Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus

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Transkript:

Sitzung des Gemeinderates von Montag, 25.September 2017, 19.30 Uhr, Gemeinderatszimmer, Baselstrasse 16, Feldbrunnen. Anwesend Gemeindepräsidentin Anita Panzer (GP oder apa) Vizegemeindepräsident Hansjürg Geiger (HJG) Gemeinderäte Livio Marzo (LM) Thomas Schluep (TS) Roger Schmid (RS) Urs Schweizer (US) Gemeinderätin Susan von Sury (SvS) Gemeindeschreiberin Finanzverwaltung Traktandum 2 Zbinden Antoinette (Stv. GS; Protokoll) Isabella Howald (FV) Rebekka Vetsch, Schulleiterin Referenten Entschuldigt Gemeindeschreiberin Karin Weibel Medien azmedien Traktanden Nr. Traktandum Zeit Unterlagen Referent 1. Begrüssung, Traktandenliste 19.30 GP 2. Schule Feldbrunnen Blockflötenunterricht wie weiter 19.35 Antrag folgt HJG, R. Vetsch 3. SD MuL Parolenfassung Delegiertenversammlung 4. Budget 2018 4.1 Festlegung Steuerfuss NP und JP 4.2 Verabschiedung Budget 19.55 20.00 Antrag und Unterlagen Budget 2018 GP, SvS FV 5. Finanzkommission Verabschiedung Pflichtenheft 6. Restaurant zum Durstigen Wanderer Weitere Schritte, Verteilung Aufträge 20.20 20.30 Antrag und Pflichtenheft Konzept wa US Diskussion 7. Diverses, Termine und Einladungen, Umfrage 20.50 GP, alle Ende 21.00 Protokoll Nr. Traktandum Verantw. 1. Begrüssung Die Gemeindepräsidentin begrüsst die Anwesenden zur heutigen Sitzung. Traktandenliste: Keine Bemerkungen zur Traktandenliste, somit ist sie stillschweigend genehmigt. 1

2. Schule Feldbrunnen Blockflötenunterricht wie weiter Ausgangslage, Fragestellung Seit vielen Jahren bietet die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus ihren Schülern und Schülerinnen gratis Blockflötenunterricht an. Anfangs waren dies sogenannte Klassenlektionen, das heisst die ganze Klasse, zum Teil bis 10 Kinder, besuchten die Flötenlektion gemeinsam. Mit den Jahren hat sich das dahingehend entwickelt, dass die Kinder in Zweieroder sogar im Einzelunterricht (halbe Lektion) unterrichtet wurden. Dies hat erstens zu grosser Unruhe im Unterricht (die Kinder durften während den Schullektionen den Flötenunterricht besuchen) geführt und zweitens sind die Anzahl Lektionen stetig gestiegen, was auch grössere Lohnkosten zur Folge hat. Auf das Schuljahr 17/18 sind die Flötenlektionen so gelegt worden, dass sie ausserhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. Dies hatte zwei Effekte, erstens fällt die grosse Unruhe während den Lektionen weg und zweitens nehmen nun nur noch ca. die Hälfte der Kinder (11) Flötenunterricht. Für die Schulleiterin stellte sich nun die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, das Musikschulreglement dahingehend anzupassen resp. zu ändern, dass der Flötenunterricht gleich «behandelt» wird wie alle anderen Instrumentallektionen. Rebekka Vetsch Erwägungen Der Flötenunterricht hat sich grundsätzlich mit den Jahren vom Gruppenunterricht zum Einzelunterricht verändert. Eigentlich werden die Flötenlektionen nun gleich gehandhabt wie andere Instrumentallektionen. Bei denen die Eltern eigene Musiklehrer/innen suchen und die Gemeinde diese Lektionen gemäss Musikschulreglement subventioniert. Die Situation ist mit der Blockflötenlehrkraft abgesprochen. Antrag: Die Schulleiterin beantragt das Musikschulreglement folgendermassen zu ändern/anzupassen: 2 Absatz 1 den unentgeltlichen Blockflötenunerricht streichen 2 Absatz 2a streichen 3 streichen Diskussion: Der ist sich einig, dass eine Anpassung an die heutige Situation angezeigt ist. Eine Gleichbehandlung aller Instrumentalunterrichte ist angebracht. Ein Vorteil ist die freie Wahl des Musiklehrers. Abstimmung: Der genehmigt, dass der Blockflötenunterricht den anderen Instrumenten gleichgestellt wird und die daraus folgende Anpassung des Musikschulreglementes einstimmig. Die Anpassung des Musikschulreglementes muss von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Die Eltern erhalten die Information auf Beginn des neuen Schuljahres. 2

