M I T T E I L U N G S B L A T T K L E I N O S T H E I M

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Transkript:

Ausgabe 27 Freitag, 3. Juli 2015 MITTEILUNGSBLATT KLEINOSTHEIM Strahlender Sonnenschein lockte zahlreich die Besucher zum Brunnenfest 2015 V E R E I N E K I R C H E N P A R T E I E N G E M E I N D E mit Amtsblatt der Gemeinde Kleinostheim Öffnungszeiten des Rathauses Mo. bis Fr. 08.00-12.00 Uhr, Do. 14.00-18.00 Uhr 1. Samstag im Monat: Pass-, Meldeamt 09.00-12.00 Uhr Telefon: 0 60 27 / 474-0 E-Mail: gemeinde@kleinostheim.de Redaktion & Anzeigen: Judith Herrmann Tel. 06027-465 990 Mail: mitteilungsblatt-klm@t-online.de

MITTEILUNGSBLATT KLEINOSTHEIM Liebe Kleinostheimer, HINWEIS DER REDAKTION Annahmeschluss: Dienstag, 12.00 Uhr in der Redaktion Kleinostheim Judith Herrmann Steinbachstraße 37 Tel.: 0 60 27 / 465 990 Fax: 0 60 27 / 465 991 e-mail: mitteilungsblatt-klm@t-online.de Bürozeiten für persönliche Annahme: WAS IST LOS IM ORT? Singgemeinschaft Frohsinn Fr., 04.07.2015 Mo., 06.07.2015 Frohsinnfest am Vereinsgelände Haus St. Vinzenz von Paul Di., 07.07.2015 Nächste Woche erscheint eine Sonderausgabe Unser Blättsche, die an ALLE Kleinostheimer Haushalte verteilt wird. In dieser Ausgabe nutzen viele Kleinostheimer Vereine und Gewerbetreibende von nah und fern die Chance unsere Bürger zu informieren. Wir freuen uns auf viele begeisterte Leser! Ihr Team vom Mitteilungsblatt Judith Herrmann und Theresa Meixner Montag 15.30 18.00 Uhr Dienstag 08.00 12.00 Uhr www.mitteilungsblatt-kleinostheim.de 15:00 Uhr Filmnachmittag Aschaffenburg und der Spessart AMTLICHER TEIL Sitzungsdienst Gemeinderat und Ausschüsse Montag, 27.07.2015, 20.00 Uhr Werkausschuss Dienstag, 28.07.2015 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Bauanträge, die in dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen bis spätestens Montag, 20.07.2015, 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 17 abgegeben werden. Abgabefrist für Bauanträge Aus prüfungstechnischen Gründen, wird der Annahmeschluss für Bauanträge auf Montag, 12.00 Uhr festgelegt. Nach Einsicht der Planunterlagen und Feststellung evtl. Planabweichungen kann dadurch dem Bauherrn bzw. dem Entwurfsverfasser nochmals die Möglichkeit gegeben werden, notwendige Änderungen bzw. Unterlagen umgehend vorzulegen, um eine Behandlung des Bauantrages in der folgenden Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses gewährleisten zu können. Mittwoch, 29.07.2015, 20.00 Uhr Hauptverwaltungsausschuss Donnerstag, 30.07.2015, 20.00 Uhr Gemeinderat Die Sitzungen finden im Sitzungszimmer des Rathauses statt. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters Vor der Sitzung des Gemeinderates findet jeweils von 17.00 18.00 Uhr eine Bürgersprechstunde des Bürgermeisters (ohne vorherige Terminabstimmung) statt, in der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 folgende Satzung beschlossen Satzung über die Benutzung des Freizeitbades VITAMAR der Gemeinde Kleinostheim (Badsatzung) Die Gemeinde Kleinostheim erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2014 (GVBl. S. 268) folgende Satzung: 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Kleinostheim betreibt und unterhält das Freizeitbad als öffentliche Einrichtung, deren Benutzung der Erholung und Gesundheit sowie der Körperpflege und körperlichen Ertüchtigung dient. 2 Badeordnung Für die Benutzung des Freizeitbades ist die jeweilige Badeordnung maßgebend. Sie wird im Bad durch Aushang bekannt gemacht. 3 Benutzungsrecht (1) Das Freizeitbad steht während der Betriebszeiten jedermann mit gültiger Eintrittskarte zur zweckentsprechenden Benutzung nach Maßgabe dieser Satzung, der Badeordnung und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung. Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. (2) Von der Benutzung des Freizeitbades sind ausgeschlossen a) Personen, die an - einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung oder - offenen Wunden, Hautausschlägen oder ansteckenden Krankheiten leiden (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) b) betrunkene Personen sowie c) mit Ungeziefer behaftete Personen. (3) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- oder auskleiden können, insbesondere Kinder unter 6 Jahren, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet; Gleiches gilt für Personen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen, die hilflos sind oder beim Besuch des Bades einer Aufsicht bedürfen. (4) Die Benutzungsberechtigung schließt nicht die Befugnis ein, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde Kleinostheim innerhalb des Badegeländes Druckschriften zu verteilen oder zu vertreiben, Waren feil zu bieten oder gewerbliche Leistungen (z.b. Schwimmunterricht erteilen) anzubieten oder auszuführen. (5) Gewerbliche Tätigkeiten bedürfen der Genehmigung der Werkleitung der Gemeindewerke Kleinostheim. 4 Benutzung des Freizeitbades durch geschlossene Gruppen (1) Diese Satzung gilt entsprechend für die Benutzung des Freizeitbades durch Vereine, Schulklassen und sonstige geschlossene Personengruppen mit der Maßgabe, dass bei jeder Benutzung eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestellen und dem gemeindlichen Aufsichtspersonal zu benennen ist. Diese 03.07.2015 Seite 3

Mitteilungsblatt Kleinostheim Aufsichtsperson hat dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieser Satzung, der Badeordnung sowie die besonderen Anordnungen der Gemeinde Kleinostheim, insbesondere des gemeindlichen Aufsichtspersonals eingehalten werden; die eigene Aufsichtspflicht bleibt daneben unberührt. (2) Bei regelmäßigen Besuchen werden die näheren Einzelheiten über die Benutzung des Freizeitbades durch die jeweilige Personengruppe durch schriftliche Vereinbarung geregelt. (3) Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter Zeiten besteht nicht. 5 Bekleidung, Körperreinigung, Verhalten im Freizeitbad, Werbung (1) Die Benutzung des Freizeitbades ist nur in allgemein üblicher Badebekleidung gestattet. Vor der Benutzung der Schwimmbecken hat sich jeder Badegast in den Duschräumen gründlich zu reinigen. (2) In den Schwimmbecken dürfen Bürsten, Seifen und andere Reinigungsmittel nicht verwendet werden. Zum Auswaschen der Badebekleidung sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Einrichtungen /Waschbecken) zu benutzen. (3) Der Badegast hat auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Mitbenutzer Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung der Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere hat er sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet behindert oder belästigt wird. (4) Die Einrichtungen des Freizeitbades sind mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen. Beschädigungen oder Verunreinigungen verpflichten zum Schadenersatz (5) Insbesondere sind nicht zulässig a) Ballspiele außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen b) Verunreinigung des Bades und des Badewassers,z.B. durch Ausspucken c) Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall d) Mitbringen von Speisen und Getränken in die Schwimmhalle e) Verwendung mitgebrachter elektrischer oder batteriebetriebener Geräte (Rasierer, Haartrockner und dergleichen), außer in den jeweils hierfür vorgesehenen besonders gekennzeichneten Stellen f) Mitbringen von Hunden und andren Tieren g) Rauchen und Kaugummikauen in allen Räumen h) Betreten von Dienst-, Personal- und technischen Räumen; i) Betreten des Dusch- und Beckenbereichs mit Straßenschuhen. (6) Die Anbringung von Werbung im Freizeitbad ist nur mit Genehmigung durch die Werkleitung der Gemeindewerke zulässig. Die Gemeinde Kleinostheim ist berechtigt, jederzeit Werbung im Freizeitbad zu entfernen, die gegen die erteilte Zustimmung verstößt. Wird Werbung entfernt, die nicht genehmigt wurde oder die gegen die Genehmigung verstößt, so ist die Gemeinde Kleinostheim nicht zum Schadensersatz verpflichtet. 