Landkreis Eichsfeld Heilbad Heiligenstadt, Friedensplatz 8

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Transkript:

Landkreis Eichsfeld 37308 Heilbad Heiligenstadt, Friedensplatz 8 M e r k b l a t t 14.11.2016 Unterlagen zum Ausnahmeantrag auf Genehmigung/Zulassung von untersagten Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet eines oberirdischen Gewässers Umweltamt Wasserbehörde Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet (ÜSG) ist untersagt ( 78 Abs. 1 Nr. 2 WHG). Davon kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen und die bauliche Anlage genehmigt werden, wenn im Einzelfall das Vorhaben 1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird, 2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, 3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und 4. hochwasserangepasst ausgeführt wird oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können ( 78 Abs. 3 WHG). Des Weiteren ist gemäß 78 Abs. 1 Nr. 3-9 WHG untersagt: die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen, die Umwandlung von Grünland in Ackerland und die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart. Eine solche Maßnahme kann zugelassen werden, wenn 1. Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen, der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden und 2. eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- und Sachschäden nicht zu befürchten sind oder die nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen werden können. Die Zulassung kann, auch nachträglich, mit Nebenbestimmungen versehen oder widerrufen werden ( 78 Abs. 4 WHG). Die Nachweispflicht liegt beim Vorhabensträger (Bauherr). Die genannten Voraussetzungen sind darzustellen und durch geeignete fachliche Gutachten/Stellungnahmen zu belegen. Ausnahmeantrag auf Genehmigung/Zulassung von untersagten Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet Die erforderlichen Unterlagen dienen der umfassenden sachgerechten Prüfung des Vorhabens, stellen eine positive Entscheidung jedoch nicht in Aussicht. Der Antrag ist formlos zu stellen. Er muss Name und Wohnsitz des Vorhabensträgers/Bauherr, den Gegenstand der beantragten Entscheidung sowie den geplanten Realisierungszeitraum erkennen lassen und vom Vorhabensträger sowie dem Planer mit Ortsangabe und Datum unterschrieben sein. Der Antrag ist in 4-facher Ausfertigung vollständig mit den nachfolgend genannten Unterlagen einzureichen. Vorhaben nach 78 Abs. 1 Nr. 2 WHG Unterlagen 1. bis 9., 10., 11., Auskunft Vorhaben nach 78 Abs. 1 Nr. 3-9 WHG Unterlagen 1. bis 9. 1. Vollmacht, falls im Namen des Vorhabensträgers/Bauherr gehandelt werden soll 2. Baubeschreibung/Erläuterungsbericht Es sind regelmäßig anzugeben und zu begründen: Zweck, Art und Umfang des Vorhabens, bestehende Verhältnisse am Standort, Begründung der Standortwahl, incl. ausführlicher Begründung, warum sich das Vorhaben entgegen dem vorliegenden Verbotstatbestand als Einzelfall am vorgesehenen Standort heraushebt und genehmigt bzw. zugelassen werden soll Beschreibung der Hochwassergefährdung (Geländehöhe Bestand, Wasserstandshöhe HQ100-Linie, Erdgeschossfußbodenhöhe) Beschreibung Auswirkungen des Vorhabens bzw. der damit unmittelbar zusammenhängenden Geländeveränderungen und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen sind zu beschreiben Aufstellung der Investitionskosten.

