinweise erhalten? Informationen Rund um den Auslandseinsatz erhalten Sie von Ihrer Truppenkameradschaft Stadum, über das Service-Center und unter www.dbwv.de-einsatz. 13) Verbandspolitik und Recht Über die zentrale Rufnummer 0228 / 3823-222 erhalten Sie Auskunft in den einzelnen Referaten zu Themen wie: Versorgung, Dienst- und Laufbahnrecht, Besoldung und Besoldungsnebengebiete, Auslandseinsätze und Angelegenheiten der Soldaten auf Zeit und Reservisten. Halten Sie für die Nutzung dieses Dienstes bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit!

14) Rechtsschutz Der Rechtsschutz wird in zwei unterschiedlichen Bereichen gewährt. Für den Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten nutzen Sie bitte die zentrale Rufnummer 0228 / 3823-222. Hier werden Sie von den für das jeweilige Thema zuständigen Kollegen betreut. Für den Rechtsschutz in nicht dienstlichen Angelegenheiten nutzen Sie bitte die Zentrale Rufnummer 0228 / 3823-333. Über diesen Service erhalten Sie eine telefonische Erstberatung. Für die Nutzung beider Dienste ist bitte nachfolgendes zu berücksichtigen: Halten Sie für den anstehenden Anruf Ihre Mitgliedsnummer bereit. Die Nutzung dieser Service-Leistungen setzt eine ordnungsgemäße Mitgliedschaft inkl. ausgeglichenen Beitragskonto voraus. 15) Homepage Verband, TruKa und FöG Für alle Informationen, Leistungen und Neuigkeiten des Verbandes informieren Sie sich gerne über www.dbwv.de und über die Homepage der Truppenkameradschaft Stadum www.truppenkameradschaft.de. Für die Vielzahl von Angeboten und Mitgliedervorteilen die der Verband über die FöG (Förderungsgesellschaft des Deutschen Bundeswehr Verbandes mbh) bereithält, informieren Sie sich gerne ausführlich über www.foeg.de. Über diese Homepages finden Sie auch eine umfangreiche Zusammenstellung an Formularen und Downloads. Ebenso finden Sie hier unter der Rubrik Kontakt die jeweils aktuellste Übersicht über die für Sie wichtigen Ansprechpartner. 16) Kontaktdaten Service-Center Leitung Thomas Becker Tel.: 0228 / 3823-146 thomas.becker@dbwv.de Stellv. Leitung Michaela Fuchs Tel.: 0228 / 3823-147 michaela.fuchs@dbwv.de Beitritte, Änderungen (z. B. Anschrift, Bankdaten, Dienstgrad etc.), Vergabe Mitgliedsnummern, allgemeine Auskünfte, Meldungen Dienstzeitende Melanie Höntschke Tel.: 0228 / 3823-300 melanie.hoentschke@dbwv.de Grazyna Gibbonel Tel.: 0228 / 3823-143 grazyna.fitz-gibbon@dbwv.de

Bearbeitung Mitgliederlisten nach Kameradschaften, Änderungen, Zusammenlegungen, Austausch mit Kameradschaften, allgemeine Auskünfte Michaela Brücher LV Nord Tel.: 0228 / 3823-140 michaela.bruecher@dbwv.de Annegret Kanne Verbindungsleute Ausland Tel.: 0228 / 3823-234 annegret.kanne@dbwv.de Auskunft, Beratung, Angebot zu Produkten der Vertragspartner, Kontakt zu den Beauftragten der Vertragspartner Infomaterial und Anträge Versicherungen Sandra Lehmann Tel.: 0228 / 3823-263 sandra.lehmann@dbwv.de Ute Azim Sabine Genuit Andrea Mertins Tel.: 0228 / 3823-141 ute.azim@dbwv.de Tel.: 0228 / 3823-128 sabine.genuit@dbwv.de Tel.: 0228 / 3823-144 andrea.mertins@dbwv.de Auskunft und Korrespondenz rund um Ihre Mitgliedschaft, Bearbeitung von Kündigungen, Beitragsermäßigungen/-befreiungen, Abonnement Verbandsmagazin Mirjam Seeger Tel.: 0228 / 3823-148 mirjam.seeger@dbwv.de Daniela Nöthen Tel.: 0228 / 3823-0 daniela.noethen@dbwv.de Jutta Weber zusätzl. Bearbeitung von Todesfallmeldungen Tel.: 0228 / 3823-174 jutta.weber@dbwv.de Silvia Roedder zusätzl. Bearbeitung v. Abo Verbandsmagazin Tel.: 0228 / 3823-158 silvia.roedder@dbwv.de Buchungen von Beiträgen und Versicherungsprämien, Mahnungen, allgemeine Auskünfte zu Mitgliedschaft und Beitragszahlungen Sandra Fuß Florian Hunthe Tel.: 0228 / 3823-139 sandra.fuss@dbwv.de Tel.: 0228 / 3823-253 florian.hunthe@dbwv.de Information, Versand Sabine Gorissen Eingangspost, Versand Infomaterial, allg. Auskünfte Tel.: 0228 / 3823-224 sabine.gorissen@dbwv.de Sandra Leven Ermittlung Adressen, Adressänderungen Tel.: 0228 / 3823-241 sandra.leven@dbwv.de Alexander Berkmann Ermittlung Adressen, Adressänderungen Tel.: 0228 / 3823-131 alexander.berkmann@dbwv.de