Betrieblicher Ausbildungsplan für den Ausbildungsberuf Gärtner/ Gärtnerin Fachrichtung Garten- u. Landschaftsbau

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Transkript:

Betrieblicher Ausbildungsplan für den Ausbildungsberuf Gärtner/ Gärtnerin Fachrichtung Garten- u. Landschaftsbau (Bitte sofort, mit Beginn der Ausbildung, die Personalangaben vollständig einsetzen.) Auszubildende/r Name: Anschrift: Ausbildungsbetrieb (Stempel): Ausbilder/in Name: Der/die Ausbildende erstellt gemäß 6 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin vom 06.03.1996 unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den/die Auszubildende/n einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan. Der/die Ausbildende ist für die Vermittlung aller Ausbildungsinhalte verantwortlich. - Der Ausbildungsplan ist im Berichtsheft des/der Auszubildenden einzuordnen. - Der Ausbildungsplan ist zur Zwischen- und Abschlussprüfung vorzulegen. - Bei verkürzter Ausbildungsdauer sind die Ausbildungsinhalte in der vertraglichen Ausbildungszeit zu vermitteln. Bei einer Verkürzung entfällt das erste, die Eintragungen sind nur für das zweite und dritte zu machen. Der Ausbildungsplan soll als Hilfestellung zur sach- und zeitgerechten Planung und Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung dienen. Die im Ausbildungsrahmenplan sachlich gegliederten Ausbildungsinhalte sind Mindest-anforderungen im Rahmen der betrieblichen Ausbildung. Neben fachspezifischen n sollen auch übergreifende Qualifikationen (z.b. Selbstständigkeit, Fähigkeit zur Problemlösung, Teamgeist, Entscheidungsfähigkeit) vermittelt werden. Die zeitliche Gliederung ordnet den einzelnen en jeweils bestimmte Lerninhalte zu. Diese sind innerhalb bestimmter Zeitrahmen in der betrieblichen Ausbildung zu vermitteln. Abhängig von konkreten betrieblichen Bedingungen kann die zeitliche Gliederung angepasst werden. Ein zentrales Prinzip der Ausbildung im Beruf Gärtner/in ist das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren der beruflichen Tätigkeiten. Bei der Vermittlung von n sind die Zusammenhänge mit dem gesamten betrieblichen Geschehen zu berücksichtigen. Entsprechende Vorgaben dazu sind auch in der zeitlichen Gliederung zur Ausbildungs-ordnung formuliert. Hinweise:, die in den jeweiligen en erworben werden sollen, sind mit Woche und Jahr, z. B. 38/17, zu kennzeichnen und nach Ausbildungs-jahren getrennt in die richtigen Spalten einzutragen. Der/die Auszubildende markiert die vermittelten Qualifikationen im Verlauf der Ausbildung. Von der zeitlichen Gliederung kann abgewichen werden, wenn die betrieblichen Verhältnisse dies erfordern. Die Spalte "Anmerkungen" kann für weitere Wochen/Jahr Eintragungen genutzt werden. In besonderen Fällen können Angaben über andere Lern- bzw. Ausbildungsorte (Verbundausbildung, Praktikum) dort aufgeführt sein. Seite 1 von 15

