Aktuelle Praxisfragen bei Biogasanlagen aus rechtlicher Sicht 19.01.2017 Biogas Infotage in Ulm (renergie allgäu e.v.)
REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren Energien DR. HELMUT LOIBL www.paluka.de
INHALTSÜBERSICHT Satelliten-BHKW Eigenstromkonzepte Gestaltung einer zukunftsfähigen Biogasanlage Erhaltung der EEG-Vergütung
Altes Thema wieder neu: Satelliten-BHKW?
EIGENSTÄNDIGKEIT SATELLIT F N E F BHKW BHKW BHKW 1. Ausreichende räumliche Trennung 2. Eigenständiges Betriebskonzept idr Erschließung sinnvolle Wärmesenke Satellit ist eigenständige Anlage!
EIGENSTÄNDIGKEIT VON SATELLITEN Grundsatz: Satelliten sind immer eigenständig ABER: Fallen Satellit oder BGA unter das EEG 2012, 2014 oder 2017, werden die eigentlich eigenständigen Anlagen zur Vergütungsberechnung zusammengefasst! Folge: Satellit idr nur sinnvoll, wenn Vergütung von Anlage und Satellit jeweils unter EEG 2009 (oder früher) fällt
IDEE: F N Idee: BGA (EEG 2009 oder älter) versetzt ein BHKW endgültig an einen Satellitenstandort E F BHKW BHKW BHKW
FRAGEN UND PROBLEME 1. Nimmt BHKW Inbetriebnahmejahr und Vergütungshöhe mit? 2. Nimmt BHKW Höchstbemessungsleistung mit? 3. Was passiert, wenn das BHKW gleich wieder am bisherigen Standort ersetzt wird?
FRAGEN UND PROBLEME 1. Nimmt BHKW Inbetriebnahmejahr und Vergütungshöhe mit? Grundsatz: JA Problem: Welches Inbetriebnahmejahr? Das der Gesamtanlage oder das des BHKW selbst?
GESAMTANLAGE: IB 2009, ABER: F N E F BHKW 2009 2012 Wird BHKW 2012 versetzt RISIKO fällt am SAT-Standort unter EEG 2012 ALSO: nur 2009 versetzen!
FRAGEN UND PROBLEME 2. Nimmt BHKW Höchstbemessungsleistung mit? Ist rechtlich völlig UNKLAR Möglichkeit: Klärung über Clearingstelle EEG EEG 2017 BINDUNGSWIRKUNG bis zu anderweitiger Gerichtentscheidung Geld für Vergangenheit kann nicht zurückgefordert werden!!!
FRAGEN UND PROBLEME 3. Was passiert, wenn das BHKW gleich wieder am bisherigen Standort ersetzt wird? Clearingstelle EEG: dann erhält das neue BHKW am alten Standort die alte Vergütung und das versetzte BHKW gilt als Neuanlage Zudem RISIKO: Höchstbemessungsleistung dürfte relativ sicher an der Anlage bleiben keine Vergütung am SAT-Standort
WICHTIGE TIPPS Gibt s eine sinnvolle Wärmesenke in der Nähe? Sind mehrere BHKW vorhanden, von denen eines endgültig dahinversetzt werden kann? 1. Über SAT nachdenken 2. Klärung über Clearingstelle
Eigenstromkonzepte Änderungen im EEG 2017
BISHERIGE RECHTSLAGE Bestandsanlagen sind komplett von EEG-Umlage befreit, wenn sie bereits vor 1.8.2014 Eigenstrom genutzt haben, Eigenstromnutzung vorliegt (Erzeuger ist personenidentisch mit Verbraucher) und die Anlage nicht um mehr als 30 % erweitert wurde. DAS hat sich zum 1.1.2017 geändert!
JETZT GILT: KEINE EEG-UMLAGE bei Bestandsanlagen, die bereits vor 1.8.2014 Eigenstrom genutzt haben, Eigenstromnutzung betreiben (Erzeuger ist personenidentisch mit Verbraucher) und die Anlage vor 1.1.2018 nicht um mehr als 30 % erweitert wurde.
JETZT GILT: 20 % EEG-UMLAGE wenn Bestandsanlage mit bisherige EEG- Umlagebefreiung nach 31.12.2017 erneuert oder ersetzt wird, ohne dass die installierte Leistung erhöht wird.
