Credit-Update: Kontrollwechselklauseln bei Constantia Flexibles Anleihen ausgelöst



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Transkript:

Credit-Update: Kontrollwechselklauseln bei Constantia Flexibles Anleihen ausgelöst Am 23. Dezember des letzten Jahres hat One Equity Partners den Verkauf von Constantia Flexibles an Wendel bekanntgegeben. Mitte März dieses Jahres wurde die Transaktion von der Europäischen Kommission genehmigt. Wendel zahlt mit EUR 2,3 Mrd. in etwa das 5-fache des geschätzten EBITDA 2014. Die Turnauer-Stiftung hat bekanntgegeben EUR 240 Mio. für weiteres Wachstum zu investieren und hält weiterhin rund 27 % am Unternehmen. Im Zuge der bereits erfolgten Übernahme soll eine neue Finanzierungsstruktur implementiert werden. Diese beinhaltet nicht nur die Rückzahlung der meisten ausständigen Bankdarlehen, sondern auch die Gewährung von Sicherheiten an wesentlichen Vermögenswerten des Emittenten. Per 26. März ist ein Kontrollwechselereignis eingetreten, das Constantia Flexibles das Recht einräumt ihre Hybridanleihe zu kündigen. Das Unternehmen hat bereits verlautbart, dass es von diesem Kündigungsrecht für die Hybridanleihe per 27. Mai 2015 Gebrauch machen wird. Da die Gläubiger der Senioranleihe gegenüber Gläubigern der Erwerbsgesellschaft im Falle einer Insolvenz des Emittenten strukturell nachrangig gestellt werden, gibt es für die Gläubiger der Senioranleihe ein Andienungsrecht. Das hei@t, der Gläubiger hat das Recht aufgrund der Nachrangigkeit gegenüber ausstehenden Wendel-Anleihen den Rückkauf der Senioranleihe zu verlangen. Laut Anleihebedingungen wird die Senioranleihe zum Nennbetrag von 100,- plus angelaufener Stückzinsen bedient. Der Kontrollwechsel ist am 26. März eingetreten. Seit diesem Zeitpunkt haben die Gläubiger der Senioranleihe 30 Tage Zeit von dem Andienungsrecht Gebrauch zu machen. Wir hatten bis dato sowohl für die Hybrid- als auch die Senioranleihe eine Kauf-Empfehlung ausgesprochen. Uns war diese Kontrollwechselklauseln zwar bewusst, wir sind jedoch nicht davon ausgegangen, dass ein neuer Eigentümer von diesen Klauseln Gebrauch machen wird. Offenbar stellt Wendel ökonomische Überlegungen (niedrigere Zinsaufwände) über mögliche etwaige Reputationseinbu@en. Für die Hybridanleihe bedeutet dies, dass sie durch die Kontrollwechselklausel ein Jahr vor dem ersten eigentlichen Kündigungstermin (28. Mai 2016) getilgt wird. Damit verliert der Gläubiger den Kupon in Höhe von 6,875 % für ein Jahr und muss sich um eine alternative Veranlagung umsehen. Für die Senioranleihe steht dem Gläubiger zur Wahl, die Anleihe zu behalten oder den Rückkauf zu verlangen. Die Anleihe ist mit einem Kupon von 4,25 % ausgestattet und notiert aktuell bei 100,00. Für die Rückgabe der Senioranleihe spricht das deutlich schlechter gewordene Bonitätsprofil. Es handelt sich zwar um eine Senioranleihe von Constantia Flexibles, diese ist allerdings den Wendel-Anleihen nachrangig gestellt. Wendel ist von Standard & Poor s mit einem BBB- Rating und einem stabilen Ausblick versehen. Die Bonität wurde im Sommer letzten Jahres in das Investmentgrade Segment heraufgestuft. Zieht man die Nachrangigkeit der Constantia Senioranleihe in Betracht, so wäre die Bonität der Anleihe somit wohl um etwa zwei Notch schlechter und damit im High-Yield Bereich einzustufen. Damit hat sich die Bonität der Constantia Flexibles Senioranleihe deutlich verschlechtert und spricht aus diesem Gesichtspunkt für die Rückgabe der Anleihe. Sofern ein Gläubiger die Constantia Flexibles Senioranleihe allerdings gewillt ist bis Endfälligkeit 25. Mai 2017 zu halten, so ist der Kupon von 4,25 % p.a. aktuell durchaus als attraktiv einzustufen. Es besteht natürlich die Möglichkeit eines Zahlungsausfalles. Wir halten die Wahrscheinlichkeit aufgrund

