30. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung. 23. bis 24. Februar 2018 Köln. 15 Zeitstunden. Fortbildung möglich!

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Transkript:

FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT 30. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung 23. bis 24. Februar 2018 Köln Das DAI ist eine gemeinnützige Einrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern. www.anwaltsinstitut.de 15 Zeitstunden Fortbildung möglich!

30. SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Susanne Pfuhlmann-Riggert unsere Jahresarbeitstagung jährt sich 2018 zum 30. Mal diesem Anlass angemessen erwarten Sie hochkarätige Referenten aus Justiz und Anwaltschaft und eine breit gefächerte Themenpalette. Manchmal ist es an der Zeit, verfahrenrechtliches Wissen auf den neuesten Stand zu bringen (NZB, Revision). Immer wollen wir den Auftrag erfüllen, Sie über neue Gesetzesinhalte und die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu informieren (SGB VI, SGB VII, SGB IV). Haben wir uns bisher zu wenig um die Mandanten gekümmert, die nach der Aufhebung von Leistungsbescheiden mit teilweise hohen Erstattungsforderungen belastet sind? Der Beantwortung dieser Frage dient der Vortrag Schulden im Sozialrecht. Im Krankenversicherungsrecht werden wir quasi einen Blick hinter die Kulissen des SGB V werfen, um uns dann noch einmal dem Gang des sozialgerichtlichen Verfahrens und den damit verbundenen gebührenrechtlichen Problemen zu widmen. Unsere Auftaktveranstaltung am Donnerstag, mit der Sie Ihre gesamte Pflichtfortbildung von 15 Stunden ableisten können, reichert das Programm mit einem Schnittstellenthema an: Der behinderte oder bedürftige Erbe wie gehen das Sozialrecht und das Erbrecht mit ihm um? Fragen, die nicht nur die Rechtsprechung und die Notare beschäftigen, sondern vor allem den auf Sozialrecht oder Erbrecht spezialisierten Beratungsanwalt. Selbstverständlich darf zu unserer Jubiläumsveranstaltung das Angebot eines gemeinsamen Abendessens nicht fehlen, das in dem Ihnen überwiegend schon bekannten Via Bene stattfinden wird. Einzelheiten dazu sowie zum Tagungsprogramm und den Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten. Die Moderation der Jahresarbeitstagung werden Frau Dunja Barkow-von Creytz, Richterin am Bayerischen Landessozialgericht, und ich wiederum gemeinsam übernehmen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen 2 Susanne Pfuhlmann-Riggert Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Neumünster Leiterin der Jahresarbeitstagung

FREITAG, 23. FEBRUAR 2018 9.00 9.15 Uhr Eröffnung und Begrüßung Susanne Pfuhlmann-Riggert, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Neumünster 9.15 10.45 Uhr Update Nichtzulassungsbeschwerde und Revision ab jetzt mit Erfolg! Prof. Dr. Ernst Hauck, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel Die Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen gehört nicht für jeden im Sozialrecht tätigen Anwalt zum Tagesgeschäft, macht aber das Spektrum der forensischen Tätigkeit besonders interessant. Der geringen Erfolgsquote dieser Rechtsmittel soll mit diesem Vortrag entgegengewirkt werden. Zu erwarten ist nicht nur eine Auffrischung der Grundkenntnisse im Revisionsrecht, sondern zugleich eine Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung des BSG in diesem Bereich, verbunden mit praktischen Hinweisen, wie man es (noch) besser machen kann. 10.45 11.00 Uhr Kaffeepause 11.00 12.30 Uhr Schulden im Sozialrecht und ihre Abwicklung Prof. Dr. Peter Becker, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel Wie geht es eigentlich weiter, wenn der Mandant aufgrund eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides eine für ihn stets beträchtliche Summe an Sozialleistungen zurückzahlen muss? Wie funktionieren Aufrechnung und Einziehung der Forderung? Welche Voraussetzungen müssen für Zahlungserleichterungen erfüllt sein und welche Instrumente gibt es, den Betroffenen vor der Rückzahlung und ihren Weiterungen zu schützen? Diesen Fragen widmet sich dieses Thema scheinbar ein Nebengebiet, in Wirklichkeit von äußerster Brisanz für die betroffenen Sozialleistungsempfänger. 12.30 13.30 Uhr Mittagspause 3

30. SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG FREITAG, 23. FEBRUAR 2018 13.30 15.00 Uhr Neues aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung Dr. Dirk Bieresborn, Richter am Bundessozialgericht, Kassel Der 2. Senat des BSG hatte sich in den beiden letzten Jahren mit dem Berufskrankheitenrecht und wiederkehrend mit Wegeunfällen in unterschiedlichen Konstellationen zu befassen. Aber auch moderne Entwicklungen wie die zunehmende Arbeit im Home-Office zeitigen ihre Folgen. Diese und weitere wichtige Entscheidungen des BSG werden den Teilnehmern aus erster Hand dargestellt werden. 15.00 15.15 Uhr Kaffeepause 15.15 16.45 Uhr Der GmbH-Geschäftsführer im sozialversicherungsrechtlichen Mandat Wolfgang Arens, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bielefeld Wer die Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern nicht den Steuerberatern überlassen möchte, kann seine Kompetenzen durch diesen Vortrag schärfen: Es handelt sich um eine Materie, die vielfältige Rechtsgebiete (Steuerrecht, Arbeitsrecht etc.) tangiert, sich hier aber gezielt mit ihren sozialversicherungsrechtlichen Bezügen präsentieren und die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung einbeziehen wird. 16.45 17.00 Uhr Kaffeepause 17.00 18.30 Uhr Konkretisierung des Solidarprinzips der GKV als Herausforderung für die sozialgerichtliche Rechtsprechung Dr. Hans-Jürgen Kretschmer, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel Krankenversicherungsrecht einmal anders: Hier wird der Fokus auf das tragende Prinzip der GKV gerichtet, statt Einzelfallentscheidungen zu beleuchten. Es wird sich zeigen, ob die Verinnerlichung des Solidarprinzips auch zur Argumentationshilfe für die im Sozialrecht tätigen Anwälte werden kann, um die Anliegen der Versicherten erfolgreich durchzusetzen. 4

SAMSTAG, 24. FEBRUAR 2018 9.00 10.30 Uhr Flexirenten- und EM-Leistungsverbesserungsgesetz Wer von den Neuregelungen profitiert! Dr. Franka Lau, Richterin am Landessozialgericht, Chemnitz Für die Beratungspraxis in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es unverzichtbar, Neuregelungen im Leistungsrecht zu kennen. Das gilt umso mehr, wenn etwa herkömmliche Leistungen wie eine vorgezogene Altersrente mit Erwerbseinkommen kombiniert werden kann, ohne den Lebensstandard zu verkürzen. Wie solche und andere Gestaltungen rechtssicher vermittelt werden können, wird sich aus diesem Vortrag erschließen. 10.30 11.00 Uhr Kaffeepause 11.00 12.30 Uhr Ausgewählte Probleme des Verfahrensrechts mit anwaltlichem Gebührenrecht Dirk Hinne, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Dortmund Besondere Verfahrenskonstellationen im sozialgerichtlichen Verfahren haben nicht selten problematische gebührenrechtliche Konsequenzen. Wer etwa glaubte, nach der Neuregelung des RVG könnte die Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung alle bisherigen Schwierigkeiten ausräumen, sah sich schnell getäuscht. Auch das Verhältnis von Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren und anschließender Tätigkeit im Eil- und Hauptsacheverfahren ist manchenorts zum Dauerärgernis geworden. Deshalb gilt es für Anwälte, die Fallstricke zu erkennen und die Mitwirkung im Verfahren so zu gestalten, dass leidige Probleme mit der Abrechnung der Vergütung hinterher vermieden werden. Hierfür ist auch die heterogene Rechtsprechung zu Gebührenproblemen mit in den Blick zu nehmen. Moderation: Susanne Pfuhlmann-Riggert, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Neumünster Dunja Barkow-von Creytz, Richterin am Landessozialgericht, München 15 Zeitstunden Fortbildung ( 15 FAO) an einem Termin? Informationen erhalten Sie auf den nächsten Seiten! 5

30. SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG SEMINARHINWEIS Fortbildungsplus zur 30. Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung: Donnerstag, 22. Februar 2018, 14.00 19.45 Uhr Sozialrechtliche und zivilrechtliche Fragen rund um den behinderten und den bedürftigen Erben Köln, Pullman Cologne Nr. 042270 Leitung: Susanne Pfuhlmann-Riggert, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Neumünster Referenten: Udo Geiger, Richter am Sozialgericht, Berlin Andreas Kühnelt, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Einiges ist bereits gesetzt: Die Testamentsgestaltung in der Form des sog. Behindertentestaments ist für kleine bis mittlere Vermögen dem Verdikt der Sittenwidrigkeit entzogen ebenso wie der Pflichtteilsverzicht. Anderes ist noch offen: Wie kann der Erblasser dem Problemkind etwas zukommen lassen? Wäre die Vermächtnislösung rechtssicher? Kann das Ausschlagungsrecht übergeleitet werden? Ist ein Pflichtteilsanspruch immer verwertbares Vermögen? Kann man auf Härteregelungen bauen? Welche Probleme entstehen, wenn der potenzielle Erbe oder Erblasser der Ehegatte ist, der bedürftig wird (Pflegefall)? Diese und weitere Fragen beleuchtet dieses Schnittstellenthema aus der Sicht des forensisch und gestaltend tätigen Erbrechtlers und aus der Sicht der sozialgerichtlichen Rechtsprechung. Den Teilnehmern wird ein Skript zur Verfügung gestellt, in dem Lösungsvorschläge dargestellt sind und auf die einschlägige Rechtsprechung verwiesen wird. Jahresarbeitstagung (042269) und Fortbildungsplus (042270) finden im Pullman Cologne, Köln, statt und sind zusammen zu einem attraktiven Paketpreis (Ersparnis gegenüber Einzelanmeldung: 125, ) buchbar. Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozialrecht ermöglicht die Teilnahme an beiden Veranstaltungen, ihre gesamte Pflichtfortbildung an einem Termin wahrzunehmen. Dauer: 5 Zeitstunden 15 FAO Kostenbeitrag: 285, (USt.-befreit) Paketpreis: 685, (USt.-befreit) für Jahresarbeitstagung (Nr. 042269) und Seminar (Nr. 042270) Weitere Informationen und die Möglichkeit der Paketbuchung auf www.anwaltsinstitut.de 6

ANMELDUNG (FAX 0234 703507) 30. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung 23. bis 24. Februar 2018 Köln, Pullman Cologne Kostenbeiträge: 525, (USt.-befreit) für Jahresarbeitstagung (042269); 10 Zeitstunden 15 FAO 285, (USt.-befreit) für Fortbildungsplus (042270); 5 Zeitstunden 15 FAO 685, (USt.-befreit) für Jahresarbeitstagung (042269) und Fortbildungsplus (042270); insgesamt 15 Zeitstunden 15 FAO einschl. Arbeitsunterlage, Mittagsimbiss am 23. Februar 2018 und Pausengetränken Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer ausgestellt. Gemeinsames Abendessen im Restaurant Via Bene am 23. Februar 2018 38, (inkl. MwSt.) Preis für ein 3-Gang-Menü, Getränke auf Selbstzahlerbasis Ja, ich melde mich für o. g. Veranstaltung(en) an: Es gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V., die auf www.anwaltsinstitut.de/teilnahme abrufbar sind und Ihnen auch mit der Anmeldebestätigung zugehen. Name, Vorname Kanzlei/Firma FA/in für RA/in (Zulassung seit: ) Notar/in Steuerberater/in Straße, Nr. PLZ, Ort E-Mail Ich möchte den kostenlosen DAI-Newsletter abonnieren, mit dem ich per E-Mail über weitere aktuelle Veranstaltungen informiert werde. Dieses Abonnement kann jederzeit mit einer kurzen Nachricht widerrufen werden, z. B. per E-Mail an datenschutz@anwaltsinstitut.de Ort, Datum Unterschrift Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmerliste den anderen Seminar teilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postver sand beauftragte Unternehmen übermittelt. Wünschen Sie keine Information über weitere DAI-Veranstaltungen, teilen Sie uns dies bitte kurz mit, z. B. per E-Mail an datenschutz@anwaltsinstitut.de 7

ORGANISATORISCHE HINWEISE Anfragen Deutsches Anwaltsinstitut e. V. Fachinstitut für Sozialrecht Universitätsstraße 140 44799 Bochum Tel. 0234 970640 Fax 0234 703507 sozialrecht@anwaltsinstitut.de www.anwaltsinstitut.de Veranstaltungsort/ Übernachtungsmöglichkeit Köln, Pullman Cologne Helenenstraße 14 50667 Köln Tel. 0221 2750 Fax 0221 2751301 Zimmerreservierung EZ 153, pro Nacht inkl. Frühstücksbuffet und Steuern (über etwaige Anpassungen des rabattierten Kostenbeitrags für Teilnehmer des DAI informieren wir Sie im Rahmen der Veranstaltungsübersicht auf unserer Homepage) Die Zimmer sind vom 22. bis 24. Februar 2018 reserviert und bis zum 29. Januar 2018 unter dem Stichwort DAI-Sozialrecht abrufbar. Nach Ablauf der Abruffrist bzw. bei vorheriger Ausbuchung des DAI-Kontingents sind die Zimmer nur nach Ermessen des Hotels auf Anfrage und nach Verfügbarkeit buchbar. Titelfoto: euregiocontent Fotolia.com