Z-SO-W Anhang MAS Managed Health Care. School of Management and Law

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Transkript:

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang ZFH in Managed Health Care (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 2016) Version: 4.2.1 gültig ab: 01.03.2017 Seite 1 von 9

Die Hochschulleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 2016, beschliesst: 1 Geltung Dieser Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs- Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 2016 den Weiterbildungs- Masterstudiengang in Managed Health Care der an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. 2 Kosten Die Kosten für den Masterstudiengang in Managed Health Care werden in den Anmeldeunterlagen veröffentlicht. 3 Zulassung 3.1 Qualifikation mit Hochschulabschluss (reguläre Zulassung) Die Zulassung zum Masterstudiengang in Managed Health Care setzt voraus: - Abschlussdiplom einer staatlich anerkannten Fachhochschule bzw. einer Vorgängerschule wie ZHW, HWV, HTL oder Abschlusszeugnis einer staatlich anerkannten Universität oder einer Technischen Hochschule (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschlüsse) - mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. 3.2 Qualifikation ohne Hochschulabschluss (Gleichwertigkeitsprüfung) Zum Masterstudiengang in Managed Health Care können auch Personen sur Dossier zugelassen werden, welche - über einen anderen vergleichbaren Abschluss verfügen (beispielsweise Berufslehre und formalisierte berufliche Weiterbildung); - über mindestens 5 Jahre qualifizierte Berufserfahrung verfügen; - einen Nachweis über die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem Arbeiten erbringen; - auf Verlangen zusätzlich ein Empfehlungsschreiben des aktuellen Arbeitgebers oder einer anderen Referenzperson vorlegen, welche die berufliche Situation der Bewerberinnen und Bewerber kennt und glaubwürdig beurteilen kann. 3.3 Entscheid über die Zulassung Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung. Version: 4.2.1 gültig ab: 01.03.2017 Seite 2 von 9

4 Dauer und Art des Studiums Das Studium umfasst 60 Credits. Es wird als berufsbegleitendes Studium angeboten. Das berufsbegleitende Studium dauert in der Regel mindestens 2 Jahre. Die Dauer des Studiums kann individuell gestaltet werden. Spätestens fünf Jahre nach Start des ersten CAS müssen sämtliche CAS abgeschlossen und die Masterarbeit angenommen sein. In begründeten Fällen kann die Studienleitung Ausnahmen bewilligen. Abhängig von der Nachfrage werden die einzelnen CAS in der Regel jährlich durchgeführt. Können aufgrund mangelnder Nachfrage einzelne CAS nicht durchgeführt werden, müssen die Teilnehmenden des MAS auf die nächste Durchführung des gewünschten CAS warten. 5 Anrechnung von Vorkenntnissen Andernorts erworbene Vorkenntnisse können während 10 Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet werden. Noten werden ausschliesslich bei Anrechnung von Vorkenntnissen aus ZHAW- Weiterbildungsangeboten übernommen. Die Masterarbeit muss zwingend an der ZHAW im Weiterbildungs-Masterstudiengang Managed Health Care verfasst werden. 6 Modulplan Das Studienangebot umfasst zwei Integrationsmodule, sechs CAS zu je 2 Modulen, ein Wahlpflichtmodul und die Masterarbeit. Insgesamt müssen 8 Module und die Masterarbeit absolviert werden. a) Integrationsmodule In der Regel ist eines der beiden Integrationsmodule obligatorisch zu absolvieren. Den Entscheid über die zu absolvierenden Integrationsmodule fällt die Studienleitung in Abhängigkeit der Vorbildung der Studierenden. Personen ohne ausreichende medizinische Vorbildung besuchen das Integrationsmodul Medizin; Personen ohne ausreichende ökonomische Vorbildung besuchen das Integrationsmodul Betriebswirtschaftslehre, Finanz-/Rechnungswesen. Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung Integrationsmodul Medizin für Nichtmediziner Pflichtmodul* Note 6 Integrationsmodul Betriebswirtschaftslehre, Finanz- und Rechnungswesen * Je nach Vorbildung sind eines, zwei oder keines der Module zu besuchen Pflichtmodul* Note 6 Anzahl Credits Version: 4.2.1 gültig ab: 01.03.2017 Seite 3 von 9

