Preisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab (veröffentlicht am

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Transkript:

Preisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab 01.01.2018 (veröffentlicht am 29.11.2017)

Dieses Preisblatt ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (Entry-Exit-System) der Thyssengas GmbH vom 30.10.2017 für Transporte ab dem 01.01.2018 ( EAV ) sowie der internen Bestellung gemäß 11 ff. der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 27.10.2017 (gültig ab 01.01.2018) ( KoV ). Dieses Preisblatt setzt insbesondere auch die Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE) vom 24.03.2015 (Az. BK9-14/608) um. 1. Netzentgelte für feste und unterbrechbare Kapazitäten 1.1. Basisentgelte Die Basisentgelte in /(kwh/h)/d für alle Ein- und Ausspeisepunkte am Grenzübergang (GÜP) sowie Marktgebietsübergang (MÜP) sowie Ausspeisepunkte zu Letztverbrauchern (NAP) und nachgelagerten Netzbetreibern (NKP) sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt: Entgelt in /(kwh/h)/d *) Ein-/Ausspeisepunkt GÜP/ MÜP 0,00876712 Ausspeisepunkt NAP/ NKP 0,01410959 *) Die Entgelte beinhalten die Kosten gemäß 12 Abs. 1, S. 2, und Abs. 2, S. 3, GasNZV. 2

Die Basisentgelte in /(kwh/h)/d für Ein- und Ausspeisepunkte an Speichern sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt: Entgelt in /(kwh/h)/d *) rabattiert ** ) unrabattiert ***) Ein-/Ausspeisepunkt Speicher 0,00438356 0,00876712 *) Die Entgelte beinhalten die Kosten gemäß 12 Abs. 1, S. 2, und Abs. 2, S. 3, GasNZV. **) Der Rabatt für rabattierte Kapazität an Ein- und Ausspeisepunkten zu den Speichern Jemgum und Nüttermoor (EWE Gasspeicher) sowie Kalle (innogy Gas Storage NWE) wird dem Transportkunden nur gewährt, wenn der Speicherbetreiber gegenüber Thyssengas die Einhaltung der unter IX.8. (Vorgabe 2) der Begründung zu BEATE angegebenen Bedingungen nachweist. ***) Unrabattierte Kapazitäten gemäß 7 Ziffer 7 EAV sind nur an den Speichern Jemgum und Nüttermoor (EWE Gasspeicher) buchbar. Am Speicher Kalle (innogy Gas Storage NWE) sind solange Buchungen unrabattierter Kapazitäten nicht möglich, wie der Speicherbetreiber eine Übertragung von Gasmengen im Speicher zwischen dem Markt der Niederlande und dem Marktgebiet NetConnect Germany ausschließt. Das jeweilige Basisentgelt für alle Ein- und Ausspeisepunkte (mit Ausnahme von NKP) ist mit einem der folgenden Multiplikatoren entsprechend dem jeweiligen Buchungszeitraum zu multiplizieren: Multiplikator 1,4 für einen Buchungszeitraum von 1 bis 27 Tagen (Tagesprodukt) Multiplikator 1,25 für einen Buchungszeitraum von 28 bis 89 Tagen (Monatsprodukt) Multiplikator 1,1 für einen Buchungszeitraum von 90 bis 364 Tagen (Quartalsprodukt) Für einen Buchungszeitraum von 365 Tagen oder mehr (Jahresprodukt) wird kein Multiplikator angewandt. Der Buchungszeitraum ist die Zeitspanne vom Beginn bis zum Ende der Vorhaltung der gebuchten bzw. bestellten Kapazität durch Thyssengas. 3

1.2 Netzentgelte für feste Kapazitäten Das für feste Kapazitäten vom Transportkunden bzw. nachgelagerten Netzbetreiber zu entrichtende Netzentgelt ist das Produkt aus der gebuchten bzw. bestellten Ein- oder Ausspeisekapazität in kwh/h, dem jeweiligen Basisentgelt am Ein- oder Ausspeisepunkt in /(kwh/h)/d, der Anzahl der Gastage im jeweiligen Buchungszeitraum sowie dem ggf. anzusetzenden jeweiligen Multiplikator. Das Netzentgelt für untertägige Kapazitätsprodukte entspricht dem jeweiligen Netzentgelt für ein Produkt mit einem Buchungszeitraum von einem Tag. 1.3 Netzentgelte für unterbrechbare Kapazitäten Das Netzentgelt für unterbrechbare Ein- oder Ausspeisekapazitäten beträgt am Einspeisepunkt Zevenaar 88% sowie an allen anderen Ein- und Ausspeisepunkten 90 % des am jeweiligen Ein- oder Ausspeisepunkt gültigen Netzentgelts für feste Kapazitäten gem. Ziffer 1.2. 2. Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe gemäß 30 Ziffer 4 EAV i.v.m. 4 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen (Anlage 2 EAV) für eine Überschreitung der gebuchten Kapazität je Überschreitungstag bzw. gemäß 18 Ziffer 7 KoV für eine Überschreitung der bestellten Kapazität je Überschreitungstag ist das Produkt aus der höchsten stündlichen Überschreitungskapazität am Überschreitungstag und dem 4-Fachen des Basisentgelts am jeweiligen Ein- bzw. Ausspeisepunkt gemäß Ziffer 1.1. 4

3. Preise für den Ausgleich von SLP-Mehr-/ Mindermengen Der für die Abrechnung von SLP-Mehr-/ Mindermengen gem. 24 Ziffer 3 EAV jeweils zur Anwendung kommende monatliche durchschnittliche Ausgleichsenergiepreis (Mehr-/Mindermengenpreis SLP) wird im Internet unter www.net-connect-germany.de veröffentlicht. 4. Biogasumlage Die gemäß 25 Ziffer 1 EAV bzw. 7 KoV zu entrichtende Biogasumlage beträgt 0,00187515 /(kwh/h)/d. Die Biogasumlage wird an Ausspeisepunkten zu angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern erhoben. 5. Marktraumumstellungsumlage Die gemäß 25 Ziffer 1 EAV bzw. 10 KoV zu entrichtende Marktraumumstellungsumlage beträgt 0,00070874 /(kwh/h)/d. Die Marktraumumstellungsumlage wird an allen Ausspeisepunkten sowie für Gegenstromtransporte erhoben. 5

6. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung Die zu entrichtenden Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung ergeben sich wie folgt: 6.1 Entgelte für Messstellenbetrieb an Ausspeisepunkten zu Letztverbrauchern und zu nachgelagerten Netzbetreibern Messstellenbetrieb für Messstellen im Thyssengas-Eigentum Messstellenbetrieb für Messstellen im Fremdeigentum 0,00043906 /(kwh/h)/d 0,00021625 /(kwh/h)/d 6.2 Entgelte für Messung an Ausspeisepunkten zu Letztverbrauchern und zu nachgelagerten Netzbetreibern Zähler ohne elektronische Zusatzausstattung (SLP) Zähler mit elektronischer Zusatzausstattung (RLM) 0,00158726 /(kwh/h)/d 0,00004655 /(kwh/h)/d 6