EINLEITUNG / ALLGEMEINES Das bis Mitte der 1990er Jahre praktizierte Vorgehen, Oberflächenwasser aus bebauten Gebieten so schnell wie möglich abzuleiten, wurde und wird zunehmend aus wasserwirtschaftlichen und ökölogischen Gründen in Frage gestellt. Auch aktuell präsente Gründe wie wachsende Hochwassergefahr oder abnehmende Grundwasservorräte führten zum Umdenken im Umgang mit Niederschlagswasser. Letztlich wird dieser Umdenkungsprozess bestärkt durch die in den vergangenen Jahren festgestellten Starkregen, die zunehmend mit größerer Häufigkeit auftreten. Darüber hinaus beeinträchtigt die schnelle Regenwasserableitung den Wasserhaushalt und führt oftmals zu Schäden bei den Unterliegern. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung einer guten Wasserqualität erfordert insbesondere einen bewussten Umgang mit Niederschlagswasser. Hierbei ist die Nutzung der Speicherfähigkeit im Grundstücksbereich eine sich anbietende Möglichkeit. Wichtige Voraussetzung ist, dass das Regenwasser unverschmutzt ist, was in ländlichen Gebieten in der Regel gegeben ist. Für das in bebauten Gebieten anfallende Niederschlagswasser besteht oft die Möglichkeit, das Wasser an Ort und Stelle zurückzuhalten und es dosiert abzuleiten oder zu versickern. In Neubaugebieten ist dies in aller Regel möglich. Entsprechend den aktuellen wasserrechtlichen Regelungen sind diese Vorgaben, insbesondere bei Neubauvorhaben zu beachten. Die gesetzliche Regelung erfolgt im Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz. Dieser Ausgleich begründet sich durch Versiegelung von zuvor wasserdurchlässigen Oberflächen, die zu einem schnelleren und stärkeren Abfluss von Regenwasser führt und die Speicherfähigkeit des Bodens ungenutzt lässt. Aus diesem Grund ist auch in der Verbandsgemeinde Schweich das auf Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser grundsätzlich breitflächig - unter Ausnutzung der belebten Bodenzone - dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen. Sollte diese Versickerung nicht vollständig möglich sein, kann das überschüssige Regenwasser über einen Notüberlauf in die öffentlichen Anlagen (Straßenentwässerungskanal, Wiesenmulden etc.) geleitet werden. Auf den folgenden Seiten werden Informationen, Anregungen und Tipps aber auch die Verpflichtungen, die sich aus den gesetzlichen Regelungen ergeben, zum Umgang mit Regenwasser dargelegt. Seite 1
DER KREISLAUF DES WASSERS Seite 2
RECHTLICHE GRUNDLAGEN Die Zielsetzungen des Umgangs mit Niederschlagswasser im Hinblick auf den Wasserhaushalt von befestigten Flächen sind gesetzlich geregelt: Bundesrecht Das Wasserhaushaltsgesetz gibt die Rahmenbedingungen für die Nutzung und Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer und dem Grundwasser (WHG 2009 2, 3, 5, 7, 37) Landesrecht Die konkreten Zielsetzungen der Oberflächenwasserbewirtschaftung sind im Landeswassergesetz geregelt. In 2 heißt es Jeder ist verpflichtet, mit Wasser sparsam umzugehen. Der Anfall von Abwasser ist soweit wie möglich zu vermeiden. Niederschlagswasser soll nur in dafür zugelassene Anlagen eingeleitet werden, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es mit vertretbarem Aufwand in ein oberirdisches Gewässer mittelbar oder unmittelbar abfließen zu lassen. Diese Forderung erfordert folgende Reihenfolge der Priorität im Umgang mit Regenwasser: a) Überschüssiges, abfließendes Regenwasser ist durch Minimierung der Versiegelung von vorneherein zu reduzieren. b) Das erforderliche Volumen ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern, zurückzuhalten und zu verdunsten. c) Bei Regenspitzen können die Restmengen kontrolliert über Rohrleitungen, Mulden und Gräben dem Gewässer zugeleitet werden. Seite 3