3. Übersichtslageplan (Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000) Einzutragen sind insbesondere das Vorhaben, einschl. weiterer geplanter Maßnahmen, die oberirdischen Gewässer mit Namen. 4. Lageplan (Maßstab 1:5.000 oder größer, für bebaute bzw. zu bebauende Gebiete nicht kleiner als 1:2.500) Einzutragen sind insbesondere alle Maßnahmen, die für das Vorhaben bedeutend sind oder von ihm berührt werden, weiterhin: Grundstücke, auf denen das Vorhaben ausgeführt werden soll die Höhenangaben und Darstellung der derzeitigen Nutzung die vorhandenen und geplanten Maßnahmen das ÜSG (HQ100-Linie) einschl. Hochwasserabflussgebiet (sofernvorhanden) Fließrichtung des Wassers im Hochwasserfall die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen. 5. Flurkartenauszug (üblicher Maßstab 1:2.000 o.ä.) 6. Grundstücksverzeichnis Verzeichnis der Grundstücke, auf denen das Vorhaben ausgeführt werden soll und auf die es Auswirkungen hat. 7. Bauzeichnungen/Schnitte Bauliche Anlagen und alle wichtigen Bauteile sowie die unmittelbar damit zusammenhängenden Geländeveränderungen und vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen sind in Grundrissen und Schnitten (Maßstab nicht kleiner als 1:100), darzustellen und zu vermaßen. In diese sind die Wasserspiegellage bei HQ100 sowie Geländehöhen im Bestand / in Planung einzutragen. 8. Verlust Hochwasserrückhalteraum und Retentionsausgleich Hinweis: Maßgebend sind die Wasserspiegelhöhen für das 100-jährliche Hochwasserereignis (HQ100) im Ist- Zustand. Verloren gehender Rückhalteraum ist vor (!) Realisierung des Vorhabens auszugleichen! Ermittlung des gesamten beanspruchten Rückhalteraumes in Bezug auf alle vorhabensbezogenen Veränderungen und des zu erwartenden Wasserstandes (Angabe in m³); Benennung und Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen für verloren gegangenen Rückhalteraum (z. B. Stelzenbau, Abriss alter Bausubstanz, Schaffung von Flutungsräumen), einschl. Nachweis über den umfangs-, funktions-, und zeitgleichen Ausgleich des Retentionsraumverlusts im Wasserrückhaltebereich an geeigneter Stelle. Fachliche Stellungnahme, gegebenenfalls gestützt auf hydraulische Berechnung, sofern erforderlich. 9. Wasserstand, Abfluss und bestehender Hochwasserschutz Hinweis: Die Auswirkungen auf Ober- und Unterleiger und ggf. auf weitere Betroffene sind zu erläutern. Ggf sind hydraulische Berechnungen und / oder fachliche Stellungnahmen beizufügen. Es darf keine nachteilige Veränderung der Hochwassersituation auftreten. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass während der Ausführung des Vorhabens und nach dessen Fertigstellung dauerhaft keine wesentliche Beeinträchtigung des Wasserabflusses erfolgt (Durchfluss, Hochwasserabfluss, Wasserstand, Fließgeschwindigkeit). Beschreibung des Einflusses des geplanten Vorhabens auf die Wasserspiegellagen und Wasserstände am Standort, Beschreibung des Einflusses des geplanten Vorhabens auf die Fließrichtung und die Fließgeschwindigkeit im Hochwasserfall, Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf den bestehenden Hochwasserschutz 10. Hochwasserangepasste Bauweise Hinweis: Das Vorhaben muss in Verantwortung des Vorhabensträgers/Bauherrn und seines Planers so errichtet werden, dass es bei Auftreten eines 100-jährlichen Hochwassers (HQ 100) keinen Schaden nimmt! Darstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Planung gemäß Auskunft zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen gem. 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WHG (siehe Anlage) ist beizufügen. Nähere Information zum Thema hochwasserangepasstes Bauen kann man der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit entnehmen. http://www.bmub.bund.de/fileadmin/daten_bmu/pools/broschueren/hochwasserschutzfibel_bf.pdf 11. Standsicherheitsnachweis für das Bemessungshochwasser (HQ 100), soweit erforderlich Nachweis der Auftriebssicherheit Der Antrag ist vom Vorhabensträger und vom Planer zu unterschreiben! Hinweise Überschwemmungsgebiete können als karthographische Darstellungen in Kartenform und dazugehörige Verordnungen in Textform jeweils gemäß der Niederlegungsunterlagen beim Landkreis Eichsfeld, Umweltamt, Untere Wasserbehörde während der Dienststunden eingesehen werden. Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Dies gilt auch für den Fall, dass der Antrag abgelehnt werden muss oder der Antrag zurückgezogen wird. WHG ThürWG Planvorl Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), in der zuletzt geltenden Fassung Thüringer Wassergesetz (ThürWG), in der zuletzt geltenden Fassung Bekanntmachung Planvorlagen, in der zuletzt geltenden Fassung