3. SD MuL Parolenfassung Delegiertenversammlung Ausgangslage, Fragestellung Die Delegiertenversammlung SD MUL (Soziale Dienste mittlerer und unterer Leberberg) befasst sich anlässlich der DV vom 27.9.2017 mit drei Themen. Der Gemeinderat beschliesst über die Anträge und entsendet die Delegierte Susan von Sury damit an die DV. Erwägungen 1. Budgetantrag 2018: Die SD MUL budgetiert das Jahr 2018 mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Unser Gemeindebeitrag 2018 beträgt dabei CHF 102 232 (Verglichen mit Jahr 2017 CHF 96 074). Der Verteiler basiert auf den Einwohnerzahlen (Feldbrunnen: 983). Grössere Abweichungen (> CHF 8 000) zum Budget 2017 sind: Budgetposten Budget 2018 Budget 2017 Besoldung Stellvertretung CHF 47 000 CHF 0 AG-Beiträge Pension CHF 100 000 CHF 91 400 Lizenzen KLIB CHF 25 000 CHF 0 Ausgaben Betreuung Asyl CHF 170 000 CHF 102 000 2. Wahl Vorstand und Präsidium SD MUL für Legislatur 2017-2021 Der Vorstand SD MUL setzt sich aus 5 Mitgliedern aus den Verbandsgemeinden zusammen, wovon 2 Mitglieder dem Unteren Leberberg angehören. Alle Bisherigen stellen sich wieder zur Wahl. Das Präsidium soll wie bis anhin von Hans-Peter Berger besetzt werden. Das Gremium hat sich bewährt und entsprechend wird die Wahl begrüsst. 3. Wahl Revisionsstelle SD MUL für Legislatur 2017-2021 Als externe Revisionsstelle wird die BDO AG zur Wahl vorgeschlagen. Im Sinne der Kontinuität ist dem zuzustimmen. Antrag: 1. Der beauftragt die Delegierte der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus, das vorliegende Budget 2018 zu genehmigen. 2. Der beauftragt die Delegierte der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus, dem Wahlvorschlag bzgl. Vorstand und Präsidium SD MUL zuzustimmen 3. Der beauftragt die Delegierte der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus, dem Wahlvorschlag bzgl. Revisionsstelle SD MUL zuzustimmen. Diskussion: Gesetzlich ist die Gemeinde verpflichtet, sich einer Sozialregion anzuschliessen. US legt Wert auf eine Abklärung im Bezug auf die Laufzeit und die Kündbarkeit des Vertrages mit SD MUL. Sind Alternativen vorhanden? apa nimmt Kontakt mit Hans Peter Berger Präsident SD MUL auf und lädt ihn in eine der nächsten Sitzungen ein. Abstimmung: Der Gemeinderat stimmt den Anträgen einstimmig zu. Die Delegierte SvS wird die Gemeinde Feldbrunnen in diesem Sinn an der DV SD MUL vertreten und dem eine Rückmeldung machen. apa 3