Landwirtschaftskammer Hamburg - betrieblicher Ausbildungsplan An alle Auszubildenden!!! Betr. : Führung des individuellen Ausbildungsplanes Dieser Ausbildungsplan ist in Ihrem Berichtsheft einzuordnen Der im Berichtsheft eingeordnete Ausbildungsplan ist von Ihnen selbst zu führen. Der Name des Betriebes, Ihr Name und der Name des Ausbilders sind von Ihnen einzutragen. Die Eintragungen sind mit Kalenderwoche und Jahr (z. B. 38/17 = die 38. Woche im September 2017) zu machen. Dabei sind alle Arbeitswochen, Schulwochen und Wochen der überbetrieblichen Ausbild-ung gleichermaßen zu berücksichtigen. Die Angaben müssen mit den Berichten Ihres Berichtsheftes kontrollierbar überein-stimmen. In der Spalte Anmerkungen können in besonderen Fällen Eintragungen gemacht werden, wie zum Beispiel: Inhalt Veredlungsarbeiten / Betrieb Rellingen. Das Berichtsheft ist regelmäßig dem Ausbilder zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Seite des Ausbildungsplanes Erklärungen ist von Ihnen und Ihrem Ausbilder mit Datum zu unterschreiben. Sachliche und zeitliche Zusammenhänge bei der Vermittlung der im Ausbildungsberuf Gärtner/ Gärtnerin Fachrichtung Alle, die in der betrieblichen Berufsausbildung vermittelt werden sollen, sind im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3 a zur Ausbildungsordnung) sachlich aufgeführt und dort in folgende Abschnitte gegliedert: I. Berufliche Grundbildung im ersten ( ) II. III. Gemeinsame berufliche Fachbildung Ausbildung in der Fachrichtung Garten- u. Landschaftsbau ( ) ( ) Bestimmungen zur zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung enthält die Anlage 3 b zur Ausbildungsordnung. Danach sollen die einzelnen e in bestimmte Zeiträume gegliedert sein, in denen Qualifikationen aus bestimmten Abschnitten des Ausbildungsrahmenplanes vermittelt werden. Die Qualifikationen aus den verschiedenen sachlichen Abschnitten sind übergreifend über die einzelnen e zu vermitteln. Eine von diesen Vorgaben abweichende sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung ist (gemäß 5 der Ausbildungsordnung) insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten dies erfordern. Die im Eintragungsraster mit Füllschattierung markierten Felder bedeuten, dass deren Inhalte im Regelfall im ersten noch nicht vermittelt werden. Die Vermittlung dieser Inhalte erfolgt erst im zweiten und dritten. Seite 2 von 15

Landwirtschaftskammer Hamburg - betrieblicher Ausbildungsplan Dieser Ausbildungsplan ist Bestandteil der vertraglichen Berufsausbildung. Die folgende Erklärung ist von den Vertragsparteien im Berichtsheft eingefügt mit dem Ausbildungsplan zur Zulassung zur Abschlussprüfung abzugeben. Erklärungen Dieser Ausbildungsplan wurde gemeinsam von den Unterzeichnern besprochen. A) zu Beginn der Berufsausbildung Datum: Name des Auszubildenden in Druckschrift: Auszubildende/ r (Unterschrift): Name des Ausbilders/ Meisters in Druckschrift: Ausbildende/ r (Unterschrift): B) zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung Datum: Name des Auszubildenden in Druckschrift: Auszubildende/ r (Unterschrift): Name des Ausbilders/ Meisters in Druckschrift: Ausbildende/ r (Unterschrift): C) zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Datum: Name des Auszubildenden in Druckschrift: Auszubildende/ r (Unterschrift): Name des Ausbilders/ Meisters in Druckschrift: Ausbildende/ r (Unterschrift): Mit Ihrer Unterschrift bestätigen die Unterzeichner, dass der Ausbildungsplan vom Auszubildenden selbstständig geführt worden ist und die angegeben Inhalte im Ausbildungsbetrieb, in der Überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule vermittelt worden sind. Seite 3 von 15

Landwirtschaftskammer Hamburg - betrieblicher Ausbildungsplan 1. Zeitrahmen Vermittlungsschwerpunkt Abschnitt 2-3 Monate Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen unter Einbeziehung von: - Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge - Böden, Erden und Substrate - Kultur und Verwendung von Pflanzen 4-6 Monate Böden, Erden und Substrate Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe unter Einbeziehung von: - Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen - Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit 4-6 Monate Kultur und Verwendung von Pflanzen unter Einbeziehung von: - Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen - Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit - Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe Grundbildung Grundbildung Grundbildung 2. Zeitrahmen Vermittlungsschwerpunkt Abschnitt 4-6 Monate Böden, Erden und Substrate Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe unter Einbeziehung von: - Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen - Herstellen von befestigten Flächen - Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen Im Zusammenhang damit sind folgende Fertigkeiten u. Kenntnisse weiter zu vermitteln - Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen - Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit 3-4 Monate Kultur und Verwendung von Pflanzen unter Einbeziehung von: - Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen - Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten Im Zusammenhang damit sind folgende Fertigkeiten u. Kenntnisse weiter zu vermitteln: - Berufsbildung - Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen - Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit - Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoff Seite 4 von 15

