Jahresbericht 2007 der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI)

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Transkript:

ZENTRALSCHWEIZER FACHGRUPPE INTEGRATION Dr. Hansjörg Vogel, Präsident Kanton Luzern Dienststelle Soziales und Gesellschaft Fachstelle Gesellschaftsfragen, Integration Rösslimattstrasse 37 Postfach 3439 6002 Luzern Luzern, 4. April 2008 Tel. 041 228 61 77 hansjoerg.vogel@lu.ch An die Mitglieder des Ausschusses der ZRK Jahresbericht 2007 der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Ausschusses In der Beilage senden wir Ihnen den Jahresbericht 2007 der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI). Unsere beiden wichtigsten Projekte der Dolmetschdienst Zentralschweiz und die Website www.integration-zentralschweiz.ch - haben sich erfreulich weiter entwickelt. Besonders danken wir den sechs Kantonsregierungen für die Unterstützung des Dolmetschdienstes Zentralschweiz, die Sie mit dem neuen Leistungsvertrag mit der Caritas Luzern für die Jahre 2008 bis 2011 weiterführen. Die grosse Dynamik in der Integrationsarbeit, die durch das Integrationskapitel des neuen Ausländergesetzes und durch das neue Integrationsförderungsprogramm des Bundes ausgelöst wurde, sind für die ZFI Anstoss, weitere Wege der Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Integration zu suchen. Gerne werden wir uns mit unsern Impulsen wieder an den Ausschuss wenden. Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung der Integrationsarbeit in den Kantonen und freundlichen Grüsse Zentralschweizer Fachgruppe Integration Dr. Hansjörg Vogel, Präsident Beilage Jahresbericht Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) 2007 G:\G-ZRK\Ausschuss\ZFI\Jahresberichte\ZFI-Bericht 2007_Brief.doc[

ZENTRALSCHWEIZER FACHGRUPPE INTEGRATION Zentralschweizer Fachgruppe Integration Jahresbericht 2007 Verfasst durch Hansjörg Vogel, Präsident der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Luzern, 4. April 2008 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2 2. Arbeitsweise 2 3. Projekte 3 3.1. Dolmetschdienst Zentralschweiz 3 3.2 Website www.integration-zentralschweiz.ch 4 4. Hängige Projekte 5 4.1 Informationsbroschüre 5 4.2 Zentralschweizer Integrationspolitik 5 5. Zusammenarbeit der Ansprechstellen Integration mit den Asyl- und FlüchtlingskoordinatorInnen 5 www.zrk.ch

2 1. Einleitung In der Sitzung vom 28. Mai 2004 beschloss die Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK), den Kantonsregierungen zu empfehlen, eine Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) einzusetzen. Alle angesprochenen Regierungen entschieden daraufhin, sich am Vorhaben zu beteiligen. Die Mitglieder der ZFI wurden dem Bund gegenüber als kantonale Ansprechstellen für Integrationsfragen bezeichnet (gemäss Art. 57, Abs. 3 AuG). Im Berichtsjahr 2007 delegierten die Kantone folgende Personen in die Fachgruppe: Luzern: Uri: Schwyz: Obwalden: Nidwalden: Zug : Hansjörg Vogel, bis 30. 6. 07: Leiter der Koordinationsstelle für Ausländerfragen und Integrationspolitik (Justiz- und Sicherheitsdepartement), seit 1.7.07: Leiter der Fachstelle Gesellschaftsfragen in der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (Gesundheit- und Sozialdepartement), Präsident ZFI Rita Stadler, Mitarbeiterin des Amtes für Volksschulen (Bildungs- und Kulturdirektion) Helen Gawrysz, Mitarbeiterin im Amt für Gesundheit und Soziales (Departement des Innern) Josef Gasser, Leiter der Abteilung Migration (Volkswirtschaftsdepartement), Vizepräsident ZFI Ruedi Meyer, Vorsteher des kantonalen Sozialamtes (Gesundheits- und Sozialdirektion) Martin Rauh, Leiter der Fachstelle für Integrationsfragen der Caritas Schweiz (verwaltungsextern). Als Vertretung der Städte und Gemeinden war Sibylle Stolz, Integrationsbeauftragte der Stadt Luzern, ebenfalls zu den Sitzungen eingeladen. Protokoll führte im Berichtsjahr Nicole Gysin von der Geschäftsstelle der Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) beim Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). An der ersten Sitzung konnten wir Dr. Othmar Filliger, den neuen Sekretär der ZRK, begrüssen und ihn über die Geschäfte der ZFI informieren. Die ZFI erfüllt folgende Aufträge: Sicherstellung der gegenseitigen Information zu Integrationsfragen Erarbeitung gemeinsamer Grundlinien einer Zentralschweizer Integrationspolitik gestützt auf die Gesetzgebung der Kantone und des Bundes sowie auf die bestehenden kantonalen Leitbilder Erarbeitung von Muster-Stellenprofilen und Muster-Pflichtenheften für die kantonalen Ansprechstellen Erstellung von Berichten und Anträgen zu den Themenbereichen Vermittlungsstelle Übersetzer und Übersetzerinnen, gegenseitiger Leistungseinkauf und gemeinsame Informationspolitik. 2. Arbeitsweise Die ZFI traf sich im Jahr 2007 zu insgesamt fünf Sitzungen. Neben der Behandlung der Projekte dient jede Sitzung dem Austausch und der gegenseitigen Information über aktuelle Fragestellungen und Integrationsmassnahmen in den verschiedenen Kantonen. Informiert

