Portfolio Leitlinien

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Transkript:

Diese Leitlinien sollen eine Orientierungshilfe für die Arbeit mit Portfolios an der AfaP geben, die AfaP-Studienleitung arbeitet mit dem Institut für Praxisforschung daran systematisch weiter und nimmt Rückmeldungen dazu gerne entgegen. Wir möchten daraus eine Arbeitshilfe erstellen, welche sich auf Praxiserfahrungen der Studierenden abstützen kann. Portfolio an der AfaP Im Rahmen des Studiums an der AfaP müssen entsprechend des individuell angestrebten Studienabschlusses eine bestimmte Anzahl an Portfolios zur Reflexion und Dokumentation des Studiums sowie als Leistungsnachweis erstellt werden. Die Portfolios sind in den folgenden Studienbereichen zu erbringen: - Künstlerische Lehrveranstaltungen - Theoretische Lehrveranstaltungen / Literatur - Praxisstudium Studierende, die das Diplom I mit Passerelle PH anstreben, müssen pro Studienjahr und Bereich zwei Portfolios erstellen, während die übrigen Studierenden pro Studienjahr und Bereich ein Portfolio anfertigen. Zu Beginn des Studiums müssen alle Studierenden im Rahmen der dreimonatigen Probephase pro Bereich je eine vorläufige Fassung eines Portfolios erstellen, welche im weiteren Verlauf des ersten Studienjahres zu endgültigen Fassungen umgearbeitet werden. Da die Portfolios (zusammen mit der Diplomarbeit) einen wesentlichen Bestandteil der zu erbringenden Leistungsnachweise darstellen, ist für die Erstellung (Vorbereitung und Ausarbeitung) ausreichend Zeit einzuplanen. Grundsätzlich sollte aus einem Portfolio hervorgehen, dass sich die Studierenden intensiv mit der selbstgewählten Thematik auseinandergesetzt und diese aus verschiedenen Perspektiven analysiert und reflektiert haben. Darüber hinaus sollte das Portfolio alle formalen Voraussetzungen erfüllen und gewissen gestalterischen Anforderungen genügen. Bei Abgabe des Portfolios muss ersichtlich werden, dass es sich bei dem eingereichten Portfolio um eine endbearbeitete Fassung handelt. Vorbereitung auf die Erstellung eines Portfolios Für die Vorbereitung zur Erstellung eines Portfolios sollten sich die Studierenden genügend Zeit nehmen, um ein geeignetes Thema zu finden, welches sowohl inhaltlich genügend Material für eine vertiefende Auseinandersetzung und eigene Reflexionen liefert, als auch Möglichkeiten beinhaltet, den Lernprozess zu dokumentieren und mit Beispielen zu belegen. Dabei ist es die Aufgabe des Studierenden aus einem Gesamtrahmen (z.b. einer Reihe von Lehrveranstaltungen oder Unterrichtseinheiten) ein Thema auszuwählen, welches exemplarisch für die eigene Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen stehen kann. Stand: 01.12.2014 1/6 Institut für Praxisforschung

