Krankenfahrten abrechnen

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Transkript:

Krankenfahrten abrechnen Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen aufgrund fehlender DTA-Übermittlung Kompetente Hotline zum Ortstarif Immer auf dem neusten Stand Keine lokale Software erforderlich, keine Lizenz- oder Wartungsgebühren Kein Mindestvolumen, keine Mindestvertragslaufzeit Für nur 0,5 Prozent* der Bruttorechnungssumme Krankenfahrten abrechnen Krankenfahrten einfach per Internet abrechnen Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen Taxi- und Mietwagenunternehmen bequem und einfach per Internet ab. Gerade für Taxiunternehmen lohnt sich die Anschaffung einer Software zur Abrechnung der Krankentransporte mit den Krankenkassen nicht immer. Warum soll ich mit dem DMRZ abrechnen? Um unseren Service zu nutzen, benötigen Sie daher nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Anschaffung einer kostspieligen und schwer zu bedienenden Abrechnungssoftware entfällt. Positiv: Sie zahlen nur 0,5 Prozent* der Rechnungssumme. Warum muss ich elektronisch abrechnen? Für Taxi- und Mietwagenunternehmen wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach 302 SGB V bereits eingeführt. Rechnen sie Krankentransporte nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent wegen

fehlender DTA-Abrechnung. Schnelle und günstige Liquidität - Vorfinanzierung ohne BaFin-Lizenz Wer gewerbsmäßig Factoring anbieten oder Leasing-Verträge abschließen möchte, tritt als Finanzdienstleistungsinstitut auf und muss dafür bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Zulassung beantragen. Das Erlaubnisverfahren kostet Zeit und ist mit hohen Auflagen verbunden. Machen Sie es sich und Ihren Mitgliedern leicht: Rechnen Sie über DMRZ.de für Ihre Mitgliedsunternehmen ab, können Sie auch ohne BaFin-Lizenz eine schnelle Auszahlung garantieren. Das Prinzip ist dabei einfach: Bei der Abrechnung über DMRZ.de erfolgt der Versand Ihrer Daten wie gewohnt an die Kostenträger. Zusätzlich werden Teilinformationen aus dieser Datei an die Bank für Sozialwirtschaft (BFS) gesendet. Diese überweist Ihnen auf Wunsch das Geld innerhalb von 24 Stunden auf das Bankkonto Ihrer Hausbank (Tarif Sofortauszahlung). Was kann ich mit den Krankenkassen abrechnen? Als Taxi- oder Mietwagenunternehmen machen Sie den größten Anteil Ihres Umsatzes durch direkt zahlende Kunden. Bieten Sie allerdings Krankentransporte an, zahlen Ihre Kunden meist nur einen Anteil der Krankenfahrten, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Um den vollen Betrag der Krankenfahrt erstattet zu bekommen, müssen Sie die "Verordnung einer Krankenbeförderung" - kurz den Transportschein - mit der Krankenkasse des Patienten abrechnen. Abgerechnet werden können z. B. 1. 2. 3. 4. Arztbesuche beim Hausarzt Dialysefahrten (Serienfahrt) Fahrten zur Chemotherapie (Serienfahrt) Behindertentransporte Konsilfahrten Einige Funktionen unserer Online Abrechnungssoftware: 1. Selbstpflegende Versichertenstammdaten über die Eingabe von Beförderungsscheinen - ein einmal eingegebener Versicherter steht bei den nächsten Beförderungsscheinen immer wieder zur Auswahl 2. Selbstpflegender Fahrdatenstamm - eine einmal eingegebene Fahrt steht bei den nächsten Beförderungsscheinen immer wieder zur Auswahl 3. Viele Rahmenverträge im System hinterlegt - Sie ersparen sich die Eingabe von Positionsnummern und Einzelpreisen. Auf Wunsch hinterlegen wir auch gerne Ihre Einzelverträge Sekundenschnelle 4. Eingabe von Serienfahrten (z.b. Dialyse- und Bestrahlungsfahrten) über einen Terminkalender 5. Automatische Adressvervollständigung - Sie geben mit wenigen Buchstaben eine neue Anschrift ein, unser hinterlegtes Straßenverzeichnis macht den Rest 6. Routenanzeige und km-berechnung für Fahrstrecken 7. Druckmöglichkeit für Zuzahlungsrechnungen ("Eigenanteil")

8. Für Taxizentralen und Abrechnungsstellen: Übersichtliche Unternehmerstammdaten, komfortable Zuordnung der Unternehmen zu Beförderungsscheinen und Zuordnung der Zahlungen So geht's Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto. Ihr Nutzen Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA Kompetente Hotline Immer auf dem neusten Stand Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren Kein Mindestvolumen, keine Mindestvertragslaufzeit Das DMRZ eignet sich auch für Taxizentralen - Einfach schnell Transportscheine abrechnen Für die Abrechnung von Krankenfahrten haben unsere Entwickler weitere nützliche Funktionen in die Internet-Software integriert, mit denen Sie Ihre Transportscheine einfach schnell und effizient eingeben können. Für Taxizentralen ist beispielsweise die neue Funktion zur Verwaltung aller angeschlossenen Unternehmen wichtig. Pflicht zur DTA-Abrechnung Krankenfahrten Einführung der DTA-Abrechnung für Krankentransporte seit 1.7.2014 in Oberbayern und 1.2.2015 in München Schon seit 1.7.2014 ist die DTA-Abrechnung von Krankenfahrten mit der AOK in Oberbayern Pflicht (Testphase). In München seit 1.11.2015 bzw. 1.12.2015. Die Übergangszeit / Übergangsfrist zur Einführung des DTA startete in Oberbayern mit dem

01.07.2014 und 1.2.2015 in München. Nach dem 1.5.2015 Krankenfahrten nur per Papier in Oberbayern abzurechnen, kann zu Absetzungen von bis zu 5% führen. Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum rechnen Sie für nur 0,5%* ab - ohne Mindestvertragslaufzeit, ohne Mindestumsatz und ohne Grundgebühr. Weitere Infos zu den Details der DTA-Einführung für Krankenfahrten in Oberbayern Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Zusammenfassung Bei Krankentransporten zahlen Ihre Kunden meist nur einen Anteil der Krankenfahrten, den Rest übernimmt die Krankenkasse. HTML-Version: Taxi/Mietwagen, Taxizentralen Auszeichnungen / Awards Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. 4 = Sie erhalten als Neukunde ein Abrechnungs-Guthaben in Höhe von 10 Euro. Voraussetzung: Gilt nur für Erstanmeldungen und die erste Abrechnung muss innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung erfolgen. Danach ist keine Vergütung / Gutschrift der 10 Euro mehr möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. 5 = Optional zubuchbares Dokumentenmanagement inkl. SmartSnapp: Für nur 1 Euro pro angefangenem Gigabyte gespeicherten Datenvolumen pro Monat zzgl. MwSt. nutzen Sie unsere komfortable Direkt-Archivierung. Das Dokumenten-Management kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Für das monatliche Transfervolumen können Kosten anfallen. Die ersten 20 Gigabyte sind jedoch kostenlos. Für jedes Gigabyte mehr berechnen wir 10 Cent pro angefangenes Gigabyte zzgl. MwSt. Werden die Leistungen nicht bezahlt, werden alle Funktionen im Dokumenten-Management bis zum Eingang der Zahlung gesperrt. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder

Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.