Anlage zum Antrag Auskunft zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen gem. 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WHG Angaben zum Vorhabensträger (Bauherr)/Planer Vorname, Name Vorhabensträger Planer Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Ort Telefon-Nr. E-Mail Adresse Baustandort (Gemarkung/Flur/ Flurstück) Bezeichnung des Vorhabens mittlere natürliche Geländehöhe: (Höhensystem DHHN 92) HQ 100 -Wasserstand am Baustandort: (Höhensystem DHHN 92) m ü. NHN m ü. NHN Angaben zum Bauvorhaben 1. Gebäudestandsicherheit Die Stand- und Auftriebssicherheit (Bauwerk, Lagerbehälter etc.), Wasserdruck und Strömungskräfte bezüglich des bei HQ 100 auftretenden Wasserstandes im Bau- und Endzustand sind berücksichtigt durch: die eigene Gebäudelast, zusätzliche Gründungsmaßnahmen und/oder eine entsprechende Dimensionierung der Gebäudeteile die kritische Höhe der Auftriebssicherheit wurde im Gebäudeschnitt eingezeichnet eine planmäßige Flutung von Gebäudeteilen die Alternative:

Die Beanspruchung durch die Gewässerströmung und die daraus resultierenden Strömungskräfte können zu Erosionen an Böschungen, zu Ausspülungen und zum Unterspülen von Fundamenten führen. Dies wird berücksichtigt durch: die Lage in Bereichen mit nur geringer Strömung bauliche Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. durch eine tiefliegende Gründungssohle oder: die Alternative: 2. Elektroinstallation Bei der Elektroinstallation wurde das HQ 100 berücksichtigt: Stromverteilerkästen und Hausanschlüsse liegen m über dem HQ 100 -Wasserstand Keine Elektroinstallation unterhalb des HQ 100 -Wasserstand Stromkreise unterhalb des HQ 100 -Wasserstand sind getrennt abschaltbar 3. Heizung Heizzöllagerung (falls zutreffend) Die Heizölverbraucheranlage wird hochwassersicher 1 ausgeführt ( 10 Abs. 5 Thür- VAwS) Heizungsanlage und Heizöltanks oberhalb des HQ 100 -Wasserstand oder in druckwasserdichtem Gebäudeteil Bauartzulassung der Öltanks für ÜSG Auftriebssicherung für Öltanks / Bemessung Lastfall leerer Tank bei HQ 100 Wasserdichte Tankabnschlüsse mit wasserdichten Befüllungsstutzen Be- und Entlüftung der Öltanks oberhalb des HQ 100 -Wasserstand 1 Hochwassersicherheit ist gegeben, wenn: - keine gefährdenden Stoffe austreten können und - kein Aufschwimmen oder eine sonstige Lagerveränderung möglich ist und - kein Wasser in die Anlage eindringen kann und - eine mechanische Beschädigung, beispielsweise durch den Wasserdruck selbst, Treibgut oder Eisstau ausgeschlossen ist. Alternativ dazu ist Hochwassersicherheit auch gegeben, wenn die Heizölverbraucheranlagen so aufgestellt werden, dass sie vom Hochwasser nicht erreicht werden können. Gasheizung (falls zutreffend) Gasanschluss hochwassersicher oberhalb des HQ 100 -Wasserstand Gastherme oberhalb des HQ 100 -Wasserstand oder in druckwasserdichtem Gebäudeteil sonstiger Heizungstyp in hochwassersicherer Ausführung (Beschreibung):