Sowohl die Wahl des Themas als auch des Arbeitsbeispiels sind nach Möglichkeit mit dem jeweiligen Dozenten bzw. Mentoren im Voraus abzusprechen. Wichtig ist, dass die Studierenden in den verschiedenen Bereichen des Studiums im Sinne eines Arbeitjournals 1 Materialien sammeln (siehe Tabelle unten), aus denen sie beim Erstellen eines Portfolios gezielt auswählen können. Die folgende Tabelle zeigt eine kleine Auswahl möglicher Dokumente und Unterlagen, welche für die Erstellung eines Portfolios im jeweiligen Bereich hilfreich sein können: 2 Künstlerisches Portfolio Theorie-/Literatur-Portfolio Praxisstudium Portfolio - Kompositionsskizzen - Fotos des Arbeitsfortschritts - Kunstwerke (ggf. Fotos) - Tagebuch - Mitschrift zur Lehrveranstaltung - Notizen eines Vortrags - Schriftliche Arbeiten (z.b. Aufsätze) - Literaturliste der Recherche - Rundbriefe und Protokolle - Curriculum / Stundenplan - Unterrichtsnotizen - Arbeitsmaterialien - Tafelbilder (Fotos) - Schülerarbeiten - Gesprächsprotokolle Erstellen des Portfolios Für den formalen Aufbau des Portfolios wird vorausgesetzt, dass sich die Studierenden an den nachfolgend angeführten Punkten orientieren. Abweichungen im Aufbau müssen sich nachvollziehbar aus dem Inhalt des Portfolios ergeben, wobei die Gewichtung der Abschnitte entsprechend des gewählten Themas variieren kann. Im Wesentlichen beinhaltet ein Portfolio die folgenden Punkte (siehe unten): - Angaben zum Studierenden und dem Dokumentationsbereich - Einleitung - Tätigkeitsbeschreibung - Arbeitsbeispiel - Selbstevaluation - Fremdevaluation - Kompetenznachweis - Qualifikationsbestätigung 1 2 Wintersteiner (2002: 38) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Arbeitsjournal nicht nur dazu dient, Dokumente und Unterlagen aus den Lehrveranstaltungen zu sammeln, sondern vor allem auch, um eigene Überlegungen und Gedanken zum Studium (und den individuellen Lernprozess) im Sinne eines wissenschaftlichen Tagebuchs festzuhalten. Es sei darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den aufgeführten Dokumenten und Unterlagen auch Feedbacks im Sinne einer Fremdevaluation (siehe unten) zur entsprechenden Studienleistung eingeholt werden sollten. Stand: 01.12.2014 2/6 Institut für Praxisforschung

Das Portfolio beinhaltet sowohl Elemente eines Prozess-Portfolios als auch Produkt-Portfolios. Während sich die Elemente des Prozess-Portfolios insbesondere in den Abschnitte Tätigkeitsbeschreibung sowie Selbstreflexion und Selbstevaluation widerspiegeln, beinhaltet das Arbeitsbeispiel in erster Linie Aspekte eines Produkt-Portfolios. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass trotz dieser unterschiedlichen Bestandteile des Portfolios ein roter Faden erkennbar bleiben muss. Angaben zum Studierenden und dem Dokumentationsbereich Das Portfolio muss zu Beginn die folgenden Angaben enthalten: - Vor- und Nachname - Studiengang - Ort an dem die Studienleistung erbracht wurde - Zeitraum der Studienleistung - Dozent / Mentor - Lerngebiet (Künstlerische Lehrveranstaltung, theoretische Lehrveranstaltung / Literatur oder Praxisstudium) Einleitung Die Einleitung soll eine Kurzbeschreibung des Gesamtrahmens beinhalten, in welchem die theoretische und/oder praktische Studienleistung erbracht wurde. Darüber hinaus soll das gewählte Thema kurz vorgestellt und die Auswahl begründet werden, so dass der Leser des Portfolios einen Überblick über die Schwerpunkte des vorliegenden Portfolios und deren exemplarische Bedeutung für das eigene Studium erhält. Tätigkeitsbeschreibung Die Tätigkeitsbeschreibung steht in unmittelbarer Verbindung zum Arbeitsbeispiel dessen Erarbeitung schrittweise beschrieben und dokumentiert wird. Aus der Tätigkeitsbeschreibung soll hervorgehen, welche Arbeits- bzw. Forschungsmethoden angewendet wurden. Die Idee dahinter ist zum einen, dass die angehenden Lehrpersonen lernen, einen Arbeitsprozess in sinnvolle Arbeitsschritte zu unterteilen und diese in verständlicher Weise darzustellen. Zum anderen sollen die Studierenden durch die Tätigkeitsbeschreibung auch ein Bewusstsein für ihren eigenen Lernprozess entwickeln. Arbeitsbeispiel Das Arbeitsbeispiel ist wesentlicher Bestandteil des Portfolios. Zum einen liefert es die Grundlage für eine vertiefende Auseinandersetzung mit einem Thema innerhalb des Portfolios und zum anderen dient es als Leistungsnachweis, aus welchem die Fähigkeiten des Stand: 01.12.2014 3/6 Institut für Praxisforschung