6 Benutzung der Freizeiteinrichtungen (1) Im Untergeschoss des Gebäudes steht für jeden Badegast während der üblichen Betriebszeit ein Tischtennissaal zur Benutzung bereit. (2) Der Gymnastikraum kann innerhalb und außerhalb der Betriebszeit des Freizeitbades von Vereinen und sonstigen geschlossenen Personengruppen benutzt werden. Anmeldungen hierfür sind vorher, rechtzeitig, bei der Werkleitung der Gemeindewerke vorzunehmen. Bei Benutzung des Gymnastikraums stehen diesem Personenkreis, die zugehörigen Umkleide-, Toiletten- und Duschräume zur Verfügung. 7 Gewerblicher Schwimmunterricht Schwimmunterricht kann im Schwimmbecken des Freizeitbades nach besonderer Festlegung der Werkleitung und im Einvernehmen mit dem Aufsichtspersonal sowie nach Entrichtung des bestimmten Entgeltes erteilt werden. 8 Betriebszeiten (1) Die Betriebs-/Öffnungszeiten des Freizeitbades werden von der Gemeinde Kleinostheim festgesetzt. Sie werden ortsüblich und durch Aushang im Freizeitbad bekannt gegeben. Die Gemeinde Kleinostheim behält sich vor, den Betrieb des Freizeitbades aus zwingenden Gründen vorübergehend einzustellen oder die festgelegte Betriebszeit zu ändern. (2) Einschränkungen dieser Öffnungs- und Betriebszeiten (z. B. Feiertagsregelungen) sind möglich. (3) Einlass in das Freizeitbad ist jeweils nur bis 1 Stunden vor Betriebsschluss möglich. (4) Gesonderte Belegungen sowie Sonderveranstaltungen, insbesondere außerhalb der gemäß Abs. 1 beschlossenen allgemeinen Öffnungszeiten, können im Rahmen des Nutzungszweckes des Freizeitbades durchgeführt werden. 9 Aufsicht, Befugnisse, Ausschluss (1) Das Aufsichtspersonal hat für die Sicherheit der Badegäste und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen anderer für Ordnung und Ruhe zu sorgen. Den insoweit erteilten Anweisungen ist Folge zu leisten. (2) Personen die in dem Freizeitbad gegen die Bestimmungen dieser Satzung, gegen die Badeordnung, gegen Ordnung und Sicherheit oder gegen Sitte und Anstand gröblich verstoßen, können unverzüglich aus dem Freizeitbad verwiesen werden; bereits entrichtete Gebühren werden nicht erstattet. Sie können ggf. in dem erforderlichen Zeitrahmen regelmäßig höchstens bis zu einer Dauer von 2 Jahren von der weiteren Benutzung des Freizeitbades ausgeschlossen werden. (3) Der jeweils Aufsicht führende Schwimmmeister übt das Hausrecht im Freizeitbad aus. Widersetzungen bei Verweisungen aus dem Freizeitbad nach Absatz 2 können Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen. 10 Haftung (1) Die Benutzung des Freizeitbades und der sonstigen Einrichtungen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr des Benutzers, der die gebotene Sorgfalt anzuwenden und insbesondere entsprechende Hinweise der Gemeinde Kleinostheim zu beachten hat. (2) Die Gemeinde Kleinostheim haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung des Freizeitbades und der sonstigen Einrichtungen ergeben nur dann, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Insbesondere haftet die Gemeinde Kleinostheim nicht für Schäden, die Badegästen durch Dritte zugefügt werden. (3) Für den Verlust oder die Beschädigung der ordnungsgemäß in den Garderobenschränken untergebrachten Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen haftet die Gemeinde Kleinostheim nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Personals, im Übrigen nur bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro. (4) Eine Haftung für sonst eingebrachte Sachen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die in den Garderobenschränken selbst eingebrachten Wertsachen, Geld u. a. Gegenstände. (5) Eine Haftung für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder ist ausgeschlossen. (6) Schadensfälle, insbesondere Körperverletzungen sind dem Aufsichtspersonal unverzüglich anzuzeigen. 11 Gebühren Für die Benutzung des Freizeitbades und seiner Einrichtungen werden Gebühren aufgrund einer Gebührensatzung erhoben. 12 Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und gegen die Badeordnung werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sowie Art. 4 und 5 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes finden Anwendung. 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Benutzung des Freizeitbades Vitamar der Gemeinde Kleinostheim (Badsatzung) vom 14.12.2006 ( Kleinostheimer Mitteilungen Nr.51/52 vom 22.12.2006) außer Kraft. Kleinostheim, den 25.06.2015 GEMEINDE KLEINOSTHEIM gez. Dennis Neßwald, Erster Bürgermeister Seite 4 03.07.2015