JETZT GILT: 40 % EEG-UMLAGE wenn Bestandsanlage mit bisherige EEG- Umlagebefreiung jetzt um mehr als 30 % erweitert wird oder nach 31.12.2017 erneuert oder ersetzt und dabei die Leistung erhöht wird.
DIE VOLLE EEG-UMLAGE Fällt (immer schon) an, wenn keine Eigenversorgung vorliegt, wenn also insbesondere Erzeuger und Verbraucher nicht personenidentisch sind!
WICHTIGE TIPPS Wer unter 30 % erweitern will, ohne Nachteile bei der EEG-Umlage zu haben, muss dies im Laufe des Jahres 2017 umsetzen! Erweiterungen unter 30 % müssen 2017 fertig sein!
Die Anlage zukunftsfähig gestalten
WANN MUSS ICH IN DIE AUSSCHREIBUNG? BGA 1: Vergütung 21 ct bis 31.12.2021 BGA 2: Vergütung 21 ct bis 31.12.2020 2017 2018 2019 2020 2021 ZU- SCHLAG Möglicher Wechselzeitraum Vergütungshöhe: maximal 16,9 ct/kwh (wie geboten)
WANN MUSS ICH IN DIE AUSSCHREIBUNG? BGA 1: Vergütung 22 ct bis 31.12.2027 BGA 2: Vergütung 22 ct bis 31.12.2026 2023 2024 2025 2026 2027 ZU- SCHLAG Möglicher Wechselzeitraum Vergütungshöhe: maximal 15,9 ct/kwh (wie geboten)
WO KOMMT KÜNFTIG DIE VERGÜTUNG HER? Zuschlagspreis nach Ausschreibung (max. 16,9 für Bestandsanlagen, max. 14,88 für Neuanlagen) Flexzuschlag (für Vorgabe: doppeltes Überbauen) in Höhe von 40 Euro/kW und Kalenderjahr Zusatzerlöse aus dem Verkauf von Wärme Ggf. Regelenergieerlöse, Erlöse aus Fahrplangeschäften
PRAXISBEISPIEL 1: BGA, IB 2000, 500 kw, NawaRo (65 % Mais), Gülle, kein Wärmeverkauf, Wärmenutzung eigenes Wohnhaus, Durchschnittsvergütung ca. 20 ct/kwh Ausschreibung? Max. 16,9 ct/kwh, 20.000 Euro Flexzuschlag Problem: doppelter Überbau nötig 250 kw od. investieren Problem: Maisdeckel Bei 250 kw: max. 17,8 ct/kwh wirtschaftlich?
PRAXISBEISPIEL 2: BGA, IB 2000, 500 kw, installiert 2500 kw (Flex), NawaRo (65 % Mais), Gülle Ausschreibung mit 400 kw: 16,9 ct 592.176Euro Flexzuschlag: 100.000 Euro/Jahr Durchschnitt: 19,75 ct/kwh
PRAXISBEISPIEL 3: BGA, IB 2000, 500 kw, installiert 2500 kw (Flex), NawaRo (65 % Mais), Gülle, Wärmeverkauf (250 kw a 5 ct), EEG-Durchschnitt ca. 20 ct Ausschreibung mit 400 kw: 16,9 ct 592.176 Euro Flexzuschlag: 100.000 Euro/Jahr Wärmeverkauf: 109.500 Euro/Jahr Durchschnitt: 22,87 ct/kwh (inkl. Wärmeverkauf!)
WICHTIGE TIPPS Jetzt Flexibilisierung prüfen Jetzt Wärmekonzept optimieren Beides kann künftig die Wirtschaftlichkeit sichern!
ABER VORSICHT!!!!! Nicht jede Investition lohnt. Nicht überall macht mehrfaches überbauen Sinn GESAMTKONZEPT BEACHTEN
BEISPIELSFALL BGA mit 1000 kw, Bemessungsleistung 500 kw, IB 2000 mit SAT aus 2011 mit 250 kw, Bemessungsleistung 200 kw Idee: BGA auf 2,5 MW flexibilisieren SAT auf 1 MW flexibilisieren
FLEXERHÖHUNG AN BGA Flexerhöhung an BGA auf 2,5 MW Flexprämie jetzt: 58.500 Flexprämie bei 2,5 MW: 162.500 Mehrerlöse für max. 3 Jahre (Restlaufzeit): 312.000 Euro Kosten für BHKW (1,5 MW), Netzanschluss, Gasspeicher, Zertifikate me niemals sinnvoll! (Mehrerlöse über Flexzuschlag max. 600.000 Euro auch das reicht me nicht.)