b) MAS-Module Es sind in der Regel drei CAS (sechs verschiedene Module) sowie ein weiteres Modul zu wählen (abhängig von der Anzahl der besuchten Integrationsmodule). Ausnahmen ergeben sich abhängig von der Zahl der absolvierten Integrationsmodule. Zusätzlich ist in jedem Fall die Masterarbeit zu schreiben. Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung Anzahl Credits Wahlpflicht-CAS: Personalführung im Gesundheitswesen (12 Credits) Modul: Grundlagen des Personalmanagements Modul: Führung in Gesundheitsorganisationen Pflichtmodul Prädikat 6 Wahlpflicht-CAS: Unternehmensführung im Gesundheitswesen (12 Credits) Modul: Management im Gesundheitswesen Modul: Finanzielle Führung im Gesundheitswesen Wahlpflicht-CAS: Gesundheitsökonomie (12 Credits) Modul: Grundlagen VWL und Gesundheitsökonomie Modul: Interaktionen in Gesundheitsmärkten Wahlpflicht-CAS: Gesundheitssystem und -politik (12 Credits) Modul: Das schweizerische Gesundheitssystem Modul: Gesundheitssysteme im Vergleich Pflichtmodul Prädikat 6 Wahlpflicht-CAS: Gesundheitsökonomische Evaluationen und HTA (12 Credits) Modul: Kosten-/Nutzenbewertung medizinischer Leistungen Wahlpflicht-CAS: Koordinierte Versorgung im Gesundheitswesen (12 Credits) Modul: Integrierte Versorgung Modul: Instrumente/Konzepte der Koordinierten Versorgung Wahlpflicht-Module: Modul: Evidence-based Health Care: Methodische Grundlagen Masterarbeit Modul: Messung des Patientennutzens medizinischer Leistungen Wahlpflichtmodul Note 6 Masterarbeit Pflichtmodul Note 12 Die Bewertung der mittels Noten bewerteten Module erfolgt in Viertel-Noten. Version: 4.2.1 gültig ab: 01.03.2017 Seite 4 von 9

7 Wiederholung von Modulen Leistungsnachweise können einmal wiederholt werden. Bei Leistungsnachweisen mit der Note zwischen 3.5 und 3.99 ist eine Nachbesserung (kostenpflichtig) möglich, wobei maximal die Note 4.0 erreicht werden kann. Bei Leistungsnachweisen mit Prädikat nicht bestanden entscheidet die Studienleitung über die Möglichkeit und die Form der Durchführung einer Nachprüfung oder Nachbesserung (kostenpflichtig). Bei Leistungsnachweisen mit einer Note unter 3.5 oder bei Nicht-Bestehen der Nachprüfung bzw. Nachbesserung ist das Modul zu wiederholen. Die Wiederholung von Leistungsnachweisen ist kostenpflichtig. 8 Präsenz im Unterricht Für den Unterricht ist eine Präsenz von 80% obligatorisch. Bei gewissen Modulen kann die Studienleitung eine Anwesenheit von 100% verlangen, was in der Modulbeschreibung ersichtlich ist. Abwesenheiten werden nur aus zwingenden Gründen (gemäss 19 der Rahmenstudienordnung begründbar) anerkannt. In begründeten Ausnahmefällen können höhere Absenzzeiten durch alternative Leistungen kompensiert werden. Über die Modalitäten entscheidet die Studienleitung. 9 Modulanmeldung Die Anmeldung zu einem CAS oder der Masterarbeit beinhaltet auch die Anmeldung für die Leistungsnachweise und verpflichtet dazu, diese zu erbringen. 10 Expertinnen und Experten Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten. Kommt keine Einigung zu Stande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten zu. Die Expertin oder der Experte nimmt Einsicht in die Masterarbeit. Die Benotung der Masterarbeit erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten. Kommt keine Einigung zu Stande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin -bzw. dem prüfenden Dozenten zu. Die Studienleitung kann für weitere Prüfungen Expertinnen und Experten heranziehen und definiert deren Aufgaben. 11 Masterarbeit Studierende sind zur Masterarbeit zugelassen, wenn alle vorhergehenden Module erfolgreich absolviert wurden. Ist die Masterarbeit nicht bestanden, so kann sie nur einmal wiederholt werden. Bei einer Masterarbeit mit einer Note zwischen 3.5 und 3.99 ist eine Nachbesserung möglich, wobei maximal die Note 4 erreicht werden kann. Die Studienleitung entscheidet über die Modalitäten. Eine Masterarbeit mit einer Note unter 3.5 kann nicht nachgebessert werden, sondern ist zu wiederholen. Weitere Details sind in der Modulbeschreibung und im Leitfaden zur Masterarbeit ersichtlich. Version: 4.2.1 gültig ab: 01.03.2017 Seite 5 von 9

