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Transkript:

Amtliche Mitteilungen Datum 16. Mai 2013 Nr. 37/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen der Universität Siegen Vom 15. Mai 2013 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen Redaktion: Dezernat 3, Herrengarten 3, 57068 Siegen, Tel. 0271/740-4813

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen der Universität Siegen Vom 15. Mai 2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 672), hat die Universität Siegen die folgende Fachspezifische Bestimmung zur Prüfungsordnung vom 05. November 2012 (Amtliche Mitteilungen Nr. 31/2012) erlassen: 1

Inhalt 1 Geltungsbereich... 3 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse... 3 3 Ziele des Studiums (und Berufsfelder)/Studieninhalte... 3 4 Auslandsaufenthalt... 4 5 Studienumfang... 4 6 Modularisierung und Leistungspunkte... 4 7 Studien- und Prüfungsleistungen... 6 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit... 6 9 Bachelorarbeit... 6 10 Studienverlaufspläne... 7 11 Übergangsbestimmungen, In-Kraft-Treten und Veröffentlichung... 9 2

1 Geltungsbereich Diese Fachspezifische Bestimmung regelt zusammen mit der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen vom 05. November 2012 (Amtl. Mitteilung 31/2012) in der jeweils gültigen Fassung das Studium im Fach Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 im Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen einschreiben sind. 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse (1) Zugang zum Bachelorstudiengang erhält, wer die Zugangsvoraussetzungen des 4 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen erfüllt. (2) Für den zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen qualifizierenden Bachelorabschluss werden für das Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie Sprachkenntnisse in Latein (Latinum) oder Griechisch (Graecum) verlangt (vgl. Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt 4 und 11 ). Es wird empfohlen, sich die erforderlichen Sprachkenntnisse möglichst bereits vor Beginn des Bachelorstudiums anzueignen. 3 Ziele des Studiums (und Berufsfelder)/Studieninhalte (1) Studierende des Faches Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sollen insbesondere dazu befähigt werden, philosophische Texte und argumentative Zusammenhänge zu verstehen sowie philosophische Sachverhalte inhaltlich adäquat und zugleich allgemeinverständlich darzustellen. Das Studium dient dem Erwerb der wissenschaftlichen Grundlagen für das angestrebte Lehramt. Es vermittelt insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Beherrschung und die Anwendung von Fachwissen, die Auswahl und die Beurteilung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Nutzung für pädagogische Handlungsfelder sowie die Förderung der Lernkompetenz der Schülerinnen und Schüler. (2) Studierende der Philosophie sollen in den Bachelor-Lehramtsstudiengängen im Einzelnen folgende Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben. Sie sollen Methoden der Textinterpretation, Begriffsanalyse, der Argumentation sowie der logischen Analyse beherrschen; die Fähigkeit zur reflektierten Verwendung philosophischer Begriffe und philosophischer Argumente erwerben; gründliche Kenntnisse der Teildisziplinen in systematischer und historischer Hinsicht erwerben; vertiefende Kenntnisse zu grundlegenden Bereichen der Praktischen und Theoretischen Philosophie erwerben; Fähigkeiten erwerben, sich eigenständig Wissensgebiete der Philosophie zu erschließen und den Fortgang philosophischer Forschung zu verfolgen; zum (selbst-)kritischen, differenzierten Urteilen befähigt werden; in der Lage sein, die erworbenen Methoden- und Fachkenntnisse zu nutzen, andere zum (selbst-)kritischen, differenzierten Urteilen anzuleiten; 3

