Unterweisungsmodul. Erste Hilfe

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Transkript:

Unterweisungsmodul Erste Hilfe

Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Ausbildung in Erster Hilfe Erste Hilfe - Ausstattung Erste Hilfe Verbandbuch Notfallmanagement

PRAXIS-Handbuch der LZK BW

Erste Hilfe Nachschlagewerk!

Erste Hilfe

Rechtliche Grundlagen Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 Allgemeine Pflichten Verbandsmaterialien Erste-Hilfe-Ausbildung Dokumentation von Erste-Hilfe- Leistungen (Verbandbuch)

Erste Hilfe Ausbildung in Erster Hilfe? Achtung: 1 Ersthelfer in Praxen Ersthelfer ist der Zahnarzt! mit bis zu 20 Vollzeitkräften! Empfehlung: Beschäftigte in Erster Hilfe ausbilden zu lassen! Erste-Hilfe-Grundkurs über 9 UE à 45 Min. (1 Tag). Erste-Hilfe-Training über 9 UE à 45 Min. (1 Tag) alle 2 Jahre. Kosten für Mitarbeiter/-innen: Die BGW übernimmt einen festgelegten Anteil an den Ausbildungskosten. Wer bildet aus? - Deutsches Rotes Kreuz - Arbeiter-Samariter-Bund - Johanniter-Unfall-Hilfe - Malteser Hilfsdienst - Viele private Anbieter (Kursinhalte gemäß DGUV V1) Wichtig: Teilnahmebescheinigung (DGUV V1)!

Erste Hilfe Ausstattung? Wer: Der Praxisinhaber. Was: Ein kleines Verbandssortiment gemäß DIN 13157 C. Standort: Schnell erreichbar + leicht zugänglich! Der Standort des Verbandkastens ist deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit (sterile Verbandsmaterialien) überprüfen. Alarmplan für den Notfall an einem gut sichtbaren Standort (z.b. Rezeption) aushängen! Verhalten bei Unfällen Ruhe bewahren! 1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen 2. Unfall melden! Notruf: 19 222 WER meldet? WO ist es passiert? WAS ist passiert? WIE viele Verletzte? WELCHE Verletzungen? WARTEN auf Rückfragen. 3. Erste Hilfe Versorgung des/der Verletzten; Ersthelfer informieren Verunglückte(n) aus Gefahrenbereich bringen Unfallstelle absperren/ Unfallgefahr beseitigen 4. Weitere Maßnahmen Krankenwagen oder Feuerwehr einweisen Schaulustige fernhalten 1. Menschen retten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! 2. Brand melden! Notruf: 112 WER meldet? WO brennt es? WAS brennt? Sind Menschen in Gefahr? Gibt es Verletzte? WARTEN auf Rückfragen. 3. In Sicherheit bringen Gefahrenbereich verlassen, gefährdete Personen warnen Behinderten/Hilflosen helfen Keine Aufzüge benutzen Türen schließen 4. Weitere Maßnahmen Brand bekämpfen Feuerwehr einweisen und Anordnungen befolgen

Arbeitsunfall Alarmplan? Auf die Praxis anpassen Aushang an einem gut sichtbaren Platz in der Praxis Unterweisung

Arbeitsunfall Was ist zu tun? Sofortmaßnahmen: 1. Ersthelfer (Zahnarzt) rufen und die notwendige Erstversorgung leisten. 2. Bei schweren Verletzungen (z.b. Knochenbruch) Rettungsdienst rufen. 3. Unfallverletzte müssen sich nach dem Arbeitsunfall unverzüglich beim D-Arzt (Durchgangsarzt) vorstellen, wenn: - die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt (zu den häufigsten Unfallursachen in einer Zahnarztpraxis zählen Nadelstichverletzungen, Schnittverletzungen und Wegeunfälle), - die Unfallverletzung voraussichtlich länger als eine Woche ärztlich behandelt werden muss und er trotzdem arbeiten kann oder - infolge eines Arbeitsunfalls eine Wiedererkrankung eintritt. - Bitte beachten: Auf Grund des bestehenden Infektionsrisikos bei Nadelstichverletzungen (z.b. aus der Behandlung von Infektionspatienten) ist auf jeden Fall der D-Arzt sofort aufzusuchen. 4. Bei einem Gefahrstoff-Unfall sollten für den Notarzt bzw. für den Durchgangsarzt die Sicherheitsdatenblätter mitgegeben werden.

Arbeitsunfall Was ist zu tun? Nach der Erstversorgung: 5. Unfall- und Erste-Hilfe-Leistung sind in das Verbandbuch einzutragen (Aufbewahrungsfrist: mindestens 5 Jahre nach der letzten Eintragung). 6. Unfallanzeige an die BGW und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde (z.b. Landratsamt). www.dguv.de >>> Quicklinks und Services >>> Datenbanken >>> Ärzte / Gutachter: D-Arzt

Arbeitsunfall Verbandbuch/Unfallanzeige Aufbewahrung: 5 Jahre Arbeitsunfähigkeit von > 3 Tagen Adressat: BGW und zuständige Arbeitsschutzbehörde (z.b. Landratsamt) Immer: Dokumentation in das Verbandbuch!

Achtung: Nicht vergessen, das Thema Erste Hilfe in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).