Hieraus entwickelt sich eine Zielvorgabe, die in nachfolgender Priorität zur Umsetzung zu bringen ist. Minimieren der Flächenversiegelungen Hierzu gehören Maßnahmen wie - Flächensparende Bebauung - Vermeidung befestigter Fahr- oder Gehflächen auf dem Grundstück - Verwendung wasserdurchlässiger Materialien (Rasengittersteine, versickerungsfähiges Pflaster etc.) Niederschlagsrückhaltung- und Versickerung - Rückhaltung und Versickerung in Wiesenmulden - Rückhaltung und Versickerung in einem Wiesenmulden-Rigolen-System - Rückhaltung in Schächten, Rohren Niederschlagswasserrückhaltung und Nutzung - Rückhaltung in Zisternen (Retentions- oder Aufstauzisterne) mit geregeltem Ablauf und ggf. mit einem Teilvolumen zur Regenwassernutzung (Brauchwasser im Haus, Bewässerung) Niederschlagswasserrückhaltung und verzögerte Ableitung - Mulden, Teiche, Retentionsflächen mit Notüberläufen - Zisternen mit geregeltem Ablauf Satzung der Verbandsgemeinde Schweich Seite 4
WASSERUNDURCHLÄSSIGE FLÄCHENBEFESTIGUNG Die Ausbildung versiegelter Flächen muss im Rahmen der gesetzlichen Forderung ausgeglichen werden. Zur Reduzierung des Umfangs dieses Ausgleiches ist die Minimierung der Versiegelung der Fahr- und Gehflächen innerhalb des Grundstückes sinnvoll. Dies wird erreicht mit Befestigungsmaterialien mit hoher Wasserdurchlässigkeit. Die nachfolgend beschriebenen Oberflächenbefestigungen sind bei entsprechender konstruktiver Ausbildung begehbar und befahrbar mit PKW. Hierzu kommen in Frage: Schotterrasen Schotterrasen besteht aus einem Gemisch von Mutterboden und Schotter, das verdichtet eingebaut und mit Gras eingesät wird. Leichte Einschränkung bei Begehbarkeit. Kies-Splitt-Decken Diese Decken bestehen aus Kies (rund) oder Splitt (kantig), wobei eine mittlere Körnung verwendet wird. Rasenwaben Rasenwaben sind stabile Kunststoff-Fertigelemente. Die Waben werden mit einem Mutterboden-Sand-Gemisch verfüllt und mit Gras eingesät. Seite 5
Rasengittersteine Rasengittersteine sind Betonsteine, die wabenförmige Öffnungen haben. Diese Öffnungen werden mit einem Mutterboden-Sand-Gemisch verfüllt und mit Gras eingesät. Fugenpflaster bzw. Rasenfugenpflaster Fugenpflastersteine sind Betonpflastersteine mit Abstandhaltern, so dass zwischen den Steinen eine gleichmäßig breite Fuge entsteht. Diese Fugen werden entweder mit Splitt oder Sand gefüllt oder mit einem Mutterboden-Sand-Gemisch gefüllt und mit Gras eingesät. Versickerungsfähiges Pflaster Versickerungsfähiges Pflaster - auch Porenpflaster - besteht aus großporigen wasserdurchlässigen Betonsteinen. Inzwischen ist eine Vielzahl von Produkten auf dem Markt. Darüberhinaus bestehen weitere Möglichkeiten wie Wiesen- oder Rasenflächen, Oberflächen mit Rindenhäcksel, die allerdings nur im begehbaren Bereich ausgeführt werden sollten. Bei Befahrung werden die Oberflächen verdichtet, so dass die wasserdurchlässige Wirkung verloren gehen kann. Seite 6
RÜCKHALTUNG / VERSICKERUNG Zur Erzielung des wasserwirtschaftlichen Ausgleichs ist das Wasser von den versiegelten Flächen (hier überwiegend Dachflächen) einer Versickerung bzw. Rückhaltung innerhalb der Grundstücksfläche zuzuführen. Auf der Grundlage der wasserwirtschaftlichen Konzeption als Beitrag zum Bebauungsplanverfahren sind hier folgende Möglichkeiten gegeben: Versickerungsmulde Dauerhaft begrünte Fläche, Versickerungsmulde bis zu 30 cm Tiefe, Versickerung des Regenwassers durch die belebte Bodenzone. Das Regenwasser staut in der Mulde auf, drückt sich durch die belebte Bodenzone und versickert. Die Bodenzone hat eine Filterwirkung bezüglich fester Stoffe im Regenwasser. Anordnung eines Notüberlaufs, über den das nicht versickerte Wasser aus der Mulde kontrolliert überlaufen kann. Anordnung einer Wiesenmulde als Ableitungsmulde bis zur nächsten öffentlichen Anlage (Straßenentwässerungskanal, Regenwassermulde oder Ermesgraben). Seite 7
Zuleitung des Regenwassers vom Haus zur Mulde in gepflasterten flachen Mulden, Wiesenmulden bzw. Rasenmulden. Mulden / Rigolensystem Dauerhaft begrünte Versickerungsmulde mit bis zu 30 cm Tiefe, Versickerung des Regenwassers durch die belebte Bodenzone. Anordnung einer Rigole (Schotterpaket mit Grobschotter) unter der Mulde mit zusätzlicher Speicher- und Versickerungswirkung. Seite 8