die Relevanz philosophischer Fragestellungen für alltägliche Zusammenhänge erkennen und herausstellen sowie philosophische Fragen auf lebensweltliche Fragen beziehen können; Kenntnisse über grundlegende fachdidaktische Problemstellungen erwerben auf fachwissenschaftlichen Kenntnissen aufbauend sinn- und wertorientierende sowie identitätsbildende Fragehorizonte dem Alter der Schülerinnen und Schüler entsprechend eröffnen können; auf Basis des fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Grundwissens Bildungsprozesse planen, anleiten und bewerten können. 4 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt ist nicht obligatorisch vorgesehen, wird aber empfohlen. 5 Studienumfang Der Umfang des Bachelorstudiums für das Lehramt Philosophie/Praktische Philosophie an Gymnasien und Gesamtschulen beträgt 32 Semesterwochenstunden (SWS) und 69 Leistungspunkte (LP). Das Studium umfasst die folgenden Teilbereiche: philosophische Basiskompetenzen (4 SWS/9 LP) Praktische Philosophie (8 SWS/18 LP) Theoretische Philosophie (12 SWS/27 LP) Fachdidaktik und Anthropologie (8 SWS/15 LP). 6 Modularisierung und Leistungspunkte Im Bachelorstudium für das Lehramt Philosophie/Praktische Philosophie an Gymnasien und Gesamtschulen sind die folgenden sieben Module zu studieren und optional eine Bachelorarbeit (M 9) zu verfassen: Nr. BA-PH- Gym/Ge Modultitel SL 1 PL 2 Empf. Fachsemester SWS LP Voraussetzungen M 1 Einführungsmodul I: Philosophische Basiskompetenzen 2 1 1. 4 9 1.1 Logisch-hermeneutische Propädeutik 1 1. 2 3 1.2 Formale Logik 1 1. 2 3 1.3 Eine Prüfungsleistung in 1.1 oder 1.2 (zu 1.1 und 1.2) 1 1. 3 M 2 Einführungsmodul II: Theoretische Philosophie 2 1 2./3. 4 9 2.1 Erkenntnistheorie/ Wissenschaftstheorie 2.2 Geschichte der Theoretischen Philosophie 2.3 Eine Prüfungsleistung in 2.1 oder 2.2 1 2. 2 3 1.1 1.2 1 3. 2 3 1 3. 3 4

Nr. BA-PH- Gym/Ge Modultitel SL 1 PL 2 Empf. Fachsemester SWS LP Voraussetzungen M 3 Einführungsmodul III: Praktische Philosophie 2 1 1./2. 4 9 3.1 Ethik/Rechtsphilosophie und Sozialphilosophie 3.2 Geschichte der Praktischen Philosophie 3.3 Eine Prüfungsleistung in 3.1 oder 3.2 1 1. 2 3 1 2. 2 3 3.1 1 2. 3 M 4 4.1 4.2 4.3 Texte und Aspekte der Philosophie I Erkenntnistheorie Angewandte Ethik Eine Prüfungsleistung in 4.1 oder 4.2 2 1 4./5. 4 9 1.1 1.2 1 4. 2 3 1 4. 2 3 1 5. 3 M 5 Metaphysik 2 1 2./3./4. 4 9 5.1 Metaphysik 1 2. 2 3 5.2 Metaphysik 1 3. 2 3 5.3 Eine Prüfungsleistung in 5.1 oder 5.2 1 4. 3 M 6 Texte und Aspekte der Philosophie II 2 1 5./6. 4 9 1.1 1.2 6.1 Ethik 1 5. 2 3 6.2 Philosophie des Geistes 1 6. 2 3 6.3 Eine Prüfungsleistung in 6.1 oder 6.2 1 6. 3 M 7 Einführung in die Fachdidaktik 2-3./4. 4 6 7.1 Einführung in die Fachdidaktik 1 3. 2 3 7.2 Philosophieren mit Kindern 1 4. 2 3 M 8 Fachdidaktik und Anthropologie 2 1 5./6. 4 9 M 7 8.1 Anthropologie 1 5. 2 3 8.2 Themenseminar I 1 5. 2 3 8.3 Eine Prüfungsleistung in 8.1 oder 8.2 1 6. 3 M 9 Bachelorarbeit 6. 8 siehe 8 1 SL = Studienleistungen 2 PL = Prüfungsleistung 5

