Unfallversicherung. Seminar Inklusion, Bochum,

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Transkript:

Die gesetzliche Unfallversicherung Seminar Inklusion, Bochum, 19.01.17 20.01.17

Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 2 Pflegeversicheru ung Unfallversicheru ung Krankenversiche erung Arbeitslosenvers sicherung Rentenversicher rung Gesetzliche Unfallversicherung - Die Sozialversicherung -

- Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung - SGB VII, 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches 1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, 2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. SGB V gesetzl. Krankenversicherung 12 Wirtschaftlichkeitsgebot (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 3

- Kreis der Versicherten nach SGB VII - Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SBG VII - 2 Versicherung Kraft Gesetzes (1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte 2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 4

- Kreis der Versicherten nach SGB VII - 2 Versicherung Kraft Gesetzes (1) Kraft Gesetzes sind versichert 8.a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen b) Schülerinnen und Schüler während des Besuches von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen c) Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen, Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 5

- Kreis der Versicherten nach SGB VII - 2 Versicherung Kraft Gesetzes (1) Kraft Gesetzes sind versichert 13. Personen, die a) bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, b) Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden, c) sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 6

- Unfallversicherungsträger - zurzeit gibt es in der BRD 9 gewerbliche Fachberufsgenossenschaften, z.b. - Holz- und Metall-BG - BG Rohstoffe und chemische Industrie 1 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG- 19 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und 4 Feuerwehrunfallkassen Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 7

Die Unfallkasse NRW in Zahlen Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes, der Kommunen und in deren Unternehmen, z.b. angestellte Lehrkräfte (ca. 598.000 Personen, davon ca. 43.000 LK) Kinder in Tageseinrichtungen und der Tagespflege (ca. 540.000 Personen) Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (ca. 2,71 Mio. Personen, davon ca. 634 000 Vers. an berufsbildenden Schulen) Studierende (ca. 644.000 Personen) Ehrenamtlich Tätige Haushaltshilfen in Privathaushalten Pflegende in der häuslichen Pflege Hilfeleistende in Unglücksfällen, Blut- oder Organspender Zeugen und Schöffen => Insgesamt ca. 6,25 Mio. Versicherte Beamtinnen und Beamte sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert! Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 8

- Aufgaben des UVT - 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VII- Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches 1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 9

- Aufgaben des UVT - Unfallverhütung Überwachung Sicherheitserziehung Beratung Erlass von Rechtsvorschriften Schulungen Öffentlichkeitsarbeit Veranlassung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 10

-Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)- 1 [, Rehabilitation, Entschädigung] Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches 2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 11

-Zivilrechtliche Haftungin Schule: Berufsgenossenschaft (UK - NRW) Rehabilitations- leistungen Beiträge (Schulträger) Geschädigter (z.b. Schüler) kein Schadensersatz Schädiger (z.b. Mitschüler, Lehrer Ausnahmen: Schulträger) grobfahrlässige Schädigung (Regress durch UK - NRW) vorsätzliche Schädigung (Regress durch UK - NRW) Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 12

-Haftungsprivileg- Vorsatz Wissen und Wollen grobe Fahrlässigkeit grober Verstoß gegen Sorgfaltspflichten außer Acht lassen naheliegenster Überlegungen das nicht bedacht haben, was jedem hätte einleuchten müssen Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 13

- Versicherungsumfang - Versichert sind der Arbeitsunfall der Wegeunfall Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 14

- Umfang des Versicherungsschutzes ( Schule ) - Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Unterrichtes bei schulischen Veranstaltungen, wie z. B. - Besichtigungen - Pausen - Betriebspraktika - Schullandheimaufenthalte - Arbeitsgemeinschaften - Freistunden - Schulausflüge - Nachsitzen - Schülerchor - Feierstunden - Herstellen und Vertreiben einer Schülerzeitung - genehmigte Veranstaltungen der Schülermitverwaltung - Teilnahme am Angebot des Offenen Ganztags auf dem Weg zum Unterricht und zu schulischen Veranstaltungen sowie auf dem Heimweg Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 15

- Umfang des Versicherungsschutzes ( Arbeit ) - Arztbesuch aufgrund eines Arbeitsunfalles Weg zu / von der Arbeit Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Tagungen Betriebsfest Arbeit Betriebssport Überstunden Personalrats-/ Betriebsratsarbeit Betriebsausflug Weiterbildung Außendienst Arbeit auf Abruf Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 16

- Beispiele für unversicherte Tätigkeiten - Anfertigen von Hausaufgaben zu Hause Gemeinsame Vorbereitung auf eine Klausur / Prüfung Unerlaubtes Verlassen des Schullandheimes Privater Nachhilfeunterricht Besuch bei Verwandten Eigenwirt- schaftliches Handeln Wocheneinkauf tarifliche Pausen Umwege auf dem Heimweg aus privaten Gründen Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 17

- Definition des Begriffes Arbeitsunfall - Ein Arbeits-, Studierenden- oder Schulunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall mit einem Körperschaden erleidet. Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 18

- Definition des Begriffes Unfall - Ein Unfall ist immer zeitlich begrenzt durch ein von außen einwirkendes Ereignis geprägt, wobei das äußere Ereignis den Gesundheitsschaden verursacht. Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 19

Verbotswidriges Handeln schließt den Versicherungsfall nicht aus! Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 20

- Beiträge für 2015 in je Person- Vollbeschäftigte in kommunalen Gebietskörperschaften (z. B. Mitarbeiter der Städte und Gemeinden) 167,11 Vollbeschäftigte im Landesdienst 111,99 Schüler und Schülerinnen an kommunalen allgemeinbildenden Schulen 51,09 Schüler und Schülerinnen an kommunalen berufsbildenden Schulen 33,58 Kinder in kommunalen Kindertageseinrichtungen 16,20 Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 21