der Bonität von Wendel allerdings für eher gering. Zu beachten ist, dass diese Anleihe nach teilweiser möglicher Rückgabe und damit reduzierten ausstehendem Volumen in den verbleibenden zwei Jahren nicht als liquide einzustufen sein wird. Das bedeutet, dass ein Verkauf vor Tilgung mit Kursabschlägen verbunden sein würde. Somit ist aus unserer Sicht ein Verzicht auf die Rückgabe nur bei halten bis Endfälligkeit sinnvoll. Wir stellen hiermit die Coverage von Constantia Flexibles ein. Renditeverlauf Spreadverlauf Quelle: Bloomberg, RBI/Raiffeisen RESEARCH Quelle: Bloomberg, RBI/Raiffeisen RESEARCH 4,25 CONFLX 2017: Hoch 3,80 %; Tief 2,02 % 4,25 CONFLX 2017: Hoch 368; Tief 194 6,875 % CONFLX Perp: Hoch 6,87 %; Tief 3,69 % 6,875 % CONFLX Perp: Hoch 625; Tief 394 IG-Index: Hoch 2,80 %; Tief 0,84 % IG-Index: Hoch 155; Tief 51 HY-Index: Hoch 8,57 %; Tief 3,49 % HY-Index: Hoch 687; Tief 267 Freundliche Grü@e, Raiffeisen RESEARCH Am Stadtpark 9 1030 Vienna Tel. +43-1-71707-1521 Fax. +43-1-71707-761521 raiffeisen.research@rbinternational.com www.raiffeisenresearch.at

Finanzanalyst: Manuel Schreiber 07.04.2015 Editor: Jürgen Walter Risikohinweise und Aufklärungen Warnhinweise Die Zahlenangaben zur Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit. Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung. Dies gilt insbesondere, falls das Finanzinstrument, der Finanzindex oder die Wertpapierdienstleistung seit weniger als 12 Monaten angeboten wird. Insbesondere ist dann dieser besonders kurze Vergleichszeitraum kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Die Wertentwicklung wird durch Provisionen, Gebühren und andere Entgelte reduziert, die von den individuellen Umständen des Investors abhängen. Infolge von Währungsschwankungen kann das Veranlagungsergebnis steigen oder fallen. Prognosen zu zukünftigen Entwicklungen beruhen auf reinen Schätzungen und Annahmen. Die tatsächliche zukünftige Entwicklung kann von der Prognose abweichen. Prognosen sind daher kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung. Die von den in der Publikation angeführten von Analysten aus Tochterbanken erstellten Informationen/Empfehlungen werden in dieser Publikation unter der Verantwortung von herausgegeben. Eine Darstellung der Konzepte und Methoden, die bei der Erstellung von Finanzanalysen angewendet werden, ist verfügbar unter: www.raiffeisenresearch.at/konzepteundmethoden Detaillierte Information zur Sensitivitätsanalyse (Verfahren zur Prüfung der Stabilität der in Zusammenhang mit Finanzanalysen unter Umständen getätigten Annahmen) sind unter folgendem Link zu finden: www.raiffeisenresearch.at/sensitivitaetsanalyse Verteilungen aller Empfehlungen für das dem Erstellungsdatum der Publikation vorhergehende Kalenderquartal und Verteilung der Empfehlungen, in deren Zusammenhang in den letzten 12 Monaten Investmentbanking-Dienstleistungen gem. 48f (6) Z 6 BörseG erbracht wurden, ist verfügbar unter: www.raiffeisenresearch.at/verteilungderempfehlungen Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten (gem. 48f (5) und (6) BörseG): www.raiffeisenresearch.at/offenlegungstatbestaendeobjektivitaet Die erstmalige Veröffentlichung einer Empfehlung zu diesem Emittenten erfolgte am 30.11.2012 Historie der Empfehlungen ISIN Datum vergangener Empfehlungen Unternehmen AT0000A0V7Q0 27.11.2014 Constantia Flexibles Kauf AT0000A107A5 27.11.2014 Constantia Flexibles Kauf Empfehlung Impressum Informationen gemä5 5 E-Commerce Gesetz Firmensitz: Am Stadtpark 9