Studierenden direkt ersichtlich werden. 3 Wichtig ist, dass das Arbeitsbeispiel immer in angemessener Form kommentiert ist, so dass ein direkter Bezug zu den Inhalten des Portfolios hergestellt werden kann und ersichtlich wird, was anhand des jeweiligen Arbeitsbeispiels dokumentiert werden soll. Ausführliche Arbeitsbeispiele (von mehr als 3 Seiten) können dem Portfolio auch als Anhang beigefügt werden. Künstlerisches Portfolio Theorie-/Literatur-Portfolio Praxisstudium Portfolio Vorlage des ausgearbeiteten Kunstwerks bzw. entsprechende Abbildungen, aus denen alle wesentlichen Aspekte des Kunstwerks ersichtlich werden. Schriftliche Bearbeitung einer selbstgewählten Fragestellung (nach Möglichkeit in Absprache mit dem Dozenten), welche sich aus der jeweiligen Lehrveranstaltung ableiten lässt und eine inhaltliche Vertiefung ermöglicht. Die schriftliche Ausarbeitung sollte etwa 2-3 Seiten umfassen und den Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit genügen. Die verwendete Literatur ist in einem Literaturverzeichnis aufzuführen. Unterrichtseinheit: Zusammenstellung verschiedener Unterlagen, welche in Verbindung mit der Tätigkeitsbeschreibung ein möglichst vollständiges Bild über eine exemplarische Unterrichtseinheit liefern. Dabei sollten sowohl eigene als auch Schülerarbeiten Berücksichtigung finden. Praxisforschung: Präsentation von Ergebnissen in systematischer Form, welche im Rahmen eines Forschungsvorhaben (z.b. Beobachtungen) entstanden sind. Selbstreflexion und Selbstevaluation Die Selbstevaluation beinhaltet einen Rückblick sowohl auf die ausgewählte Tätigkeit als auch den Gesamtrahmen, in welchem die theoretische und/oder praktische Studienleistung erbracht wurde. Dabei sollen die Studierenden ihren eigenen Lernprozess und den individuellen Lernfortschritt einschließlich der gesammelten Erfahrungen (unter Berücksichtigung von gelungenen Aspekten und Schwierigkeiten) darlegen. Im Zentrum steht dabei die Frage, was die Studierenden für ihre persönliche Entwicklung, das weitere Studium und die (angestrebte) pädagogische Tätigkeit mitnehmen. Das Portfolio leistet auf 3 In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass neben dem Arbeitsbeispiel das Portfolio selber sowohl mit Blick auf die Gestaltung als auch dem Nachweis der Reflexionsfähigkeit einen direkten Leistungsnachweis darstellt. Darüber hinaus werden Fähigkeiten wie die geeignete Auswahl eines Themas, welches exemplarisch für die eigene Studienleistung steht, sowie dessen systematische Aufarbeitung nachgewiesen. Stand: 01.12.2014 4/6 Institut für Praxisforschung