Mitteilungsblatt Kleinostheim Haus- und Badeordnung im Freizeitbad Vitamar Sehr geehrte Badegäste, wir möchten, dass Sie sich in unserem Freizeitbad Vitamar wohlfühlen. Beachten Sie deshalb bitte die Hinweise unseres Personals und diese Haus- und Badeordnung. Bitte nehmen Sie auf die anderen Badegäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Besucher/-innen belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen unsere Mitarbeiter/-innen gern zur Verfügung. 1. Allgemeine Hinweise 1.1. Unsere Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher/-innen und Badegäste mit Betreten des Geländes verbindlich. Für die Benutzung des Freizeitbades gilt daneben neben der Satzung über die Benutzung des Freizeitbades Vitamar der Gemeinde Kleinostheim (Badsatzung) die Gebührensatzung für das Freizeitbad Vitamar der Gemeinde Kleinostheim (Badgebührensatzung) in ihrer jeweiligen gültigen Fassung. Das im Freizeitbad beschäftigte Personal ist befugt, aufgrund der örtlichen Bedingungen jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung unserer Anlagen festzulegen und anzuwenden. 1.2. Wir bitten Sie, die Einrichtungen des Freizeitbades pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, vorsätzlicher Verunreinigung oder fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beschädigung unserer Einrichtungen müssen Sie uns den daraus entstandenen Schaden ersetzen. 1.3. Die Besucher/-innen und Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Handlungen bzw. Belästigungen, z.b. auch durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung untersagt. 1.4. Das Rauchen im Gebäude des Freizeitbades ist nicht gestattet. Im saisonbedingten Betrieb (Mai bis September) ist das Rauchen in ausgewiesenen Bereichen der Außenanlage erlaubt. Die bereitgestellten Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiese ist von Zigarettenresten sauber zu halten. 1.5. Gegenstände aus Glas (Flaschen u. a.) dürfen wegen der Verletzungsgefahr nicht in Umkleide-, Sanitär- und Badebereich benutzt werden. Für die Entsorgung von Abfall sind die zur Verfügung gestellten Behälter zu benutzen. 1.6. Fundgegenstände sind unverzüglich dem Personal zu übergeben. Die Verfügung über die Fundsachen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 1.7. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Badegästen das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Besucher/innen, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Freizeitbades Vitamar ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Personen, die erkennbar unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen und sich selbst bzw. andere gefährden oder stören. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Widersetzen oder grobe Verstöße können Strafanzeigen nach sich ziehen. 1.8. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der Genehmigung der Gemeinde Kleinostheim. 1.9. Der Aufenthalt in den Bädern ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung, ob die Badekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Personal. Für Babys und Kleinkinder sind spezielle Badehöschen zwingend erforderlich. Diese können an der Kasse erworben werden. 1.10. Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und Betreiber ist ausschließlich privatrechtlich. 2. Öffnungszeiten und Zutritt 2.1. Der Besuch des Freizeitbades Vitamar steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Nutzungsbereichen gelten Einschränkungen. 2.2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung sein. Gültige Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. 2.3. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, sowie Personen, die erheblich geistig oder körperlich eingeschränkt sind, ist die Benutzung im eigenen Interesse nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Körperbehinderten Personen, die nicht die Möglichkeit haben, über die Beckeneingänge das Schwimmbecken zu betreten und zu verlassen, steht zur Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg ein Lift zur Verfügung. Der Beckenlift darf nur von dem dafür eingewiesenen Aufsichtspersonal bedient werden. 2.4. Kinder unter 7 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson erlaubt. 2.5. Der Zutritt ist unter anderen Personen nicht gestattet, - die unter berauschenden Mittel stehen, - die Tiere mit sich führen, - die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden, - die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen. 2.6. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Hausund Badeordnung. 2.7. Eine Stunde vor Betriebsschluss werden Eintrittskarten nicht mehr ausgegeben, 30 Minuten vor Betriebsschluss ist Badeschluss. 2.8. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises. 2.9. Mit Verlassen des Bades erlischt die Gültigkeit der Zutrittsberechtigung. 3. Benutzung des Bades 3.1. Die Badegäste sind für das Verschließen der Garderobenschränke und Wertfächer sowie für die Aufbewahrung der Schlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust des Schlüssels ist der dadurch entstandene Schaden zu ersetzen. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal des Bades geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. 3.2. Die Nutzung einer Einzelkabine durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen sind die Sammelumkleiden/ Familienumkleiden und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können. 3.3. In den Umkleidebereich und den Duschraum für Männer dürfen Mädchen nur bis zum vollendeten 6. Lebensjahr mitgenommen werden. Gleiches gilt entsprechend für Jungen im Damenbereich. 3.4. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten. 3.5. Vor dem Schwimmen muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben und ähnliches ist nicht erlaubt. 3.6. Der Verzehr mitgebrachten von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet. 3.7. Nichtschwimmer/-innen dürfen nur den für sie gekennzeichneten flachen Teil des Schwimmerbeckens benutzen. Schwimmhilfs- und Auftriebsmittel, wie Schwimmkorken, Schwimmflügel, aufblasbare Schwimmringe und ähnliches, dürfen nur im Nichtschwimmerteil benutzt werden. 3.8. Die Benutzung von Luftmatratzen, Schlauchbooten, Luftreifen, Schwimmflossen, Paddels und Tauchgeräten ist nicht gestattet. Das Ballspielen kann ausschließlich im Nichtschwimmerteil mit aufblasbaren Wasserbällen erfolgen. 3.9. Das Springen vom Beckenrand ist nur in das Schwimmbecken und ausschließlich von der tiefen Schmalseite gestattet. 3.10. Aus Gründen der Sicherheit der Gäste wird darum gebeten, Schäden an Geräten und anderen sportlichen Einrichtungen unverzüglich dem Personal zu melden. 3.11. Das Babybecken bleibt den Eltern mit Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren vorbehalten. 3.12. Die Benutzung von Sprunganlagen ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprungbereich frei ist, b) nur eine Person den Sprungbereich betritt, c) nur einzeln und vorlings abgesprungen wird. 03.07.2015 Seite 5

MITTEILUNGSBLATT KLEINOSTHEIM Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt. 4. Haftung 4.1. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. 4.2. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen eingebrachter Sachen und Bargeld wird kein Ersatz geleistet, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Beschäftigen des Freizeitbades Vitamar oder Erfüllungsgehilfen ursächlich ist (dies gilt auch für Garderobenschränke und Wertfächer). 4.3. Bei Verlust von Schlüsseln oder gemieteten Gegenständen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, den zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dies gilt nicht, wenn der Badegast den Verlust nicht zu vertreten hat. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Kleinostheim, den 25.06.2015 Gemeinde Kleinostheim NICHTAMTLICHER TEIL Termine Restmüll Freitag, 03.07.2015 Freitag, 17.07.2015 Biomüll Donnerstag, 09.07.2015 Donnerstag, 16.07.2015 Abfall und Entsorgung Öffnungszeiten am Recyclinghof/Grünabfallplatz Gelber Sack Freitag, 24.07.2015 Papiertonne Dienstag, 07.07.2015 Im Sport- und Freizeitgelände, Birkenseeweg Mittwoch: 16:00-19:00 Uhr Samstag: 09:00-14:00 Uhr Rathaus Kleinostheim Samstagsöffnungszeiten Das Pass- und Meldeamt steht Ihnen in der Regel an jedem 1. Samstag im Monat in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Nächste Termine: Samstag, 04.07.2015 Samstag, 01.08.2015 Einzelfahrscheine auf - 0,50 für Kinder und - 1,00 für Erwachsene gesenkt. Durch die Gemeinde Kleinostheim wird gegenüber der VAB die Differenz zu dem jeweils gültigen Preistarif der Fahrpreise erstattet. Der Fahrkartenverkauf erfolgt ausschließlich in den Bussen. Weitere Ermäßigungen sind ausgeschlossen. Nutzen Sie dieses attraktive und verkehrsentlastende Angebot. Gemeinde Kleinostheim Haus St. Vinzenz von Paul -Soziale Dienste Kleinostheim- Termine Veranstaltungen Informationen Öffnungszeiten Verwaltung: Mo Fr: 08.30 12.00 Uhr Mi: 14.00 17.00 Uhr Telefon 06027/4770 - Telefax 06027/477404 E-Mail: info@vinzenz-kleinostheim.de Homepage: www.vinzenz-kleinostheim.de Mittagsbetreuung in der Ketteler-Schule - Tel.: 06027/408997 Kinderkrippe - Tel.: 06027/407972 Brunnenfest 2015 Wer hätte das gedacht? Kaum war es 14.30 Uhr und unser Fest gestartet, schon verwöhnte uns die Sonne mit herrlichem Festwetter! Vielen Dank den zahlreichen Gästen für Ihren Besuch auf unserem generationenverbindenden Fest. Ein Danke auch an alle haupt- und ehrenamtlichen Festhelfer, unserem flexiblen Musiker Heribert Englert, den Tanzsportgruppen der TSG Kleinostheim, den Senioren der Tagespflege & Sr. Asit sowie der kulinarischen Werkstatt für die leckeren Gaumenfreuden. Selbständigkeit im Alter ein hohes Gut! Wenn für Sie manche Aufgaben im Haushalt zur Belastung werden, ist das noch lange kein Grund an den Umzug in ein Seniorenheim zu denken. Unsere freundliche Mitarbeiterin erledigt gerne die Aufgaben im Haushalt, die Sie ihr auftragen. Ob Waschen, Bügeln, Putzen, Einkaufen holen Sie sich Unterstützung zum günstigen Preis und bewahren Sie sich Ihr selbständiges Leben in der eigenen Wohnung. Sprechen Sie mit uns. Ein seltenes Fest in unserer Tagespflege die diamantene Hochzeit von Elfriede und Ludwig Kullmann Seit 60 Jahren sind die Eheleute Kullmann in einem Boot unterwegs und da beide Gäste unserer Tagespflege sind, feierten natürlich alle Senioren im Haus St. Vinzenz von Paul gemeinsam mit dem Jubelpaar. Und auch vom Haus St. Vinzenz von Paul gab es ein Geschenk herzlichen Glückwunsch! Hundekot auf Weideflächen Die Neosporose des Rindes ist eine weit verbreitete Para sitenerkrankung, die zu Verkalbungsproblemen führen kann. Der Erreger kann durch Hundekot übertragen werden. Deshalb sollten Hundehalter darauf achten, dass landwirtschaftliche Grundstücke, die zur Tierernährung bzw. Nahrungsmittelproduktion dienen, frei von Hundekot bleiben. Die Veterinärämter appellieren an die Hundehalter, mit ihren Vierbeinern nicht über Wiesen zu spazieren, damit diese dort ihr Geschäft verrichten können. Um strikte Beachtung wird gebeten. Ermäßigte Fahrpreise auf den Buslinien innerhalb Kleinostheim Die Fahrpreise auf den Buslinien der VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) innerhalb der Gemeinde Kleinostheim und ihren Ortsteilen sind für Filmnachmittag am 07. Juli um 15 Uhr im Haus St. Vinzenz von Paul: Aschaffenburg und der Spessart Dieser Film versetzt seine Zuschauer zurück in die 50er Jahre: VW- Käfer fahren durch die Aschaffenburger Innenstadt, Urlaubsgäste fahren mit einem alten Postbus zum Schloss Mespelbrunn Freuen Sie sich auf eine Reise in die Vergangenheit. Herzliche Einladung der Eintritt ist frei! Seite 6 03.07.2015

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