7 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Ein Modul im Bachelorstudium Lehramt Philosophie/Praktische Philosophie für Gymnasien und Gesamtschulen umfasst i. d. R. zwei Lehrveranstaltungen und wird i. d. R. mit dem Erwerb von 9 LP abgeschlossen. Eine Ausnahme bildet das Modul Einführung in die Fachdidaktik (4 SWS/6 LP). (2) Die Leistungserbringung setzt sich zusammen aus einer Lehrveranstaltung einschließlich einer Studienleistung im Umfang von 3 LP je Modulelement sowie einer benoteten Prüfungsleistung (Prüfung) im Umfang von 3 LP. Studienleistungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen werden durch die regelmäßige qualifizierte Teilnahme mit dem Nachweis der Vor- und Nachbereitung oder durch einen schriftlichen Test (30 45 Minuten), ein Kurzreferat (ca. 15 Minuten), eine kurze schriftliche Leistung (ca. 6 8 Seiten) oder durch eine alternative Form der Leistungsfeststellung erbracht, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 8 (7) der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Eine Prüfungsleistung ist eine dem Modul oder einem Modulelement zugeordnete Einzelleistung in Form einer Klausur (45 120 Minuten), eines Referates mit schriftlicher Ausarbeitung (8 12 Seiten), einer schriftlichen Hausarbeit (12 16 Seiten), einer mündlichen Prüfung (25 Minuten) oder einer äquivalenten Leistung. Eine Kombination aus verschiedenen Prüfungsformen ist möglich, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 8 (8) der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. (3) Mindestens ein fachwissenschaftliches Modul sollte mit einer Prüfung in Form einer Klausur, mindestens zwei mit einer Prüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit und mindestens eines mit einer Prüfung in Form einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Das Lehrangebot ist so gestaltet, dass insgesamt eine ausreichende Vielfalt an Prüfungsformen angeboten wird. (4) Eine Prüfungsleistung in den zwei Modulen Texte und Aspekte der Philosophie sollte dem Bereich der Praktischen, eine dem Bereich der Theoretischen Philosophie zugeordnet sein. (5) Außer dem Modul Einführung in die Fachdidaktik werden alle Module benotet. Maßgeblich für die Modulnote ist die Note der modulabschließenden Prüfungsleistung. (6) Die Fachnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der einzelnen Modulnoten die nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet sind. 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit (1) Zur Bachelorarbeit im Fach Philosophie/Praktische Philosophie wird zugelassen, wer mindestens zwei Drittel der Leistungspunkte des Bachelorstudiums im Fach Philosophie/Praktische Philosophie erworben hat. Ferner sollte mindestens eine Modulprüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit erbracht worden sein und das Modul, auf das sich die Bachelorarbeit bezieht, erfolgreich abgeschlossen sein. (2) Alles Weitere regelt 11 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen. 9 Bachelorarbeit (1) Wird die Bachelorarbeit im Fach Philosophie/Praktische für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen geschrieben, beträgt der Anteil der Arbeit 8 LP. 6

(2) Die Bachelorarbeit im Fach Philosophie/Praktische Philosophie kann in deutscher oder, nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer der Arbeit, in englischer Sprache verfasst werden. 10 Studienverlaufspläne Verbindlichkeit: Der Studienverlaufsplan stellt einen Vorschlag zur zeitlichen Gestaltung des Studiums dar. Modulelemente sind Teile von Modulen, die im Umfang einer Lehrveranstaltung mit 2 SWS entsprechen. Die Bezeichnungen für Modulelemente spezifizieren Inhalte des Moduls, sind jedoch nicht notwendig mit den Titeln der entsprechenden Lehrveranstaltungen, mit denen das Modulelement abgedeckt werden kann, identisch. 7

Bachelorstudium Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gym/Ge) Studienjahr Semester Philosophie SWS LP M 1.1 (3 LP) 1 1 WiSe M 1.2 (3 LP) M 1.3 (3 LP) M 3.1 (3 LP) 1 6 12 2 SoSe M 3.2 (3 LP) 1 6 12 M 2.1 (3 LP) 2 M 3.3 (3 LP) M 5.1 (3LP) 2 2 3 3 WiSe 4 SoSe 5 WiSe SoSe 6 M 2.2 (3 LP) 2 M 5.2 (3 LP) 2 M 2.3 (3 LP) M 7.1 (3 LP) 6 12 M 4.1 (3 LP) 2 M 7.2 (3 LP) M 5.3 (3 LP) 6 12 M 4.2 (3 LP) 1 M 4.3 (3 LP) M 8.1 (3 LP) M 6.1 (3 LP) 1 M 8.2 (3 LP) 6 12 M 6.2 ( 3 LP) 2 M 8.3 (3 LP) M 6.3 ( 3 LP) 2 9 Bachelorarbeit (8 LP) 0 8 32 69 + 8 1 Modulelement ist der Praktischen Philosophie zu zuordnen. 2 Modulelement ist der Theoretischen Philosophie zu zuordnen. 8

11 Übergangsbestimmungen, In-Kraft-Treten und Veröffentlichung (1) 2 Abs. 2 gilt nicht für Studierende, die ihr Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Wintersemester 2011/2012 aufgenommen und innerhalb der 1,5 fachen Regelstudienzeit bis einschließlich Wintersemester 2015/2016 abgeschlossen haben. Sie haben die entsprechenden Sprachkenntnisse bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuweisen. (2) Diese Fachspezifische Bestimmung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Verkündungsblatt Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen bekannt gegeben. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät I: Philosophische Fakultät vom 05. Dezember 2012, des Beschlusses des Lehrerbildungsrats vom 29. Oktober 2012 und 13. Mai 2013. Siegen, den 15. Mai 2013 Der Rektor gez. (Universitätsprof. Dr. Holger Burckhart) 9