Landwirtschaftskammer Hamburg - betrieblicher Ausbildungsplan 2. 3-4 Monate Betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge unter Einbeziehung von: - Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen - Herstellen von befestigten Flächen - Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen Im Zusammenhang damit sind folgende Fertigkeiten u. Kenntnisse weiter zu vermitteln: - Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes - Mitgestalten sozialer Beziehungen - Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit - Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe 3. Zeitrahmen Vermittlungsschwerpunkt Abschnitt 2-3 Monate Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen Im Zusammenhang damit sind folgende Fertigkeiten u. Kenntnisse weiter zu vermitteln: - Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit - betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge - Böden, Erden und Substrate - Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe 4-6 Monate Herstellen von befestigten Flächen in Zusammenhang mit: - Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen Im Zusammenhang damit sind folgende Fertigkeiten u. Kenntnisse weiter zu vermitteln: - der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen - Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen - Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit - Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe Fr 4-5 Monate Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten in Zusammenhang mit: - Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen Im Zusammenhang damit sind folgende Fertigkeiten u. Kenntnisse weiter zu vermitteln: - Mitgestalten sozialer Beziehungen - Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit - Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen - Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge - Kultur- und Verwendung von Pflanzen - Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe Seite 5 von 15

Hinweise zum Ausfüllen Ausbildungsinhalte die im Ersten im Regelfall noch nicht vermittelt werden sind grau unterlegt, können aber ausgefüllt werden. Hier bitte Kalenderwoche/Kalenderjahr eintragen 01/17 38/17 1. Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen 1.1. Berufsbildung a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen 1.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes a) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes, wie Beschaffung, Produktion, Absatz, Dienstleistung und Betriebsführung erläutern b) Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben c) Abhängigkeiten des Ausbildungsbetriebes von natürlichen Standortfaktoren, wie Klima, Lage und Boden, erläutern d) Abhängigkeiten des Ausbildungsbetriebes von den wirtschaftlichen Standortfaktoren, wie Arbeitsmarkt, Verkehrsanbindungen, Bezugs- und Absatzwege, erläutern 1.3 Mitgestalten sozialer Beziehungen a) soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten b) bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellung und bestehender Kooperations-Beziehungen c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs- u. Fachverbänden, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen und bei der Zusammenarbeit d) Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben Seite 6 von 15

1.4 Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen b) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge sowie die Funktion der Tarifparteien nennen c) Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörde erläutern d) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen e) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere beim Umgang mit Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Gefahrstoffen sowie sonstigen Werkstoffen und Materialien, anwenden f) Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der ersten Hilfe einleiten g) wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen 2. Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung a) Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und Lebensräume an Beispielen beschreiben b) Bedeutung und Ziele des Natur- und Umweltschutzes beschreiben c) über mögliche Umweltbelastungen Auskunft geben und bei Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung d) Abfälle unter Beachtung rechtlicher, betrieblicher und materialbedingter Erfordernisse vermeiden oder sammeln e) bei der Auswahl von Betriebsmitteln unter umweltschonenden und wirtschaftlichen Gesichtspunkten f) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten, Werkstoffe und Materialien nennen und Möglichkeiten ihrer wirtschaftlichen Verwendung aufzeigen g) wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben Seite 7 von 15

a) heimische geschützte Pflanzen nennen und ihren typischen Standorten zuordnen b) berufsbezogene Regelungen des Umweltschutzrechtes, insbesondere des Abfall-, Immissionsschutz-, Wasser-, Boden-, Düngemittel-, Naturschutz- und Artenschutz- sowie des Pflanzenschutz- und Sortenschutzrechts, anwenden c) Abfälle unter Beachtung rechtlicher, betrieblicher und materialbedingter Erfordernisse aufbereiten und entsorgen; Möglichkeiten des Recyclings nutzen d) Betriebsmittel unter umweltschonenden und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen und nutzen e) mit Energieträgern umweltschonend und kostensparend umgehen 3. Betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge 3.1. Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen a) Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren b) Wachstumsabläufe beobachten und Veränderungen feststellen c) Ablauf technischer Prozesse beobachten und Veränderungen feststellen d) Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Katalogen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern, beschaffen a) Wachstumsabläufe bewerten und Zusammenhänge aufzeigen b) Ablauf technischer Prozesse bewerten und Zusammenhänge aufzeigen c) Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten und nutzen 3.2. Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit a) Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern b) geeignete Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen Seite 8 von 15