1030 Wien Postanschrift: 1010 Wien Postfach 50 Telefon: +43-1-71707-0 Fax: + 43-1-71707-1848 07.04.2015 Firmenbuchnummer: FN 122119m beim Handelsgericht Wien Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: UID ATU 57531200 Österreichisches Datenverarbeitungsregister: Datenverarbeitungsregisternummer (DVR): 4002771 S.W.I.F.T.-Code: RZBA AT WW Aufsichtsbehörden: Als Kreditinstitut gemä@ 1 BWG unterliegt die der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht und der Österreichischen Nationalbank und den gesetzlichen Vorschriften in Österreich, insbesondere dem österreichischen Bankwesengesetz und dem Wertpapieraufsichtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Mitgliedschaft: Die ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung, Fachverband der Raiffeisenbanken Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz Herausgeber und Redaktion dieser Publikation Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Medieninhaber dieser Publikation Raiffeisen RESEARCH Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Vorstand von Raiffeisen RESEARCH Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen: Mag. Peter Brezinschek (Obmann), Mag. Helge Rechberger (Obmann-Stv.) Raiffeisen RESEARCH Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen ist als behördlich registrierter Verein konstituiert. Zweck und Tätigkeit des Vereins ist unter anderem die Verbreitung von Analysen, Daten, Prognosen und Berichten und ähnlichen Publikationen bezogen auf die österreichische und internationale Volkswirtschaft und den Finanzmarkt. Grundlegende inhaltliche Richtung dieser Publikation Analyse zu Volkswirtschaft, Zinsen und Währungen, Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, Aktien sowie Rohstoffen mit den regionalen Schwerpunkten Eurozone sowie Zentral- und Osteuropa unter Berücksichtigung der globalen Märkte. Die Analyse erfolgt unter Einsatz der unterschiedlichen Analyse-Ansätze: Fundamentaler Analyse, quantitativer Analyse und/oder technischer Analyse. Hersteller dieser Publikation Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Disclaimer Finanzanalyse

Für die Erstellung dieser Publikation verantwortlich: (abgekürzt bezeichnet als RBI ) RBI ist ein Kreditinstitut gemä@ 1 Bankwesengesetz (BWG) mit dem Firmensitz Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich. Raiffeisen RESEARCH ist eine Organisationseinheit der RBI. Zuständige Behörde: Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Verweise auf gesetzliche Normen beziehen sich auf solche der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt. Dieses Dokument dient zu Informationszwecken und darf nicht vervielfältigt oder an andere Personen weiterverteilt werden. Dieses Dokument ist weder ein Angebot noch eine Einladung zur Angebotsstellung, noch einen Prospekt im Sinne des KMG oder des Börsegesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich eines Wertpapiers, Finanzproduktes oder einer Veranlagung hat auf der Grundlage eines genehmigten und veröffentlichten Prospektes oder der vollständigen Dokumentation des entsprechenden Wertpapiers, Finanzproduktes oder der Veranlagung zu erfolgen und nicht auf der Grundlage dieses Dokuments. Dieses Dokument ist keine persönliche Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Weder dieses Dokument noch seine Bestandteile bilden die Grundlage irgendeines Vertrages oder einer Verpflichtung irgendeiner Art. Dieses Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers, einer Veranlagung oder eines sonstigen Finanzproduktes dar. Eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, einer Veranlagung oder von Finanzprodukten kann bei Ihrem Bankberater eingeholt werden. Diese Analyse basiert auf grundsätzlich allgemein zugänglichen Informationen und nicht auf vertraulichen Informationen, die dem unmittelbaren Verfasser der Analyse ausschlie@lich aufgrund der Kundenbeziehung zu einer Person zugegangen sind. Die RBI erachtet au@er anderwärtig in dieser Publikation ausdrücklich offengelegt - sämtliche Informationen als zuverlässig, macht jedoch keine Zusicherungen betreffend deren Genauigkeit und Vollständigkeit. In Schwellenmärkten kann ein erhöhtes Abrechnungs- und Depotstellenrisiko bestehen, als in Märkten mit einer etablierten Infrastruktur. Die Liquidität von Aktien/Finanzinstrumenten ist von der Anzahl der Market Maker beeinflussbar. Beide Umstände können zu einem erhöhten Risiko hinsichtlich der Sicherheit einer aufgrund der in diesem Dokument enthaltenen Informationen getätigten Investition führen. Die Information dieser Publikation entspricht dem Stand zum Erstellungsdatum. Sie kann aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Publikation geändert wurde. Sofern nicht ausdrücklich anders offengelegt (http://www.raiffeisenresearch.at/spezialverguetung) werden die von der Raiffeisen Bank International AG beschäftigten Analysten nicht für bestimmte Investment Banking-Transaktionen vergütet. Die Vergütung des Autors bzw. der Autoren dieses Berichtes basiert (unter anderem) auf der Gesamtrentabilität der RBI, die sich unter anderem aus den Einnahmen aus dem Investmentbanking und sonstigen Geschäften der RBI ergibt. Im Allgemeinen verbietet die RBI ihren Analysten und den Analysten Bericht erstattenden Personen den Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten jeglicher Unternehmen, die vom Analysten abgedeckt werden, sofern der Erwerb nicht von der Compliance-Abteilung der RBI vorab genehmigt wurde. RBI hat folgende organisatorische oder verwaltungstechnische Vereinbarungen einschlie@lich Informationsschranken zur Verhinderung oder Vermeidung von Interessenskonflikten in Zusammenhang mit Empfehlungen getroffen: Die RBI hat grundsätzlich verbindliche Vertraulichkeitsbereiche definiert. Vertraulichkeitsbereiche sind typischerweise solche Einheiten von Kreditinstituten, die von anderen Einheiten durch organisatorische Ma@nahmen hinsichtlich des Informationsaustausches abzugrenzen sind, weil dort ständig oder vorübergehend compliance-relevante Informationen anfallen können. Compliance-relevante Informationen dürfen einen Vertraulichkeitsbereich grundsätzlich nicht verlassen und sind im internen Geschäftsverkehr auch gegenüber anderen Einheiten streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für die im üblichen Geschäftsablauf betriebsnotwendige Weitergabe von Informationen. Diese Weitergabe beschränkt sich jedoch auf das unbedingt Erforderliche (Need-to-know-Prinzip). Werden compliance-relevante Informationen zwischen zwei Vertraulichkeitsbereichen ausgetauscht, darf dies nur unter Einschaltung des Compliance Officers erfolgen. SONDERREGELN FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND (UK): Dieses Dokument stellt weder ein öffentliches Angebot im Sinne des Kapitalmarktgesetzes ( KMG ) dar, noch ein Prospekt im Sinne des KMG oder des Börsengesetzes. Ferner beabsichtigt dieses Dokument nicht die Empfehlung des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren oder anderen Anlageformen im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Dieses Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Anlagen dar. Für jegliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Anlagen können Sie sich gerne an Ihre RAIFFEISENBANK wenden. Sonderregelungen für das Vereinigte Königreich Gro@britannien und Nordirland (UK): Diese Publikation wurde von der (RBI) zur Förderung Ihres Anlagengeschäftes genehmigt oder herausgegeben. Die RBI London Branch wurde von der

österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) ermächtigt und wird in eingeschränktem Ma@e von der Financial Conduct Authority ( FCA ) reguliert. Details zum Ausma@ der Regulierung der Zweigniederlassung in London durch die Financial Conduct Authority sind auf Anfrage erhältlich. Diese Veröffentlichung ist nicht für Investoren gedacht, die im Sinne der FCA-Regeln Endkunden sind, und sollte daher nicht an sie verteilt werden. Weder die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und die darin geäu@erten Meinungen stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf (oder Verkauf) von Anlagen dar und sind nicht derart auszulegen. Die RBI könnte in eigener Sache eine Transaktion im Sinne der FCA-Regeln in jede hierin erwähnte oder damit verbundene Anlage getätigt haben und als Folge/oder eine Platzierung in oder einen Anteil an besagter Anlage halten. Die RBI könnte als Manager oder Co-Manager eines öffentlichen Angebots jedes in diesem Bericht erwähnten oder damit verbundenen Wertpapiers handeln oder gehandelt haben. SPEZIFISCHE BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieser Dokument darf weder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada oder in ihre jeweiligen Hoheitsgebiete oder Besitzungen übertragen oder darin verteilt werden, noch darf es an irgendeine US-amerikanische Person oder irgendeine Person mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, es sei denn, die Übermittlung erfolgt direkt durch die RB International Markets (USA) LLC, einen in den USA registrierten Broker-Dealer ( RBIM ), und vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen. 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Dieses Dokument wurde au@erhalb der Vereinigten Staaten von einem oder mehreren Analysten erstellt, für die möglicherweise nicht Vorschriften hinsichtlich der Erstellung von Berichten und der Unabhängigkeit von Forschungsanalysten galten, die mit jenen vergleichbar sind, die in den Vereinigten Staaten in Kraft sind. Der/die Analyst/en, der/die dieses Dokument erstellte/n (i) sind nicht bei der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) in den Vereinigten Staaten als Research-Analysten registriert oder qualifiziert und (ii) dürfen keine assoziierten Personen der RBIM sein und unterliegen daher nicht den Vorschriften der FINRA, inklusive der Vorschriften bezüglich des Verhaltens oder der Unabhängigkeit von Research-Analysten. Die in diesem Bericht enthaltenen Meinungen, Schätzungen und Prognosen sind nur zum Datum dieses Berichtes jene der RBI und können ohne Vorankündigung geändert werden. 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Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die sachgerechte Darbietung von Anlageempfehlungen und die Offenlegung von Interessenkonflikten wurde im Fürstentum Liechtenstein durch die Finanzanalyse-Marktmissbrauchs-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Sollte sich eine Bestimmung dieses Disclaimers unter dem jeweils anwendbaren Recht als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, ist die betreffende Bestimmung, soweit sie von den übrigen Bestimmungen trennbar ist, so zu behandeln, als wäre sie nicht Bestandteil dieses Disclaimers; in keinem Fall berührt sie die Rechtmä@igkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.