3 wird zudem über Entwicklungen auf nationaler Ebene (Konferenz der kommunalen, regionalen und kantonalen Integrationsdelegierten (KID), Konferenz der Fachstellen Integration (KoFI), Technische Arbeitsgruppe der tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK). Im Berichtsjahr war die Diskussion über die Umsetzung des Integrationskapitels des Ausländergesetzes und den Übergang zum neuen Schwerpunkteprogramm der Integrationsförderung des Bundesamtes für Migration besonders hilfreich. Wie bei einzelnen Projekten in der Folge noch deutlicher wird, haben fehlende Vorgaben des Bundes und die damit verbundenen Unsicherheiten bei der konkreten Umsetzung unsere Arbeit behindert. Wir mussten deswegen zwei Vorhaben zurückstellen. An den Sitzungen wird auch regelmässig über Integrationsprojekte berichtet, die in verschiedenen Kantonen gleichzeitig zur Mitfinanzierung eingereicht werden. Eine gemeinsam abgesprochene Haltung hat sich schon als hilfreich erwiesen. 3. Projekte 3.1 Dolmetschdienst Zentralschweiz Seit 2006 führt die Caritas Luzern gestützt auf einen Leistungsvertrag mit den sechs Zentralschweizer Kantonen den Dolmetschdienst Zentralschweiz. Wie die Zahlen der Einsatzstunden für 2007 (in Klammer die Zahlen des Vorjahres) beweisen, hat sich der Dolmetschdienst Zentralschweiz erfolgreich weiterentwickelt: Einsatzstunden nach Kantonen LU UR SZ OW NW ZG andere 1 Total 7611 (6'924) 60 (12) 316 (257) 175 (145) 194 (124) 333 (137) 119 (172) 8 808 (7'847) Einsatzstunden nach Bereichen Bildung Gesundheit Soziales Justiz/Polizei/ Verwaltung 2 602 (2'164) 1 866 (2 203) 3 857 (3'186) 69 (63) Privatpersonen 2 414 (241) Total 8 808 (7'847) Während im Bildungs- und Sozialbereich die Einsatzstunden deutlich erhöht werden konnten, ist der lange führende - Gesundheitsbereich rückläufig. Bei Justiz/Polizei und in der übrigen Verwaltung besteht ein weiteres Entwicklungspotential. 1 Kostenübernahme durch eine Institution ausserhalb der Zentralschweiz mit Gesprächsort in einem Vertragskanton 2 Mehrheitlich Einsätze bei der Zivilen Trauung, die durch die Brautpaare bezahlt werden