c) Daten für die Produktion und Dienstleistungen fallbezogen feststellen, insbesondere Aufwandmengen berechnen, Gewichte, Rauminhalte und Größen von Flächen schätzen und ermitteln d) Arbeitszeiten und -ergebnisse festhalten e) Arbeitsergebnisse kontrollieren a) Arbeitsverfahren unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten auswählen b) Daten von Produktion und Dienstleistung erfassen und beurteilen c) Produktions- und Arbeitsabläufe sowie Dienstleistungen planen und veränderten Bedingungen anpassen d) Möglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung nutzen e) wirtschaftliche Faktoren, insbesondere Einsatz von Betriebsmitteln, Materialien, Zeit und Geld, bei der Organisation von Produktions- und Arbeitsabläufen sowie Dienstleistungen berücksichtigen f) Arbeitsaufwand und Arbeitsergebnisse bewerten 3.3. Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge a) bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln b) Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen c) Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt verfolgen d) Preisangebote vergleichen a) Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewerten b) bei der Kalkulation Seite 9 von 15

c) bei der Bestellung von Betriebsmitteln und bei der Abrechnung gelieferter Waren d) bei schriftlichem Geschäftsverkehr und bei Gesprächen mit Geschäftspartnern 4. Böden, Erden und Substrate a) Bodenbestandteile und Bodenarten bestimmen b) bei der Bodenbearbeitung und -pflege c) Zusammensetzung und Eigenschaften von Erden und Substraten beschreiben d) Erden und Substrate verwenden a) Böden beurteilen und Maßnahmen der Bodenbearbeitung und Bodenverbesserung begründen b) Bodenproben entnehmen und Analyseergebnisse berücksichtigen c) boden- und vegetationsspezifische Bodenbearbeitung und - pflege sowie Bodenverbesserung durchführen d) Erden und Substrate beurteilen, bei Bedarf verbessern und verwenden e) Erden und Substrate lagern 5. Kultur und Verwendung von Pflanzen 5.1. Pflanzen und ihre Verwendung a) Pflanzen bestimmen sowie deren Ansprüche und Eigenschaften beschreiben; Pflanzenkataloge nutzen b) bei der Verwendung von Pflanzenarten und - sorten unter Beachtung ihrer Ansprüche c) Pflanzenarten und -sorten, insbesondere unter Beachtung ihrer Ansprüche und Wirtschaftlichkeit, einsetzen d) Pflanzenqualitäten beurteilen Seite 10 von 15

e) Pflanzenkataloge und Kulturanleitungen einsetzen 5.2. Kultur und Pflegemaßnahmen a) bei der Vermehrung b) bei Arbeiten an und mit der Pflanze c) bei der bedarfs- und zeitgerechten Bewässerung d) bei der bedarfsgerechten und umweltschonenden Düngung e) Schädigungen an Pflanzen feststellen und deren Ursachen nennen f) bei Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen und zur Pflege der Pflanzenbestände oder -anlagen a) Arbeiten an und mit der Pflanze durchführen b) Wasserqualität bei Bewässerungsmaßnahmen berücksichtigen c) bedarfs- und zeitgerechte Bewässerung durchführen d) Nährstoffmangel- und Nährstoff-Überschuss- Erscheinungen feststellen e) Düngemittel und -verfahren auswählen sowie bedarfsgerecht und umweltschonend düngen f) Schadbilder an Pflanzen bestimmen g) Pflanzenschutzmaßnahmen bedarfsgerecht und umweltschonend durchführen h) Dünge- und Pflanzenschutzmittel vorschriftsmäßig lagern i) Pflanzen gegen schädigende Witterungseinflüsse schützen Seite 11 von 15

5.3. Nutzung pflanzlicher Produkte a) bei der Ernte oder Verwendung von Pflanzen b) beim Sortieren und Kennzeichnen von Pflanzen und pflanzlichen Produkten nach Qualitäten c) beim Transport und Einlagern gärtnerischer Erzeugnisse a) Zeitpunkt für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten festlegen b) Maschinen und Geräte für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten auswählen und einsetzen c) Produkte transportieren, erfassen und lagern d) Lagerbestände überwachen e) Pflanzen und pflanzliche Produkte anhand vorgegebener Kriterien und Qualitätsnormen kennzeichnen 6. Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe a) Materialien und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und verwenden b) Maschinen, Geräte, Werkzeuge und bauliche Anlagen pflegen sowie bei ihrer Instandhaltung und ihrem Einsatz c) Aufbau und Funktion von Motoren erklären d) Kraftübertragungselemente beschreiben und Schutz-vorrichtungen in ihren Funktion erhalten e) Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz beachten f) Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen und Maschinen erklären a) Betriebsbereitschaft von technischen Einrichtungen, Maschinen, Geräten und Werkzeugen prüfen, diese auswählen und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften einsetzen Seite 12 von 15

