Vereinbarung nach 84 Abs. 6 und 8 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arznei- und Heilmittel

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Transkript:

Vereinbarung nach 84 Abs. 6 und 8 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arznei- und Heilmittel zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der AOK Westfalen-Lippe (AOK WL) dem BKK Landesverband (BKK LV NW) der SIGNAL IDUNA IKK (IKK) der Landwirtschaftlichen Krankenkasse - zugleich handelnd für die Krankenkasse für den Gartenbau, Kassel - (LKK NRW) der Knappschaft (Kn) den Ersatzkassen - Barmer Ersatzkasse - Techniker Krankenkasse (TK), - Deutsche Angestellten-Krankenkasse (Ersatzkasse) - KKH-Allianz (Ersatzkasse) - Gmünder Ersatzkasse (GEK) - HEK - Hanseatische Krankenkasse - Hamburg Münchener Krankenkasse, - hkk gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-landesvertretung - nachfolgend Verbände der Krankenkassen genannt -

2 1 Richtgrößen Arznei- und Heilmittel 2010 (in Euro) Die Vertragspartner vereinbaren für das Jahr 2010 gemäß 84 Abs. 6 und 8 SGB V folgende Richtgrößen für die aufgeführten Arztgruppen unter Beachtung der festgesetzten Ausgabenobergrenze. Die Richtgrößen gelten für ambulante Behandlungsfälle im jeweiligen Abrechnungsquartal gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BMV-Ä bzw. 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EKV, ausgenommen Notfälle im organisierten Notfalldienst (Muster 19 a der Vordruckvereinbarung) und Überweisungsfälle zur Durchführung ausschließlich von Probenuntersuchungen oder zur Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen und Behandlungsfälle (vgl. Honorarbescheid - unter Ziffer 1.2), in denen ausschließlich Kostenerstattungen des Kapitels 40 EBM abgerechnet werden. Arzneimittel Vergleichsgruppe (nur zugelassene Ärzte) M/F R Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. 48,24 145,39 Internisten Anästhesisten 12,06 30,64 Anästhesisten mit Schmerztherapie 84,87 244,17 Augenärzte 7,51 22,04 Chirurgen 6,67 12,71 Frauenärzte 14,12 34,44 Gastroenterologen 128,45 85,09 Hautärzte 26,74 25,44 HNO-Ärzte 11,34 6,20 Kardiologen 8,94 13,88 Kinder- und Jugendpsychiater 34,37 59,28 Kinderärzte 36,38 67,15 Mund-/Kiefer- u. Gesichtschirurgen 5,28 4,95 Nephrologen 324,62 543,04 Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie 150,67 176,76 Neurochirurgen 14,10 26,36 Neurologen 213,74 223,85 Onkologen 1644,30 1837,93 Orthopäden 5,94 15,84 Pneumologen 74,08 107,22 Psychiater, FA für Psychiatrie 117,30 174,50 u. Psychotherapie Reha-Ärzte 4,57 14,75 Rheumatologen 203,07 198,10 übrige fachärztliche Internisten 74,48 124,37 Urologen 26,47 80,77...

3 Heilmittel Vergleichsgruppe (nur zugelassene Ärzte) M/F R Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, 4,94 12,96 haus. Internisten Chirurgen 6,86 13,08 HNO-Ärzte 7,71 3,58 Kinder- und Jugendpsychiater 30,08 18,80 Kinderärzte 15,85 22,17 Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie 7,62 25,43 Neurologen 9,71 28,53 Orthopäden 17,69 17,95 Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie 5,55 19,04 Reha-Ärzte 52,65 79,44 2 Veränderungen Die Richtgrößen sind bei erheblichen Veränderungen in der Entwicklung der Behandlungs- und Verordnungsstrukturen anzupassen. Den Arzt begünstigende Veränderungen der Richtgröße werden bei einer Richtgrößenprüfung zu seinen Gunsten berücksichtigt. 3 Wirtschaftlichkeitsprüfung (1) In die Richtgrößenprüfung werden nicht mehr als 5 v. H. der Ärzte einer Fachgruppe je Verordnungsbereich einbezogen. Das Gleiche gilt, wenn anstelle der Richtgrößenprüfung eine Prüfung nach Durchschnittswerten durchgeführt wird. (2) Soweit für Fachgruppen keine Richtgrößen vereinbart worden sind, erfolgt die Wirtschaftlichkeitsprüfung auf der Grundlage des Fachgruppendurchschnitts mit den für eine Richtgrößenprüfung geltenden gesetzlichen Vorgaben. 4 In-Kraft-Treten/Laufzeit Diese Vereinbarung gilt vom 01.01.2010 an für das Kalenderjahr 2010. Sie gilt über den 31.12.2010 hinaus fort, sofern nicht rechtzeitig vor Beginn des Jahres 2010 eine neue Vereinbarung geschlossen wird....

4 Dortmund, Essen, Münster, Bochum, den 13.11.2009 Kassenärztliche Vereinigung AOK Westfalen-Lippe Westfalen Lippe...... Dr. Thamer Litsch 1. Vorsitzender des Vorstandes Vorstandsvorsitzender BKK Landesverband... Hoffmann Vorstandsvorsitzender SIGNAL IDUNA IKK... Dr. Leonhard Vorstandsvorsitzender Landwirtschaftliche Krankenkasse... Döge Direktor

5 Knappschaft... Dr. Georg Greve Erster Direktor Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)....................... Hustadt Der Leiter der vdek-landesvertretung