4. Budget 2018 Die FV hat das Budget Version 3. Lesung, aufgrund der Klausursitzung vom letzten Donnerstag, wie folgt angepasst: FV Minderaufwand Parkett Kindegarten Fr. 5 300. Minderaufwand Planungen und Projektierungen Fr. 5 000. Minderaufwand Weihnachtsbeleuchtung Fr. 1 300. Minderaufwand Beitrag Savoire Vivre Fr. 540. Total Minderaufwand CHF 12 140. Ausgangslage Ertragsüberschuss CHF 34 085.00 Minderaufwand CHF 12 140.00 Zwischentotal Ertragsüberschuss CHF 46 225.00 Mehrausgaben Beflaggung CHF 2 800.00 Zwischentotal Etragsüberschuss CHF 43 425.00 Minderertrag Mietzinse *CHF 17 500.00 Budget Total Ertragsüberschuss Fr. 25 925.00, gerechnet mit einer Steueranlage von 65% natürliche Personen und 55% juristische Personen. *Der Ertrag Mietzinse Kto. 9630.4430.00 wurde um CHF 17 500 gekürzt (Mietzinseinnahmen Restaurant). Im Budget sind nun keine Einnahmen vom Restaurant vorgesehen. Bei Nettoinvestitionen von CHF. 229 100.-- beträgt der Selbstfinanzierungsgrad 162 %, der Finanzierungsüberschuss CHF 144 064.--. 4.1 Festlegung Steuerfuss NP und JP Aufgrund der vorliegenden Zahlen sind sich die Anwesenden einig, dass aktuell kein Grund besteht, den Steuerfuss zu erhöhen. Abstimmung: Der genehmigt einstimmig die Beibehaltung des Steuerfusses von 65% für natürliche und 55% für juristische Personen. 4.2 Verabschiedung Budget und Investitionsrechnung Auf einen Mitbericht der Finanzkommission wird in diesem Jahr aus zeitlichen Gründen abgesehen. Abstimmung: Der genehmigt das Budget und die Investitionsrechnung 2018 einstimmig. 5. Finanzkommission Verabschiedung Pflichtenheft US Ausgangslage/Fragestellung: Die Gemeindeversammlung hat im Dezember 2016 im Rahmen der Überarbeitung der Gemeindeordnung GO die Einsetzung einer FIKO beschlossen. 4

Im ersten Halbjahr 2017 wurde für die neue Kommission ein provisorischer Aufgabenbeschrieb erarbeitet. Dieser wurde nun durch die neu konstituierte FIKO überprüft und modifiziert und liegt zur Genehmigung vor. Erwägungen: Keine Antrag: Genehmigung Pflichtenheft FIKO Diskussion: Die Finanzkommission ist eine beratende Kommission, welche dem Antrag stellen kann. Sie verfügt über keine Entscheidungskompetenz. Die FV muss in der Prozessarbeit der Finanzkommission einbezogen werden. TS möchte im Absatz 6. Aufgabenbereich (Punkt 5) das Wort berät und nicht sorgt, da dies Handeln bedeutet und die FIKO nur eine beratende Funktion hat. HJG, US und LM sehen einen Vorteil darin, dass die FIKO in der Pflicht ist, für die Weiterentwicklung des IKS zu sorgen. Abstimmung: 5 Gemeinderäte stimmen zu, den Wortlaut wie im Entwurf zu belassen Die FIKO sorgt im Auftrag.... Ergänzungsvorschläge zum Pflichtenheft: 5. Organisation, Punkt 6: Der Aktuar führt ein Protokoll, das neben den Kommissionsmitgliedern dem Ressortverantwortlichen, dem Gemeindepräsidium sowie der Finanzverwaltung zugestellt wird. Punkt 8: (evtl. unter Punkt 2) Die FIKO stellt entsprechende Anträge. Die Entscheidungshoheit bleibt beim Gemeinderat. Entscheide des Gemeinderates werden akzeptiert und mitgetragen, insbesondere an den Gemeindeversammlungen. 6. Aufgabenbereich, Punkt 3: Der Gemeinderat beauftragt die FIKO. 8. Datenschutz, Punkt 2: Die Kommission hat jedoch die Pflicht, den Gemeinderat und die Finanzverwaltung zu informieren. Abstimmung: Das Pflichtenheft der Finanzkommission wird mit den genannten Änderungen und Ergänzungen einstimmig genehmigt. US stellt dem das bereinigte Pflichtenheft zu. Der FIKO hat den Auftrag, den Prozess des Rechnungsabschlusses 2017, Finanzplan 2019-2023 und Budget 2019 für die -Sitzung vom 20. November 2017 vorzubereiten. 6. Restaurant zum Durstigen Wanderer Weitere Schritte, Verteilung Aufträge apa informiert, dass sich im Moment keine Bewerber für das Restaurant interessieren. Der alte hat dazumal den Grundsatzentscheid gefällt, das Restaurant als Dorftreffpunkt zu erhalten. 5