Das Regenwasser staut in der Mulde auf, drückt sich durch die belebte Bodenzone und versickert. Die Bodenzone hat eine Filterwirkung bezüglich fester Stoffe im Regenwasser. Anordnung eines Notüberlaufs, über den das nicht versickerte Wasser aus der Mulde kontrolliert überlaufen kann. Anordnung einer Wiesenmulde als Ableitungsmulde bis zur nächsten öffentlichen Anlage (Straßenentwässerungskanal, Regenwassermulde oder Ermesgraben). Zuleitung des Regenwassers vom Haus zur Mulde in gepflasterten flachen Mulden, Wiesenmulden bzw. Rasenmulden. Seite 9
Retentionszisterne (Aufstauzisterne) Bei beengten Platzverhältnissen auf dem Grundstück sind Zisternen möglich. Sie erreichen allerdings nicht die wasserwirtschaftliche Wirkung der Versickerungsmulden, da es sich hier um eine reine Rückhaltung mit verzögertem Abfluss handelt, eine Versickerung stellt sich nicht ein. Die Zisterne kann zwei Funktionen aufweisen: Der untere Teil kann als Brauchwasserspeicher (Bewässerung etc.) genutzt werden. Im oberen Teil wird das erforderliche Rückhaltevolumen geschaffen. Der Ablauf aus der Zisterne erfolgt verzögert, über einen Notüberlauf erfolgt ein kontrollierter Auslauf. Anordnung einer Leitung bis zur nächsten öffentlichen Anlage (Straßenentwässerungskanal, Regenwassermulde oder Ermesgraben). Zuleitung des Regenwassers vom Haus zur Zisterne mittels Rohrleitung. Seite 10
Bemessung der Rückhaltung Die Versickerungs- / Rückhalteanlagen sind so zu bemessen, dass pro Quadratmeter (m²) versiegelter Fläche 50 Liter (L) Retentionsvolumen vorgehalten werden. Übersicht: Versiegelte Fläche in (m²) Erford. Muldenvolumen (L) 100 5.000 105 5.250 110 5.500 115 5.750 120 6.000 125 6.250 130 6.500 135 6.750 140 7.000 145 7.250 150 7.500 155 7.750 160 8.000 165 8.250 170 8.500 175 8.750 180 9.000 185 9.250 190 9.500 195 9.750 200 10.000 Seite 11
Beispiel: Grundfläche Haus: Garage: 10 m x 10 m = 3mx 6m = Sonstige befestigte Oberflächen (Zufahrt, Eingangsbereich: Befestigte Fläche gesamt: 100 m² 18 m² 32 m² 150 m² Erforderliches Rückhaltevolumen: V = 150 m² x 50 L = 7.500 L = 7,5 m³ Notwendige Muldenfläche bei 30 cm Wassertiefe A = 7,5 m³ : 0,30 m = 25 m² HAUSANSCHLUSS-SCHÄCHTE Auf jedem Grundstück im Baugebiet Ermesgraben befindet sich ein brauner Anschlussschacht (HA-Kontrolle) für die Ableitung des auf dem Anwesen anfallenden Schmutzwassers und, soweit eine direkte Ableitung von Regenwasser in angrenzende, öffentliche Gräben und Mulden nicht möglich ist, ein weiterer, blauer Anschlussschacht für das Oberflächenwasser. Eine Entsprechend farbliche Markierung auf der gusseisernen Abdeckung der HAKontrollen hilft Fehlanschlüsse zu vermeiden. Seite 12
Die Abwasserkontrolle gibt dem Eigentümer und dem Betreiber des Kanalnetzes die Möglichkeit, den Zustand der Hausanschlüsse zu kontrollieren. Durch den Anschlussschacht ist eine Reinigung der Anschlussleitung, sowie eine Kanal-TV- Untersuchung möglich. Das Teleskoprohr ist gefertigt in DN/OD 200 und ist mit einer farbigen Kennzeichnung für Schmutz- und Regenwasser ausgestattet. Das Abwasserkontrollset wurde in den Ausführungen Schmutzwasser, Farbe braun, als auch, wo erforderlich, als Regenwasser, Farbe blau, eingebaut. Die Gussabdeckung 200 ist mit einer Kindersicherung und einer farblichen Markierung für Schmutz- und Regenwasser versehen. Seite 13
IHRE ANSPRECHPARTNER: VERBANDSGEMEINDEWERKE SCHWEICH ABWASSER- UND WASSERWERK Brückenstraße 26 54 338 Schweich Tel.: 06502 / 407 0 e-mail: info@wasser-schweich.de Fax: 06502 / 407 751 web: www.wasser-schweich.de Beauftragter für den Ermesgraben: Herr Gerd Scholtes Tel.: 0177 / 8407755 e-mail: gerd.scholtes@kabelmail.de Unsere Ansprechpartner sind: Herr Heinrich Schmitz Herr Nicolas Hayer Tel.: 06502 / 407704 Tel.: 06502 / 407711 e-mail: schmitz.h@schweich.de e-mail: hayer.n@schweich.de Herr Klaus Scholtes Tel.: 06502 / 407701 e-mail: scholtes.k@schweich.de Seite 14
Immobiliengesellschaft Rheinland-Pfalz Am Brand 41 55 116 Mainz Tel.: 06131 / 60292-0 e-mail: info-irp@lbbw-im.de Fax: 06131 / 60292-22 web: www.irp-mainz.de Falls eine Beratung vor Ort erforderlich werden sollte, bieten wir diese zu einem Pauschalpreis von 90,00 (netto zuzügl. MwSt) je Ortstermin an. AUFGESTELLT: TRIER, SEPTEMBER 2010 Seite 15