4. Schutz des Gebäudes a) Ausweichen - Bauwerk liegt über HQ 100 -Wasserstand Errichtung des Gebäudes in erhöhter Lage oder durch Aufständern (Stelzenbauweise) Unterkante der Bodenplatte liegt m über dem HQ 100 -Wasserstand Bau ohne Keller b) Widerstehen - Teile des Bauwerks liegen unter dem HQ 100 -Wasserstand Errichtung von Schutzanlagen (z.b. Hochwasserschutzwand) im Außenbereich zur Verhinderung des Zuströmens von Wasser zum Gebäude (Objektschutz um das Gebäude) Einbau von Abdichtungensmaßnahmen unmittelbar am Gebäude (z.b. Sperrputz, Dammbalkensysteme für Öffnungen, Schotts mit Profildichtungen), um einen Wassereintritt in das Gebäude zu unterbinden (Objektschutz im und am Gebäude) Hinweis: Sandsäcke und mobile Elemente sind keine planmäßigen Objektschutzmaßnahmen. Gebäude/Keller wird vor eindringendem Grundwasser geschützt durch weiße Wanne mit druckwassersicheren Außenwanddurchführungen und angepassten Lichtschächten Gebäude/Keller wird vor eindringendem Grundwasser geschützt durch schwarze Wanne mit druckwassersicheren Außenwanddurchführungen und angepassten Lichtschächten Rückstauebene liegt m über dem HQ 100 -Wasserstand Gefahr des Rückstaus aus der Kanalisation ist berücksichtigt durch Einbau von Absperrschiebern und/oder Rückstauklappen (mit Revisionsschacht) Einbau einer Abwasserhebeanlage mit Druckleitung oberhalb HQ 100 -Wasserstand Wohn- und Schlafräume befinden sich insbesondere im Hinblick auf die Schutzgüter Leib und Leben zwingend über dem HQ 100 -Wasserstand c) Nachgeben - Teile des Gebäudes werden planmäßig geflutet, da die Maßnahmen unter Punkt a) oder b) nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisiert werden können. Schäden sind hierbei unvermeidlich und müssen minimiert werden. Wohn- und Schlafräume befinden sich insbesondere im Hinblick auf die Schutzgüter Leib und Leben zwingend über dem HQ 100 -Wasserstand Planmäßige Flutung oder Teilflutung von Gebäudeteilen (unter Berücksichtigung von druckwasserdichten Türen, innenräumlichen Dammbalkensystemen und druckwasserdichten Fensterverschlüssen zu den nicht gefluteten Bereichen) Hochwasserangepasste Nutzung der zur Flutung vorgesehenen Räume ermöglicht eine zügige Räumung im Hochwasserfall; Raumnutzung mit/als: Gebäude besitzt auch bei HQ 100 -Wasserstand einen hochwasserfreien Zu- und Abgang Schadensminimierung und erleichterte Reinigungsmöglichkeiten nach einem Hochwasser durch entsprechende Materialwahl (z. B.: Fliesen) realisiert

5. Tierhaltung (falls zutreffend) Es erfolgt keine Festmistlagerung Festmist wird folgendermaßen gelagert/verbracht: 6. Baustoffe/Baumaterialien Es werden im Bereich unterhalb des HQ 100 -Wasserstand nur hochwasserbeständige Baustoffe und Baumaterialien gewählt, die sich auch für die Verwendung im Überschwemmungsgebiet eignen. 7. sonstige Bemerkungen Der Antrag ist vom Vorhabensträger und vom Planer zu unterschreiben! Ort, Datum Unterschrift Vorhabensträger (Bauherr) Ort, Datum Unterschrift Planer Hinweise Überschwemmungsgebiete können als karthographische Darstellungen in Kartenform und dazugehörige Verordnungen in Textform jeweils gemäß der Niederlegungsunterlagen beim Landkreis Eichsfeld, Umweltamt, Untere Wasserbehörde während der Dienststunden eingesehen werden. Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Bereiche in Thüringen sind auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar, Ref. Wasserwirtschaft, verfügbar. http://tlvwa.thueringen.de/th3/tlvwa/umwelt/wasserwirtschaft_eins/ueberschwemmungsgebiete/ Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena unter Kartendienste der TLUG, Hochwassernachrichtenzentrale Thüringen, Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten auf zugänglich. http://www.thueringen.de/th8/tlug/aktuelle_messwerte/index.aspx Nähere Informationen zum Thema hochwasserangepasstes Bauen kann man der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit entnehmen. http://www.bmub.bund.de/fileadmin/daten_bmu/pools/broschueren/hochwasserschutzfibel_bf.pdf