SvS schlägt eine Variante vor, das Restaurant als Begegnungszentrum Frank Buchser Feldbrunnen umzugestalten. Es könnten Kunstwerke und Möbel aus dem Dorfmuseum integriert werden. Eine kleine Verpflegungsmöglichkeit sollte vorhanden bleiben. Evtl. mit Leistungsvereinbarung. Der ist der Meinung, dass eine Nutzungsanalyse einer Fachperson nützlich wäre. Dabei sollte das ganze Gebäude berücksichtigt werden. An der GV sollte offen über das weitere Vorgehen kommuniziert werden. 7. Diverses, Termine und Einladungen, Umfrage Bestätigung des Wahlvorschlages Stiftungsrat Pflegezentrum Magnolienpark: apa hat dem das entsprechende Schreiben vorgängig zugestellt. SvS weist auf eine Ungereimtheit im Wahlvorschlag hin. Unter Ausgangslage steht, dass die Stiftungsräte ihren Wohnsitz in einer Stiftergemeinde haben müssen. Dies ist bei Dr. Oskar Fluri nicht der Fall. Er wohnt in Solothurn, welches keine der Stiftergemeinden ist. Der kann unter diesen Voraussetzungen den Wahlvorschlag nicht bestätigen. apa wird dem Pflegezentrum Magnolienpark eine entsprechende Rückmeldung geben. apa Stiftungsrat Franz-Kaufmann-Stiftung / Dorfmuseum: apa informiert, dass eine erste Sitzung mit dem Stiftungsrat Franz-Kaufmann- Stiftung stattgefunden hat. SvS wurde zusätzlich in den Stiftungsrat gewählt. Die sind einverstanden. Raumplanung / Einzonungen: Theo Schnider und apa führten im Amt für Raumplanung ein Gespräch zum Thema Einzonungen mit Bernhard Staub und Jeanine Stüdeli. Zwischenzeitlich wurde der Kant. Richtplan durch die Regierung beschlossen und daher die Kriterien für Einzonungen klar definiert. Das Signal aus dem Raumplanungsamt geht dahin, dass eine Einzonung Ost nicht möglich ist. Das Thema wird in der Ortsplanungskommission weiter behandelt. Gesuche: Die Bürgergemeinde Aeschi hat ein Gesuch um einen Beitrag zur Sanierung der Kapelle Steinhof eingereicht. Die Caritas hat ein Gesuch zur Unterstützung der Betroffenen des Bergsturzes in Bondo gestellt. Der sieht von einer Unterstützung der beiden Gesuche ab. Hält aber im Grundsatz fest, dass in Fällen wie in der Gemeinde Bondo später evtl. über eine direkte Unterstützung diskutiert werden kann. Einladungen: Bei apa ist eine Einladung vom Kanton zu den Baukonferenzen 2017 eingegangen. 6

Anweisungen: Keine Ende der Sitzung: 21:00 Uhr Nächste Sitzungen/Anlässe: - 23.10.2017-06.11.2017-09.11.2017 Ehrungen/Verabschiedungen Die Gemeindepräsidentin Die Stv. Gemeindeschreiberin Verteiler: Gemeindepräsidentin Gemeinderäte Finanzverwalterin Gemeindeschreiberin T2 Schulleitung T5 FIKO 7