12 Studienabschluss Die Weiterbildung ist bestanden, wenn die Präsenzpflicht erfüllt ist, alle Module und die Masterarbeit bestanden sind und somit gesamthaft mindestens 60 Credits erworben wurden. 13 Abschlussbewertung Die Abschlussnote ergibt sich aus dem mittels Credits gewichteten arithmetischen Durchschnitt der numerischen Modulnoten gemäss Modulplan. Die Abschlussnote wird auf Viertel-Noten gerundet. Die Häufigkeit der erteilten Noten wird zur Vergleichbarkeit der Bewertungen zusammenfassend dargestellt. Berücksichtigt werden die Abschlussnoten im Zeitrauem von mindestens zwei Jahren. 14 Diplom Nach erfolgreich absolviertem Studiengang wird der Titel Master of Advanced Studies ZFH in Managed Health Care verliehen. 15 Schlussbestimmung Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch die Hochschulleitung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften am 1. August 2016 in Kraft und ersetzt die Studienordnung vom 18. August 2015. 16 Übergangsbestimmung der Studienordnung vom 18. Dezember 2014 Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom 9. Januar 2013 oder vom 20. November 2013 aufgenommen haben, unterstehen für das weitere Studium dieser Studienordnung. Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom 6. Juli 2010 aufgenommen haben, schliessen ihr Studium nach jener Studienordnung ab. 17 Übergangsbestimmung der Studienordnung vom 18. August 2015 Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom 18. Dezember 2014 aufgenommen haben oder in jene überführt wurden, unterstehen für das weitere Studium dieser Studienordnung. Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom 6. Juli 2010 und nach dem 1. Januar 2011 aufgenommen haben, werden für das weitere Studium ebenfalls dieser Studienordnung unterstellt. Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom 6. Juli 2010 und vor dem 1. Januar 2011 aufgenommen haben, schliessen ihr Studium nach jener Studienordnung ab. 18 Übergangsbestimmung der Studienordnung vom 1. August 2016 Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom 6. Juli 2010 und vor dem 1. Januar 2011 aufgenommen haben, schliessen ihr Studium nach wie vor nach jener Studienordnung ab. Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom 18. August 2015 aufgenommen haben oder in jene überführt wurden, unterstehen für das weitere Studium dieser Studienordnung. Version: 4.2.1 gültig ab: 01.03.2017 Seite 6 von 9

Besuchte Integrationsmodule und Module der Wahlpflicht-CAS, welche nicht mehr angeboten werden, werden grundsätzlich angerechnet. Die Studienleitung entscheidet im Einzelfall über die Anrechnung. 19 Übergangsbestimmung der Studienordnung vom 1. März 2017 Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom 1. August 2016 aufgenommen haben oder in jene überführt wurden, unterstehen für das weitere Studium dieser Studienordnung. Besuchte Integrationsmodule und Module der Wahlpflicht-CAS, welche nicht mehr angeboten werden, werden grundsätzlich angerechnet. Die Studienleitung entscheidet im Einzelfall über die Anrechnung. Anhang I: Anrechnung besuchter Module bei Überführung in eine neue Studienordnung a) Integrationsmodule Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung Anzahl Credits Integrationsmodul Wirtschaftswissenschaften b) MAS-Module Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung Anzahl Credits Wahlpflicht-CAS: Gesundheitswissenschaften (12 Credits) Modul: Gesundheitswissenschaftliche Methodik (wird seit dem 1.10.2014 nicht mehr angeboten) Modul: Evidence-based Health Care: Anwendungen (wird seit dem 1.10.2014 nicht mehr angeboten) Wahlpflicht-CAS: Gesundheitsökonomie (12 Credits) Modul: Grundlagen der Gesundheitsökonomie Modul: Gesundheitsökonomische Evaluationen und Anwendungen Wahlpflicht-CAS: Evidenzgrundlagen für Gesundheitsökonomie (12 Credits) Modul: Evidence-based Health Care: Methoden Modul: Evidence-based Health Care: Anwendungen Version: 4.2.1 gültig ab: 01.03.2017 Seite 7 von 9