FLEXERHÖHUNG AM SAT Flexerhöhung am SAT auf 1 MW Flexprämie jetzt: null Flexprämie bei 1 MW: 65.000 Euro Mehrerlöse für max. 10 Jahre (Restlaufzeit): 650.000 Euro Kosten für BHKW (800 MW), Netzanschluss, Gasspeicher, Zertifikate Müsste kostendeckend sein; später Flexzuschlag 40.000 Euro pro Jahr
WICHTIGE TIPPS Jede Anlage sollte kritisch prüfen, ob JETZT flexibilisiert werden sollte. ABER: Hierbei ist Einzelfall und Gesamtkonzept zu beachten 5-fach-Überbau rechnet sich nicht immer! Flexibilisieren JETZT kritisch prüfen (lassen)!
AUSSCHREIBUNG BEI BGA MIT SATELLIT: F E N F Solange SAT NawaRound Güllebonus möchte, muss GESAMTANLAGE diese Voraussetzungen einhalten!! BHKW BHKW Inbetriebnahme: 2000 Vergütungsende: 2020 Gleichwohl: Maisdeckel zu beachten wegen Ausschreibung! BHKW Inbetriebnahme: 2011 Vergütungsende: 2031
IDEE? F N E F BHKW BHKW BHKW
IDEE? F N Komplette Abtrennung als Lösung? E F BHKW BHKW E neu BHKW
LÖSUNG FÜR SAT-PROBLEM? FERMENTERBETRIEB AN BGA: BGA, IB 2000, installiert 1 MW, Ausschreibungspreis 16,9 ct/kwh inkl. Flexzuschlag erhält die Anlage einen Durchschnittspreis: Bei 500 kw Einspeisung: 17,80 ct/kwh Bei 300 kw Einspeisung: 18,42 ct/kwh Bei 200 kw Einspeisung: 19,18 ct/kwh Bei 100 kw Einspeisung: 21,46 ct/kwh Bei 50 kw Einspeisung: 26,0 ct/kwh
Risiko: Vergütungsverlust
HAUPTPROBLEM: EEG sieht eine Vielzahl an Möglichkeiten vor, seine EEG-Vergütung komplett zu verlieren. Anlagenbetreiber müssen alle diese Möglichkeiten kennen und beachten!
RISIKO: ANLAGENREGISTER GRUNDSATZ: Wer melden muss und dies nicht tut, verliert komplett seine EEG-Vergütung bis zur Meldung Meldepflichtige Tatbestände bei Bestandsanlagen: Änderung der installierten Leistung nach 1.8.14 Neueinstieg in Flexprämie nach 1.8.14 Genehmigung erhalten nach 28.2.15 Ab 1.1.17: Verlust von nur 20 % Vergütung Konformitätserklärung!
WICHTIGE TIPPS Konformitätserklärung bis 28.2. abgeben das kann jetzt bei Verstößen gegen AnlRegV einen wesentlichen Teil der Vergütung retten! bis 28.2. Konformitätserklärung raus!
RISIKO: STROMSTEUERBEGÜNSTIGUNG Stromsteuerbegünstigung nach 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG führt zum Verlust der EEG-Vergütung Aktuelles Problem: gilt rückwirkend zum 1.1.16! Vom GESETZGEBER gelöst KEIN Verlust der EEG-Vergütung mehr
FAZIT 1. Über Satellit nachdenken? 2. Anlage zukunftsfähig gestalten? 3. Vergütung nicht riskieren!
EMPFEHLUNG Ein persönlicher Besprechungstermin vor Ort klärt viele Fragen.
ANWALTS-TEAM Dr. Helmut Loibl Leitender Partner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Susanne Lindenberger Rechtsanwältin Susanne Bausch Rechtsanwältin Marc Bruck Rechtsanwalt www.paluka.de Christian Wenzel Rechtsanwalt
KONTAKT Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte Prinz-Ludwig-Str. 11 93055 Regensburg Telefon: 0941 58 57 10 E-Mail: loibl@paluka.de DR. HELMUT LOIBL www.paluka.de