b) technische Arbeitsabläufe kontrollieren; Störungen feststellen und einschätzen sowie kleinere Reparaturen durchführen c) Wartungs- u. Instandsetzungsarbeiten nach Plan durchführen d) Betriebsstoffe sach- u. umweltgerecht lagern e) Praxisübliche Materialien und Werkstoffe be- u. verarbeiten f) Materialschutz durchführen 7. Spezielle Ausbildungsinhalte der Fachrichtung 7.1. Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen a) bei der Ermittlung der Kosten und bei Kalkulationsvorgängen anhand eines Leistungsverzeichnisses b) einschlägige Regelwerke anwenden c) Ausführungs- u. Pflanzpläne sowie das Leistungsverzeichnis lesen und auf die Baustelle übertragen d) Schutzvorrichtungen für vorhandene Vegetation und für bauliche Anlagen erstellen e) Beim Einrichten und Abräumen von Baustellen f) Baustelle einrichten und abräumen g) vorhandene Vegetation für eine weitere Verwendung ausgraben, ballieren, einschlagen und verpflanzen h) Bäume fällen und Wurzeln roden 7.2. Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen a) Boden lagern, sichern und einbauen b) Bodenmodellierungen, insbesondere bei Außenanlagen, Freizeitanlagen, Wasseranlagen oder Golfplätzen, ausführen Seite 13 von 15

c) Gräben und Gruben ausheben und sichern d) Baugrund beurteilen und verbessern e) Entwässerungsrohre verlegen, Oberflächeneinläufe, Kontroll- und Sickerschächte einbauen f) Bewässerungssysteme, insbesondere bei Außenanlagen, Sportanlagen oder Bauwerksbegrünungen, einbauen 7.3. Herstellen von befestigten Flächen a) Schutz-, Dicht-, Trag- und Dränschichten, insbesondere bei Außenanlagen oder bei Anlagen der Bauwerksbegrünung, herstellen b) Ausgleichs- und Deckschichten aus Gesteinsgemischen insbesondere wasser- und bitumengebundene Decken, herstellen c) Decken aus Natur- und Kunststoffen sowie Plattenbeläge, insbesondere bei Außenanlagen, Sportanlagen oder Spielanlagen, einbauen d) Beim Pflastern von Wegen und Plätzen e) Wege und Plätze pflastern 7.4. Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen a) Natursteine be- und verarbeiten sowie Betonfertigteile verwenden, insbesondre beim Bau von Mauern und Treppen b) Wasseranlagen, insbesondere Teiche, Becken oder Wasserläufe, unter Verwendung verschiedener Abdichtungen, erstellen c) Außenanlagen ausstatten, insbesondere mit Pergolen, Zäunen, Rankvorrichtungen, Lärmschutzwällen, Sportgeräten oder Spielgeräten 7.5. Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten a) Pflanzungen unter Beachtung der Ansprüche der Pflanzen und gestalterischer Grundsätze pflanzen b) Standorte für Gehölze, insbesondere in Außenanlagen, bei Bauwerksbegrünungen, Innenraumbegrünungen, Hangbefestigungen, Haldenbefestigungen oder Uferbefestigungen oder in der freien Landschaft, vorbereiten und Pflanzungen durchführen Seite 14 von 15

c) Standorte für Solitärgehölze, insbesondere in Außenanlagen oder im Straßenbereich, vorbereiten und Pflanzungen durchführen d) Standorte für Stauden, insbesondere in Außen- anlagen, bei Bauwerksbegrünungen oder Gewässer-bepflanzungen, vorbereiten und Pflanzungen durchführen e) Wechselbepflanzungen durchführen f) Ansaatflächen, insbesondere für Rasen, Wiesen oder Zwischenbegrünung, vorbereiten und ansäen g) Fertigstellungspflege durchführen h) Pflege von landschaftsgärtnerischen Gesamtwerken durchführen i) Landschaftspflegemaßnahmen durchführen Seite 15 von 15