Wahlpflicht-CAS: Personalführung im Gesundheitswesen (12 Credits) Modul: Human Resource Management im Gesundheitswesen (wird seit dem 1.08.2016 nicht mehr angeboten) Modul: Führungs- und Selbstkompetenz (wird seit dem 1.08.2016 nicht mehr angeboten) Wahlpflicht-CAS: Health Technology Assessment (12 Credits) Modul: Evidence-based Health Care: Analyse und Synthese (wird seit dem 1.01.2017 nicht mehr angeboten) Modul: Gesundheitsökonomische Evaluationen (wird seit dem 1.01.2017 nicht mehr angeboten) Pflichtmodul Prädikat 6 Version: 4.2.1 gültig ab: 01.03.2017 Seite 8 von 9

Erlassverantwortliche/-r Leiter/-in Entwicklung Leistungsbereiche Ablageort 1.04.01 Führungsgrundlagen Beschlussinstanz HSL Publikationsort Public Version Beschluss Beschlussinstanz Inkrafttreten Beschreibung Änderung 1.0.0 28.02.2006 HSL 28.02.2006 Originalversion 2.0.0 06.07.2010 HSL 06.07.2010 Reengineering 3.0.0 09.01.2013 HSL 09.01.2013 Reengineering 3.1.0 20.11.2013 HSL 01.01.2014 Kleine Anpassung 3.1.1 - - - Ueberarbeitung für GPM, 28.05.2014 3.2.0 - - 01.10.2014 3.3.0 - - - 3.4.0 18.12.2014 HSL 01.01.2015 Umbenennung eines Wahlpflicht-CAS inkl. einer Modulbezeichnung 03.11.2014: Anpassung aufgrund der Inkraftsetzung des HFKG: Im Abschnitt 14 Diplom wurde der Begriff eidgenössisch geschützter - Titel gestrichen. Anpassung Kapitel 4. Dauer und Art des Studiums (" fünf Jahre nach Abschluss " wurde ersetzt durch "...fünf Jahre nach Start "). Anpassung Kapitel 7. Wiederholung von Modulen: Zweiter Absatz wurde eingefügt. 4.0.0 18.08.2015 HSL 01.01.2016 Reengineering 4.1.0 - - 01.08.2016 Anpassung aufgrund der Inkraftsetzung der neuen RSO für Weiterbildungsmasterstudiengänge der ZFH: Im Abschnitt 1 Geltung sowie im Titel wurde das Erlassdatum der neuen RSO aktualisiert. Im Abschnitt 8 Präsenz wurde der Artikel der RSO angepasst. 31.05.2016 Anpassung Abschnitt 6: Reengineering des CAS Personalführung im Gesundheitswesen 4.2.0 22.02.2017 HSL 01.03.2017 Leistungsnachweis Integrationsmodul Medizin wird neu mit Note bewertet Modul Evidence-based Health Care: Methodische Grundlagen wird neu als Wahlpflicht-Modul aufgeführt Integration eines weiteren CAS Koordinierte Versorgung im Gesundheitswesen als Wahlpflicht-CAS Namensänderungen beim ehemaligen CAS HTA und dessen Modulen 4.2.1 Korrektur des Modulnamens «Integrationsmodul Medizin für Nichtmediziner», 26.07.2017 Version: 4.2.1 gültig ab: 01.03.2017 Seite 9 von 9