4 Einsatzstunden nach Sprachen 2006 2007 Albanisch 1 291 1 361 Italienisch 221 283 Portugiesisch 675 761 Russisch 318 296 Serbokroatisch/Bosnisch 1 380 1 190 Tamilisch 1 108 1 147 Türkisch 928 1 054 Andere 1 926 2 716 Total 7 847 8 808 Bei den Sprachen fällt auf, dass die Anderen am meisten zugelegt haben. Die Zuwanderung wird immer vielfältiger und auf verschiedene kleinere Herkunftsgruppen verteilt. Ein Ausschuss der ZFI begleitet die Arbeit des Dolmetschdienstes durch halbjährliche Reporting- Sitzungen. Der Ausschuss war auch verantwortlich für die Aushandlung des neuen Leistungsvertrags mit der Caritas Luzern. Der neue Leistungsvertrag, dem alle sechs Kantonsregierungen Ende Jahr zugestimmt haben, gilt während der Laufzeit des neuen Schwerpunkteprogramms des BFM für die Jahre 2008 bis 2011. Die Kantone bezahlen Fr. 130'000.-/Jahr an die Strukturkosten des Dolmetschdienstes. Der Bund leistet weiterhin einen Beitrag in mindestens der gleichen Höhe. Weil mit den hohen Einsatzzahlen die Strukturkosten gestiegen sind und die Beiträge von Bund und Kantonen nicht entsprechend erhöht werden konnten, musste der Tarif für die Einsatzstunde um Fr. 5.- für das Jahr 2008 auf Fr. 60.- angehoben werden. Im gesamtschweizerischen Vergleich ist dieser Tarif immer noch günstig. Im Vergleich mit andern Vermittlungsstellen, die vom Bund unterstützt werden, ist der Dolmetschdienst Zentralschweiz erfolgreich und günstig in den Strukturkosten (die in den Verhandlungen vorgegebenen Fr. 37.-/Einsatzstunde konnten eingehalten werden). 3.2 Website www.integration-zentralschweiz.ch Die im Herbst 2006 unter der Trägerschaft der ZFI eröffnete Website www.integration-zentralschweiz.ch blickt auf ihr erstes Betriebsjahr zurück. Sie bietet Informationen zu Deutsch- und Integrationskursen, Informations- und Bildungsveranstaltungen, Treffpunkten und spezialisierten Fachstellen der gesamten Zentralschweiz. Die operative Federführung und Koordination liegt bei der Fachstelle für die Beratung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern, Luzern (FABIA). Die Sammlung und stetige Aktualisierung aller Daten sind Aufgabe jedes Kantons. Der höhere Aufwand bei der Umsetzung des Projekts hat auch zu Mehrkosten von ca. Fr. 12'000.- geführt. Damit konnte der Aufbau der Website abgeschlossen werden. Ende 2007 waren 116 Integrationsangebote aus der Zentralschweiz aufgeschaltet. Die Website wurde 2007 6'841mal aufgerufen. Durchschnittlich hat jeder Aufruf auf sechs Seiten geblättert. Die Werbung zur Website muss noch intensiviert werden. Sie ist ein wertvolles Instrument, für Zugewanderte geeignete Integrationsangebote zu finden. Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) unterzog die zwölf wichtigsten Integrationswebsiten der Schweiz einem Webcheck und klassierte www.integration-zentralschweiz.ch im dritten Rang.

5 4 Hängige Projekte Wegen der geschilderten Übergangssituation in der Integrationsförderung konnten im Berichtsjahr zwei Projekte der ZFI nicht plangemäss vorangetrieben werden: 4.1 Informationsbroschüre Das neue Ausländergesetz definiert die angemessene Information der Ausländerinnen und Ausländer über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten als Bringschuld der Behörden (Art. 56 AuG). Dazu sind die Zugewanderten auf bestehende Angebote der Integrationsförderung hinzuweisen. Sowohl im Gesetz wie auch in der Verordnung fehlt die Konkretisierung der entsprechenden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Die tripartite technische Arbeitsgruppe der TAK hat es an die Hand genommen, einen Input zur Klärung des Informationsauftrags zu leisten und bis im Sommer 2008 dazu einen kurzen Bericht mit den entsprechenden Empfehlungen vorzulegen. Im Anschluss daran wird die ZFI prüfen, ob sie den geplanten Bericht und Antrag zur Erstellung einer Informationsbroschüre für neuzuziehende Ausländerinnen und Ausländer der ZRK im Herbst 2008 vorlegen wird. 4.2 Zentralschweizer Integrationspolitik Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 definiert in Art. 4 das Ziel der Integration. Integration soll das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz gestalten und längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben. Vorausgesetzt wird der entsprechende Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung. Von Ausländerinnen und Ausländer wird verlangt, dass sie sich mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen. Im Kapitel 8 AuG (Art. 53 bis 58) wird konkretisiert, welche Aufgaben Bund, Kantone und Gemeinden in der Integrationsförderung zu erfüllen haben. Diese gesetzlichen Vorgaben des Bundes stellen die gesamtschweizerischen Leitlinien zur Integrationspolitik dar. Die Konkretisierung in der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) wurde erst am 24. Oktober 2007 durch den Bundesrat beschlossen. Aus diesem Grund verzichtete die ZFI den im letzten Jahresbericht auf das Frühjahr 2007 in Aussicht gestellte Bericht und Antrag, der den Kantonen die Umsetzung des Integrationskapitels des neuen Ausländergesetzes in der Zentralschweiz vorschlägt, dem Ausschuss vorzulegen. Die ZFI wird im Laufe des Jahres 2008 prüfen, inwiefern ein Bericht und Antrag zu einer Zentralschweizer Integrationspolitik aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung noch sinnvoll und notwendig ist. 5 Zusammenarbeit der Ansprechstellen Integration mit den Asyl- und FlüchtlingskoordinatorInnen Das neue Ausländergesetz und die entsprechende Verordnung bringen auch auf dem Gebiet der Integrationsförderung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen bedeutende Änderungen und eine bessere Durchlässigkeit zur übrigen Integrationsarbeit. Dieser Tatsache hat die ZFI Rechnung getragen mit einer gemeinsamen Sitzung mit den Asyl- und FlüchtlingskoordinatorInnen der Zentralschweiz. Diese Treffen werden weitergeführt, um Zusammenarbeitsfelder, wo die Angebote nicht ausreichen, noch genauer abzustecken (z.b. für spät eingereiste Jugendliche, junge Erwachsene).