diese Weise einen Beitrag, dass das Lernen persönlich bedeutsam wird und dass zugleich jeder Lernprozess selbst als implizite pädagogische Schulung bewusst wahrgenommen wird (Wintersteiner 2002: 36). Des Weiteren sollte im Sinne eines konstruktiven Ausblicks aufgezeigt werden, inwiefern es sinnvoll erscheint, das eigene Vorgehen in vergleichbaren Situationen auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und gemachten Erfahrungen anzupassen. Fremdevaluation Die Fremdevaluation soll dazu beitragen, die eigenen Ausführungen innerhalb des Portfolios mit einer Außensicht zu ergänzen. Durch diese mehrdimensionale Perspektive soll gewährleistet werden, dass das Portfolio an Objektivität gewinnt. Bei der Fremdevaluation ist grundsätzlich zwischen einem Feedback (z.b. in Form eines Abschlussberichts), das sich auf den Gesamtrahmen bezieht, in welchem die theoretische und/oder praktische Studienleistung erbracht wurde, und einem Feedback zum exemplarisch ausgewählten Thema zu unterscheiden. Den Studierenden wird empfohlen, deshalb neben der Materialsammlung für ihre Portfolios (siehe oben) zeitnah auch entsprechende Feedbacks zu ihrem Arbeitsprozess oder Arbeitsergebnis von Dozenten, Mentoren, Kommilitonen und/oder Schülern wenn möglich in schriftlicher Form einzuholen. Es ist zu beachten, dass bei den Fremdeinschätzungen sowohl Name als auch Funktion der entsprechenden Person unter Einhaltung des ethischen Codes (siehe Studienordnung) anzugeben ist. Kompetenznachweis und Qualifikationsbestätigung Nachdem im Rahmen der Selbstreflexion und Selbstevaluation bereits der individuelle Lernfortschritt herausgearbeitet wurde, dient der Kompetenznachweis zur systematischen Erfassung von Kompetenzen, die Bestandteil des im Portfolio dokumentierten Gesamtrahmens waren und innerhalb dieses Rahmens entsprechend nachgewiesen werden konnten. Dabei sollten die Kompetenzen möglichst präzise benannt und ggf. inhaltlich abgegrenzt werden, so dass eine aussagekräftige Übersicht über die Fähigkeiten der/des Studierenden entsteht. Dies beinhaltet auch Angaben zum Niveau und dem Grad der Selbständigkeit, mit dem eine Kompetenz ausgeführt werden kann. Im Kompetenznachweis sollen insbesondere Handlungskompetenzen mit Blick auf das eigene Studium und die pädagogische Praxis berücksichtigt werden. Dabei lassen sich die Handlungskompetenzen in die folgenden Kompetenzbereiche aufgliedern (vgl. Steig 2000: 6): - Fachkompetenz - Methodenkompetenz - Sozialkompetenz - Selbstkompetenz Die Studierenden sollten dabei nur Kompetenzen anführen, die sie auch tatsächlich als wesentlich erachten, auch wenn dabei ganze Kompetenzbereiche unberücksichtigt bleiben in diesem Fall muss der entsprechende Bereich nicht aufgeführt werden. Stand: 01.12.2014 5/6 Institut für Praxisforschung

Im Idealfall wird eine Kompetenz im Sinne einer direkten Leistungsvorlage (z.b. anhand des Arbeitsbeispiels oder des Reflexionsteils) durch das Portfolio selbst belegt. Des Weiteren können im Anhang des Portfolios auch Zeugnisse und Zertifikate beigelegt werden, die eine ausgewiesene Kompetenz bestätigen. Die Studierenden sind bei der Ausarbeitung des Kompetenznachweises also grundsätzlich dazu angehalten, den angeführten Kompetenzen einen entsprechenden Nachweis gegenüber zu stellen. Da dieses allerdings nicht immer für alle wesentlichen Kompetenzen möglich ist, beinhaltet der Kompetenznachweis zusätzlich eine so genannte Qualifikationsbestätigung des zuständigen Dozenten oder Mentoren, die sich auf dessen persönliche Wahrnehmung stützt, die er im Rahmen des Studiums vom Studierenden gewonnen hat. Des Weiteren bestätigt der Aussteller der Qualifikationsbestätigung, dass das Portfolio die erbrachte Studienleistung inhaltlich und formal ausreichend dokumentiert und somit als Leistungsnachweis in dem jeweiligen Bereich des Studiums angerechnet werden kann. Gestaltung des Portfolios Bei der Arbeit an den Portfolios soll den Studierenden möglichst freie Hand gelassen werden, wobei der formale Aufbau des Portfolio klar erkennbar bleiben muss. Neben den inhaltlichen Kriterien spielt die Gestaltung des Portfolios (insbesondere beim Portfolio zu den künstlerischen Lehrveranstaltungen) eine wichtige Rolle bei der Anrechnung als Studienleistung. Stand: 01.12.2014 6/6 Institut für Praxisforschung